Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 147 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.451 |
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Karlsruhe (dpa) - Casinos müssen künftig gesperrten Spielsüchtigen durch wirksame Kontrollen den Zutritt zum Automatenspiel verwehren. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag haben die Casinobetreiber ansonsten die Verluste der notorischen Spieler zu tragen.
Im konkreten Fall ging es um die Schadenersatzklage eines Mannes aus Bielefeld, der trotz einer freiwilligen Sperre ins Casino gelangt war und dort in den Jahren 2000 und 2001 im Automatenspiel mehr als 60 000 Euro verzockt hatte. Voraussichtlich geht der Kläger trotzdem leer aus: Laut BGH konnten die Casinobetreiber ihre Kontrollpflicht in der Zeit vor einem entsprechenden Grundsatzurteil des BGH im Dezember 2005 nicht kennen. Das Karlsruher Gericht verwies den Fall an das Oberlandesgericht Hamm zur abschließenden Klärung zurück.
Nach den Worten des BGH ist es auch beim Automatenspiel "dringend geboten, die verhängte Spielsperre effektiv durchzusetzen, damit diese ihre Schutzfunktion entfalten kann". Dass eine generelle Kontrolle nicht möglich sei oder den wirtschaftlichen Betrieb der Spielbank beeinträchtigen könne, sei nicht ersichtlich. Nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag ist von 2008 an ohnehin eine allgemeine Kontrollpflicht für Spielbanken vorgesehen. Bisher waren nur Kontrollen beim "Großen Spiel" Pflicht, also etwa bei Roulette und Black Jack.
Ich gebrauche dringend positive Kommentare, andernfalls halten meine Nerven meine bestehenden Positionen nicht mehr durch.
Fast alle verwertbaren infos auf dieser Seite kamen bisher von Der Dozent.
Eu - Recht bricht Landesrecht. Deshalb müssen alle EU Mitgliedsländer, wenn sie neue nationale Gesetze oder Verordnungen auf den Weg bringen wollen, diese zunächst in Brüssel zur Notifizierung vorlegen, um sich die Unbedenklichkeit erteilen zu lassen, dass dieses Gesetz bzw. Verordnung nicht das EU - Recht verletzt.
Beim Glücksspiel scheint dies alles nicht mehr nötig zu sein. Trotz eines bereits eingeleiteten Vertragverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik in Sachen Glücksspielvertrag und der ständigen Ermahnungen der EU Kommission wurde der geplante Monopolvertrag den Landesparlamenten zur Ratifizierung vorgelegt; eine Schande für den Rechtsstaat, wie Kubicki sagt.
Und es kommt noch dicker. Es ist wegen dieses Vertragsverletzungsverfahrens und den Einwänden der EU-Kommission damit zu rechnen, dass der EuGH diesen Staatsvertrag kippen wird. In der Zwischenzeit werden die deutschen Gerichte aber nach diesem Staatsvertag richten müssen. Die deutschen Gerichte werden damit gezwungen, mit größter Wahrscheinlichkeit gegen EU-Recht zu urteilen! Das ist ein Skandal für einen Rechtsstaat.
Die Geschädigten, zu denen auch Fluxx gehört, können dann in langwierigen Prozessen Entschädigungen einklagen. Die Mp´s lehnen sich entspannt zurück; persönliche Konsequenzen brauchen sie nicht zu befürchten. Der Steuerzahler springt auf jeden Fall ein. Viele der privaten Wettvermittler werden sich die Prozesse nicht leisten können oder sind dann bereits in den Ruin getrieben worden. Darf ein Rechtsstaat sich so verhalten?
Unter der Vorgehensweise der Mp´s leidet die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates.
Wer wird Millionär?
Berlin (RPO). Bei 38 Millionen Euro steht der Lotto-Jackpot mittlerweile - eine Rekordsumme. Nicht nur deutsche Tipper versuchen ihr Glück - auch Polen, Franzosen oder Belgier füllen fleißig Lottoscheine aus. In der Hoffnung auf den ganz großen Wurf. Aber wie wahrscheinlich ist es überhaupt, das Ding zu knacken? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Die Jagd nach dem höchsten Jackpot in der deutschen Lotto-Geschichte ist eröffnet. Die bundesweit 24 500 Lottoläden erwarten einen Massenansturm von Tippern. "Angesichts der rund 38 Millionen Euro, die in der ersten Gewinnklasse der Samstagziehung von 6 aus 49 locken, müssen sich die Spieler auf längere Wartezeiten bei der Abgabe ihrer Spielscheine einstellen", sagte der Sprecher der federführenden Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg, Klaus Sattler, am Donnerstag in Stuttgart. Vor allem am Freitagnachmittag und am Samstag könne es vielerorts in den Geschäften eng werden.
Der inzwischen mit rund 30,87 Millionen Euro zweithöchste Lotto-Jackpot aller Zeiten war am Mittwoch nicht geknackt worden - zum elften Mal in Folge. Kein Tipper kreuzte die sechs Zahlen 7, 8, 10, 16, 40, 49 an und hatte die richtige Superzahl 0 auf seinem Schein an. Mit "nur" sechs Richtigen erhielten vier Spielteilnehmer aus Bayern, zweimal Hessen und Schleswig-Holstein nach Lotto-Angaben immerhin jeweils rund 854 800 Euro.
Sattler erwartet für Samstag auch einen neuen Spieleinsatz-Rekord. "Im Vergleich zum vergangenen Wochenende rechnen wir mit einer Steigerung von rund 50 Prozent auf dann 150 Millionen Euro", sagte er auf ddp-Anfrage. Beim bisherigen Rekord-Jackpot in Höhe von 37,7 Millionen Euro im vergangenen Jahr setzten die Lottospieler insgesamt rund 148,3 Millionen Euro ein, um über Nacht zum vielfachen Millionär zu werden. Anfang Oktober 2006 hatte ein 41-jähriger Krankenpfleger aus Westfalen mit sechs Tippreihen für 9,50 Euro den Jackpot schließlich in der zwölften Ausspielung geknackt.
Am Mittwoch spielen traditionell weniger Spieler, wie der Lotto-Sprecher sagte. "Trotzdem wurden unsere Erwartungen noch übertroffen", so Sattler. Tipps für 85 Millionen Euro gingen bundesweit über die Thresen und damit 70 Prozent mehr als in der Vorwoche.
Was Sie zum Lotto-Spiel wissen müssen
Der Lotto-Jackpot lockt auch über die Grenzen Deutschlands hinaus und animiert die Tipper in den Grenzregionen der Nachbarländer zum Spieleinsatz. Weil die Spielscheinabgabe anonym erfolge, könne die genaue Anzahl jedoch nicht ermittelt werden, sagte Sattler. In den Annahmestellen von Görlitz und Zittau in Sachsen beispielsweise habe sich die Zahl der ausländischen Spieler spürbar erhöht, sagte der zuständige Hauptstellenleiter der Sachsenlotto GmbH, Marko Kuring, in Bautzen. Vor allem polnische Bürger würden von dem Rekordgewinn angelockt. Dennoch bestehe in Sachsen kein ausgeprägter "Lottotourismus" wie in den westdeutschen Grenzregionen, sagte eine Sachsenlotto-Sprecherin.
Zehn Tipps für Lotto-Glückspilze
In die Lottoläden der grenznahen Städte in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland kämen deutlich mehr Franzosen, Belgier und Niederländer, bestätigten Lotto-Sprecher. Zwar spielten ohnehin viele ausländische Nachbarn regelmäßig Lotto in Deutschland, doch aktuell seien es spürbar mehr als sonst. Bequemer ist die Teilnahme für luxemburgische Lotto-Fans. Sie können sich die Anreise über die Grenze sparen, da im Großherzogtum deutsches Lotto gespielt werden kann..
Sollte der Jackpot auch in 14. Ausspielung nicht geknackt werden, wird er in der darauffolgenden Ziehung zwangsausgeschüttet und auf die zweite Spielklasse verteilt, sagte ein Lotto-Sprecher. Dann reichen bereits "sechs Richtige" ohne Superzahl aus, um sich den Millionengewinn zu sichern.
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http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/...eutschland/505879
Das Bundeskartellamt hat dem Land Rheinland-Pfalz eine geplante Mehrheitsbeteiligung an der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH verboten. Für dieses private, den Sportbünden Rheinland, Pfalz und Rheinhessen gehörende Unternehmen besteht in diesem Bundesland ein ohne Ausschreibung erteiltes Glücksspielmonopol. Dies hatte die Europäische Kommission bereits als rechtswidrig beurteilt. Die Firma Lotto Rheinland-Pfalz GmbH bietet ihre Dienstleistungen binnengrenzüberschreitend auch in dem EU-Mitgliedstaat Luxemburg an, während die deutschen Bundesländer den deutschen Markt nach außen gegen Glücksspiel- und Wettanbieter aus anderen Mitgliedstaaten abschotten wollen.
Das Bundeskartellamt begründete die Untersagung damit, dass bei einem Einstieg des Landes Rheinland-Pfalz in die Lottogesellschaft deren ohnehin schon marktbeherrschende Stellung in dem Bundesland noch verstärkt werde. Die Kartellbehörde hatte bereits im letzten Jahr das Verhalten der in dem sog. Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeschlossenen Landeslotteriegesellschaften als kartellrechtswidrig beurteilt. Das Verhalten der Monopolanbieter sei insbesondere nicht mit den Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags vereinbar.
Gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts, wonach dem Land die Übernahme von 51 Prozent der Anteile von den Sportbünden (die weiter mit 49% beteiligt sein sollten) verboten wird, würden Rechtsmittel eingelegt, teilte das rheinland-pfälzische Finanzministerium heute in Mainz mit. Das Land werde den Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf anrufen und dort den Bescheid des Kartellamtes anfechten.
Ohne eine staatliche Mehrheitsbeteiligung an der rheinland-pfälzischen Lotteriegesellschaft ist die Zukunft des geplanten Glücksspielstaatsvertrags fragwürdig. Begründet wir ein dadurch verschärftes Monopol nämlich damit, dass nur der Staat Glücksspiele anbieten dürfe, nicht jedoch ein privates Unternehmen. Auch verfassungsrechtlich dürfte ein ohne Ausschreibung unter der Hand vergebenes privates Monopol nicht zu halten sein.
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Arendts Rechtsanwälte
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Rechtsanwalt Martin Arendts
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)
Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de
Gruß Moya
tipp24 bewegt sich kaum bezgl. des Jackpots müßten die nicht eigentlich auch mitziehen ?
über antworten würde ich mich freuen
ps:mir würde der jackpot auch weiter helfen....,-))
Der Jackpot wirkt Wunder.
Das nenn ich mal Suchtprävention.
Dieses Jackpot Kasperl ist doch echt irre.
Einerseits lustig die privaten Anbieter rauskicken wollen und dann lauthals riesige Jackpot auftürmen lassen.
Das dann auch noch ganz breit in der Werbung/Presse ausrollen.
Die Spinnen die Römer !
08:49 04.12.07
DGAP-News: [FLUXX AG] Rekord-Jackpot beschert FLUXX Rekord-Umsätze
FLUXX AG / Sonstiges
04.12.2007
Veröffentlichung einer Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Rekord-Jackpot beschert FLUXX Rekord-Umsätze
- bis zu zehn Mal höhere Umsätze durch Mega-Jackpot
- positive Auswirkung auf den Geschäftsverlauf 2007 erwartet
Altenholz, 4. Dezember 2007 -- Der höchste Lotto-Jackpot in der Geschichte
Deutschlands sorgt bei der FLUXX AG (ISIN DE000A0JRU67) für Rekord-Umsätze.
'Die Spieleinsätze auf unseren Plattformen werden bis zu zehn Mal höher
liegen als an einem normalen Lotto-Mittwoch', so Rainer Jacken,
Vorstandssprecher der FLUXX AG. Der Glücksspielspezialist aus Altenholz bei
Kiel betreibt verschiedene Lotto-Annahmestellen im Internet, wie zum
Beispiel www.jaxx.com, sowie den JAXX Lottoservice beim Drogeriediscounter
Schlecker.
'Da herkömmliche Annahmestellen bei hohen Jackpots schnell ihre
Kapazitätsgrenzen erreichen und sich lange Schlangen vor den Kiosken
bilden, weichen immer mehr Tipper auf alternative Angebote von gewerblichen
Spielvermittlern aus', so Rainer Jacken über die Gründe für den deutlich
überproportionalen Anstieg der Lottoeinsätze bei FLUXX. 'Auch neue Spieler
oder solche, die nur gelegentlich Lotto spielen, nutzen den bequemen und
sicheren Weg über unsere Verkaufsstellen im Internet, im Supermarkt oder
bei Schlecker.'
Die deutlich über Plan liegenden Erlöse aus der Lottovermittlung im vierten
Quartal, werden sich auch ergebnisseitig positiv auf den Geschäftsverlauf
im Gesamtjahr 2007 auswirken.
Kontakt:
FLUXX AG
Investor Relations & Corporate Communications
Stefan Zenker
Tel. +49 (40) 85 37 88 47
Fax +49 (431) 88 10 44 0
Mail stefan.zenker@fluxx.com
DGAP 04.12.2007
in den letzten Geschäftsberichten immer Verluste ausweisen müssen, auch der letzte Satz, dass sich die über Plan liegenden Erlöse ergebnisseitig positiv auswirken, sagt nun wirklich nichts aus! ( negativ dürften sie sich ja nicht auswirken) Diese blödsinnigen Formulierungen gehen mir inzwischen gehörig auf den Geist.
Schlimm ist das Verhalten unserer Landesherrgötter, denen es inzwischen auf Einwände der EU Kommission und die Entscheidung des Bundeskartellamtes bezüglich Rheinland-Pfalz nicht mehr ankommt. Sie haben offensichtlich nicht einmal mehr Scheu, einen Privatvermittler, nämlich die Sportbünde, in den Monopolstand zu berufen.
Die von den Ländern geforderte Suchtprävention ist inzwischen doch bei den hohen Jackpots ein Witz geworden. Wer stoppt endlich diese Heuchelei?
Eine ganze Menge Bares: Klaus Sattler, Sprecher der Lotto-Zentrale in Stuttgart, ist einer der gefragtesten Gesprächspartner zur Zeit.
Foto. dpa
Rekord-Jackpot treibt Lotto-Sprecher Klaus Sattler in Medienmarathon - "Zwangsläufig habe ich mir fast schon das Rauchen abgewöhnt"
Stuttgart - Er ist derzeit einer der gefragtesten Männer in Deutschland. Für Klaus Sattler, Sprecher der Lotto-Zentrale in Stuttgart, wird der Jackpot von 43 Millionen Euro zum Dauerthema. Morgens im Frühstücks-Fernsehen, anschließend im Radio, danach gut 50 Anfragen von Printmedien. "Zwangsläufig habe ich mir fast schon das Rauchen abgewöhnt", sagt der Mann, den der Medien-Marathon um die Rekordsumme im deutschen Lotto fast rund um die Uhr auf Trab hält. "Ich habe die Zahl der Interviews und O-Töne nicht mehr gezählt."
Am Sonntag habe er sein Handy drei Mal komplett aufladen müssen. "Seit zwei Wochen ist das Medien-Interesse am Lotto-Jackpot geradezu explodiert", berichtet der 55-Jährige. Selbst ausländische Medien wollen Statements vom baden-württembergischen Lottosprecher, dessen Stuttgarter Toto-Lotto Gesellschaft derzeit federführend im Deutschen Lotto- und Toto-Block ist. Falls der Jackpot am Mittwoch geknackt werden sollte, wird Sattler dies am Donnerstagmorgen verkünden und später auch mit dem Multimillionär telefonieren, wenn der sich in der "Zentrale des Glücks" meldet und ein Gespräch wünscht.
Sattler kennt sich aus im Umgang mit Lotto-Millionären, denn er erlebt Lottoglück häufig hautnah. Bei ihm lassen die Glückspilze ihrer Euphorie freien Lauf, schmieden Pläne und zählen auf, was sie mit dem gewonnenen Geld alles machen wollen. Sattler weiß natürlich auch, wer der oder die Glücklichen sind, die den höchsten Gewinn in der deutschen Lotto-Geschichte kassieren werden. Aber nur er. "Denn an oberster Stelle steht das Spielgeheimnis", sagt der Sprecher. Der Gewinner habe das Recht, unerkannt zu bleiben. "Zu dem Glückspilz wird auch kein Herr im Anzug mit einem Geldkoffer kommen." Vielmehr legt der Gewinner seine Spielquittung vor, wozu er 13 Wochen lang Zeit hat, und wird dann in die Lotto-Zentrale eingeladen.
Dort gibt Sattler den Millionären auf Wunsch besonnen Ratschläge. Etwa, das süße Geheimnis für sich zu behalten. "Am besten ist es, einen Finanzfachmann hinzu zu ziehen und nicht sofort eine Einkaufsliste anzulegen", erklärt der Sprecher und Berater. Wer gleich auf große Shoppingtour gehe, Luxusgüter erwerbe und mit Geld um sich werfe, laufe Gefahr, als Gewinner erkannt zu werden. "Schließlich können bei Nachbarn Neidgefühle entstehen, wenn der Lamborghini passend zur Nagellackfarbe in der Hofeinfahrt steht." Die Gespräche lassen Sattler nicht kalt: "Man erfährt viel über diese Menschen im Gespräch. Das ist emotional sehr ergreifend." Dennoch verkaufe Lotto nur Träume und mache Millionäre: "Wir sind aber keine Seelsorger."
"Es gibt nichts Schöneres, als das Leben eines Lottosprechers", betont der 55-Jährige, der sich in seiner Freizeit sozial engagiert. Er hat die Toto-Lotto-Fußballmannschaft sowie die Golf-"Bogeys" gegründet, denen ehemalige Fußballprofis, Spitzensportler und Wirtschaftsbosse angehören und die bei Benefiz-Veranstaltungen bereits mehr als 1,5 Millionen Euro eingespielt haben. Natürlich spielt der Lotto-Sprecher auch selbst Lotto, doch "zu mehr als einem Vierer hat es nicht gereicht". Und welchen Traum würde sich Sattler erfüllen, falls er den Jackpot knacken sollte? "Das kann ich spontan gar nicht sagen", meint der eloquente Sprecher und gerät unverhofft ins Grübeln: "Vielleicht ein Ferienhäuschen kaufen."
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1582233
Der Sport braucht Spielverlierer
Weil das Glücksspiel durch Auflagen des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr rund läuft, fließt weniger Geld an die Spitzenklubs der Hauptstadt. Ein Erstliga-Team wurde bereits abgemeldet. VON JOHANNES KOPP
Geld, dass im Casino verzockt wird, kommt auf Umwegen dem Sport zugute. Foto: dpa
BERLIN taz Der erste Verein hat bereits kapituliert. Der SC Berlin meldete diese Woche sein Frauen-Judoteam aus der ersten Liga ab. Deren Fachwart Joachim Thärig erklärt, der Etat seiner Kämpferinnen sei bislang zu 40 Prozent aus der Sonderabgabe der Berliner Spielbank gestützt worden - eine unverzichtbare finanzielle Zuwendung im unteren fünfstelligen Bereich, die Ende Oktober komplett gestrichen wurde.
Im Kampf um die staatliche Monopolstellung auf dem Glücksspielmarkt wurden die Landesregierungen vom Bundesverfassungsgericht dazu verpflichtet, künftig gegen die Spielsucht vorzugehen. Geringere Einnahmen werden die logische Konsequenz sein. Und deshalb setzte die Berliner Spielbank nun gerichtlich durch, ihre Sonderabgabe an die Spitzenklubs der Stadt nicht mehr auszahlen zu müssen.
Die radikale Kürzung hat neben dem SC Berlin auch 31 weitere Erstligisten in eine außerordentliche Krisenstimmung versetzt. Im Jahre 2007 erhielten sie alle zusammen noch 1,6 Millionen Euro Spielbankgeld. Thärig, der Judo-Funktionär, sagt: "Diese Streichung ist ein katastrophaler Schlag gegen den Berliner Leistungssport." Auch international erfolgreiche Klubs wie die Volleyballer vom SCC Charlottenburg, die Tischtennisspielerinnen von 3 B Berlin oder die Hockeyfrauen vom HC Berlin bangen jetzt um ihre Existenz. Die Vereine taxieren ihre Etateinbrüche zwischen 20 und 40 Prozent. Einen größeren Anteil am Budget darf das Spielbankgeld laut Richtlinien auch gar nicht einnehmen. Die Realität sieht aber anders aus. Hinter vorgehaltener Hand räumen Klubvertreter ein, dass die Etats in der Regel schöngerechnet werden, um eine möglichst hohe Zuzahlung zu erzielen. Gerade die Randsportarten sind darauf angewiesen, weil sie wegen der starken Konkurrenz in der Stadt bei der Sponsorensuche meist leer ausgehen.
Das bisherige Berliner Modell der Subventionierung von Spitzenvereinen ist einmalig in Deutschland. Bislang sind die Eliteklubs dort unmittelbar davon abhängig gewesen, dass möglichst viele Spielbankbesucher ihr Vermögen verzocken. Drei bis vier Prozent der Kasino-Gewinne wurden als Sonderabgabe an eine Lottostiftung ausgezahlt, die das Geld wiederum je nach erzielten Erfolgen an die besten Hauptstadtvereine überwies.
In den meisten anderen Bundesländern wird der gesamte Sportbereich aus einem Anteil aller Glücksspielerlöse alimentiert. In Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein wird dem Sportsektor sogar unabhängig von den Lotto-, Wett- und Spielbankgeldern ein Etatposten zugewiesen.
Die Berliner Sonderregelung zur Förderung von Erstligisten erweist sich jetzt für die Vereine als fatal. Streng genommen tragen die betroffenen Vereine und der Landessportbund Berlin (LSB) für die jüngste Entwicklung eine Mitverantwortung. Denn sie haben sich trotz der zu erwartenden geringeren Spielbankeinnahmen vehement für die Beibehaltung des Staatsmonopols beim Glücksspiel ausgesprochen. Norbert Skowronek, der Direktor des LSB, erwidert: "Das war doch damals die Wahl zwischen Teufel und Beelzebub." Wenn der Glücksspielmarkt liberalisiert worden wäre, dann wäre die Finanzierung des Sports in Deutschland total zusammengebrochen. Es mache wenig Sinn, private Anbieter zu Abgaben zu verpflichten. Das hätte lediglich zur Folge, dass diese ins steuergünstigere Ausland abwandern würden. Skowronek fordert, die Finanzierung des Berliner Sports müsse in den nächsten zehn Jahren auf eine stabilere Basis gestellt werden.
Die Loslösung aus der Abhängigkeit von Lottoeinnahmen, wie sie in den südlichen Bundesländern vorgenommen wurde, hält er für vorbildlich. Doch in Berlin ist erst einmal Krisenmanagement angesagt. Skowronek erwartet, dass die Senatsregierung bis Ende des Jahres den Vereinen eine Perspektive aufzeigt, mit welchem Geld sie rechnen können. Mündlich hat ihm der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit eine Kompensation von einer Million Euro in Aussicht gestellt. "Bislang hat er immer gehalten, was er versprochen hat", betont Skowronek.
Bliebe es dabei, müssen die Vereine aber unter dem Strich mit einen Drittel weniger an Unterstützung auskommen.
Die Judoteams vom SC Berlin könnten mit diesen verminderten Einnahmen nicht überleben, sagt Fachwart Thärig. Er gehe davon aus, dass nun wenigstens das Erstligateam der Männer dieselbe Förderung wie zuvor erhalte. Schließlich habe der Verein mit der Abmeldung der Frauen seinen eigenen Sparbeitrag erbracht.
Der Sprecher der Lottozentrale gewöhnt sich dabei das Rauchen ab.
Wenn das kein Sieg für die Nichtrauchermafia ist.
Würde der Jackpot auf 80 Mio steigen wären wohl auch Jacken & Co. davon betroffen.
Ganz im Ernst. Lotto und Spielsucht kommt schon mal zusammen, aber die Rate dürfte dabei echt gering sein.
Gibt es dazu Statistiken ?
Ich bin noch keinem Lottojunkie begegnet.
Ab wieviel Euro gilt man als süchtig ?
Bin ich mit meinem 200 EUR Budget da auch schon tief im Sumpf ?
Naja, wenn ich denn auch abrutsche, so weiß ich wenigstens, daß ich maßgeblich Anteil daran hatte einen Raucher zum Nichtraucher werden zu lassen.
Das ist doch schon mal was.
Geben ist Seliger denn Nehmen !
unsere werten MP´s haben zunächst vor den Gefahren der Lottospielsucht gewarnt, um ihr Monopol zu begründen. Wegen der hohen Jackpots im Ausland ( z. B. euromillions) soll es ja keine Internetverbindung geben dürfen, obwohl jetzt mittlerweile die deutschen Jackpots im Lotto höher sind. Werbung dafür gibt es natürlich auch nicht, nur informelle Werbung, wenn auch jeder Knirps auf der Staße die Höhe des Jackpots kennt und im Radio und Fernsehen täglich darüber berichtet wird. Aber daran tragen unsere MP´s ja keine Schuld! Warte mal ab, unsere MP´s haben jetzt Blut geleckt und werden auch nach dem 1.1.08 die hohen Jackpots nicht einstellen wollen. Für einen Rechtsstaat ist das, was hier abläuft, nur noch ein schlechter Witz!
Also ich rühr Fluxx erstmal nicht mehr an, das wird wohl noch ein Problem werden!?!?
Tschechen, Polen und Niederländer stürmen deutsche Lottokioske.
Die EU stören die Süchtigen nicht.
Bundesverfassungsgericht stellt fest: "Untersagung der Vermittlung von Sportwetten aus Bayern an die Sportwetten Gera GmbH ist verfassungswidrig"
Am 22.11.2007 wurde durch das BVerfG eine mit Spannung erwartete Entscheidung zur Vermittlung von Sportwetten an die Sportwetten Gera GmbH getroffen. Ein Vermittlungsunternehmen hatte aus dem Freistaat Bayern heraus im Jahre 2002 Sportwetten an die Sportwetten Gera GmbH vermittelt. Das BVerwG hatte hierzu am 21.06.2006 geurteilt, dass die von der Stadt Nürnberg ausgesprochene Untersagungsverfügung gegen das Vermittlungsunternehmen rechtmäßig gewesen sei und die Vermittlungstätigkeit ordnungsrechtlich untersagt werden konnte.
Das BVerfG hatte nunmehr zu entscheiden, ob das Vermittlungsunternehmen durch diese Entscheidung in Grundrechten betroffen ist und mithin die Untersagung der Vermittlungstätigkeit, welche vom BVerwG bestätigt wurde, rechtmäßig erfolgte.
Das BVerfG führt in der Entscheidung sinngemäß, ausgehend von den Grundsätzen der Entscheidung vom 28.03. 2006 aus, dass vor der Entscheidung vom 28.03.2006 eine verfassungswidrige Situation bestanden habe und darausfolgend eine hierauf gestützte Untersagung verfassungswidrig war. Hierdurch ist das Vermittlungsunternehmen hinsichtlich eines Eingriffs in das Grundrecht aus Art. 12 I GG betroffen.
Eine weitere Analyse der Entscheidung gibt jedoch auch Anlass zu folgendem juristischen Schluss. Wenn dem Vermittlungsunternehmen vor dem 28.03.2006 die Vermittlung nicht hätte untersagt werden dürfen, dann ist im Umkehrschluss auch eine Annahme dieser Sportwetten und mithin ein unbegrenztes Angebot der Sportwetten Gera GmbH zulässig und rechtmäßig gewesen. Wenn das Vermittlungsunternehmen die Sportwetten aus dem Freistaat Bayern vermitteln durfte, dann durfte die Sportwetten Gera GmbH auch ein derartiges Angebot vorhalten.
Im übrigen gibt das BVerfG in seiner Prüfungsabfolge sinngemäß folgenden weiteren Hinweis. Wenn nicht bereits das Vermittlungsunternehmen aus Art. 12 I GG betroffen gewesen wäre und bereits aus diesen Gründen der Verfassungsbeschwerde stattzugeben war, müsste eine weitere Prüfung dahingehend erfolgen, ob nicht eine Betroffenheit der Beschwerdeführerin aufgrund der vom BVerwG nicht beigemessenen strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Legalisierungswirkung der Erlaubnis der Sportwetten Gera GmbH vorliegt. Diese weitere Prüfung war vom BVerfG jedoch aufgrund der Verletzung und Betroffenheit des Vermittlungsunternehmens in seinen Rechten aus Art. 12 I GG nicht mehr vorzunehmen.
Für das Vermittlungsunternehmen und die Sportwetten Gera GmbH geht die Bedeutung dieser Entscheidung über die grundsätzlichen Aussagen des BVerfG in seiner Entscheidung vom 28.03. 2006 hinaus. Es verbindet zum einen die juristische Kritik an der nun unrichtigen Entscheidung des BVerwG vom 21.06.2006. Weiterhin zeigt es jedoch auf, dass die weitere Prüfungsreihenfolge nunmehr darin besteht, die (bundesweite) strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Legalisierungswirkung der Erlaubnis der Sportwetten Gera GmbH zu prüfen. Nur aufgrund der bejahenden Grundrechtsverletzung des Vermittlungsunternehmens aus Art.12 GG prüfte das BVerfG hier nicht weiter.
Die Beschwerdeführerin hatte in diesem Verfahren auch das von Prof. Horn im Auftrag der Sportwetten Gera GmbH erstellte Rechtsgutachten zur Erlaubnis der Sportwetten Gera GmbH vorgelegt. Prof. Horn kommt in diesem Gutachten sinngemäß dazu, dass die der Sportwetten Gera GmbH erteilte Erlaubnis bestandskräftig, unabänderlich und unwiderruflich erteilt ist und eine bundesweite Tätigkeit ermöglicht.
Die Sportwetten Gera GmbH sieht sich durch die Entscheidung des BVerfG in seiner bisherigen Auffassung bestärkt. Andreas Pietsch teilte hierzu auf Anfrage mit, dass er von der bundesweiten Legalisierungswirkung der Erlaubnis überzeugt ist und davon ausgeht, dies auch zukünftig gerichtlich bestätigt zu bekommen. Das BVerfG hat die Prüfungsreihenfolge vorgegeben, meint Andreas Pietsch. Wir werden daher gestützt auf die Erlaubnis unsere Rechtsauffassung weiter vertreten teilt er mit. Andreas Pietsch sieht in dieser Entscheidung des BVerfG einen deutlichen Hinweis, dass die Bestrebungen der Bundesländer die DDR Glücksspielerlaubnis der Sportwetten Gera GmbH zu reduzieren und in Frage zu stellen keinen Erfolg haben werden.
VDSD e.V.
R. Nitzschke
Hinweis: ISA-CASINOS veröffentlicht auf ihrem Internet-Portal verschiedene Artikel, Analysen, Kolumnen, Reportagen, Publikationen, Urteile, Interviews und Nachrichten, die aus unterschiedlichen Quellen stammen. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor.
[Druckbare Version] eingestellt am: 05.12.2007 14:58