Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe
Denn eigentlich stimmt es, wenn es bei den einen erlaubt sein soll kann es bei Mädchen nicht verboten sein.
Das dieser Missstand von Justiz und Politik so hingenommen wird ist unfassbar.
Beschneidung aus religiösen Gründen ist in Deutschland seit zwei Jahren per Gesetz erlaubt. Nach wie vor hagelt es aber von Kinderärzten heftige Kritik an dieser Entscheidung: Sie fordern ein Verbot von Genitalverstümmelung.
"Wir bezeichnen die religiöse Beschneidung guten Grundes als Kindesmisshandlung". Die Aussage von Dr. Brigitte Dietz könnte eindeutiger nicht sein. Auch wenn das Thema in den Medien mittlerweile weniger präsent ist: Für die stellvertretende Vorsitzende und Pressesprecherin der Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte in Bayern ist die Beschneidungsdebatte noch lange nicht beendet.
Ein kurzer Rückblick: Im Frühjahr 2012 hatte das Kölner Landgericht überraschenderweise die Beschneidung eines Jungen aus religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung gewertet. Sowohl im Islam als auch im Judentum ist es Tradition, die Penisvorhaut der Jungen zu entfernen – eine eindeutige Rechtslage gab es zu der Zeit in Deutschland aber nicht. Die Bundesregierung hat daher wenige Monate später ein Gesetz verabschiedet, das die Beschneidung von Jungen aus rituellen Gründen erlaubt – unter der Voraussetzung, dass ein Mediziner oder ein religiöser Beschneider (in den ersten sechs Lebensmonaten) den Eingriff durchführt.
Kinderärzte: Beschneidung nur aus medizinischen Gründen sinnvoll
"Eine Beschneidung von Jungen ist nur dann sinnvoll, wenn eine medizinische Indikation vorliegt – was äußerst selten vorkommt", widerspricht Dr. Brigitte Dietz der Auffassung der Politik. Denn der scheinbar harmlose Eingriff birgt Risiken: Es kann zu Infektionen, Wundheilungsstörung, Harnröhrenverengung und Fisteln kommen. "Einige haben später auch psychische Probleme bis hin zu Erektionsproblemen und sexuellen Störungen sowie Minderwertigkeitskomplexe, da dieser Eingriff eine Verstümmelung darstellt, die ohne die Einwilligungsfähigkeit der Person stattgefunden hat", berichtet die Expertin.
Nach Auffassung der Ärzte haben die Kinder ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, das auch die Eltern nicht missachten dürfen. "Weder Tradition noch Religion dürfen dazu führen, dass an den Genitalien von minderjährigen nicht einwilligungsfähigen Mädchen oder Jungen ohne medizinische Indikation herumgeschnitten wird", erklärte Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte in Bezug auf die Debatte. "Menschenrechtsverletzungen bleiben Menschenrechtsverletzungen, auch wenn sie aus rituellen Gründen begangen werden."
Forderung nach einem Verbot der religiösen Beschneidung
Das Gesetz der Bundesregierung, das die rituelle Beschneidung von Kindern in geregelte Bahnen lenken sollte, ist nach Ansicht des Berufsverbandes der Kinderärzte kläglich gescheitert. "Die Situation hat sich seit dem unsäglichen Gesetz vor zwei Jahren sogar verschlechtert", klagt Dr. Brigitte Dietz. "Demnach ist es ja gesetzlich erlaubt, Säuglinge bis zum 6. Lebensmonat ohne Narkose und ohne Schmerzmittel von nicht ärztlichen Personen beschneiden zu lassen."
Der Verband startete Aufklärungskampagnen für die Eltern, verteilte Broschüren zur Penisgesundheit unter dem Motto "Die Vorhaut – kein Fehler der Natur". Doch am Ende, so ist man sich einig, müsse eine neue gesetzliche Regelung her: ein Verbot. "Denn die Eltern, die diesen Eingriff vornehmen lassen, sind in ihrer religiösen Vorstellung so gefangen, dass vernünftige Argumente leider nicht ankommen und nicht gehört werden", erklärt Dr. Brigitte Dietz.
"Es ist Zeit, dass das 2012 erlassene 'Beschneidungsgesetz' novelliert wird", fordert der Vorsitzende Dr. Wolfram Hartmann. "Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass rituelle Verstümmelungen uneingeschränkt weder an Mädchen, noch an Jungen vorgenommen werden dürfen."
Der kürzlich vorgestellte Integrationsbericht der Bundesregierung wird vom Facharbeitskreis der Beschneidungsbetroffenen kritisiert.
Önder Özgeday, Mitglied des Facharbeitskreises Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V., kommentierte den Bericht mit folgenden Worten: "Wenn man in Deutschland doch nur stolz wäre auf Kinder- und Menschenrechte! Statt dessen wurden sie in falsch verstandener Toleranz verleugnet und Jungen, natürlich nur Jungen, gegen Verstümmelungen rechtlos gestellt.
Auch dies ist irgendwo ein Verbrechen: Grundrechte, Menschenrechte beschließen, aber sie einfach für einige Kinder nicht gewähren! Meine Eltern kamen hierher, um uns ein besseres Leben zu geben. Aber vor sich selbst haben sie mich nicht geschützt und Deutschland zog es vor, wegzuschauen. Und dieser Bericht der Bundesbeauftragten tut es immer noch, zwanzig Jahre später und trotz erdrückender Erkenntnislage in Ethik, Forschung und Wissenschaft, die dazu geführt hatten, Kindern einmal unabhängig vom Geschlecht gleiche Rechte auf körperliche Unversehrtheit zu garantieren.
Es heißt oft, Moslems und Juden sollten die Frage von männlicher Genitalverstümmelung unter sich klären. Ist meine körperliche Unversehrtheit in diesem Land also weniger wert, weil ich türkischer Herkunft bin?
Dann sind meine Grundrechte also Privatsache des Kulturkreises, aus dem ich stamme, bestenfalls ein Zufallsprodukt - und ihre mögliche Verletzung ein Kollateralschaden "gelungener Integration?"
Aber man sollte das Mindestalter auf 16 oder 18 heraufsetzen. Wers dann noch braucht, kanns ja machen
bitte lies erst im thread..