Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 144 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.487 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 117 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | ... | 142 | 143 | | 145 | 146 | ... 181 > |
Die sächsische Firma "bwin" will beim Verwaltungsgericht Stuttgart ihr Recht zum Vermitteln von Sportwetten erstreiten. Das Unternehmen hat nach Angaben des Gerichts Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht.
"bwin" verfügt über eine Lizenz aus den letzten Monaten der DDR und vermittelt über das Internet Sportwetten an die in Gibraltar ansässige "bwin International". Nun pocht "bwin" ausdrücklich darauf, auch nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag weiter Sportwetten vermitteln zu dürfen.
Der Staatsvertrag, der nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden war, soll Anfang 2008 in Kraft treten und den Ländern das Monopol auf Oddset-Sportwetten sichern. Das Stuttgarter Landgericht hatte im August allerdings Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit des Monopols geäußert und die Frage dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt.
Durch die "bwin"-Klage sind die Stuttgarter Verwaltungsrichter nun erstmals mit dem Sonderproblem der DDR-Lizenzen befasst. Eine Entscheidung wird erst im kommenden Jahr erwartet. Ende August hatte das Gericht dem Fußball-Bundesligisten VfB Stuttgart erlaubt, für "bwin" zu werben.
....
"Das heißt, wir haben dann 15 bis 20 Leute, die als Multimillionäre auf irgendeiner Kanalinsel sitzen und der Sport, die Sozialbereiche, der Umweltschutz und die Kultur gucken in die Röhre".
Original der verquasten Rede unter "SPD Parteitag" - Redebeiträge.
bwin reicht Klagen als Rechtsschutz gegen geplanten Monopol-Staatsvertrag ein
- Musterklagen in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen
Neugersdorf (ots) -
- Unternehmen plädiert für eine Trennung von Lotto und Sportwette
- Schadensersatzklagen der Branche in Höhe von 4 Milliarden Euro
erwartet
Der führende deutsche Online-Sportwetten-Anbieter bwin e.K. geht
mit Feststellungsklagen gegen den von den Ländern geplanten
Glücksspielstaatsvertrag vor. Die Musterklagen gegen das ab Januar
2008 beabsichtigte Monopol für staatliche Sportwetten wurden zunächst
in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen eingereicht. Die
Klagen stützen sich zum einen auf die dem Unternehmen 1990 erteilte
Sportwettenerlaubnis und zum anderen auf die im EG-Vertrag verankerte
Dienstleistungsfreiheit. Das Unternehmen beruft sich dabei auf die
ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH),
Stellungnahmen der EU-Kommission zur Europarechtswidrigkeit des
geplanten Glücksspielstaatsvertrags und mittlerweile drei
Vorlagebeschlüsse deutscher Verwaltungsgerichte an den EuGH. Die
Verfahren sind darauf gerichtet, die Berechtigung von bwin zur
Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten in Deutschland zu
bestätigen.
Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: "bwin hat eine wirksame deutsche
Lizenz, die bundesweit gültig ist. Zudem verstößt der Staatsvertrag
gegen EU-Gemeinschaftsrecht und schränkt die Dienstleistungsfreiheit
von Unternehmen mit EU-Lizenzen ein. Die Klagen sollen feststellen,
dass unsere verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsrechte sowohl
einer Entziehung als auch eine inhaltlichen Beschränkung dieser
Lizenzen entgegenstehen."
Wacker plädiert für eine kontrollierte Öffnung der Sportwette und
einer Trennung der Sportwette von Lotto. "Die Sportwette regulieren
und vernünftig zu besteuern ist besser als steinzeitliche Verbote
einzuführen und damit Wildwuchs Tür und Tor zu öffnen. Beim Lotto
sollte alles so bleiben wie bisher. Ein solches Modell funktioniert
mit großem Erfolg in Ländern wie Großbritannien, Österreich, Italien
und Spanien. Das muss auch in Deutschland möglich sein."
Bei einem Inkrafttreten des Monopolstaatsvertrages gehe er davon
aus, dass in Anbetracht des Marktvolumens aus der Sportwettenbranche
im Falle einer Monopolumsetzung Schadensersatzklagen in Höhe von rund
vier Milliarden Euro auf die Bundesländer zukommen.
Über bwin e.K.:
bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private
Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth
betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der
Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die
Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002
beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG
mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K.
Als einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in
Deutschland ist bwin einer der wichtigen Sponsoren des deutschen
Sports. 2005 und 2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung
von über 20.000 Amateur-Mannschaften mit insgesamt zwei Millionen
Euro. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen
sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren
Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der
vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein
wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um
sichere Standards für Sportwetten.
Für Rückfragen:
Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de
gedult haben um den Kram nicht hinzuschmeißen.
Ich war jetzt bei 4-5 Schlecker Märkten. Überall war das Feedback sehr positiv zum neuen Lotto an der Kasse.
Schlecker ist dann nur der erste Schritt.
Danach sollten dann auch die Lebensmittel Discounter & Tankstellen ausgerüstet werden.
Die Marge bei dem Geschäft ist echt beachtlich.
Fluxx/Schlecker bekommen ca. 25% des Einsatzes.
Da fällt genug als Gewinn ab.
Bei fast 11.000 Schlecker Märkten kommt da mächtig was zusammen.
Wenn die Rakete startet, wird sie richtig abgehen.
Für mich ist das die Ruhe vor dem Sturm.
Darüber hinaus entwickelt sich das Spanien-Geschäft in letzter Zeit sehr rasant.
Da werden noch paar Überraschungen kommen. Mit England happert's noch, aber auch das wird noch kommen.
Monopol wird sich nicht durchsetzen. Schön, dass BWIN schon Klagen eingereicht hat. Kostet für fluxx nichts, hat aber große Bedeutung. :)
"...Fazit: Glückspiel-Aktien wieder in Mode
Das Interesse am Glückspiel-Vermittler Tipp24 sowie das gestiegene Interesse an Wett-Aktien wie Sportingbet, BWin oder Bet-at-home zeigen, dass der Sektor wieder in Mode kommt. Wir haben Ende letzten Jahres mit unserer Kaufempfehlung für BWin, Fluxx und Tipp24 ein weiteres Mal sehr erfolgreich in der Branche investiert und vom Kurs-Aufschwung zu Jahresbeginn deutlich profitiert. Wir wollen uns deshalb nun wieder in dieser Branche engagieren.
FLuxx: Fast am Tief
Wie oben beschrieben, halten wir Glücksspiel-Aktien derzeit für interessant. Vermutlich wegen Abgabedrucks im Zuge einer Kapitalerhöhung sowie mangelnden Verständisses für die Beteilung und den Übernahme-Versuch der Sportwetten.de AG notiert die Fluxx-Aktie (WKN A0JRU6, Aktien-Kürzel FXXN, ISIN DE000A0JRU67) mit aktuell 3 Euro nur unwesentlich über dem Jahrestief von 2,75 Euro. Weit entfernt vom Jahreshoch von 5,75 Euro. Wir haben mit der volatilen Aktie bereits mehrfach Gewinne im Musterdepot erzielen können und erwarten auch nun wieder ein erfolgreiches Investment.
Auf dem aktuellen Kursniveau ist die Aktie für risikobewusste Langfrist-Anleger ein schöner Kauf...."
..ich habe heute beim bäcker(mit lottoannahmestelle)ein prospekt in die hand bekommen....darin heißt es,dass oddset,keno und noch einige andere glücksspiele ab 01.01.08 nur noch mit lottocard gespielt werden darf....
einzig und allein,um die suchtgefahr einzuschränken....also....wer noch bei oddset und co.aktiv bleiben will....muss sich für 5 euro eine karte für 2 jahre holen und dann für weitere 5 euro verlängern....
...tja...es wird wohl alles weiter voran getrieben....
Das ist falsch. Die 4-monatige Testfase in 400 Schlecker-Filialen in Krefeld wurde erst im Sommer 2007 erfolgreich durchgeführt. Aufgrund der erfolgreichen Testergebnisse wurde beschlossen, alle Schlecker-Filialen auszurüsten.
Zitat: "Und wenn man die Geräte in 11000 Märkten aufgrund der Rechstlage wieder einsammeln muß, dann kann man wohl auch storymäßig von einem GAU sprechen."
Wieder falsch. Ist das nur Unwissenheit oder amateurhaftes gebasche?
1. Es wurden in Schlecker-Filiale keine Geräte (Terminals wie bei Tankstellen u.s.w.)installiert. Die Lottoscheinannahme erfolgt ohne Mehrkosten dur das übliche EC-Kassengerät.
2. Nach der Rechtslage - bestätigt durch mehrere Gerichte - bleibt das Supermakt-lotto erlaubt.
Gerade durch Schlecker kommen neue Umsätze rein. Das Spanien-Geschäft explodiert gerade und hat wohl schon Umsätze von Jaxx.de erreicht. Mybet.com und Tippgemeinschaften laufen gut.
Die EU wird Monopol in Deutschland nicht zulassen.
Fazit: Die Story ist noch lange nicht vorbei.
Wie kann man mittags schon behaupten das die Empfehlung einen Kursverlust gebracht hat? Dazu sollte man den ganzen Tag abwarten. Würde also behaupten Stillstand vor den Zahlen! Und ein Kartensystem zwecks Spielsucht können private auch einführen. Deutschland spielt immer noch auf Zeit! Festzustellen bleibt das die größten Gegner der Liberalisierung in Eu auf Druck der Kommission umschwenken! Schweden will das internet öffnen, Frankreich auch!
This past weekend, the ruling party in Sweden voted to end support for their government's monopoly on Sweden's online gambling industry, and also to privatize Svenska Spel, the government-owned gaming monopoly, reports Poker News this week. http://www.pokerpages.com/poker-news/news/...-svenska-spel--30051.htm
Eric Woerth, the French budget minister, is due to discuss the opening up of the French online gambling market with Mr McCreevy on November 6.
Jean-Pierre Jouyet, the French Europe minister, told reporters in Strasbourg it was ready to open the market to all who met certain conditions, "We are ready to find a new framework for gambling if conditions are respected. Those wanting a licence would have to satisfy criteria on preventing addiction and money laundering." http://www.pokerpages.com/poker-news/news/...onal-criticism-30041.htm
Durch die Entwicklung in den Ländern der Liberalisierungsgegnern zuletzt muß man feststellen das sich die Kommission mit ihrer Haltung das Monopole im Internet gegen EU-Recht verstoßen sich langsam durchsetzt! Das der Vertrag diesbezüglich nicht mit EU-Recht in Einklang steht, darauf wurde schon mehrere male seitens der Kommission hingewiesen! Ein Lizenzsystem im Online-Bereich scheint sich durchzusetzen! Suchtkriterien müssen und können dann auch von privaten durchgeführt werden. Für Fluxx würde das Bedeuten keine Auswirkung auf das Geschäft. Der ganze Sektor steht vor einer Erhohlung.
Das die Berichterstattung in Deutschland alles andere als neutral erscheint! Hier ein Beispiel!
Eintrag im Presseforum Mittelstand, 30.10.2007 - 15:56 UhrEine Lehrstunde in Sachen Protektionismus | (Autor hat keine Graphik eingestellt) |
Pressemitteilung von medienbüro.sohn Schleichwerbung ;-) ý Anzeige ý
Anzeige ausblenden |
(Perspektive Mittelstand) - Missbraucht Frankreich den europäischen Haftbefehl, um das eigene Wettmonopol zu schützen?
Bonn/Amsterdam - Frankreich verteidigt sein staatliches Wettangebot mit Zähnen und Klauen. Und die Methoden werden immer drastischer.... http://www.perspektive-mittelstand.de/...s/pressemitteilung/6503.htmlWer so etwas ließt bekommt natürlich einen anderen Eindruck ! Neutral und Informativ wäre in diesem Zusammenhang auch diese Info gewesen!
Eric Woerth, the French budget minister, is due to discuss the opening of the French online gambling market with Mr McCreevy on November 6.
Jean-Pierre Jouyet, the French Europe minister, told reporters in Strasbourg it was ready to open the market to all who met certain conditions, "We are ready to find a new framework for gambling if conditions are respected. Those wanting a licence would have to satisfy criteria on preventing addiction and money laundering." Aber so ist das halt! Das eine wird publiziert, das andere wird unter den Tisch fallen gelassen! Ob da Eigeninteresse eine Rolle spielt?
bin selber aktionär und wünsche mir steigende kurse...davon darfst du mal gepflegt ausgehen...
gruß
"Niemand wettet auf Lotto-Staatsvertrag
Kiel / kim - Kommt der neue Lottostaatsvertrag zum 1. Januar? Wetten möchte darauf in Schleswig-Holstein momentan niemand. Die Zahl der Befürworter bröckelt, die der Gegner steigt und die Zeit wird knapp. Der Finanzausschuss vertagte gestern seine Entscheidung über das umstrittene Regelwerk. Die Union habe "noch Abstimmungsbedarf", erklärte CDU-Finanzexperte Hans Jörn Arp. So müsse die Verfassungsmäßigkeit des Vertrags, mit dem die 16 Bundesländer das staatliche Glücksspielmonopol bis 2011 verlängern wollen, überprüft werden. Hintergrund sind massive Bedenken des Landtags-Juristen und ein neuer Blauer Brief aus Brüssel. Darin kündigt die EU-Kommission unmissverständlich an, dass sie sofort "geeignete Schritte gegen Deutschland einleiten wird, sobald die Ausführungsgesetze der Länder förmlich verabschiedet sind". Auch Unionskollegen in der Hamburger Bürgerschaft und im niedersächsischen Landtag fürchten, dass der Staatsvertrag mit Kartell- und Wettbewerbsrecht kollidiert. Allein stehen die "Widerständler" in der Nord- CDU also nicht.
Ministerpräsident Peter Harry Carstensen zeigte sich dennoch von der Vertagung überrascht. Er teile zwar die Bedenken, sagte er unserer Zeitung. Der Vertrag sei aber "das geringere Übel". Der größere Fehler sei es, wenn Schleswig-Holstein sich aus dem deutschen Lottoblock verabschiede. Er mahnte die eigene Fraktion: "Wir brauchen auch 2008 Geld für Kultur, Soziales und Sport, und wir sollten die Schleswig-Holsteiner nicht vom Jackpot ausschließen." Notfalls müssten in der Dezember-Sitzung des Landtags gleich beide Lesungen des Gesetzes durchgezogen werden.
Mit dem Staatsvertrag wollen die Länder das staatliche Monopol verschärfen, um die Suchtgefahr - wie vom Verfassungsgericht gefordert - einzuschränken. Privaten Internet-Lottoanbietern wie Fluxx in Kiel oder Tipp24 droht damit das Aus. " (Zitat Ende)
Mit welchem Mittel wohl Carstensen um 180 Grad "bekehrt wurde": Drohung? Erpressung? Belohnung? Die Nötigung mit dem "Ausschluss aus dem Lottoblock" kanns ja kaum sein (Vertrag läuft sowieso noch bis 2014): Seit dem Bundeskartellamt-Entscheid hat der Lottoblock nur noch eine wichtige Funktion: Nutzung der gleichen Lottozahlen und Poolung der Spielbeiträge für die Hauptgewinne. Weder dürfen Einnahmen weitergereicht, noch Umsatz und Ertragszahlen ausgetauscht werden. Und als alleiniger "Zusammenarbeiter" mit den Privaten Vermittlern wäre ein "ausgeschlossenes Land" nicht mehr auf die "nützlichen" Funktionen des Lottoblocks angewiesen. Was also soll die Drohgebärde von Carsensen mit dem "Ausschluss aus dem Lottoblock". Staatsanwaltschaft ans Werk!
01.11.07 18.30 Uhr
von Angelika Kramer
Im Kampf gegen die Monopole scheint Sportwettenabieter Bwin wieder einen Schritt weiter zu sein: Aus einem dem WirtschaftsBlatt vorliegenden Brief von EU-Binnenmarktkommissar McCreevy an den schleswig-holsteinischen Landtag geht hervor, dass die Kommission den von Deutschland geplanten Glücksspielsstaatsvertrag nicht dulden wird.
Deutschlands erste TÜV-geprüfte Lotto-Tippgemeinschaft kommt von FLUXX
Altenholz (ots) -
- TUV SÜD nimmt erstmals Kundenzufriedenheit bei Lotto unter die Lupe
Die Tippgemeinschaft Superbonus49 wurde als erste deutsche Lotto-Spielgemeinschaft vom TÜV SÜD mit dem Siegel für Kundenzufriedenheit ausgezeichnet. Superbonus49 ist ein Angebot des FLUXX-Konzerns, einem der führenden deutschen Spezialisten für die Vermittlung von Lotto und Wetten.
In insgesamt 14 Kategorien erzielte die Tippgemeinschaft hervorragende Ergebnisse, darunter in den Aspekten "Richtigkeit der Gewinnabrechnung" (Note 1,64 nach dem Schulnotenprinzip), "Vertrauenswürdigkeit des Anbieters" (Note 1,88), "Übersichtlichkeit der Gewinnabrechnung" (Note 1,85) und "Freundlichkeit der Mitarbeiter" (Note 1,83). Die Weiterempfehlungsquote beträgt über 90 Prozent.
"Damit haben wir den Nachweis, dass wir das wahrscheinlich beste Tippgemeinschaftsprodukt Deutschlands anbieten", so Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG. (Nachrichten/Aktienkurs) "Jeder, der die Vorteile einer Tippgemeinschaft nutzen will, ist bei uns bestens aufgehoben - TÜV-geprüft!"
Superbonus49 wird seit 2003 in Deutschland angeboten und bietet eine einzigartige Kombination aus Lotto-Tippgemeinschaft, Individualtipps und einem Bonuspunkteprogramm. Die Mitspieler spielen im Premiumprogramm bis zu 1.200 Lottoreihen pro Monat sowie einen Individualtipp pro Ziehung, der im Gewinnfall dem Spieler allein gehört. Darüber hinaus bietet Superbonus49 eine beispiellos kleine Teilnehmerzahl pro Tippgemeinschaft: Lediglich 100 Personen werden jeweils zur Spielgemeinschaft zusammengefasst. Einzigartig ist das Bonuspunktesystem von Superbonus49: Das mit "Miles and More" oder "Happy Digits" vergleichbare Programm hält Monat für Monat neue attraktive Sachprämien für die Spielteilnehmer bereit.
Das erfolgreiche Konzept von Superbonus49, das auf dem Deutschen Lotto basiert, wird nun auch in andere europäische Länder exportiert. Derzeit testet FLUXX in verschiedenen Ländern ein Spielgemeinschaftsprodukt, das auf der pan-europäischen Lotterie "Euromillions" aufsetzt, die regelmäßig mit Jackpots von über 100 Millionen Euro auf sich aufmerksam macht.
Hinweis: Das TÜV SÜD-Prüfsiegel ist auf www.fluxx.com im Pressebereich in druckfähiger Qualität abrufbar.
Originaltext: FLUXX AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6527 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6527.rss2 ISIN: DE000A0JRU6
Pressekontakt: FLUXX AG Investor Relations&Corporate Communications Stefan Zenker Tel.: (040) 85 37 88 - 47 Fax: (0431) 88 10 4 - 40 Mail: stefan.zenker@fluxx.com
13:18 02.11.07
Hamburg (aktiencheck.de AG) - Jochen Reichert, Analyst von SES Research, empfiehlt die Aktie von FLUXX (ISIN DE000A0JRU67/ WKN A0JRU6) zu halten.
Das Unternehmen werde am 8. November die Zahlen für das dritte Quartal des laufenden Geschäftsjahres bekannt geben. Die Prognosen würden wie folgt lauten: Umsatz (Mio. EUR): 18,00; EBITDA (Mio. EUR): 2,40; EBIT (Mio. EUR): -0,90; Nettoergebnis (Mio. EUR): -0,80; EpA (EUR): -0,05.
Getrieben von einer anhaltenden Expansion des Sportwetten-Bereichs insbesondere im Ausland (Umsatz Q3/2007e: EUR 10,5 Mio.; +60% yoy) und einem starken Geschäft im Bereich der Tippgemeinschaften würden die Analysten von SES Research ein Top-Line-Wachstum von gut 50% (yoy) erwarten. Auf Sicht von 9 Monaten sollte FLUXX damit einen Umsatz von EUR 49,3 Mio. bei einem EBITDA von EUR 6,3 Mio. erzielen können.
Die Analysten von SES Research sind der Meinung, dass das Rating "halten" für die FLUXX-Aktie auch nach Bekanntgabe der Zahlen Bestand haben wird. Das Kursziel sehe man bei 4,40 EUR. (Analyse vom 02.11.2007) (02.11.2007/ac/a/nw)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten: Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
Ist Fluxx überhaupt in der Lage, zutreffende Aussage über die Unternehmensentwicklung zu machen?
Bisher handelt es sich natürlich nur um eine Prognose von SES. Ich hoffe, dass das zu veröffentlichende Ergebnis besser ausfallen wird.
"Sofortiges Verbot privater Sportwetten im Internet in Bayern rechtswidrig - 05.11.2007 »
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass in Bayern Sportwetten im Internet angeboten werden dürfen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies damit die Beschwerde des Freistaats Bayern gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach zurück.
Die Regierung von Mittelfranken untersagte einem privaten Sportwettenanbieter das Anbieten des Abschlusses von Sportwetten in Bayern via Internet, den Abschluss von Sportwetten via Internet mit Spielteilnehmern in Bayern und die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten in sonstiger Weise, an denen Spieler in Bayern via Internet teilnehmen können. Gegen diesen Bescheid ließ der Sportwettenanbieter Klage erheben, über die noch nicht entschieden worden ist. Auf den zugleich erhobenen Eilantrag hin stellte das Verwaltungsgericht Ansbach die aufschiebende Wirkung der Klage wieder her. Die hiergegen vom Freistaat Bayern erhobene Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zurück.
Fazit:
Zur Begründung führte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aus, dass es aus technischen Gründen nicht möglich sei, ausschließlich Spieler in Bayern von Internetwettangeboten auf der Internetseite des Sportwettenanbieters auszuschließen. Die Regierung von Mittelfranken habe keinen einzigen nachvollziehbaren und überzeugenden Weg aufgezeigt, wie der Sportwettenanbieter – technisch – die Untersagungsverfügung zielführend umsetzen könnte. Es könne aber nicht etwas von einem Bürger verlangt werden, wozu dieser nicht in der Lage sei. Die Beweislast, ob mit einem Bescheid kein unmögliches, unzulässiges oder unzumutbares Verhalten verlangt werde, obliege jedoch der Behörde.
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - PM vom 18.5.2007, AZ.: 24 CS 07.10, Urteil vom 07.05.2007"
Attacke der 100-Tage-Linie auf der Basis eines souverän absolvierten 38-Tage-Tests ;-) - dann mal zu ;-))