Wann platzt der Knoten bei Deutsche pennystocks ?
Seite 15 von 15 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:56 | ||||
Eröffnet am: | 18.02.15 14:10 | von: freu_mich | Anzahl Beiträge: | 352 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:56 | von: Franziskansc. | Leser gesamt: | 48.926 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 1 | |
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Sanierungsgewinne sollen durch § 3a EStG und § 7b GewStG wieder steuerfrei werden.
https://ifsbr.de/...rabschiedet-sanierungsgesetz-mit-altfallregelung/
https://www.cmshs-bloggt.de/insolvenzrecht/...gewinne-tritt-in-kraft/
Kein Antragserfordernis für Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen
Im Gegensatz zum von der Finanzverwaltung praktizierten Sanierungserlass ist ein Antrag nicht mehr erforderlich. Die Steuerfreiheit ist ohne Ermessenspielraum der Finanzbehörde durch diese zu gewähren.
Neu ist ebenfalls, dass die Steuerfreiheit auch für die Gewerbesteuer gilt. Damit entfällt die aufwendige Abstimmung mit den Städten und Gemeinden.