SINGULUS
Mit einer Dividende rechne ich jetzt nicht - wäre die falsche Reaktion.
Die Frage liegt im Produkt. Braucht die Welt ständig diese neuen Maschinen?
Eher nur, wenn die alten unrentabel werden - sind sie das?
Daß im Gesamtmarkt Sgls mit 60% Weltmarkt-Anteil tonangebend bleiben wird, glaube ich schon, nur wie groß ist morgen der Weltmarkt?
In den letzten Tagen wurden ca. 10 Mio Aktien getradet - also auch AUFgekauft!
Auch jetzt ist das Kaufinteresse größer als der Verkauf.
Sind Steag-Investoren umgestiegen?
Börsen-Beobachter haben festgestellt, daß es 2004 mind. 1 großen Einkäufer gegeben hat.
Wenn sich der Bedarf auf die neuen Formate eingestellt hat, gibt es vermutl. Nachholbedarf, der könnte (?) die jetzigen Verluste ausgleichen.
Zumindest hast Du recht, daß die Information lückenhaft ist.
Aber darf sie anders sein? (Konkurrenz!).
Ich denke bei einer Aktie wie ein Kaufmann - weniger nach dem Chart. - Kritiker.
leider habe ich keine Kontakte zu der Führungsetage von Singulus, habe ich auch nie behauptet.
Das mit dem Englishkurs ist ja wirklich nett, aber ich lehene dankend ab. Den"n" ich denke das der Kurs von Singulus, dein Budget schon genügend belastet hat.
Tipp: lieber bei ca. € 8,- nachkaufen ( 2005er KGV von 16 )
Hallo Kritiker,
du hast geschrieben:
Börsen-Beobachter haben festgestellt, daß es 2004 mind. 1 großen Einkäufer gegeben hat.
Möchte Dich auf das Wertpapierhandelsgesetz - WpHG hinweisen, und hier besonders auf die Meldepflichten gemäß:
Abschnitt 5
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils an börsennotierten Gesellschaften
§ 21 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen
(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 5 Prozent, 10 Prozent, 25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat der Gesellschaft sowie der Bundesanstalt unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen, das Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der genannten Schwellen sowie die Höhe seines Stimmrechtsanteils unter Angabe seiner Anschrift und des Tages des Erreichens, Überschreitens oder Unterschreitens unter Beachtung von § 22 Abs. 1 und 2 schriftlich mitzuteilen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Meldepflichtige Kenntnis davon hat oder nach den Umständen haben musste, dass sein Stimmrechtsanteil die genannten Schwellen erreicht, überschreitet oder unterschreitet.
(1a) Wem im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung der Aktien einer Gesellschaft mit Sitz im Inland zum Handel an einem organisierten Markt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum 5 Prozent oder mehr der Stimmrechte an der Gesellschaft zustehen, hat der Gesellschaft sowie der Bundesanstalt eine Mitteilung entsprechend Absatz 1 Satz 1 zu machen.
(2) Börsennotierte Gesellschaften im Sinne dieses Abschnitts sind Gesellschaften mit Sitz im Inland, deren Aktien zum Handel an einem organisierten Markt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sind.
§ 25 Veröffentlichungspflichten der börsennotierten Gesellschaft
Veröffentlichungspflichten der börsennotierten Gesellschaft
(1) Die börsennotierte Gesellschaft hat Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 und 1a unverzüglich, spätestens neun Kalendertage nach Zugang der Mitteilung, in deutscher Sprache in einem überregionalen Börsenpflichtblatt gemäß Satz 2 zu veröffentlichen. In der Veröffentlichung ist der Meldepflichtige mit Name oder Firma und Staat, in dem sich der Wohnort befindet, oder Sitz anzugeben. Für Gesellschaften, die eigene Aktien erwerben oder veräußern, gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass abweichend von Satz 1 eine Erklärung zu veröffentlichen ist, deren Inhalt sich nach § 21 bestimmt, und die Veröffentlichung spätestens neun Kalendertage nach Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der in § 21 Abs. 1 Satz 1 genannten Schwellen zu erfolgen hat.
(2) Sind die Aktien der börsennotierten Gesellschaft zum Handel an einem organisierten Markt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen, so hat die Gesellschaft die Veröffentlichung nach Absatz 1 Satz 1 und 2 unverzüglich, spätestens neun Kalendertage nach Zugang der Mitteilung, auch in einem Börsenpflichtblatt dieses Staates oder, sofern das Recht dieses Staates eine andere Form der Unterrichtung des Publikums vorschreibt, in dieser anderen Form gemäß Satz 2 vorzunehmen. Die Veröffentlichung muss in einer Sprache abgefasst werden, die in diesem Staat für solche Veröffentlichungen zugelassen ist.
(3) Die börsennotierte Gesellschaft hat der Bundesanstalt unverzüglich einen Beleg über die Veröffentlichung nach den Absätzen 1 und 2 zu übersenden. Die Bundesanstalt unterrichtet die in Absatz 2 genannten Börsen über die Veröffentlichung.
(4) Die Bundesanstalt befreit auf schriftlichen Antrag die börsennotierte Gesellschaft von den Veröffentlichungspflichten nach den Absätzen 1 und 2, wenn sie nach Abwägung der Umstände der Auffassung ist, dass die Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen oder der Gesellschaft erheblichen Schaden zufügen würde, sofern im letzteren Fall die Nichtveröffentlichung nicht zu einem Irrtum des Publikums über die für die Beurteilung der betreffenden Wertpapiere wesentlichen Tatsachen und Umstände führen kann
Aufgrund dieser Meldepflichten glaube ich nicht das es einen großen Ein-Aufkäufer gab. Die kompletten Gesetze kannst Du unter www.bafin.de/gesetze/wphg.htm#p21 nach lesen.
Hinweis für Lynx : farbige Textteile sind kopiert
Aber, ich denke es gibt auch Umwege, z.B. über Fonds u.ä.;
die Hedge-fs wurden auch sehr spät erkannt.
Vielen Dank für Deine Mühe! So wie es ist.. ist es jetzt! - Kritiker.
Über mein Budget brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen, wie ich weiter oben schon geschrieben hatte, lasse ich bei Singulus nur meine Gewinne laufen. Der erste vernünftige Vorschlag von Dir ist aber, bei 8 Euro nachzukaufen. Falls der Kurs bis dahin fallen sollte, reibe ich mir also auch die Hände.
Hinweis für Hanes: Für mich brauchst Du Deine Texte nicht farbig zu markieren, ich sehe schon alleine an den fehlenden Rechtschreibefehlern, dass diese Texte nicht von Dir sind ;-)
Gruss Lynx
16.02.2005 11:09:
SINGULUS TECHNOLOGIES: Buy (SEB)
SEB bewertet die Aktie des deutschen Spezialmaschinenbauers SINGULUS TECHNOLOGIES (Nachrichten) am 15. Februar mit "Buy". Das Sechs-Monats-Kursziel wird von 16,00 auf 14,00 Euro reduziert.
SINGULUS werde dem Auftragsrückgang mit Sparmaßnahmen begegnen. Die Belegschaft solle um 120 Mitarbeiter reduziert werden (circa 5 Mio. Euro). Der Markt für vorbespielte und einmal bespielbare DVDs werde laut Branchenstudien bis 2007 signifikant wachsen. SINGULUS sei als Marktführer gut positioniert. Eine Auftragserholung sei für das zweite Quartal zu erwarten. Wachstumsimpulse würden langfristig aus der neuen dritten Generation erwartet.
Der am 7. Februar gemeldete Auftragseinbruch für das vierte Quartal 2004 verstärke die bestehenden Sorgen. Die schwache Orderlage dürfte im ersten Quartal 2005 anhalten. Das Ertragswachstum dürfte sich in nächster Zeit auch wegen Produktentwicklungen verlangsamen. In der gesamten Branche sei in nächster Zeit langsameres Umsatzwachstum angesagt. Die Analysten rechnen mit einem EPS von 1,15 Euro in 2004, von 0,98 Euro in 2005 und von 1,05 Euro in 2006.
Kurs aktuell € 11,61
Da kommt noch so einiges was den Kurs drückt. Nach meinen Infos werden nicht nur Mitarbeiter entlassen, sondern man hat auch für die anderen Mitarbeiter Arbeitszeitkonten eingerichtet, bis zu minus 300 Stunden. Und das ist gewaltig !!!!!
3oo MinusStunden bedeuten aber auch, daß bald mit 300 Überstunden gerechnet wird. - oder? Und, daß die Firmenleitung sich schnell anpaßt, spricht für sie.
Wichtig ist jetzt, daß es wenig Billig-Verkäufer gibt und wenig tiefe SL's, sonst knirscht der Boden!
Ich warte, denn so tief mag ich nicht verkaufen! - Kritiker.
Marktumfeld.
Wir könnten schon bald die 10 EUR Marke ankratzen.
mfg
bb
Und Singulus muß noch immer schön Aktien kaufen!!!!!
Wo wäre der Kurs ohne das Rückkaufprogramm ?????
Ich habe leider die letzten Tage vergebens auf eine überraschende Adhoc gewartet - mal sehen, wo Singulus am 23.03.05 steht - ein Tag vor den Zahlen!!!
Singulus weiß doch wohl das es eine Meldepflicht für kursrelevante Informationen gibt.
Seit dem vergangenen Oktober gelten verschärfte Vorschriften für Pflichtveröffentlichungen (Ad-hoc-Publizität) börsennotierter Unternehmen, die nun wesentlich umfassender und damit auch frühzeitiger informieren müssen.
Also, Fakten, Fakten, Fakten
ich gebe Dir recht, dass Singulus momentan nicht viel Sinn macht (habe auch 2 x ein paar Cent verloren, die ich mir aber ganz schnell mit GPC und IDS Scheer zurückerobert habe). Wenn der Gesmtmarkt fällt oder bzw. der Ölpreis steigt, gibt es richtig "Prügel" für Singulus.
Aber kann sich die Situation nicht rasend schnell ändern? Allein durch die nachfolgenden Schlagzeilen kann meiner Meinung nach durchaus eine positive Adhoc enstehen :
Singulus sucht Partner für MRAM Geschäft
SINGULUS kooperiert mit Sony
Und wie schnell sich der "Wind drehen" kann, weisst Du als Börsenexperte ja selber - ich erinnere nur mal an diese Schlagzeilen : 11.10. / 08:27 SINGULUS meldet anhaltenden Auftragsboom für DVD-Linien 04.11. / 08:19 Singulus mit Rekorderlösen, positiver Ausblick - und das alles ist doch nicht allzulange her!!
Wenn "nichts kommt", bleibt allerdings die Unsicherheit und die Verkaufsgelüste bleiben.
Isch warte und isch gucke !!
vorstellen kannst.
es kommt eine gute meldung bald
Und Deine Ansage sollte auch präziser sein, oder bekommste Provision.
CB1599 mit BP 15,-
"mittel":
CB1598 mit BP 13,-
"konservativ":
CB3763 mit BP 11,-
Laufzeiten jeweils bis 15.06.05 und aktzeptablem Spread
alle ziemlich spekulativ sind.
Außer Profis oder Hardcorezockern würde ich diese
Scheine mit einer doch eher kurzen Laufeit nicht unbedingt
zu Kauf anraten.
mfg
bb