Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 135 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.587 |
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Gesetz über Glücksspiel-Staatsvertrag
Profitinteressen einzelner Unternehmen können nicht unser Ziel sein
Kiel, 13.09.2007
In der Debatte des Landtages über das Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glückspielwesen in Deutschland sagte Innenminister Ralf Stegner:"Der Ihnen von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf dient der Ratifizierung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland. Danach bleibt es bei dem seit Jahren geltenden Glücksspielmonopol des Staates für die Veranstaltung von Sportwetten und Lotterien mit erhöhtem Gefährdungspotential. Ich freue mich, dass wir im Landeskabinett zu dieser einvernehmlichen Position gekommen sind, die bekanntlich auch im Einklang mit den Beschlüssen der anderen 15 Länderregierungen steht.
Wir diskutieren hier nicht zum ersten Mal das Glücksspielwesen, lassen Sie mich gleichwohl die Position der Landesregierung erneut erläutern.
Anlass für die Neuordnung des Glücksspielwesens war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006, in dem grundsätzlich geklärt wurde, unter welchen Voraussetzungen staatliche Monopole im Glücksspielbereich mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 GG vereinbar sind.
Das im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Festhalten am staatlichen Monopol bei Sportwetten und Lotterien mit erhöhtem Gefährdungspotential ist der beste Weg, den mit der Veranstaltung von Glücksspielen verbunden Gefahren zu begegnen: So kann Glücksspielsucht wirksam bekämpft werden. So können Glücksspielangebote kanalisiert und begrenzt werden. So kann auch der Jugend- und Spielerschutz bestmöglich gewährleistet werden.
Forderungen nach vollständiger oder teilweiser Liberalisierung, wie sie auch aus Teilen dieses Hohen Hauses vorgetragen wurden, mussten deshalb verworfen werden. Das Kabinett kommt mit seiner Entscheidung vom 10. Juli seinen gesamtgesellschaftlichen Verpflichtungen nach und nicht einzelnen gewerblichen Interessen privater Lotto-Anbieter.
Selbst wenn durch den neuen Staatsvertrag künftig weniger Spielumsätze getätigt und weniger Konzessionsabgaben und Lotteriesteuern eingenommen werden, werden die staatlichen Einnahmen zur Refinanzierung von Aufgaben wie Sport, Kultur, Umwelt und Wohlfahrt immer noch höher sein als bei Freigabe des Glücksspielmarktes. Sicher nämlich würden die Glücksspielunternehmen aus steuerrechtlichen Gründen ihren Sitz in europäische Steueroasen legen. Altruismus ist nicht das handlungsleitende Motiv privater Spielevermittler.
Wettbewerb im Glücksspielbereich führt zu massiver Werbung und immer höheren Spielanreizen. Die Zunahme von problematischem Spielverhalten bis hin zur Glücksspielsucht stünde zu befürchten. Die Gewinne würden von der Glücksspielindustrie eingenommen - also privatisiert - während die Negativfolgen aufgrund von Verarmung und Hilfsbedürftigkeit Spielsüchtiger sozialisiert würden.
Dass Firmen aus Altenholz oder anderswoher für ihre eigenen Interessen werben, ist verständlich. Aber die Unterzeichnung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen durch die 16 Ministerpräsidenten als unglaubwürdige und rechtwidrige Politik zu bezeichnen und dies als Demokratie schädigend zu titulieren, ist dann doch ein bisschen dick aufgetragen.
Vielleicht hätten die Herren ein paar Euro in einen Kurs für politische Bildung investieren sollen. Mich für meinen Teil beruhigt es immerhin, dass die privaten Lottoanbieter scheinbar noch genug Mittel zur Verfügung haben für ganzseitige Werbeanzeigen: Ich hoffe nur, dass im Jackpot noch genug Geld übrig bleibt.
Die Regierungschefs der Länder haben den Lotteriestaatsvertrag unterzeichnet. Er soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf enthält die Zustimmung zu diesem Staatsvertrag und die notwendigen Ausführungsbestimmungen. Abgesehen von der durch das Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Verlagerung der Aufsicht über die in öffentlicher Trägerschaft von der NordwestLotto Schleswig-Holstein veranstalteten Lotterien und Sportwetten vom Finanzministerium auf das Innenministerium bleibt es weitgehend bei der bisherigen Aufgabenverteilung.
Des Weiteren werden das Verfahren und die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis für die Veranstaltung oder Vermittlung öffentlicher Glücksspiele geregelt. Der Systematik des Staatsvertrages folgend sind Spezialregelungen für Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential vorgesehen, die dem geltenden Recht entsprechen. In Erfüllung des staatsvertraglich normierten Ziels des Spielerschutzes sind Regelungen zur Errichtung und Unterhaltung eines Sperrsystems enthalten. In Ausschöpfung der Übergangsvorschrift im Staatsvertrag ist vorgesehen, die Veranstaltung und Vermittlung von Lotterien im Internet unter bestimmten Voraussetzungen übergangsweise bis zum 31.12.2008 zu erlauben. Die bisher im Gesetz über die in öffentlicher Trägerschaft veranstalteten Lotterien und Sportwetten enthaltenen Regelungen über die Abführung von Abgaben durch NordwestLotto Schleswig-Holstein und deren Verwendung sollen weitgehend übernommen und dahingehend ergänzt werden, dass die Verwendung eines Teils der Erträge für Maßnahmen zur Bekämpfung der Glücksspielsucht und für Suchtforschung vorgesehen sind.
Zu den immer wieder geltend gemachten europarechtlichen Bedenken gegen den Glücksspielstaatsvertrag weise ich darauf hin, dass es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, zuletzt in der sog. Placanica-Entscheidung, den einzelnen Mitgliedstaaten freigestellt ist, welches System zur Durchführung des Glücksspielwesens gewählt wird. Voraussetzung ist jedoch, dass bei einer anderen Marktform als dem freien Wettbewerb die verfolgten ordnungspolitischen Ziele kohärent und systematisch umgesetzt werden und die Einschränkung der Grundfreiheiten dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Mir sind die von der Europäischen Kommission geäußerten Bedenken gegen den Glücksspielstaatsvertrag selbstverständlich bekannt. Sollten sich diese nicht ausräumen lassen, wird letztlich der Europäische Gerichtshof über die Vereinbarkeit mit den europarechtlichen Vorgaben zu entscheiden haben - dieser Entscheidung sehe ich gelassen entgegen.
Im Übrigen haben wir die vor uns liegende Zeit zu nutzen, um zu einem zukunftstauglichen und zweifelsfrei europarechtlich unbedenklichen Konzept zu gelangen, das die Erträge für den Sport sichert.
Zusammengefasst: Eine Liberalisierung könnte die Einnahmen, die wir gerade für den Sport, aber auch für viele kulturelle, soziale und Umweltprojekte brauchen, nicht aufrechterhalten. Eine Liberalisierung würde zu eine deutlichen Steigerung des Glücksspiels führen. Weder das eine, noch das andere und schon gar nicht das Profitinteresse einzelner Unternehmen können doch unser Ziel sein. Ich bin für Marktwirtschaft, aber für soziale Marktwirtschaft."
Ansprechpartner:
Herr Thomas Giebeler
E-Mail: Pressestelle@im.landsh.de
Telefon: +49 (431) 988 30072
Fax: +49 (431) 988 3003
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[Druckbare Version] eingestellt am: 13.09.2007 14:20
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Der gute Innenminister strotzt ja geradezu vor Selbstsicherheit, wenn er den Entscheidungen des EuGH´s so gelassen entgegensieht. Ob er selbst denn bereit ist, die anschließend erstrittenen Entschädigungszahlungen zu begleichen? Oder versteckt er sich dann hinter dem Steuerzahler?
Glücksspielstaatsvertrag - Es gilt das gesprochene Wort!
Presseinformation Nr. 262/2007
Kiel, Donnerstag, 13. September 2007
Wolfgang Kubicki: "Der Glücksspielstaatsvertrag ist verfassungswidrig und vernichtet Arbeitsplätze!"
In seinem Beitrag zu TOP 11 (Glücksspielstaatsvertrag) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: "Mit dem Glücksspielstaatsvertrag wollen die Landesregierungen den Wettbewerb im Lotteriewesen beschränken. Damit bezwecken sie angeblich, der Spiel- und Wettsucht vorbeugen zu wollen. Tatsächlich wollen sie den staatlichen deutschen Lottoblock von der Konkurrenz abschotten. So wird das Gute—die Suchtvorbeugung—vorgeschoben, um etwas Rechtswidriges zu erreichen: Eine vierjährige Gnadenfrist für das Kartell der staatlichen Lottogesellschaften.
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass ein staatliches Glücksspielmonopol bei Sportwetten zulässig sein könne, wenn es sein einziger Zweck sei, der Spiel- und Wettsucht vorzubeugen oder sie einzudämmen. Damit ist selbstverständlich verbunden, dass ein solches Staatsmonopol auch geeignet sein muss, diesen Zweck zu verwirklichen. Das geht bei der Eindämmung von Sucht nur, wenn es sie auch gibt—bei Sportwetten ist dies unumstritten.
Der Innenminister schreibt in seiner Gesetzesbegründung, dass zur Rechtfertigung des Staatsmonopols im Lotteriewesen der gleiche verfassungsrechtliche Maßstab anzulegen sei, den das Bundesverfassungsgericht für Sportwetten aufgestellt hat. Recht hat er. Deshalb ist dieser Vertragsentwurf verfassungswidrig: Denn ein staatliches Lotteriemonopol wäre nur dann zulässig, wenn damit Lotteriesucht wirksam eingedämmt werden könnte. Dies setzt aber voraus, dass es die Lottosucht überhaupt gibt.
Und daran hapert es: Niemand hat bisher ein nennenswertes Suchtpotential des Samstagslottos, des Mittwochslottos oder der Glücksspirale entdeckt— oder Anzeichen dafür, dass sein Aufwuchs bevor stünde. Im Gegenteil: In § 25 Absatz 6 Nr. 3 des Staatsvertrages räumen die Landesregierungen ein,dass von Lotterien mit nicht mehr als zwei Gewinnausspielungen pro Woche regelmäßig keine besonderen Suchtanreize ausgehen—weshalb sie den Internetvertrieb bei Lotto noch bis Ende 2008 erlauben wollen.
Warum gehen erst nach 2008 besondere oder andere Suchtanreize vom Lottospiel im Internet oder vom Lottospiel allgemein aus? DieLandesregierungen bleiben Beweise schuldig. An diesem Beispiel sehen wir, wie wenig die Möglichkeiten der Wissensgesellschaft in den Köpfen derLandesregierungen präsent sind: Ein Verbot deutscher Lottoangebote im Internet treibt die Menschen nur zu ausländischen Anbietern, auf die wir keinen Einfluss haben und die hier auch keine Abgaben zahlen. Der Vertragsentwurf widerspricht auch dem Europarecht, weil durch das Staatsmonopol automatisch ausländische Anbieter ausgeschlossen werden, ohne dass ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, nachzuweisen, dass sie mögliche Suchtgefahren entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsrechtes eindämmen und bekämpfen können. Dies verletzt die Grundfreiheit, Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt anbieten zu dürfen. Für den Fall, dass der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft tritt, hat die Europäische Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt.
Solche Verfahren werden selten kurzfristig entschieden—und bis zur Entscheidung räumt dieser Staatsvertrag dem staatlichen deutschen Lottoblock noch eine Gnadenfrist ein. Dafür nehmen die Landesregierungen in Kauf,
- dass die Einnahmen aus den Zweckabgaben der Lotterien dramatisch einbrechen werden, weil die Menschen weniger Lotto spielen werden,
- dass es deswegen viel weniger Geld für die Sportförderung als bisher geben wird, wodurch die Sucht vorbeugende Wirkung des Breitensports empfindlich getroffen werden wird und
- dass mehrere zehntausend Arbeitsplätze in Deutschland in Gefahr geraten, weil private Spielvermittler ins Ausland vertrieben oder in die Pleite getrieben werden. All das nur, um das behördenähnliche Lottokartell der Länder für weitere vier Jahre vor Wettbewerb zu schützen.
Es ehrt unseren Ministerpräsidenten, dass er diesem Unsinn bis zum 20. Juli 2007 widerstanden hat.
Es ist eine Schande für den deutschen Rechtsstaat, dass die Landesregierungen es wagen, für diesen offensichtlich verfassungs- und europarechtswidrigen Vertrag parlamentarische Ratifizierung zu beantragen.
Wir lehnen den Gesetzentwurf ab."
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
Wolfgang Kubicki, MdL
Vorsitzender
Dr. Heiner Garg, MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Dr. Ekkehard Klug, MdL
Parlamentarischer Geschäftsführer
Günther Hildebrand, MdL
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
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Für mich ist es nur eine Frage der Zeit.
Man muß dabei auch mal ganz speziell auf FLUXX achten - als Fluxx Aktionär.
Dieser GSV ist doch nur noch ein Nebenplatz für Fluxx.
Man versucht mehr in Europa zu expandieren - kluger Zug.
Die Kooperationspartner sind gut aufgestellt und ich gehe davon aus, daß da weitere folgen werden.
Dies sollte allein erstmal dafür sorgen, daß Kurs in Bewegung kommt. Die nächten 2 Quartale werden dies hoffentlich auch zeigen.
Dann ist das, was in Deutschland passiert, allenfalls ein Superschmankerl.
Das Schlecker Lotto läßt sich auch im Ausland gut verkaufen - auch hier hat man EC Terminals.
Deutschland ist für Fluxx gar nicht mehr so ausschlaggebend... und wenn
ich bei Fluxx was zu sgen hätte würde ich diesen Holzköpfen mit ihrer
Klammertaktik einfach mald en Rücken drehen.... bis sie zu Kreuze gekrochen kommen.
Ist ja alles bereit - Schublade auf und man ist wieder volld rin!
Eine Schande für Deutschland - wenn das überall so läuft muss man sich nicht mehr
wundern dass die Kacke vielerorts mächtig am dampfen ist
Für den Rechtsstaat ( nicht für Fluxx ) ist dieser Tag ein rabenschwarzer Tag. Von einem Winkeladvokaten kann man erwarten, dass er mit Tricksereien seine Ziele zu erreichen versucht, aber nicht von einem Rechtsstaat. Kubicki hat in seiner Rede die Verlogenheit der Argumentationen beschrieben; hinzuzufügen wäre noch, dass im Casino das Geldverlieren um Potenzen schneller geht als beim Lottospiel; so schnell kann niemand seine Lottoscheinchen überhaupt ausfüllen. Ein anderes Beispiel für Heuchelei ist die Verkürzung der Automatenlaufzeiten, die in krassem Gegensatz zur Bekämpfung der Spielsucht steht. Insofern ist diese Entwicklung für mich nicht "alles Babane".
Für den Kurs von Fluxx bedeutet dieser Skandalvertrag zumindest bis zur Veröffentlichung der nächsten Quartalszahlen weiteres Seitwärtslaufen. In Zeiten der Unsicherheit wird nicht gern gekauft. Andererseits ist der Kurs bereits so heruntergeknüppelt, dass auch ein Aussteigen Blödsinn wäre.
Neue richtungsweisende Entscheidung am Glücksspielmarkt
EGBA: Die heutige Entscheidung des EuGH steht im Einklang mit der bisherigen Rechtssprechung in den Rechtssachen Gambelli und Placanica
Die EGBA (European Gaming and Betting Association), der u.a.die Wettanbieter bwin und bet-at-home.com angehören, begrüsst die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Zusammenhang mit der Verlängerung von Pferdewettlizenzen in Italien. Dem Urteil zufolge habe die italienische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 43 und 49 des EG-Vertrags zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstossen, wie es heisst. Insbesondere habe Italien "den allgemeinen Transparenzgrundsatz und die Verpflichtung, einen angemessenen Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen", verletzt. Die heutige Entscheidung des EuGH steht laut EGBA im Einklang mit der bisherigen Rechtssprechung des Gerichtshofs in den Rechtssachen Gambelli und Placanica.
Für die EGBA stellt das heutige Urteil einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einem regulierten europäischen Glücksspielmarkt dar. Diese appelliert an Italien und alle anderen Mitgliedstaaten, ihre Gesetzgebung in Hinblick auf das heutige Urteil einer kritischen Prüfung zu unterziehen. "Der EuGH hat mit dieser Entscheidung ein deutliches Signal an alle Mitgliedstaaten ausgesandt, die Lizenzen an europäische Glücksspiel- und Wettanbieter erteilen oder dies planen," erläutert EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligné.
Der EuGH führt in seiner Entscheidung des Weiteren aus, dass die italienischen Behörden europäische Anbieter von der Lizenzerteilung nicht ausschliessen dürfen, um "für die Inhaber einer Konzession Kontinuität, finanzielle Stabilität und angemessene Renditen aus den in der Vergangenheit getätigten Investitionen" zu gewährleisten. Darüber hinaus habe es Italien verabsäumt zu erläutern, wie die Erneuerung oder die Beibehaltung der bestehenden Konzessionen ohne Ausschreibung dazu dienen kann, illegale Aktivitäten zu verhindern. (cp)
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[Druckbare Version] eingestellt am: 14.09.2007 07:41
http://www.isa-casinos.de/articles/17698.html
Verwaltungsgerichtshofs hat in mehreren Eilverfahren entschieden, dass die Untersagung der privaten Sportwettenvermittlung nach wie vor rechtmäßig ist. Das Verwaltungsgericht Frankfurt war in mehreren Verfahren von der bisherigen Rechtsprechung des VGH abgewichen und hatte Verbotsverfügungen der Stadt Frankfurt am Main gegen Vermittler von Sportwetten aufgehoben.
Der 7. Senat hat die bisherige Rechtsprechung des VGH klar bestätigt, wonach allein das Land Hessen befugt sei, innerhalb seines Staatsgebietes in den von ihm zugelassenen Annahmestellen Sportwetten zu vermitteln. In der Übergangszeit der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuregelung bestünden hiergegen keine durchgreifenden verfassungs- oder europarechtlichen Bedenken.
Erforderliche Erlaubnisse könnten nur von der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes erteilt werden, so dass Erlaubnisse anderer Stellen, insbesondere Erlaubnisse ausländischer Behörden oder Behörden der früheren DDR, nicht ausreichend seien, um in Hessen Sportwetten anbieten zu dürfen.
Auch aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. März 2007 (sog. Placanica Entscheidung) ergibt sich nach Ansicht des VGH kein Anlass für eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung. Sicherheits- und Ordnungsdezernent Boris Rhein wertet die juristische Bestätigung der von ihm stets persönlich unterstützten konkreten Bekämpfung der Suchtgefahren durch das Glücksspiel als großen Erfolg für die Stadt Frankfurt.
Rhein äußerte sich befremdet über die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Frankfurt, die die Beschwerde beim VGH durch die Stadt erst notwendig gemacht hatte, nachdem das staatliche Wettmonopol ja schon im vergangenen Jahr durch das Bundesverfassungsgericht als geeignetes Mittel zur Suchtbekämpfung angesehen wurde.
Rhein: "Diese ungewöhnliche Rechtsauslegung durch die 7. Kammer des VG Frankfurt war unnötig. Umso erfreulicher ist die sehr deutliche Korrektur aus Kassel." Nach der Entscheidung des VGH werden nunmehr bei den davon betroffenen Betreibern Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen, kündigt der Ordnungsdezernent an.
Rhein geht weiterhin davon aus, dass auch das Frankfurter Verwaltungsgericht in den noch anhängigen Eilverfahren der Rechtsmeinung des Hofes anschließen wird. "Damit ist endlich wieder Rechtssicherheit eingekehrt und meine Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben eine saubere juristische Basis für ein konsequentes Einschreiten gegen das Wettgeschäft mit dem schnellen Euro.
Ich empfehle allen betroffenen Betrieben, von sich aus die illegale Sportwettenvermittlung einzustellen, andernfalls wird die Stadt Frankfurt Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen", meint der Stadtrat und kündigt für die nächsten Tage strenge Kontrollen durch die Stadtpolizei an.
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13. September 2007
Die Landesregierung hat sich entschieden: Am 10. Juli traten der Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und Innenminister Ralf Stegner vor die Presse und erklärten, dass – und warum – die Landesregierung dem Staatsvertrag zum Glückspielwesen zustimmen will.
Auffällig bei der gemeinsamen Pressekonferenz waren die völlig konträren Auslegungen des Kabinettsbeschlusses: Während der Ministerpräsident vom „kleinsten Fehler“ sprach und die Befristung des Staatsvertrages auf vier Jahre als Erfolg seines Engagements ansah, erklärte der Innenminister, dass alle Länder diese Befristung wollten und die Forderungen der CDU-Fraktion nach Liberalisierung der Sportwetten rechtswidrig sei.
http://krabbenpost.de/
Augenzeugen dieser Pressekonferenz berichten, dass die grimmige Miene des Ministerpräsidenten deutlich zeigte, dass er über diese Ausführungen seines geschätzten Innenministers not amused war. Hinzu kommt, dass die angeblich so erfolgreiche Befristung des Staatsvertrages auf vier Jahre eine sehr wackelige Angelegenheit ist, denn der Staatsvertrag tritt mit Ablauf des vierten Jahres nur außer Kraft, wenn nicht die Ministerpräsidentenkonferenz mit mindestens 13 Stimmen das Fortgelten des Staatsvertrages beschließt.
Das ist ein Freibrief für diejenigen Länder, die schon jetzt diesen Staatsvertrag wollten. Schleswig-Holstein wird sich später wohl kaum als gallisches Dorf und Eldorado der Sportwetten absondern können!
Die CDU-Fraktion hat hoch gepokert und alles verspielt. Noch im Mai hatten die Abgeordneten Arp und Stritzl in Berlin in der schleswig-holsteinischen Landesvertretung eine Veranstaltung zum Lottostaatsvertrag durchgeführt, eine verfassungs- und europarechtskonforme Neuregelung des Glückspielmarktes angemahnt und sprachen anschließend von landes- und parteiübergreifender Unterstützung für ihren Vorschlag eines liberalisierten Sportwettenmarktes.
Was ist daraus geworden, meine Herren von der CDU? Die Landesregierung stimmt nun doch dem Glückspielmonopol der Staates zu, der Ministerpräsident unterschreibt den Staatsvertrag, den er eigentlich nicht wollte.
Meine Fraktion hat mehrmals erklärt, dass wir das Glückspielmonopol des Staates erhalten wollen. Der vorliegende Staatsvertrags sichert unsere Ziele ab: die Suchtbekämpfung und die Einnahmesicherung aus den Lotterien. Nach unserer Einschätzung ist das Festhalten am Staatsmonopol auch rechtlich zulässig. Bedenken haben wir hingegen bei der Einschränkung der Regularien für den Vertrieb, zumal der Beschluss des Kartellamtes hierzu eindeutig war. Deshalb haben wir uns mit unserem Landtagsantrag für eine Liberalisierung des Vertriebs der staatlichen Glückspiele ausgesprochen.
Das vorliegende Gesetz schlägt einen anderen Weg vor: Gewerbliche Spielevermittler werden insbesondere durch das Glückspielverbot im Internet in ihrer Berufsausübung stark beschränkt. Die Frage, ob der vorliegende Staatsvertrag in Gänze europarechtskonform ist, ist nicht abschließend geklärt.
Auch die schleswig-holsteinische Landesregierung mag sich da nicht festlegen, so die Beratung im letzten Finanzausschuss.
Die Landesregierung legt also dem Landtag einen Gesetzesentwurf zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glückspielwesen vor, von dem sie selbst nicht sagen kann, ob er rechtskonform ist.
Und sechzehn Ministerpräsidenten unterschreiben diesen Staatsvertrag! Das macht meiner Fraktion die Zustimmung zum Staatsvertrag nicht leicht. Im Abwägungsprozess ist uns aber der Erhalt des Staatsmonopols so wichtig, dass wir uns wohl für diesen Staatsvertrag entscheiden werden – vorausgesetzt, in den Ausschussberatungen treten nicht neue Zweifel an der Rechtskonformität auf.
Meine Fraktion erwartet von der Landesregierung mit ihren hoch qualifizierten Jurist Innen eine klare Einschätzung darüber, ob dieser Staatsvertrag ihrer Meinung nach rechtlich durchträgt oder ob die Gefahr droht, dass er schon bald nach in Kraft treten von der EU gekippt wird.
Kategorie Politik | Comments Off
Meine Fraktion erwartet von der Landesregierung mit ihren hoch qualifizierten Jurist Innen eine klare Einschätzung darüber, ob dieser Staatsvertrag ihrer Meinung nach rechtlich durchträgt oder ob die Gefahr droht, dass er schon bald nach in Kraft treten von der EU gekippt wird.
Den hochqualifizierten Juristen/Juristinnen gibt die Telefonauskunft gern die Tel-Nummer der EU. Die Grünen dürfen aber schon mal vorab anrufen.
Lt. Kieler Nachrichten sprang der CDU Abgeordnete Arp jedoch für die privaten Wett-Anbieter im Lande in die Bresche, die nach einer Übergangsfrist zum Ende des nächsten Jahres aus dem Rennen sind. Nach dem Vorbild anderer Bundesländer forderte er, im Landesgesetz Sonderregelungen für die Unternehmen zu schaffen.
Kommentar: - Leider nur eine Forderung, kein Beschluß.
- andere Länder sind: NRW
- SPD hat als "Stamokap Fraktion" vehement für das Monopol
gekämpft,insbesonders der "SPD Hoffungsträger" Stegner (Achtung
gefährlicher Mann, hat in Harvard studiert und macht hier mit Fliege auf
Sozialismus. Orndnet alles seiner Karriere unter, siehe Barschel).
Hoffentlich die Koalition in SH bald auseinander.
Quelle: http://www.shz.de/...TICKER=1&RUBRIKID=890&REDID=1407930&LIVETICKER=1
Kiel/ kim – Mitten im Frankenwald – in der Kleinstadt Schwabach – sitzt Deutschlands einziger Buchmacher, der Lottoscheine per Post annehmen darf. Diese Adresse sollte sich Schleswig-Holsteins Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) gut merken. Ein Teil der 68 Millionen Euro, die er bislang aus dem Lotto-Topf kassierte, fließt jetzt nämlich über Schwabach in den Staatshaushalt Bayerns.
Seitdem Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) unter lautem Grollen seine Einzelkämpferrolle gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag aufgab, schicken private Lottovermittler – 20 Prozent Marktanteil – ihre Scheine zur Post-Wettannahmestelle nach Franken statt zu den regionalen Lottogesellschaften. Und weil die fälligen Konzessionsabgaben laut Kartellamt nicht mehr anteilsmäßig auf die Länder verteilt werden dürfen, schaut Wiegard in die Röhre.
"Wenn der Staatsvertrag im Januar tatsächlich in Kraft tritt, haben wir keine andere Wahl, als unsere Lottoscheine dorthin umzuleiten“, erklärt gestern Rainer Jacken, Chef der in Kiel ansässigen Fluxx AG. Der private Lottovermittler will um die Zukunft seines Unternehmens kämpfen. "Notfalls richten wir ein Callcenter in der Türkei ein, wenn wir hier nicht mehr werben dürfen“, erklärte er gestern am Rande der Landtagssitzung.
Dort hatten sich Abgeordnete von SPD, Grüne und SSW für die Stärkung des staatlichen Lottomonopols und für ein Werbeverbot ausgesprochen. Allen voran Innenminister Ralf Stegner (SPD). Eine Liberalisierung des Glückspielmarktes würde zur Steigerung des Glücksspiels und der Spielsucht führen. "Das Profitinteresse einzelner Unternehmen kann nicht unser Ziel sein“, so Stegner. Auch Günter Neugebauer (SPD) prangerte die "Gewinnsucht“ der Wett-Anbieter an. Die SPD habe sich in der Koalition mit ihren Vorstellungen durchgesetzt. "Nie waren wir Sozialdemokraten uns mit Stoiber so einig“, freute sich Neugebauer.
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Vertrages äußerte Hans-Jörn Arp (CDU), er warb für eine Trennung von staatlichem Zahlenlotto und Sportwettenmarkt. "Von Lotto wird niemand süchtig“, so Arp. FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki hielt ein einseitiges Verbot deutscher Lottoangebote im Internet für unnütz – es treibe die Spieler nur zu ausländischen Anbietern. Das Kabinett hatte den Entwurf zum Staatsvertrag kürzlich abgesegnet. Finanzminister Wiegard ließ jedoch protokollieren, er habe "erhebliche europarechtliche, verfassungsrechtliche und kartellrechtliche Bedenken“. "Die Regierung legt uns ein Gesetz vor, von dem sie selbst nicht weiß, ob es verfassungskonform ist“, kritisierten die Grünen. Ergebnis: Der Vertrag wird in den Ausschüssen weiter beraten.
Der Staatsvertrag ist total idiotisch; aber warum sollen wir als Aktionäre diesen Mist doppelt ausbaden?
Aber: mit viel Besseren Aussichten.
Aussteigen jetzt - ist Selbstmord.
Jetzt ist die Zeit um einzusteigen.
Der Zug geht in nächster Zukunft Richtung Süden. ;)
MfG
Der Dozent
das verkehrte, somit hätten die Monopolisten es noch einfacher ihre Strategie
durch zu setzen und die EU hätte kein Handlungsbedarf mehr. Nein, der Kampf
für eine Liberalisierung muß in Deutschland zum Erfolg gebracht werden, dass
ist kein einfacher Weg und er wird nicht von heute auf morgen gehen aber vor
Ort kann man täglich den Finger in die Wunde legen.
Abgesehen davon, kennt noch niemand den 100% Inhalt des neuen Staatsvertrages,
hier heißt es ersteinmal abwarten und dann reagieren.Alles was bis jetzt zu lesen war
sind Vermutungen, aber faktisch noch nichts festgeschriebenes und unterschriebenes.
Im Augenblick gibt es nur ein chaotisches Durcheinander und zuviele kleinst Kriegsschauplätze.Die augenblickliche Situation ist undurchschaubar.
Vorabentscheidungen werden von der EU erst nach 2 Jahren getroffen. Die Anträge der Gerichte Gießen, Köln und Stuttgart werden wohl danach erst 2009 beantwortet. Wie letztendlich die Verfahren ausgehen werden, kann niemand von uns vorhersagen und wann der Knebelvertrag gekippt werden wird auch nicht.
Fluxx hat zu unser aller Glück ( trotz der katastrophalen Kursentwicklung ) Weitsicht gezeigt und seine Aktivitäten außerhalb Deutschlands verstärkt. Fluxx steht damit im Ausland in direkter Konkurrenz zu großen Wettberteibern, die durch ihren Firmensitz steuerlich wesentlich günstiger dastehen als Fluxx. Die Aufgabe von Fluxx ist, mit dem eingesetzten Kapital auch Geld zu verdienen und nicht die MP´s zur Vernunft bringen zu wollen, was nach meiner Meinung nur durch knallharte Entscheidungen der EU zu erreichen ist.
In diesem Sinne bin ich weiterhin dafür, dass Fluxx seinen Firmensitz verlegt. Wenn man in einem Land nur schikaniert und rausgeekelt wird, sollte man gehen; je eher, desto besser.