Was steckt hinter dem Paketeria AG Anstieg?
Seite 132 von 504 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:59 | ||||
Eröffnet am: | 04.03.11 15:20 | von: koelnerschwa. | Anzahl Beiträge: | 13.599 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:59 | von: Katrinorjha | Leser gesamt: | 837.825 |
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Da nach Aussage von Andy die Frist für die Einlegung der Rechtsbeschwerde auf den folgenden Samstag fällt, ist das Fristende gem. § 193 BGB der kommende Montag.
Gem. § 188 BGB kann also bis um 23.59 Uhr am Montag noch Rechtsbeschwerde beim BGH eingelegt werden, z.B. durch Fax oder Einwurf in den Fristenbriefkasten.
Wir werden also erst frühstens am Dienstag erfahren, ob Rechtsbeschwerde eingelegt wurde sofern Andy beim BGH mal telefonisch nachfragen wird.
Ist nur meine persönliche Meinung wegen der Berechnung des Fristende. ich übernehme keine Haftung für irgendetwas.
muss ich dir im Prinzip rechtgeben roccoFfm:
§ 193
Sonn- und Feiertag; Sonnabend (Samstag)
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Jedoch gibt es da noch einen weiteren Paragraphen:
§ 31 Fristen und Termine
(1) Für die Berechnung von Fristen und für die Bestimmung von Terminen gelten die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend, soweit nicht durch die Absätze 2 bis 5 etwas anderes bestimmt ist.
(2) Der Lauf einer Frist, die von einer Behörde gesetzt wird, beginnt mit dem Tag, der auf die Bekanntgabe der Frist folgt, außer wenn dem Betroffenen etwas anderes mitgeteilt wird.
(3) Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags. Dies gilt nicht, wenn dem Betroffenen unter Hinweis auf diese Vorschrift ein bestimmter Tag als Ende der Frist mitgeteilt worden ist.
(4) Hat eine Behörde Leistungen nur für einen bestimmten Zeitraum zu erbringen, so endet dieser Zeitraum auch dann mit dem Ablauf seines letzten Tages, wenn dieser auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend fällt.
(5) Der von einer Behörde gesetzte Termin ist auch dann einzuhalten, wenn er auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt.
(6) Ist eine Frist nach Stunden bestimmt, so werden Sonntage, gesetzliche Feiertage oder Sonnabende mitgerechnet.
(7) Fristen, die von einer Behörde gesetzt sind, können verlängert werden. Sind solche Fristen bereits abgelaufen, so können sie rückwirkend verlängert werden, insbesondere wenn es unbillig wäre, die durch den Fristablauf eingetretenen Rechtsfolgen bestehen zu lassen. Die Behörde kann die Verlängerung der Frist nach § 36 mit einer Nebenbestimmung verbinden.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/vwvfg/__31.html
Also gehe ich weiterhin von morgen Mittag als Fristende aus ;)
Beste Grüße
Archon
Und wenn man jetzt noch das Zivilrecht außer acht lässt ( denn hieraus sind bisher alle Passagen, die eingebracht wurden ) und sich dem Insolvenzrecht zuwendet, wird es noch klarer formuliert.
Aber wie ich schon immer betone. Jeder sollte sich vorher selber einlesen bei seinen Invests.
AR hatte geantwortet er schreibnt heute dazu. Bisher aber noch nix dazu.
Vielleicht ist er mal mit seiner Familie unterwegs, anstatt vor der Röhre zu sitzen. Besser ist das...
Gruß von
tnzs
ist doch für alle hier Investierten relativ uninteressant hoffe ich. Ob nun die offizielle Bekanntgabe am Freitag oder am Montag erfolgt, spielt doch keine Rolle. Ich denke auf einen Tag kommt es nun auch nicht mehr an. Wichtig ist, dass sie kommt - und das wird sie...
Ich habe in den letzten Tagen auch einige Papierchen eingesammelt, da ich mir sicher bin, dass die Insolvenzaufhebung noch nicht im derzeitgem Kurs eingepreist ist (schon gar nicht die Zahlen und Verträge welche erst noch folgen). Viele warten tatsächlich auf die offizielle Bekanntgabe - wie man hier auch sehr schön nachlesen kann.
Nein, stattdessen vertröstet es die Leser auf einen anderen Tag.......seltsam wie man finden sollte....
Wäre es dann nicht besser gewesen eben diese Unklarheit sofort zu beseitigen ?
Und bis jetzt scheint sein Statement auszubleiben aber genau das kann er nämlich n i c h t Ausschliessen das es keine Einspruchsmöglichkeit gibt !
Schlussfolgerung : Ihm geht selber der Arsch auf Grundeis und zittert jetzt erstmal ne Runde.
bleib doch mal locker und sieh nicht alles so verkrampft. Wenn Du hier investiert bist und Du keine Nerven mehr hast, brauchst Du trotzdem nicht alles so runter zu ziehen. Bist Du nicht hier investiert, dann kann Dir doch alles auf gut Deutsch "am Arsch vorbei gehen".
Ich denke, daß hier jeder selbst fähig ist einschätzen wie die Lage ist, dafür brauchen wir Deine ewigen negativen Einflüße nicht.
Ich weis was ich weis und das genügt mir.
Und wenn du genau wie A.Rösch heute den Feiertag genossen hättest, müsten hier viele deine Gehirnpfürze nicht lesen.
Keiner kann was dafür , dass du bei deinen Invests ständig ins Klo langst und jetzt anscheinend nicht mehr flüssig bist um hier mit zu mischen.
Du hattest doch gestern die frohe Kunde verbreitet hier weder einsteigen zu wollen und was noch wichtiger ist, hier auch nicht mehr zu posten - Ist dein Wort so wenig wert? - oder leidest du unter Profilneurose?
entscheide ich mich fürs gutgelaunte zurücklehnen und abwarten. Jungs das wird!!!
@Hirschmann: ich frage mich warum du dich immer so reinsteigerst. Lass die Dinge laufen, kannst du doch locker wenn du nicht investiert bist.
Wer sucht schon nervtötende Debatten ohne Sinnund Wert? Entweder man investiert oder nicht, entweder man riskiert oder nicht. So einfach ist das. Das ist Börse und kein Ponyhof.
Wird aber wohl erst Anfang nächster Woche werden - denke ich mal.
Schönen, beschaulichen Tag
wünscht tnzs
Andy Rösch hat das Folgende vor ein paar Minuten auf XING zu der Frage wann läuft die Frist gepostet:
________
Hallo und guten Morgen auch Ihnen
ich möchte die Frage so beantworten:
Sie wissen sicherlich, dass es im Freiverkehr keine Verpflichtung zur ad hoc Publizität gibt.
Der Insolvenzverwalter führt die Geschäfte und ist verantwortlich für die in Insolvenz befindliche Paketeria AG.
Eine sehr offene Informationspolitik für die Aktionäre war und ist mir wichtig. Bis dato hat sich meine Gruppe immer um einen entsprechenden Informationsfluss bestmöglich bemüht. Und das soll weiter so sein und auch in diesem Falle in Bezug in der Sache BGB..
Alle bisher relevanten wichtigen News zu Paketeria AG haben wir als Corporate News in Absprache mit dem Insolvenzverwalter veröffentlicht. Auch in diesem Falle wollen wir das so handhaben - Das bedingt aber auch zum Zeitpunkt der Kenntnis der Verfügbarkeit des Insolvenzverwalters und der gemeinsamen Abstimmung des Textes.
Wenn eine Rechtsbeschwerde eingelegt wird oder wurde, kann dies an allen 30 Tagen innerhalb der Frist erfolgen. Wenn ein solche eingelegt wird/ wurde , braucht das BGB ein paar Tage zur Bekanntmachung.
In diesem Sinne: Eine News wird kommen.
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a) Ich denke mit BGB meint er BGH.
b) Heute wird dann wohl nix kommen, da die Frist ja noch mindestens bis heute Nacht läuft, wenn nicht gar bis Montagabend.
c) Ich tippe mal, dass die News gegen Ende der nächsten Woche, wenn nicht sogar erst die Woche drauf kommt.
Können heute also alle raus an die frische luft gehen und den brückentag genießen.
Schöne Grüße
von tnzs
und was meint er denn, falls rechtsbeschwerde eingelegt wurde? dann muss er das uns doch sagen??? hmmm...
Gruß von
tnzs
Andy sagt es doch selber, dass es möglich ist !
Da sieht man mal was du hier von dir gibst....tzzz...
Andy schliesst es also nicht völlig aus !
Mehr gibts im Moment nicht zu sagen......
Und wenn du es nicht wissen solltest, dann googelst du mal ein bißchen im Insolvenzrecht.
Und wenn tasächlich seitens GenoConsult eine Rechtsbeschwerde eingelegt worden wäre
( die das Gericht nicht angenommen hätte), dann könnte man das nachlesen - bzw. hätte die GenoConsult dann eine weitere Klage des Rechtsmittelmißbrauchs am Hals.
Aber das kann man ja alles selber nachgoogeln bzw. auf den einschlägigen Seiten nachlesen. Aber dafür haben Zocker anscheinend keine Zeit bzw. verstehen den Sinn nicht.
Und nachdem bisher alle guten News ( wie z.b. Vertragsabschlüsse etc.) nur zu Kursrückgängen geführt hat bzw. von den Anlegern abgestraft wurde, hätte ich an Rösch seiner Stelle, auch keine Lust mehr hier irgendwelche News zu veröffentlichen.
Ich an seiner Stelle würde als nächstes das komplette neue Zahlenmaterial nach Insoaufhebung einstellen, damit dann jeder der im Umgang mit den 4 Grundrechenarten fit ist, sich selber die MK ausrechnen kann und dann eiligst der Herde hinterherhecheln kann.
Du solltest wirklich langsam mal einen Arzt frequentieren. - Denk an dein Versprechen
Berechtigte Kritik ist immer willkommen, aber nicht so ne Schwinskopfsülze.
Erst grübeln - dann dübeln
Danke für dein Zuspruch ;-)
ich glaube man kann hier schreiben was man will, solange es etwas negativ ist, ist man selbstverständlich der IDIOT.
Würde ich auch so Naiv denken und schreiben wie Bavarian , bekäme ich Hundert grüne Sterne und würde bejubelt werden....lach ;-)
Nur was hier gemacht wird ist, Augen vor der Wahrheit verschliessen !!!
Berechtigt sind meine Zweifel in jedem Fall !!! und ich finde das in keiner Weise als Bashen aber so wird man leider von den Leuten die nur von hier bis dahinten denken können betittelt.
Wenn es keinen Einspruch geben solltet dann freut euch riesig, wenn aber doch....dann GUTE Nacht !
und dieser Gefahr sollte man sich immer vor Augen führen.....aber was rede ich denn da...?