Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
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Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
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Erschienen am 25.08.2007 00:00
Das Zocker-Paradies liegt gleich hinter der Grenze
Die lockeren Glücksspielgesetze in Tschechien ziehen immer mehr Deutsche an die neuen Videoterminals im Nachbarland
VON RENE MÜLLER
In Tschechien kann ein Spieler mit einem Knopfdruck so viel verlieren wie in Deutschland erst nach einer Stunde FOTO: dpa/ARCHIV
Bild:
EGER/ASCH – Der Traum vom schnellen Reichtum zieht seit jeher zahlreiche Menschen in den Bann. Ob Lotterie, Spielhallen oder Casinos – die magische Anziehungskraft des Glücksspiels kann von den Gesetzeshütern offenbar nirgends unterdrückt werden. Während in Deutschland die Regierung trotzdem versucht, das Wettspiel zumindest zu reglementieren, bietet das europäische Ausland ungeahnte Möglichkeiten für Glücksritter.
Kurz hinter der deutsch-tschechischen Grenze in Böhmen hat sich aufgrund der lockeren tschechischen Gesetzgebung ein wahres Paradies für Spieler entwickelt. Das kleine Las Vegas im Herzen Europas wird vor allem von der deutschen Kundschaft vermehrt genutzt. Insbesondere die Hasard-Spiele an den Videoterminals, wie die neue Spielautomatengeneration genannt wird, versprechen einen unbegrenzten Geldsegen. Allerdings kann ein Spieler per Knopfdruck soviel verlieren, wie nach deutscher Gesetzgebung erst nach einer Stunde Spielzeit möglich wäre.
Die tschechischen Anbieter haben die Möglichkeiten ihrer nationalen Gesetze längst erkannt. Gerade in touristischen Hochburgen wie in Prag oder den Grenzgebieten zu Deutschland oder Österreich eröffnen zahlreiche neue Spielhöllen. Wie gut dies funktioniert, zeigt sich am Beispiel der Grenzstadt Eger (Cheb) in Westböhmen. Allein hier genehmigte das tschechische Finanzministerium in den letzten zweieinhalb Jahren fast 80 neue Videoterminals. „Zum Glück stehen diese noch nicht im historischen Zentrum der Stadt. Dies ist aber durchaus möglich, da wir die Entscheidungen des Finanzministeriums nicht beeinflussen können“ erklärt der Bürgermeister von Eger, Jan Svoboda.
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Gäste bringen Geld
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Auch in den kleineren Gemeinden boomt das Glücksspiel und ist meist gern gesehen. Drahomir Nosek, Bürgermeister des mährischen Dorfes Hevlin nahe Znojmo gegenüber der Presse: „Seit 2005 wurden bei uns 15 neue Videoterminals genehmigt. Uns machen die Spielcasinos nichts aus. Sie locken Besucher ins Dorf, die uns Geld bringen.“
Aber es gibt auch in Tschechien Ausnahmen. Der Bürgermeister von Asch (Aš), Jiri Blazek, wünscht sich keine Videoterminals in seiner Stadt. Nach seiner Meinung überwiegen die negativen Begleiterscheinungen. Mit dem Entstehen der Casinos würde auch eine gesteigerte Kriminalität einhergehen. Blazek hofft auf das neue Lotteriegesetz, das das Finanzministerium bis Ende des Jahres der Regierung vorlegen will. Danach soll über die Aufstellung von Hasard-Spielautomaten eine neue zentrale Behörde entscheiden, die auch den Kommunen ein Mitspracherecht bei der Platzierung einräumen wird.
Bis dahin wird sich der Wildwuchs bei den Videoterminals jedoch erst mal fortsetzen. Allein im letzten Jahr setzten die Spieler 14,8 Milliarden Kronen (rund 500 Millionen Euro) in tschechischen Casinos um. Dies sind 23,9 Prozent mehr als 2005. Grund dafür sei die Anonymität, in der die Spieler in Tschechien agieren können, meint Petr Nemec, ehemaliger Chef der Aufsichtsbehörde für Hasard-Spiele.
Riesige Umsätze erzielen auch die Sportwettenanbieter im Nachbarland. Allein in der westböhmischen Hauptstadt Pilsen existieren über 50 Annahmestellen für Wetten im Sportbereich. Die Angebote der tschechischen Unternehmen werden vermehrt auch von deutschen Kunden im Grenzbereich genutzt, die ihren Wochenendausflug mit einem Spielchen verbinden.
Im Gegensatz zum deutschen Oddset, bei dem der Kunde nur eine geringe Auswahl an Wettmöglichkeiten findet, hat er in Tschechien pro Tag oft hundertmal mehr Setzangebote. Außerdem kann in Böhmen anonym gespielt werden, während bei Oddset jeder Einsatz auf der Kundenkarte registriert und nachvollziehbar ist. Die tschechischen Marktführer Tippsport und Fortuna vermelden auch in ihrem Internetsegment eine stetig steigende Zahl von deutschen Kunden. Sicher sei dies eine Auswirkung der Bekämpfung der nationalen Anbieter durch die deutsche Regierung, meint man im Nachbarland, frei nach dem Motto, „Macht ihr das Geschäft nicht, machen wir es eben.“
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Wirtschaftsfaktor
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Trotz des geplanten neuen Lotteriegesetzes wird sich aber auch künftig in Tschechien nicht viel ändern. Die unbegrenzt hohen Spieleinsätze beispielsweise bleiben bestehen. Auch die lokalen Politiker haben die Casinos längst als neuen Wirtschaftsfaktor akzeptiert und werden wohl kaum von ihren neuen Einspruchsmöglichkeiten Gebrauch machen.
http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/...eite/art2446,701270
VfB Stuttgart darf vorerst nicht mehr für betandwin werben
Der VfB Stuttgart ist verpflichtet, vorerst jegliche Werbung für betandwin (bwin) zu unterlassen. Dies hat der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Beschluss vom 26. Juli 2007 entschieden. Er änderte damit im Beschwerdeverfahren eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das auf den Antrag des VfB Stuttgart die Vollziehung des vom Regierungspräsidium Karlsruhe verfügten Werbeverbots bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt hatte.
Bwin e.K. ist Vermittler für die von der Firma BAW International Ltd. (betandwin international), Gibraltar, veranstalteten Sportwetten. Diese Tätigkeit wurde bwin vom Regierungspräsidium Chemnitz am 10.08.2006 unter Anordnung des Sofortvollzugs untersagt. Bwin e.K. ist Sponsor des VfB und hat nach dem Sponsorenvertrag das Recht, auf Werbeflächen und in anderen Medien des VfB Werbung für seine Produkte und Dienstleistungen unterzubringen. Dies untersagte ihm das Regierungspräsidiums Karlsruhe mit Verfügung vom 10.08.2006, weil es sich um Werbung für unerlaubte Sportwetten handle. Dem VfB wurde unter Anordnung der sofortigen Vollziehung aufgegeben, jegliche Werbung für die Firma bwin e.K. bzw. deren Sportwettangebote oder für andere in Baden-Württemberg nicht zugelassene Sportwetten zu unterlassen.
Anders als die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hatte der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Werbeverbots. Er teilte vielmehr die Auffassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe, dass es sich um Werbung für unerlaubte Sportwetten handle.
Es sei unbeachtlich, dass betandwin international in Gibraltar eine Erlaubnis für Sportwetten erhalten habe, da EU-Recht es nicht gebiete, die einem Wettunternehmen im EG-Ausland erteilte Erlaubnis ohne weiteres auch im Bundesgebiet anzuerkennen, heißt es in dem Beschluss des 6. Senats. Dies habe auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner Entscheidung vom 6. März 2007 nicht anders gesehen. Eine der bwin e. k. möglicherweise von DDR-Behörden erteilte Erlaubnis gelte jedenfalls nicht in den alten Bundesländern. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das staatliche Monopol für Sportwetten in seiner derzeitigen Ausgestaltung als verfassungswidrig angesehen. Zugleich habe es jedoch festgelegt, dass während einer Übergangszeit bis zu einer gesetzlichen Neuregelung die bisherige Rechtslage grundsätzlich anwendbar bleibe. Insoweit hielt der Senat an seiner Auffassung fest, dass die Vorgaben des BVerfG für die übergangsweise Weitergeltung des staatlichen Wettmonopols in Baden-Württemberg gewahrt seien. Auch wenn bei der Umsetzung der Vorgaben möglicherweise Defizite zu verzeichnen seien, dürften Sportwetten weiterhin unterbunden werden. Denn es müsse lediglich damit begonnen werden, das bestehende Wettmonopol daran auszurichten, die Wettsucht zu bekämpfen und die Wettleidenschaft zu begrenzen.
Weiter blieb der Senat bei seiner Auffassung, dass das vom BVerfG angeordnete Übergangsrecht auch mit den Vorgaben des EG-Vertrags in Einklang stehe. Etwaige Vollzugsdefizite führten auch insoweit nicht zu einer anderen Auffassung. Die Forderung des EuGH, dass die Wetttätigkeit kohärent und systematisch begrenzt werden müsse, werde auch dann erfüllt, wenn andere – nicht monopolisierte – Glücksspiele mit höherem Suchtpotential, wie Geldspielautomaten und kasinotypische Glücksspiele, nicht gleichermaßen beschränkt würden wie Sportwetten. Wegen der Unterschiede zwischen den jeweiligen Glücksspielmärkten liege hierin auch keine widersprüchliche oder willkürliche Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit.
Das wirtschaftliche Interesse des VfB Stuttgart, vorläufig weiterhin für seinen Sponsor werben zu dürfen, gebietet es nach Auffassung des Senats ebenfalls nicht, den Vollzug des Werbeverbots auszusetzen. Denn der VfB habe das Risiko, dass sich die Werbung als rechtswidrig erweisen könnte, bewusst in Kauf genommen und die Werbung auch nach entsprechender Belehrung nicht aufgegeben.
Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 6 S 2020/06).
Hinweis: ISA-CASINOS veröffentlicht auf ihrem Internet-Portal verschiedene Artikel, Analysen, Kolumnen, Reportagen, Publikationen, Urteile, Interviews und Nachrichten, die aus unterschiedlichen Quellen stammen. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor.
[Druckbare Version] eingestellt am: 27.08.2007 13:25
» Startseite
Spielsucht ist in aller Munde. Das Internet wird oft als Hauptgefahr
genannt, doch wie groß ist das Risiko wirklich? Neue Studien liefern
überraschende Antworten
Von Udo Muras
Online-Gaming boomt. Nach knapp zehn Jahren sind bereits fünf Prozent
des weltweiten Glücksspielmarkts in Internethand. Tendenz: stark
steigend. Entsprechend laut sind die Stimmen, die vor der
Spielsuchtgefahr aus dem Netz warnen. Nicht zuletzt jene der
Monopolverfechter, deren Hauptargument lautet, das Entstehen von
Spiel- und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine
wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen.
Doch wie hoch ist das Risiko der Spielsucht im Internet tatsächlich? Der Frage
gehen Wettanbieter seit geraumer Zeit im Interesse aller Beteiligten nach.
Insbesondere die sieben in der EGBA (European Gaming and Betting Association)
zusammengeschlossenen europäischen Online-Gaming-Unternehmen - darunter
auch bwin - engagieren sich in dem Bereich. bwin beauftragte vor zwei Jahren
die Harvard Medical School in Kooperation mit der Cambridge Health Alliance, die
seit über 30 Jahren Suchtforschung betreibt, mit der Durchführung einer Studie,
in der das Spielverhalten von über 40 000 Kunden acht Monate lang beobachtet
werden sollte. Im Gegensatz zu bisherigen Studien mussten die Wissenschaftler
ihre Erkenntnisse nicht aus subjektiven Erfahrungsberichten befragter Spieler
ziehen, sondern konnten basierend auf anonymisierten Datensätzen das
tatsächliche Spielverhalten analysieren. Das Ergebnis überraschte.
Entgegen Vermutungen haben Online-Sportwetten kein erhöhtes Suchtpotenzial.
Von den 40 000 untersuchten Spielern konnte nur ein Prozent der Gruppe der
Problemspieler, also jenen, die häufig wetten und viel verlieren, zugeordnet
werden. Die absolute Mehrheit zeigt ein vollkommen unauffälliges Spielverhalten,
so das Ergebnis der Harvard-Forscher. Die Studie in Zahlen: Der
Durchschnittsspieler setzte in acht Monaten 148 Euro ein und verlor dabei rund
33 Euro - also knapp vier Euro im Monat. Wolfgang Schwens, Head of Corporate
Social Responsibility bei bwin (siehe Interview), erläutert: "Das Ergebnis ist
erfreulich und spiegelt die Positionierung von bwin als Unterhaltungsprodukt
wider. Was das Profil unserer Spieler betrifft, sind diese überwiegend - nämlich
zu knapp 92 Prozent - männlich und Anfang 30. Die Ergebnisse der Studie
widersprechen zahlreichen Mutmaßungen, die unterstellen, dass
Internetwettangebote zu exzessivem Spielen verleiten. Vielmehr konnte
festgestellt werden, dass Spieler 'lernen', also ihr Verhalten den Gewinn- und
Verlusterfahrungen anpassen. Und: Gewinnen macht Spaß. Es zeigte sich, dass
das Verlieren von Wetten Spieler von weiteren Wettplatzierungen abhielt,
während Gewinne zum Weiterspielen animierten", so Schwens. "Was die
politische Diskussion in zahlreichen europäischen Staaten betrifft", hofft
Schwens, "dass die vorliegenden Ergebnisse dazu beitragen, sich dem Thema
sachlicher anzunähern." Die Studie beweise, dass Spielsucht im Internet kein
immanentes Problem darstellt und wie immer geartete Internetverbote jeder
Grundlage entbehren. "Auch wir werden uns auf diesen Zahlen nicht ausruhen,
sondern basierend auf den Ergebnissen gemeinsam mit Wissenschaftlern und
Experten das Thema Suchtprävention weiter vorantreiben", so Schwens.
Artikel vom 27. August 2007
http://www.welt.de/welt_print/article1135211/...rschutz_im_Fokus.html
Durch einen neuen Glücksspielvertrag drohen den privaten Firmen im
Geschäft mit dem Lotto härtere Zeiten. Der Bochumer Anbieter Norman
Faber sieht allein in seiner Firma 500 Jobs bedroht
Guido Hartmann
Auf den ersten Blick wirkt Norman Faber mit seinem unauffälligen Anzug ein
wenig wie ein Studienrat. Und tatsächlich war der zahlenbegeisterte Bochumer
zunächst als Lehrer tätig, bevor er vor 27 Jahren ins Lottogeschäft einstieg.
Seither bildet Faber mit seinen Kunden Lotto-Spielgemeinschaften und vermittelt
entsprechende Scheine. Den Käufern verspricht der Diplom-Ökonom deutlich
höhere Gewinnchancen.
Nun fürchtet der Unternehmer, der am einzigen Betriebssitz Bochum etwa 500
Menschen beschäftigt, die "kalte Enteignung" durch die Landesregierung. "Es
wird der deutsche Markt im Grunde kastriert", sagt Faber. Hintergrund ist der
geplante Glücksspielstaatsvertrag, mit dessen Ausführungsgesetz für NRW sich
am Mittwoch zum ersten Mal der Landtag beschäftigt hat. Der Staatsvertrag, der
den Schutz vor der Spielsucht zum Ziel hat, soll 2008 in Kraft treten.
"Wir suchen immer noch einen Lotto-Spieler in klinischer Behandlung", sagt
Faber. In riesigen Anzeigen macht Faber, der auch Präsident des Deutschen
Lottoverbands ist, Stimmung gegen das geplante Gesetz. Anders als etwa bei
Glücksspiel-Automaten und Casinos sei Suchtverhalten beim Zahlenlotto kaum
feststellbar. Dies belegten auch wissenschaftliche Studien. Und der Münsteraner
Juraprofessor Bodo Pieroth sieht eine "völlig unverhältnismäßige Beschränkung
der Grundrechte" für Faber und die private Glücksspielindustrie.
"Es geht um meine Existenz", sagt Faber. "Und die vieler, vieler Anderer." Allein
in NRW gebe es 4000 Lotto-Annahmestellen, von denen nun ein Drittel in ihrer
Existenz bedroht sei.
Faber kündigt Klagen und weitere Protest-Kampagnen gegen die geplante
Glücksspiel-Novelle an. Wenn das Gesetz tatsächlich zum Jahresbeginn in Kraft
treten sollte, will er Entschädigungsansprüche in Höhe von mindestens 300
Millionen Euro gegen das Land Nordrhein-Westfalen durchsetzen. Zudem denkt
er bereits laut über ein Ausweichen ins Ausland nach, etwa nach England. Seine
Firma habe das Know-how, das Geschäft über das Internet weiterzuführen.
In Düsseldorf lässt man sich durch die Kampagne bislang offenbar nicht
beeindrucken. "Die Landesregierung steht den Ankündigungen von Herrn Faber
gelassen gegenüber", sagte der stellvertretende Regierungssprecher Holger
Schlienkamp. Die Bundesländer hätten sich übereinstimmend für den Erhalt des
staatlichen Glücksspielmonopols ausgesprochen, "um die Spielsucht
einzudämmen". Diese Position sei auch durch Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs gedeckt. "Deshalb
bestehen keine Zweifel, dass das staatliche Glücksspielmonopol verfassungs- und
europarechtlich sattelfest ist", so Schlienkamp.
Auch sei die Landesregierung Faber bereits entgegen gekommen. So sollten
private Glückspielvermittler, die etwa einen ausreichenden Jugendschutz
gewährleisten und bislang legal tätig waren, auch künftig eine Genehmigung im
Land erhalten. Das sehe das Ausführungsgesetz zum Glücksspielvertrag vor, das
gerade beraten wird.
Diese Regelungen seien teilweise aber nicht praktikabel, kritisiert Faber. "Ich
weiß nicht, wie ich am 1. Januar die Lottoscheine unserer Kunden abgeben darf
und wo." Und eine Öffnung im NRW-Ausführungsgesetz für gewerbliche Anbieter
ende vor den Grenzen anderer Bundesländer. Mit der neuen "Kleinstaaterei" im
Lottowesen würden etwa Spielergemeinschaften praktisch verboten.
Was Faber und seine Mitstreiter auch wurmt, ist das geplante Werbeverbot. Sie
werfen den Ländern vor, sie "unter dem Vorwand der Suchtprävention" vom
Markt drängen zu wollen. Dann müssten künftig auch Fernsehsendungen wie
"Glücksspirale", "Aktion Mensch" und die "Ziehung der Lottozahlen" als "bezahlte
Werbesendungen" verboten werden.
Auch die Zuflüsse von fünf bis sechs Milliarden Euro aus Lotto, Toto und
ähnlichen Spielen, die jährlich der Öffentlichkeit zu Gute kommen, dürften
zurückgehen. Faber und andere private Vermittler haben daran nach eigenen
Angaben einen Anteil von zehn Prozent.
"Es geht um Recht", sagt Faber. Bis aber ein europäisches Gericht den geplanten
Staatsvertrag in einigen Jahren kippen könnte, sei sein Lebenswerk längst
zerstört.
Artikel vom 26. August 2007
http://www.welt.de/wams_print/article1135409/...f_den_Barrikaden.html
Die Forderung des EuGH, dass die Wetttätigkeit kohärent und systematisch begrenzt werden müsse, werde auch dann erfüllt, wenn andere – nicht monopolisierte – Glücksspiele mit höherem Suchtpotential, wie Geldspielautomaten und kasinotypische Glücksspiele, nicht gleichermaßen beschränkt würden wie Sportwetten. Wegen der Unterschiede zwischen den jeweiligen Glücksspielmärkten liege hierin auch keine widersprüchliche oder willkürliche Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit.
Diese Argumentation zeigt: Es geht nicht primär um die Bekämpfung der "Spielsucht". Dass andere Glücksspielmärkte ein eventuell viel höheres Risiko bezüglich Spielsucht bieten und dort keine Maßnahmen ergriffen werden, ist offenbar nicht widersprüchlich. Worum gehts also? Nur ums Monopol.
Zeitung / Kitzingen 28.08.2007 13:15
KITZINGEN
Ein Rädchen im großen Glücks-Spiel
Schon mal 'was von Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums gehört? Kollege Eo Borucki, gelernter Jurist, hat's erklärt: Jemand glaubt, etwas sei nicht verboten oder strafbar, obwohl es zumutbar gewesen wäre, die Strafbarkeit zu erkennen. Diese Erklärung ist wichtig – sie lässt den juristischen Diskurs eines Kitzinger Amtsrichters besser verstehen. Es geht – und bis dahin ist alles noch sehr einfach – um Verbotenes, doch nicht Verbotenes, noch nicht ganz Verbotenes oder demnächst Verbotenes Glücksspiel.
Es geht um Europarecht, um bayerisches Recht – es geht um Wetten, um Glücksspiel, in Kitzingen. Am Ende einer „unübersichtlichen Sachlage, in die sich Juristen stundenlang einlesen müssen“, steht ein zweigeteilter Sachverhalt: Einer, der vom Amtsrichter wegen Geringfügigkeit eingestellt wird und ein anderer, der – aufgrund unsicheren juristischen Terrains – schließlich mit einem Freispruch für den Angeklagten endet.
Angeklagt ist ein 39-Jähriger – wegen „unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels.“ In der Oberen Bachgasse in Kitzingen hatte der Mann vom 29. März bis 27. April 2006 ein Lokal betrieben, in dem man Sportwetten setzen konnte. In der Anklageschrift heißt es, der 39-Jährige habe Wetteinsätze angenommen und Gewinne ausbezahlt, obwohl er keine Erlaubnis gehabt habe. An besagtem 27. April war die Kripo gekommen, hatte das Sportlokal durchsucht und die Computer beschlagnahmt. An dieser Stelle greift der Begriff von der Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums. Hätte der Angeklagte aufgrund der Umstände (Kripo, Beschlagnahme) annehmen können/müssen, dass sein Tun strafbar ist?
Mandant als Handlanger
Bis zu diesem Knackpunkt nicht, sagt der Richter. Und stellt das Verfahren für den Zeitraum 29. März bis 27. April vorläufig ein. Warum Einstellung? Wenn schon der Anwalt der Angeklagten sagt, er „habe lange gebraucht, um durchzublicken“, dann geht's ans Eingemachte: Sein Mandant sei Handlanger des von München aus operierenden und mit einer englischen Lizenz ausgestatteten Wettanbieters Euro-Tipp gewesen. Und das, so der Jurist, sei nun schon gar nicht strafbar.
Am 6. Januar 2006 hatte der 39-Jährige den Vertrag mit Euro-Tipp geschlossen. „Die zahlten alles“ – den Laden in der Oberen Bachgasse und die Computer – im Gegenzug musste der „Lizenznehmer“ einen Teil der Einnahmen (55 Prozent) zurückzahlen. Das war schwierig genug, denn „bei mir ist das nicht gut gelaufen“, 20 bis 30 Euro Einnahmen am Tag. Kaum Umsätze, und die Polizei im Haus – der Angeklagte hatte aussteigen wollen.
Konventionalstrafe
Nicht mit Euro-Tipp. Der Wettanbieter drohte, so der Angeklagte, mit Konventionalstrafe und verwies auf die Rechtmäßigkeit des Tuns. Außerdem wurden neue Computer gestellt. Ein als Zeuge geladener Kripo-Beamter verweist ebenfalls auf die „unklare Rechtslage“. Zwischenzeitlich laufe ein großes Sammelverfahren der Staatsanwaltschaft München. Die 42 Wettbüros in München seien geschlossen; die bayerischen Betreiber hätten sich nach Marbella (Spanien) zurückgezogen. Der Angeklagte, so seine Anwälte, „hat in dem ganzen Gebilde eine sehr untergeordnete Rolle gespielt“, sei ein kleines Rädchen gewesen.
Einer längeren Sitzungs-Unterbrechung bedurfte es, um den Glücksspiel-Vorwurf ab 11. Mai 2006 zu werten. Der Angeklagte hatte – wieder nach Rücksprache mit Euro-Tipp – das Sportlokal erneut geöffnet. Hätte er das tun dürfen? „Unkenntnis schützt vor Strafe nicht“ meinte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und forderte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. „Im Zweifel für den Angeklagten“, plädierte dessen Anwältin und verwies auf die verworrene Gesetzeslage.
Das Urteil überraschte nicht mehr: Freispruch, auch wenn, so der Richter, „objektiv eine Strafbarkeit vorliegt.“ Die unsichere Rechtslage wurde zu Gunsten des Angeklagten gewertet. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Von unserem Redaktionsmitglied Wolfgang Oechsner
http://www.isa-casinos.de/
KITZINGEN
Ein Rädchen im großen Glücks-Spiel
Schon mal 'was von Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums gehört? Kollege Eo Borucki, gelernter Jurist, hat's erklärt: Jemand glaubt, etwas sei nicht verboten oder strafbar, obwohl es zumutbar gewesen wäre, die Strafbarkeit zu erkennen. Diese Erklärung ist wichtig – sie lässt den juristischen Diskurs eines Kitzinger Amtsrichters besser verstehen. Es geht – und bis dahin ist alles noch sehr einfach – um Verbotenes, doch nicht Verbotenes, noch nicht ganz Verbotenes oder demnächst Verbotenes Glücksspiel.
Es geht um Europarecht, um bayerisches Recht – es geht um Wetten, um Glücksspiel, in Kitzingen. Am Ende einer „unübersichtlichen Sachlage, in die sich Juristen stundenlang einlesen müssen“, steht ein zweigeteilter Sachverhalt: Einer, der vom Amtsrichter wegen Geringfügigkeit eingestellt wird und ein anderer, der – aufgrund unsicheren juristischen Terrains – schließlich mit einem Freispruch für den Angeklagten endet.
Angeklagt ist ein 39-Jähriger – wegen „unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels.“ In der Oberen Bachgasse in Kitzingen hatte der Mann vom 29. März bis 27. April 2006 ein Lokal betrieben, in dem man Sportwetten setzen konnte. In der Anklageschrift heißt es, der 39-Jährige habe Wetteinsätze angenommen und Gewinne ausbezahlt, obwohl er keine Erlaubnis gehabt habe. An besagtem 27. April war die Kripo gekommen, hatte das Sportlokal durchsucht und die Computer beschlagnahmt. An dieser Stelle greift der Begriff von der Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums. Hätte der Angeklagte aufgrund der Umstände (Kripo, Beschlagnahme) annehmen können/müssen, dass sein Tun strafbar ist?
Mandant als Handlanger
Bis zu diesem Knackpunkt nicht, sagt der Richter. Und stellt das Verfahren für den Zeitraum 29. März bis 27. April vorläufig ein. Warum Einstellung? Wenn schon der Anwalt der Angeklagten sagt, er „habe lange gebraucht, um durchzublicken“, dann geht's ans Eingemachte: Sein Mandant sei Handlanger des von München aus operierenden und mit einer englischen Lizenz ausgestatteten Wettanbieters Euro-Tipp gewesen. Und das, so der Jurist, sei nun schon gar nicht strafbar.
Am 6. Januar 2006 hatte der 39-Jährige den Vertrag mit Euro-Tipp geschlossen. „Die zahlten alles“ – den Laden in der Oberen Bachgasse und die Computer – im Gegenzug musste der „Lizenznehmer“ einen Teil der Einnahmen (55 Prozent) zurückzahlen. Das war schwierig genug, denn „bei mir ist das nicht gut gelaufen“, 20 bis 30 Euro Einnahmen am Tag. Kaum Umsätze, und die Polizei im Haus – der Angeklagte hatte aussteigen wollen.
Konventionalstrafe
Nicht mit Euro-Tipp. Der Wettanbieter drohte, so der Angeklagte, mit Konventionalstrafe und verwies auf die Rechtmäßigkeit des Tuns. Außerdem wurden neue Computer gestellt. Ein als Zeuge geladener Kripo-Beamter verweist ebenfalls auf die „unklare Rechtslage“. Zwischenzeitlich laufe ein großes Sammelverfahren der Staatsanwaltschaft München. Die 42 Wettbüros in München seien geschlossen; die bayerischen Betreiber hätten sich nach Marbella (Spanien) zurückgezogen. Der Angeklagte, so seine Anwälte, „hat in dem ganzen Gebilde eine sehr untergeordnete Rolle gespielt“, sei ein kleines Rädchen gewesen.
Einer längeren Sitzungs-Unterbrechung bedurfte es, um den Glücksspiel-Vorwurf ab 11. Mai 2006 zu werten. Der Angeklagte hatte – wieder nach Rücksprache mit Euro-Tipp – das Sportlokal erneut geöffnet. Hätte er das tun dürfen? „Unkenntnis schützt vor Strafe nicht“ meinte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und forderte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. „Im Zweifel für den Angeklagten“, plädierte dessen Anwältin und verwies auf die verworrene Gesetzeslage.
Das Urteil überraschte nicht mehr: Freispruch, auch wenn, so der Richter, „objektiv eine Strafbarkeit vorliegt.“ Die unsichere Rechtslage wurde zu Gunsten des Angeklagten gewertet. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Von unserem Redaktionsmitglied Wolfgang Oechsner
http://www.isa-casinos.de/
geführt hatte.Einige Ärtzte in einer, nichtgenannten Klinik, für
Neurologie bemühen sich um den Patienten.Die Aussicht auf nachhaltiger
Besserung ist erwartungsgemäß sehr gering.
Wir halten die Intakten User selbstverständlich auf den Laufenden!
ANANAS
hopades.com
VfB Stuttgart geht vor Gericht in die Offensive
Der VfB Stuttgart kämpft um einen SponsorDer deutsche Meister VfB Stuttgart zieht für seinen Sponsor bwin sogar vor Gericht. Nachdem der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim Ende Juli die Schwaben dazu verpflichtet hatte, vorerst jegliche Werbung für den privaten Sportwettenanbieter zu unterlassen, reichte der VfB beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen weiteren Änderungsantrag ein.
Mit Hilfe dieses Antrages soll das Werbeverbot wie bereits im vergangenen Sommer bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgehoben werden. Schließlich kassiert der VfB jährlich rund eine Million Euro von dem Wettanbieter.
"Entscheidung im Hauptverfahren in Brüssel"
"Der Vertrag behält weiter seine Gültigkeit, auch wenn wir natürlich enttäuscht sind über die Entscheidung. Bei den Heimspielen gegen Schalke und Duisburg haben wir die Werbung bereits verdeckt", erklärte Geschäftsführer Rainer Mutschler, der bis zu einer "Entscheidung im Hauptverfahren" in Brüssel auf einen erneuten Aufschub des Werbeverbots setzt, auf Anfrage des Sport-Informations-Dienstes (sid).
Bis zu einer endgültigen Klärung seitens des Europäischen Gerichtshofs, ob das staatliche Wettmonopol auch in Zukunft beibehalten wird, bleibt die Rechtslage in Deutschland weiter unübersichtlich. In der vergangenen Saison hatte bereits das OVG Bremen dem Bundesligisten Werder die bwin-Werbung untersagt.(Sport-Informations-Dienst, Neuss)