Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 126 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.719 |
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Wer hat interessante OS zu Fluxx auf der WL? Denke langsam könnte man wieder einsteigen.
Hatte schon zweimal welche 1x mal war super, einmal ist voll daneben gegangen...
Also schaun wir mal!
Viele Grüße
Niedersächsische Sparkassen dürfen ihre Service-Terminals vorerst nicht
für das Glücksspielgeschäft nutzen. Das Verwaltungsgericht Hannover
wies am Montag eine Klage der staatlichen Toto-Lotto Niedersachsen
GmbH gegen das Land ab. Dieses hatte ein Lotto-Verbot in Sparkassen
ausgesprochen und sich dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sportwetten berufen.
Hannover (ddp). Niedersächsische Sparkassen dürfen ihre Service-Terminals
vorerst nicht für das Glücksspielgeschäft nutzen. Das Verwaltungsgericht
Hannover wies am Montag eine Klage der staatlichen Toto-Lotto Niedersachsen
GmbH gegen das Land ab. Dieses hatte ein Lotto-Verbot in Sparkassen
ausgesprochen und sich dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu
den Sportwetten berufen. Die Lottogesellschaft wollte an den Service-Terminals
der Sparkassen, an denen Kunden beispielsweise Überweisungen vornehmen
können, das klassische Lotto «6 aus 49» anbieten. Rund 1200 dieser Terminals
gibt es in den niedersächsischen Sparkassen. Die Spieleinsätze sollten
unmittelbar vom Konto abgebucht werden, das Angebot sollte daher nur für
Kunden der Sparkassen und der Nord LB bestehen. Die Toto-Lotto Niedersachsen
sah im Gegensatz zum Land die geplante Spielmöglichkeit nicht als eine
Ausweitung des Angebots, sondern lediglich als einen anderen, auf eine jüngere
Zielgruppe orientierten Vertriebsweg. ddp/bei/han
Artikel vom 20.08.2007
http://www.ad-hoc-news.de/Aktuelle-Nachrichten/de/...ngsgerichtweist-
Klage-gegen-Lotto-Verbot-in
Das haben die Gerichte schon bestätigt. (Supermarktlotto ist generell zulässig)
Der Staatsvertrag wir nur die Annahmestellenzahl verringern.
Schöner Nebeneffekt: für jede geschlossene Annahmestelle beim Schlecker gibt's Entschädigung.
Was nutzt mir die Entschädigung, wenn ich in der Zukunft kein Geschäft mehr machen darf?
http://www.juraforum.de/jura/news/printable/f/106/id/180814/
VG Hannover: Spielbanken dürfen im Internet starten - aber noch nicht gleich!
Die 10. Kammer gab am 20.08.2007 der Klage der Spielbanken Niedersachsen GmbH gegen das Land Niedersachsen ganz überwiegend statt, den Eilantrag lehnte es jedoch ab.
Die Klägerin beabsichtigt einen an der Spielbank Hannover angesiedelten Internetspielbetrieb. Das Land hat jedoch einen entsprechenden vorsorglich gestellten Zulassungsantrag abgelehnt. Es hält sich durch die Sportwettenentscheidung des BVerfG, nach der eine Ausweitung des Glücksspielangebots in der Übergangszeit bis zum Wirksamwerden der Neuregelung des Glücksspielrechts zu unterbinden ist, an einer Zulassung gehindert.
Die Klägerin und Antragstellerin im Eilverfahren meint, auch ohne besondere Erlaubnis zur Aufnahme des Internetspielbetriebs berechtigt zu sein. Nur hilfsweise begehrt sie die Verpflichtung des Landes, den Betrieb entsprechend der eingegangenen vertraglichen Verpflichtung zu genehmigen.
Das Gericht gab der Klage im Wesentlichen statt und stellte fest, dass die Klägerin auf Grundlage der ihr bisher erteilten Zulassung grundsätzlich berechtigt ist, in Niedersachsen Glücksspiele im Internet anzubieten. Diese Zulassung sei durch die einschränkenden neuen gesetzlichen Regelungen nicht geändert worden, denn eine Übergangsregelung habe die Weitergeltung der bestehenden Zulassung ausdrücklich bestimmt. Da die einzelnen geplanten Spiele nach übereinstimmender Auffassung der Beteiligten die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllten, sei eine gerichtliche Entscheidung insoweit nicht erforderlich. In diesem Umfang wurde die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat danach zu 1/10 die Klägerin, zu 9/10 das Land Niedersachsen zu tragen.
Die Berufung wurde nicht zugelassen.
Das Eilverfahren, mit dem die Antragstellerin erreichen wollte, auch schon vor der Rechtskraft dieses Urteils das Internetangebot beginnen zu können, hatte keinen Erfolg. Das Gericht hielt es nicht für schlicht unzumutbar, den Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung abzuwarten. Nur unter dieser Voraussetzung sei aber ein Vollzug des Urteils, bevor es rechtskräftig sei, zulässig. Der Streitwert wurde auf 2,5 Millionen Euro festgesetzt.
- 10 A 1224/07 und 10 B 3140/07 -
Quelle: PM des VG Hannover
Es sieht ganz danach aus, dass der Staatsvertrag durchgewunken und die EU ihn anschließend angreifen wird. "Gesundes" Selbstvertrauen zeigt übrigens NRW, die die Einwände aus Brüssel mit Missverständnissen erklären. Sollte der Staatsvertrag doch aus irgendwelchen Gründen nicht am 1.1.08 in Kraft treten, wird NRW diesen als Landesrecht beibehalten. So einfach ist das.
Faber ist durch das Verbot des Internets besonders gekniffen und droht mit einer Prozesslawine. Nach wie vor ist es der Vorteil von Fluxx, auf ausländische Märkte umgestiegen zu sein und dadurch dem endlosen Gezerre nicht ausgeliefert zu sein. Allerdings müssen so langsam schwarze Zahlen kommen.
Die Zeit kann man daher gut für die Sicherung der Markanteile nutzen.
Ich denke, während 2008 wird der Staatsvertrag von EU und von Privaten "weggeklagt."
Olympia und EM werden für gute Umsätze sorgen.
Die Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) darf im Land ein Internet-
Kasino betreiben. Eine entsprechende Entscheidung traf am Montag das
Verwaltungsgericht Hannover, das sich damit der Rechtsauffassung der
SNG anschloss. Den Antrag des Landes Niedersachsen, die von der SNG
erhobene Klage gegen die Genehmigungsverweigerung des Landes
abzuweisen, lehnte die Kammer ab. Berufung wurde nicht zugelassen.
Hannover (ddp-nrd). Die Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) darf im Land
ein Internet-Kasino betreiben. Eine entsprechende Entscheidung traf am Montag
das Verwaltungsgericht Hannover, das sich damit der Rechtsauffassung der SNG
anschloss. Den Antrag des Landes Niedersachsen, die von der SNG erhobene
Klage gegen die Genehmigungsverweigerung des Landes abzuweisen, lehnte die
Kammer ab. Berufung wurde nicht zugelassen. Das Land hatte im Februar
überraschend die Genehmigung für das betriebsfertige Internetangebot
verweigert. Daraufhin wollte die SNG diese einklagen. Das Verwaltungsgericht
vertrat die Auffassung, dass die geltende Gesetzeslage bereits eine Genehmigung
enthalte. Der Kammervorsitzende wies zudem darauf hin, dass sich aus dem
Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 28. März 2006 kein generelles Verbot von
Glücksspielen im Internet ableiten lasse. Die SNG kündigte an, das Online-Kasino
zu eröffnen, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Geschäftsführer Rainer Chrubassik
nannte es «erfreulich, dass wir nun die Möglichkeit bekommen, unser sicheres
und den Auflagen von Jugend- und Spielerschutz nachkommendes Angebot
bereitzustellen». Ein Verbot von Glücksspielangeboten im Internet sei nicht
durchzusetzen, die Realität des World Wide Web nicht zurückzudrehen. Nur ein
reguliertes Glücksspielangebot im Internet könne «dem ordnungsrechtlichen
Auftrag zur Kanalisierung» nachkommen und das Ausweichen auf illegale
Angebote verhindern. ddp/bei/iha
Artikel vom 20.08.2007
http://www.ad-hoc-news.de/Aktuelle-Nachrichten/de/...erichtgenehmigt-
Betrieb-eines-Online-Kasinos
Sportwetten, Wetten und Livescore – mit den besseren Quoten
oder seid Ihr alle am einkaufen.
Ich hab den Eindruck es will irgendwie nach oben schafft es aber nicht.