Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 124 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.746 |
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Das hast du völlig missverstanden: Fluxx bat und bitet die Wetten mit Lizenz und somit legal an. Es geht lediglich um aufgrund des § 284 StGB geschlossene kleinere Wettbüros. (sprich um Konkurrez)
Das Fluxx auch nach 01.01.2008 bis zumindest 01.01.2009 tätig sein darf - wissen wir doch alle.
Was ich meinte, jetzt kommen Schadensersatzansprüche gegen den Staat zu. Und:
Noch teuerer wird es wenn Fluxx, BWIN und Tipp24 gegen Staatsvertrag klagen werden.
Das müssen die Länder in Kenntnis nehmen und sich bei der Ratifizierung entsprechend verhalten.
ausserdem finde ich diesen Gedanke nicht verkehrt:
Der Richterspruch betrifft zwar nur den Zeitraum bis März 2006, seine Bedeutung geht möglicherweise aber weit über die Frage der Strafbarkeit hinaus: "Das Urteil ist ein Indiz dafür, dass die Anstrengung der Bundesländer, das Glücksspielmonopol aufrecht zu erhalten, zum Scheitern verurteilt ist", sagt Christian Pelz von der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz.
Fluxxblind aber auf Grund meines Kummerbiers sowieso nicht mehr
in der Lage ein handel abzuschließen, mein Gott, ich hoffe ich habe
alles richtig geschrieben, wenn nicht , bitte um Nachsicht!Prost!
Nur was ist, wenn der Staatsvertrag ratifiziert ist? Staatsmonopol! Lizenz an Private? Also Rechtschaos werden bleiben!
Positiv für uns bleibt die kritische Stellung der EU zum Monopol. Die deutschen oberen Gerichte lehnen sich nicht weiter aus dem Fenster als sie unbedingt! müssen. Eine klare Richtung kommt von denen nicht. Erinnern möchte ich nochmal an das Ausbremsen des Bundeskartellamtes bezüglich der Konkurrenz unter den Lottofürsten! Eine Lottogesellschaft darf ja nicht ohne Genehmigung des jeweiligen Landes seine Angebote dort offerieren, was ja ein Tiefschlag für notwendige Konkurrenz in einer freien Marktwirtschaft bedeutet und das unerträgliche Monopolwesen stärkt.
Für die Wettvermittler, die keine Lizenz haben, bleibt der Boden hier heiß.
Wir müssen uns darauf gefasst machen, dass Fluxx sich hart um sein Recht erkämpfen muss! Darunter leidet halt die Aktie!
Was da in New York abgeht, macht mir einfach Angst!
Es bietet denjeniger aber eine Chance, vor den wirklich guten News billig nachzukaufen.
Ich bleibe jedenfalls vorsichtig und muss Augen und Ohren offen halten!
Ich habe heute auch nichts zu trinken!
Sachsen verstößt gegen EU-Recht
Das Sportwetten-Verbot des Landes Sachsen gegen den Anbieter Bwin verstößt möglicherweise gegen EU-Recht.
FDP-Chef Guido Westerwelle spielt in Berlin in einem Bwin-Trikot BeachvolleyballVor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) werde derzeit ein ähnlicher Fall aus Italien verhandelt, berichtet das Wirtschaftsmagazin FOCUS-MONEY am Dienstag vorab. In seinem Schlussantrag sei der Generalanwalt des EuGH, Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer, bereits am 16. Mai zu dem Schluss gekommen, dass für einen Anbieter von Sportwetten die Genehmigung eines Mitgliedsstaats ausreiche, um auch Wettgeschäft in weiteren Mitgliedsstaaten aufbauen zu können.
„Diese Schlussanträge sind zwar keine offizielle und endgültige Position des EuGH, die erst in etwas sechs Monaten zu erwarten ist“, sagte der Chef des EU-Büros des deutschen Sports, Tilo Friedmann, zu FOCUS-MONEY. In 80 Prozent der Fälle folge der EuGH aber der ersten Einschätzung des Generalanwalts. ZUM THEMA
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Rund ums GeldSachen hält an Verbot fest
Ungeachtet dessen hält das sächsische Innenministerium am Verbot des Sportwetten-Anbieters Bwin fest. Man lege die bisherige Rechtsprechung des EuGH so aus, dass jedes Land selbst über die Zulassung von Wettanbietern entscheiden dürfe, sagte ein Ministeriumssprecher am Dienstag in Dresden. Auch im jetzigen Entwurf der EU-Dienstleistungsrichtlinie seien Glücksspiele, Lotterien und Wetten ausgenommen. Daher bedeute die Zulassung in einem EU-Land nicht automatisch auch die Zulassung im Rest der EU.
Bwin will sich wehren
Sachsens Innenministerium hatte in der vergangenen Woche den Unternehmen Betandwin e.K. mit Sitz im sächsischen Neugersdorf und Bwin.com Interactive Entertainment AG in Wien ihre Tätigkeit im Freistaat mit sofortiger Wirkung untersagt. Bwin will gegen das Verbot klagen. Sachen beruft sich auf das staatliche Wettmonopol. Bwin argumentiert dagegen, dass das Sportwettenmonopol des Staates auch mit dem Verbot des Anbieters nicht wieder hergestellt werde, da weiterhin Wetten über das Internet angeboten würden.
Das Vorgehen Sachsens war von Sport-Verbänden und Vereinen, die mit der Firma vertraglich verbunden sind, kritisiert worden. Das Unternehmen investiert unter anderem mehrere Millionen Euro als Trikotsponsor bei Fußball-Bundesligist Werder Bremen und Zweitligist TSV 1860 München. Das Verbot trifft auch weitere private Wettanbieter.
sie/FOCUS-MONEY
http://www.ariva.de/quote/profile.m?a=A0JRU6&rnd=5494
Gut aufgepasst. :)
Weis meinst du sollen für fluxx für 300 verkaufen? :)))))