Cleantech-Play
Seite 122 von 354 Neuester Beitrag: 07.04.13 20:55 | ||||
Eröffnet am: | 03.05.10 23:26 | von: Bärentöter | Anzahl Beiträge: | 9.845 |
Neuester Beitrag: | 07.04.13 20:55 | von: Elferiva | Leser gesamt: | 987.262 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 34 | |
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ich habe für meine bescheidenen verhältnisse auch einen (zu) großten teil des vermögens in greeny investiert.
ich bin erst bei 38 cent eingestiegen und augrund der super zukunftsprognosen immer wieder aufgestockt.
mittlweile macht greeny 30% meines "vermögens" aus und ich kann aus liquiditätsgründen und aus gründen der diversifikation nicht
mehr ohne weiteres nachlegen. mein einstandskurs liegt mittlerweile bei 28 cent.
ich denke so geht es vielen hier. evtl muss man noch 1 jahr geduld haben. aber besser aussitzen als mit verlust verkaufen ;)
seit Stunden wieder mit 2o bis 100 Euro ge- bzw verkauft. Was soll der mIst ? Sind die Gebühren höher wie alles andere.
Oder schulkinder am werk ?
Wird über die HV im CEO Blog berichtet ??
Ich bin schwer enttäuscht !
Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung sollen gefördert werden
Stadtwerke und kommunale Spitzenverbände setzen sich für die Änderung der Investitionsbedingungen ein.
...
das ist das Vierfache vom kompletten letzten Jahresumsatz nach 7 Monaten...
Im Inneren eines Blockheizkraftwerks
Berlin, 27.09.2011. Der aus energiewirtschaftlichen und klimaschutzpolitischen Gründen erwünschte Ausbau von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) braucht weiterhin deutliche politische Unterstützung durch die Bundesregierung. Das fordern der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in einem Positionspapier zur KWK. "Die Stadtwerke und ihre Eigentümer benötigen schnell Klarheit über die Bedingungen einer umfassenden Novelle des KWK-Gesetzes", so die drei Verbände-Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Articus, Dr. Gerd Landsberg und Hans-Joachim Reck (VKU).
Mit dem Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz (KWKG) haben Bundestag und Bundesrat bereits 2008 das Ziel gesetzt, den Anteil des KWK-Stroms an der gesamten Elektrizitätserzeugung in Deutschland bis 2020 auf 25 Prozent zu steigern und damit zusätzlich 20 Millionen Tonnen CO2 einzusparen. Ebenso wurde im Energiekonzept und der Energiewende die besondere Bedeutung der KWK in einer nachhaltigen Energielandschaft unterstrichen. "Nun müssen aber zügig entsprechende Rahmenbedingungen gesetzt werden", so Articus. "Die Bundesregierung hat die Energiewende beschlossen. Um sie nachhaltig voranzubringen, sollte die angekündigte KWKG-Novelle schnell auf den Weg gebracht werden. Die Städte und ihre Stadtwerke haben sich bereits in der Vergangenheit für Klimaschutz und bezahlbare Energieversorgung eingesetzt - unter anderem mit KWK. Damit das auch in Zukunft so bleibt, benötigen Städte und Stadtwerke Planungssicherheit, um weiter zu investieren."
Durch ihre hohen Effizienzgrade leistet die KWK bereits heute einen maßgeblichen Beitrag zur CO2-Einsparung. Allein durch die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme konnten die deutschen Stadtwerke 2009 rund 9,8 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Landsberg: "KWK-Anlagen sind mit Wirkungsgraden von bis zu 90 Prozent die effizienteste Energieerzeugungstechnologie. Und sie sind ein hervorragender Türöffner für die Nutzung erneuerbarer Energien, da sie flexibel hinsichtlich der einsetzbaren Brennstoffe sind. Wir haben in Deutschland sehr gute Erfahrungen mit KWK-Anlagen gemacht." VKU-Hauptgeschäftsführer Reck ergänzt: ""Langfristig wirkt sich die hohe Effizienz von KWK-Anlagen positiv auf deren Wirtschaftlichkeit aus. Mittelfristig benötigt die komplexe Technik aber eine weitere Förderung."
Im Kern fordern die drei Verbände:
Erhöhung der KWK-Zuschläge um 0,5 Cent pro Kilowattstunde, um die gestiegenen Investitionskosten und die Benachteiligung von Kraft-Wärme (im Vergleich zu nicht in das Emissionshandelsregime einbezogenen Energieträgern, zum Beispiel Heizöl) auszugleichen
Förderung von Wärme- beziehungsweise Kältespeichern in Höhe von 250 Euro je Kubikmeter Wasserspeicheräquivalent, um einen schnell wirkenden Anreiz zur weiteren Erhöhung der Flexibilität von KWK-Anlagen zu schaffen
Konventionelle Kraftwerke, die auf KWK-Betrieb umgerüstet werden, sollten in das Förder-system des KWKG einbezogen werden
Fortführung des Mini-KWK-Programms, um auch in diesem Segment die emissions-reduzierenden Potenziale zu erschließen.
Die Energieversorgung im Zeitalter erneuerbarer Energien wird künftig deutlich weniger auf zentralen Strukturen beruhen. "Die Kommunen und ihre Stadtwerke sind der geborene Partner für eine dezentrale Energieversorgung der Zukunft", betonen die Hauptgeschäftsführer. "Wir sind für den Umbau des Energiesystems gut gerüstet und stehen in den Startlöchern, um zu investieren - etwa in hocheffiziente KWK-Anlagen."
Kontakt:
Deutscher Städtetag: Volker Bästlein, Pressesprecher, Tel.: 030 377 11-130
Deutscher Städte- und Gemeindebund: Franz-Reinhard Habbel, Pressesprecher, Tel.: 030 77307-225
Verband kommunaler Unternehmen (VKU): Carsten Wagner, Pressesprecher, Tel. 030 58580-220
http://www.vku.de/service-navigation/presse/...tteilung-20110927.html
Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bei der Aktionärsstruktur ist der 29. September 2011. Es kann erwartet werden, dass sich der Aktienkurs am Markt verzehnfacht. Die Rechte der Stammaktien nach der Umwandlung werden identisch mit denen vor der Umwandlung sein.
Keine Garantie für den Wahrheitsgehalt, lies selber oben
Ich glaube morgen am 29.09.2011 um 17 ist die Zeit der Umstellung.
Freitag eine Investorenkonferenz, perfekt eingefädelt.
Welche Aktie findet bei Investoren mehr Vertrauen: die für 0,20 oder die für 2,00 Euro?
Jeder sollte nach seinem Ermässen handeln. Das tat ich heute :-)
ist ja 17 Uhr UK time gemeint
da hat Xetra schon zu und FFM wird nicht mitten im Handel umstellen
nehmen wir weiterhin an, dieser jemand kann auch unter wert verkaufen (von 0,40 => 0,18; frankfurt kaufen => xetra verkaufen; wie auch immer...)
nun hat die frankfurter börse eine regel erlassen: kurs muss über 0,10 sein
was wäre der nächste logische schritt um die "geschäftsgrundlage" dieser fiktiven person zu erhalten?
anders gefragt: was würde dieser jemand bei der HV beschliessen (lassen)?
und wie schnell sollte das passieren? darf man, als normalsterblicher anleger, zeit haben um über diesen neuen beschluss nachzudenken?
*verwirrt sei*
weil dieses Unternehmen wirklich besteht und vor allem nicht insolvent ist. Bei Briefkästenfirmen kann sowas möglich sein.
Aber das ist nur meine Meinung.
Und waru soll er bei der 2 absahnen, wenn viel viel mehr auch für ihn drinnen ist
Aktienzusammenlegung ein Anspruch auf einen Teil einer Neuen Stammaktie
begründet. Ansprüche auf Aktienteile infolge der Aktienzusammenlegung
werden am Markt zum besten Preis verkauft, der im Auftrag der
anspruchsberechtigten Aktionäre vernünftigerweise erzielt werden kann. Der
mit der Veräußerung erzielte Nettoerlös wird den betreffenden Aktionären in
dem jeweiligen Verhältnis ausgezahlt.
Scheint auch so als sei der große Verkäufer aus den vergangenen Tagen fertig.