Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 122 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.764 |
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Moderation
Zeitpunkt: 15.08.07 12:32
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Kommentar: Regelverstoß - Off-Topic
Zeitpunkt: 15.08.07 12:32
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wobei diese Stellungnahme nicht so entscheiden ist.
Die Länder müssen ja den Vertrag ratifizieren, nicht der Bund.
Die Bundesregierung könnte jedoch hinter den Kulissen mit einigen MP’s diesbezüglich sprechen und ein bisschen Druck machen. Wird wohl eher nicht passieren.
Einige hier haben wahrscheinlich gemeint, dass es sich um ihr Recht ging!
Einige hier haben wahrscheinlich gemeint, dass es sich um ihr Recht ging!
die beiden anderen von letzter Woche nahe Altenholz ;-))
die Art wie ich mich hier darstelle, zeigt sicher auch ein wenig meine Motive: es geht mir auch um menschliche Verhaltensweisen - ich bin nun mal wahrhaftigkeits-orientiert und immer beweglich - zuletzt meine schnelle Auferstehung aus einem Zustand, der mich wohl als Haupt-Leidtragenden der Fluxx-Story ausweist
also habe ich auch das Recht bzw. bin möglicherweise sogar dazu prädestiniert, meine Herzblut-Aktie wann immer ich will, nach bestem Gewissen und Wissen zu beurteilen - und natürlich öffentlich, weil ich besitze aufgrund meiner Erfahrung ein absolut überdurchschnittliches Maß an
Solidarität
hopades
P.S.: natürlich deute ich immer auch schon an, wann ich Fluxx wieder kaufen würde und sage das zeitlich hauteng hier - aber so weit sind wir noch nicht ;-)(
Und es wird immer schwieriger 100 %ler Aktien zu finden. Wie komme ich gerade auf Fluxx??
Nun, wie auch immer die Sache mit dem Staatsvertrag ausgehen wird. Die Sache erinnert mich doch sehr an die Musikdownloads!!
Wenn ich mich richtig erinnere:
Erstmals war es verboten, später gings dann privat von PC zu PC - das war auch nicht legal, aber kaum mehr nachzuvollziehen, naja und jetzt gibts bereits Internetadressen, die völlig legal und kostenlos Musikdownloads anbieten. Resümierend muß ich hier feststellen, die Internetfreiheit hat sich durchgesetzt!!
Wie auch immer der Staatsvertrag ausverhandelt wird. Das Glücksspiel über Internet udgl. ist nicht mehr zu verbieten. Fluxx und co. werden dann Wege finden, wie dies derzeit im Aufbau ist, über London, die Schweiz, Österreich oder Malta!!
Letztlich wird Fluxx und auch die anderen völlig legal die Geschäfte machen. Auch seitens der EU deutet doch alles darauf hin. Resümierend kann man hier schon vorausschauend festhalten, die Wettbewerbsfreiheit wird sich durchsetzten!!
Deshalb bin ich der Ansicht, dass gerade jetzt Fluxx ein 100 %ler ist. Schon sehr schnell werden die 6 € zu sehen sein. Der Kursverfall der letzten Tage ist - charttechnisch - wohl eine Fahnenstange nach unten!!
Viel Glück!!
Bitte verrate mir wo Du die schöne , mediterane Postkarte
gekauft hast.Wie ich merke, ist Dir keine Mühe zuviel uns an Deinen
Leben teilhaben zulassen.
Bin jetzt schon gespannt auf die nächsten Bildvorträge!
Moderation
Zeitpunkt: 15.08.07 12:10
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Kommentar: Regelverstoß - Urheberrechtsverletzung
Zeitpunkt: 15.08.07 12:10
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Moderation
Zeitpunkt: 15.08.07 12:29
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Kommentar: Regelverstoß - Beleidigung
Zeitpunkt: 15.08.07 12:29
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Kommentar: Regelverstoß - Beleidigung
Du kannst lesen.Wie ich nun lese möchtest Du weiterhin Angriffe gegen
mich und den Dozent weiter fortsetzen, na denn viel Spaß. Bilde Dir nur
nicht ein das ich auf jeden Müllangriff antworte, meine Leidenschaft hält
sich hierbei in Grenzen.Bleib locker, entspann Dich , sonst bekommst Du
noch einen Herzkasper.
Moderation
Zeitpunkt: 16.08.07 08:46
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Kommentar: Regelverstoß - Urheberrechtsverstoß
Zeitpunkt: 16.08.07 08:46
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Und so fehlen mir die zwei noch weiterhin. Oder musst Du schon andere Antworten lassen?
Und auf die Rechtschreibung – Frage gehst Du auch wieder nicht ein!
Du scheinst im weiterem die Tatsachen zu verdrehen, es geht um Richtigstellung und keine Angriffe.
Ebenso wenig glaube ich, dass Du für den Dozenten antworten musst, oder fehlt Dir ein verbündeter?
Wer sich hier aufregt und wer aus der Fassung gerät zeigen die Art und Ausdrucksweise der Postings hier.
einer mehr oder weniger stört da auch nicht mehr ;-)
ist ja auch schon ein sozialer Erfolg, wenn es schon mit unserer
Fluxx nicht klappt, so haben sie wenigstens ihre laufende Kohle sicher.
Wie bereits mehrfach in diesem Forum dargestellt, hat die 4. Kammer des VG Stuttgart (AZ: 4 K 4435/06) nach dem VG Gießen ( AZ: 10 E 13/07) und dem VG Köln ( AZ: 1 K 5910/05) am 24.07.2007 einen Aussetzungsbeschluss erlassen und dem EuGH zwei Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der Vorlagebeschluss ist, entgegen teilweise vertretener Auffassung, rechtlich und inhaltlich überzeugend.
Das VG Stuttgart stützt seine Auffassung, nach welcher sich die derzeitigen Regelungen als unzulässige Beschränkungen darstellen, auf zwei Gesichtspunkte. Zum einen habe vor Erlass des gegenwärtigen Staatslotterievertrages und -gesetzes keine, nach Rechtsprechung des EuGH erforderliche Untersuchung der Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der beschränkenden Maßnahme stattgefunden.
Zum anderen, und dies hält das Gericht für erheblich bedeutender, liege weder jetzt, noch nach Umsetzung des geplanten Entwurfes des Lotteriestaatsvertrages zum 01.01.2008 eine systematische und kohärente Begrenzung der Glückspiel-und Wetttätigkeit vor. Diese Rechtsfigur der " systematischen und kohärenten Begrenzung" ist fester Bestandteil der Rechtsprechung des EuGH zur Dienstleistungsfreiheit schon seit dem Gambelli-Urteil v. 06.11.2003 (C-243/01) und ist nicht etwa ein von Seiten der die deutsche Vorgehensweise nachhaltig kritisierenden EU-Kommission bevorzugtes juristisches Schlagwort.
Das VG Stuttgart setzt sich zur Begründung seiner Rechtsauffassung detailliert auch mit der sog. "Sektorentheorie" auseinander. Dem liegt die Frage zugrunde, ob die erforderliche Kohärenz der Begrenzungsmaßnahmen schon dann vorliegen kann und dem EU-Recht schon dann ausreichend Rechnung getragen wird, wenn sich diese Begrenzungsmaßnahmen nur auf einen sog. "Sektor" des Glücksspiels, also Z.B. Sportwetten, bezieht, oder aber Begrenzungsmaßnahmen insgesamt systematisch und zusammenhängend alle Glückspielbereiche ( Sportwetten, Automatenspiele, Casinospiele etc.), also alle "Sektoren" umfassen müssen.
Das Gericht entscheidet sich mit überzeugenden Argumenten für die zweite Alternative. Hierbei geht es davon aus, dass bestimmte Sektoren von Glückspielen nur dann außer acht gelassen werden können, wenn diese von untergeordneter Bedeutung sind, insbesondere von diesen nur erheblich geringer zu bewertende Gefahren ausgingen. Solche Erkenntnisse existierten im Hinblick auf derzeitig konzessionierte Glückspiele, Z.B. Automaten, jedoch nicht.
Auch setzt sich die Kammer mit der rechtlich aus ihrer Sicht nicht zu beanstandenden Möglichkeit des Mitgliedsstaates auseinander, die Umsetzung eines Gesamtkonzeptes sektoral vorzunehmen, also bei Vorliegen einer den gesamten Markt berücksichtigenden Bewertung ein Segment nach dem anderen quasi nacheinander abzuarbeiten. Dieses Gesamtkonzept existiert nach Auffassung der Kammer jedoch nicht und soll auch zukünftig nicht existieren. Mit Blick auf den neuen Lotteriestaatsvertrag stellt das Gericht fest:
"..die im Kontext des Abschlusses eines neuen Lotteriestaatsvertrages ……in Angriff genommenen Maßnahmen beziehen die dargestellten privaten Unternehmen offenstehenden Glückspielsektoren in keiner Weise mit ein."
Dies ist das widersprüchliche Verhalten, welches das VG Stuttgart zu Recht bemängelt.
Ralf Bender
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Bender & Menken
Rechtsanwälte – Fachanwälte
Mülheimer Str. 206
47057 Duisburg
Tel.: 0203 449629 0
Fax: 0203 449629 20
Mail: info@bender-menken.de
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Oder wird diese Strasse eine normale Strasse?