EPI Übernahme - Wir halten zusammen
Seite 13 von 633 Neuester Beitrag: 22.11.24 17:25 | ||||
Eröffnet am: | 02.05.17 17:36 | von: mad-jay | Anzahl Beiträge: | 16.821 |
Neuester Beitrag: | 22.11.24 17:25 | von: keinGeldmeh. | Leser gesamt: | 4.007.798 |
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Meines Wissens betrifft die 90-Tage-Frist nur den Punkt, dass Ordnungspunkte auf die Tagesliste gesetzt werden können / dürfen.
Ein Stimmrecht, haben diese Aktionäre schon mMn.
Allerdings gibt es ja in dieser HV nichts geplantes zum abstimmen.
Gleichwohl ist es gut, wenn möglichst viel Stimmrechte gebündelt werden und so eine entsprechende "Stimmgewalt" entsteht.
Soweit ich weiß, muss der Vorstand jedem Aktionär entsprechende Auskunft erteilen, egal wie lange er die Aktien schon hält.
Gruß
K
Nur das es uns durch die 90-Tage-Frist unmöglich gemacht wird neue Tops auf die Agenda zu setzen und zudem diese Formalie ausreicht gleich alle Punkte abzulehnen. Und das wussten die bei Epi sicherlich ganz genau. Wir bekommen somit noch immer nicht die Antworten und den Einblick der uns zusteht.
Zudem kann die Veranstaltung so vom Vorstand als Plattform für weitere Schwarzmalerei genutzt werden - das ist ja scheinbar die Taktik seit einigen Monaten bei Epi.
Ich bin aber echt gespannt, wie sich die Erstattungsentscheidung auf das weitere Vorgehen auswirkt.
Eine Teilerstattung würde zumindest der Schwarzmalerei in die Hände spielen und dann könnten die Chinesen ja nochmal einen zweiten Anlauf nehmen. Aber das ist schon ziemlich weit hergeholt - zugegeben. ;o)
Nur meine Meinung
...bleibt die Frage, was wir dann auf der ao HV erreichen können? Hoffentlich gibt es die Möglichkeit, die ein oder andere Frage beantwortet zu bekommen.
Aber v. Prondzynski wird da sicherlich keine Zugeständnisse machen. Der wird ne ganz harte Linie fahren, da dicker Hals.........
Gibt es nicht die Möglichkeit, uns "professionell" vertreten zu lassen. Von einem Anwalt aus Berlin (kurze Anreise)? Vielleicht gibt es doch Möglichkeiten, die Tagesordnung zu ergänzen. Die Kosten könnte man teilen. Soviel wird es nicht sein. Es ist noch etwas Vorlauf. Und der Sachverhalt ist ja übersichtlich. Wir stehen ansonsten dieser Bande recht hilflos gegenüber.
....Fachanwalt für Kapitalmarktrecht......Anfrage, ob solch ein Anwalt den Sachverhalt "Ablehnung seitens EPI" beispielsweise für eine Pauschale XYZ prüft, ggf. doch Möglichkeiten sieht und ggf. am 25.9. dort vor Ort ist....
Wie sieht es denn mit der Kontaktaufnahme zu Zours aus?
Würde so etwas nicht Sinn machen?
Schlage vor, dass wir mal selbst hier zusammentragen, was in den letzten GB eigentlich an Daten zu Ein- und Ausgaben gemeldet wurde.
Dass lässt vielleicht mehr Einblick zu, ob und wie ggf. kreativ die Aussendarstellung behandelt wurde ( Rückstellungen, Verkauf Patente, Beratungskosten etc.).
stimme HB zu.
die beantwortung der fragen wäre sicherlich interessant gewesen.
aber eine beantwortung der fragen gegen den willen des vorstandes
hätte uns nicht weitergebacht. der vorstand hätte geantwortet und wir
wären kaum schlauer gewesen. also " et lewe geht weiter ",
(wie ein ungemein fähiger bundesliagstrainer vor ca. 100 jahren mal gesagt hat.
nebenbei, der wurde über nacht vom wirt einer kleiner kneipe in frankfurt
trainer der eintracht ).
wir müssen uns schon selbst um die daten und fakten zu epi kümmern.
auch hierzu habe ich den richtigen spruch:
" hilf dir selbst, so hilft dir gott ". dann sollten wir auf diesen herrn mal hören.
einen schönen tag euch allen.
ich lasse jetzt diesen ganzen börsenmist hinter mir und gehe 4 tage wandern.
könnte aber auch gut sein, dass wir weniger wandern und dafür etwas mehr trinken.
( 12 äußerst mittelmäßige fußballer im rentenalter ).
Entweder hat man ein Recht, auf einer ao HV diese Dinge zu erfahren oder nicht.
Und falls es eine Möglichkeit gibt, dann sollte man alle Möglichkeiten ausschöpfen, an diese Infos zu kommen. Und wenn es nur mit anwaltlichem Beistand geht, dann eben so.
Tatsache ist, von Prondzynski und Co. werden auf der ao HV mauern und die Anwesenden so gut es geht abstrafen, das dürfte klar sein. Ob Zours dort auftaucht oder ein Vertreter von ihm wird man sehen.
ich hätte doch auch eine " erschöpfende" antwort des vorstandes begrüßt. da sind wir alle einig.
die wollen aber nicht.
was soll uns da ein anwalt nutzen.
wollen wir etwa klagen ? urteil vl. nächstes jahr, das ist doch ( entschuldigung) ziemlich bescheuert.
ich wollte und will sagen
" gegen den willen des vorstandes hätten wir keine "wesentliche " info erhalten"
schließ die vergangenheit ab, sehen wir uns zum beispiel den september an.
Also abhaken das alte Thema und "gucken, was der Ball macht"...
Guru, Dein Gebrabbel geht einem gewaltig auf den Geist. Es geht nicht um Klage o.ä.
Entweder nutzt man jetzt alle Möglichkeiten, die formulierten Fragen beantwortet zubekommen oder man kann sich den Weg auf die Geneststraße sparen. Es geht auch nicht darum, was der Vorstand preisgeben will oder nicht, sondern ausschließlich darum, was uns "zusteht" an Informationen. Und das kann uns nur jemand sagen, "der sich damit auskennt", ein Fachanwalt für Kapitalmarktrecht.
deshalb finde ich den versuch mutig und richtig.
kernpunkt der ablehnung scheint die 90 tägige haltefrist zu sein.
meine erfahrung damit ist (ing diba) unter menue-punkt *hv *weitere funktionen einen solchen nachweis anzufordern. im moment ist aber überhaupt keine hv eingestellt.
auch habe ich noch keine einladung erhalten, um mich im portal anzumelden.
zurück zum nachweis. meine bank sagte mir, die könnte ich beim emittenten (also epi) anfordern.
wie lange dauert das dann wieder.
hat jemand mehr/andere erfahrungen mit dem nachweis. beim nächsten mal (und der wird für mich als longie kommen) will ich besser vorbereitet sein.
(fachanwalt / sdk) auch chancen auf informationen. bin auch bereit, dafür anteilig dafür zu zahlen. haben wir jemanden in berlin?
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und
getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Auskünfte sind grundsätzlich mündlich zu erteilen; ein Anspruch der
Aktionäre auf schriftliche Auskunftserteilung besteht insofern nicht. § 131 Abs. 3 AktG regelt die Voraussetzungen,
unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf.
Die Person muss sich ja erst einmal ein Bild verschaffen welche Informationen vorliegen, um zu wissen welche er einfordern kann (muss)
Ich glaube "Nikodimi" hatte da schon einmal jemanden im Vorfeld an der Hand. War dann aber nicht der richtige. (Auch das kann passieren.)
Ich bin bei einer finaz. Beteiligung dabei. Je mehr mitmachen, .......... Die Idee ist grundsätzlich gut. Wer nichts tut hat vorher schon verloren.
Die GL kann und soll sehen das wir leben!
mal ehrlich Jungs: 2 Möglichkeiten:
1. wir lassen uns von jemandem vertreten, der sich hier auskennt und die Informationen einfordert -sollten wir denn ein Anrecht darauf haben. Ich glaube, wir haben nicht die Sachkenntnisse, um gegen Vorstand, AR etc. argumentieren zu können. Die haben eine Rechtsberatung, die genau weiß, wo der Frosch die Löckchen hat. Das steht mal fest.
2. wir fahren "ins Blaue" auf die Geneststraße, werden VIELLEICHT den Hauch einer Information bekommen und werden dann mit einem symbolischen Nackenschlag verabschiedet.
Berlin, im August 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere außerordentliche Hauptversammlung findet am 25. September 2017 in Berlin statt.
Als Anlage erhalten Sie die Einladung zur Hauptversammlung mit Informationen zur Anmeldung und Stimmrechtsvertretung. Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss am 18. September 2017 (24:00 Uhr MESZ).
Zu dem einzigen Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt.
Sie haben die Möglichkeit, persönlich an der Hauptversammlung teilzunehmen bzw. einen Dritten hierzu zu bevollmächtigen. Im Falle von Tagesordnungsergänzungsverlangen von Aktionären kann eine Abstimmung in der Hauptversammlung notwendig werden. Sie können in diesem Fall Ihr Stimmrecht weisungsgebunden durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben zu lassen. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der beigefügten Einladung.
Für die elektronische Anmeldung nutzen Sie bitte unseren Internet Service unter:https://ip.computershare.de/epigenomics.
Nach Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und des von Ihnen gewählten individuellen Zugangscodes können Sie sich dort zu unserer Hauptversammlung anmelden.
Sie können ebenfalls Ihr persönliches Passwort ändern.
Wir freuen uns über Ihre Beteiligung an unserer Hauptversammlung.
Mit freundlichen Grüßen
Epigenomics AG
Der Vorstand
Epigenomics AG Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 75861
Vorstand: Gregory Hamilton (Vorsitzender), Dr. Uwe Staub
Aufsichtsrat: Heino von Prondzynski (Chairman/Vorsitzender)
Der andere Thread ist ja mittlerweile ein Katastrophe größten Ausmaßes
https://www.welt.de/gesundheit/article167840453/...uehem-Stadium.html