Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe
Wie soll das gehen wenn der Gegner dich als Übel ansieht?
Bis jetzt hast du nur eines erreicht Empörung und Abgrenzung.
Das ist nunmal der aktuelle Stand.
Ich kann es leider auch nicht ändern.
Ich meine, hier wird die ursprüngliche Diskussion über das Urteil des Landgerichts Köln inzwischen deutlich verlassen. Es geht doch letztlich um die Frage, was wiegt höher, das Recht der Eltern auf religiöse Freiheit oder das Recht des Kindes auf körperliche Integrität und sein Recht darauf, in Zukunft selbst über seine Religion bestimmen zu können, ohne dass diese künftige Option bereits durch unumkehrbare Eingriffe erschwert wird.
Das Bundesjustizministerium legt seinen mit Spannung erwarteten Entwurf für ein Gesetz über Beschneidungen vor. Demnach bleibt nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" die Beschneidung von männlichen Kindern Körperverletzung. Sie ist aber nicht rechtswidrig, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind.
weiter: http://www.sueddeutsche.de/politik/...letzung-und-straffrei-1.1478479
Die genaue Formulierung des geplanten Gesetzes lautet wie folgt: "Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird". Die Ausnahme formuliert der Satz 2: "Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist."
also werden jetzt "keine" wohnzimmer-ops mehr erlaubt, das glaub ich nicht!? und wie schneidet man körpergewebe ohne schmerzen ab wenn es keine wirksame narkotika gibt?
Zur Beseitigung von Irritationen und Rechtsunsicherheit beschloss der Bundestag am 19. Juli, dass ein Gesetz sicherstellen solle, "dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist". Diese Vorgabe wird nun mit dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums umgesetzt: Die Beschneidung bleibt Körperverletzung, ist aber nicht rechtswidrig, wenn die Einwilligung der Eltern vorliegt und sie fachgerecht duchgeführt wird.
Was ist denn nun aber mit der UN-Kinderrechtskonvention Art. 19,1 und 24,3?
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
http://www.auswaertigesamt.de/cae/servlet/...e/3609/UNkonvKinder1.pdf
Wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks (also des religiösen Zwecks) das Kindeswohl gefährdet ist.
DA fragt man sich... was heisst "auch unter"????
Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, gilt also Satz 1 nicht. Wenn AUCH UNTER das Kindeswohl gefährdet ist, gilts auch nicht. Wenns aber NUR WEGEN ist, dann schon???
Lächerliche Formulierung, juristendeutsch, hab mich grad bei nem Anwalt kundig gemacht. Soll heissen: Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, darf trotz Personensorge unter Berücksichtigung der religiösen Interessen der Eltern keine Beschneidung erfolgen. Juristendeutsch.. bäh.
Noch besser der Begriff der "Personensorge"... wenn ich mich um eine Person SORGEN MUSS, weil diese nicht einsichts- und urteilsfähig ist, dann sollte ich mich um die Person sorgen, nicht um meine Religionsansicht.
Was mir der Jurist nebenbei gesagt hat, ist meines Erachtens nach das schlimmste... Körperverletzung verjährt. Das heisst: das dann einsichts- und urteilsfähige Kind - qua Volljährigkeit - kann nicht mal erfolgreich klagen.
zitat...
"oh man sorry.
Darf man in diesem Forum überhaupt irgendwas ohne dauernd angepöbelt zu werden?"
auf jedenfall beruhigend, daß man auch dort nicht einstimmig für die beschneidung ist...im gegenteil...
http://www.turkish-talk.com/showthread.php?t=56449
Ein bisschen Schwund ist immer, oder wie? Unfassbar.
Fachpolitiker im Bundestag haben die Eckpunkte zur Beschneidung, die das Bundesjustizministerium vorgelegt hat, scharf kritisiert. Marlene Rupprecht, Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, sagte der F.A.S., sie sei „erschüttert“ darüber, dass Beschneidung künftig im Familienrecht geregelt werden solle.
weiter: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/...kpunkte-ab-11908331.html
(...)
"In religiöse Entscheidungen sollte sich niemand einmischen", sagt Belma Yesilkaya, Ehrenvorsitzende des Türkisch-Deutschen Freundschafts- und Kulturvereins Norderstedt.
http://www.abendblatt.de/region/norderstedt/...Koerperverletzung.html
http://www.fr-online.de/politik/...beschneidung,1472596,17246008.html
Zitat :
"Anlass für den Schritt sind Berichte des New Yorker Gesundheitsamtes, dass Säuglinge sich bei dem Ritual Herpesinfektionen zugezogen haben sollen. Zwei Kinder starben daran sogar. Die Herpesviren wurden übertragen, während der Mohel, der Beschneider, wie der Brauch es vorsieht, mit dem Mund das Blut von der Wunde absaugte. "
schon spätestens 8 Tage nach der Geburt das erste mal einen gelutscht ?!?
Da sag noch EINER, in unseren westlichen Gefilden wären die Kids frühreif...
http://circumcisionnews.blogspot.de/2010/05/...gers-circumcision.html
Merkel für Recht auf Beschneidung "Wir machen uns zur Komiker-Nation"
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich für das Recht auf Beschneidungen stark gemacht.
Dies ist der Hauptgrund, daß ich sie nicht mehr wähle. Ein und für allemal.