hier kann man """kohle"""machen
Seite 120 von 193 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:36 | ||||
Eröffnet am: | 24.06.11 07:44 | von: tolksvar | Anzahl Beiträge: | 5.802 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:36 | von: Johannayjesa | Leser gesamt: | 880.136 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 202 | |
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Genehmigung
Entgegenkommen
Erlaubnis
Eingeständnis
Konzession
Anweisung
Zulassung
Lizenz
Einräumung
Gewerbeerlaubnis
Nachgiebigkeit {
Abweicherlaubnis
gewährter Betrag
Nutzungserlaubnis
gewährtes Grundstück
(behördliche) Bewilligung
Sonderfreigabe
Sonderfreigabe
Es ist lang die Vorgeschichte zu erzählen, und ich habe heute keine Energy mehr.
Dennoch, was JL letztendlich erreicht - Aufnahme vom Chandgana Projekt in die Liste der Projekte in Mongolia unter Konzession Gesetzt- bringt eine Lösung für den seit 2013 dauernder juristischen Konflikt zwischen zwei Verhandlungsparteien.
Jetzt wird PPA mehr technische Details umfassen,die bereits soweit abgestimmt. Und alles was, die "legal" Parts angeht, wird ein Concession Agreement regeln.
hier ist der link zu einer ersten Fassung von Concession Law in Mongolia
http://pdf.usaid.gov/pdf_docs/Pnadd515.pdf
hier ist die Liste der Kozessionsprojekten in MOngolia aus dem Jahre 2010.
http://www.eurasiac.com/files/mongolia_weekly/EC_MGL_Weekly_291010.pdf
P.S. Gemäss Gesetzt, nach der Aufnahme des Projektes in die Liste ( sprich Genehmigung durch Regierung) soll ein Konzessionsnehmer ( durch direkten Vertrag oder Ausschreibung) innerhalb von 2 Monaten definiert werden.
Danach soll mit dem Konzessionsnehmen ein Concessions Agreement abgeschlossen.
Diese Zeit ist abhängig vom Projektumfang, d.h. es kann noch eine Weile dauern:)
John Lee hat in letzten 2-3 Jahren versucht das Projektstuktur so aufzubauen, damit er diese Concession Law umgehen könnte. ( so z.B hat Newcom mit Windpark realisiert).
Leider ( oder zu Glück??) hat es Lee nicht mit Chandgana gelungen.
Mongolen haben eigene Interessen durchgesetzt.
Für Aktionären ist es von einer Seite eine Lösung des Knoten, von anderen Seite .... die Anteile von PPG können andere Bewertung bekommen. Hier bin ich mir noch nicht sicher.
sie warten noch auf die Bestätigung, räumen aber ein, daß es bisher keinerlei Garantien
für Changdanga Konzession gibt.
good luck all
Arriba1
mehr nicht . und dort wird eben nochmal explizit dieser Fakt erwähnt.
mehr nicht.
http://prophecycoal.com/...es-operations-at-the-ulaan-ovoo-coal-mine/
im November wurde das Mindestziel nicht erreicht, im Dezember schon. Aber ich habe mir auch deutlich mehr erhofft.
30.1.1 issue a loan guarantee"
.......
http://www.bcmongolia.org/images/files/en/...lia/concessionlaweng.pdf
NUR mit einem Concession Agreement kriegt PCY staatliche Bürgschaft und als Folge das Projekt finanziert.
Wenn Chandgana Projekt in die Liste der Konzessionsprojekte mit entsprechender Genehmigung durch MOED & Regierung aufgenommen wird, dann ist die Sache fast erledigt.
JV Partner wartet nur darauf....
Was macht dein Anwalt? Schon weitergekommen?
Danke Sintera für deine Einschätzung. Für mich persönlich sind die neuen Erkenntnisse in Sachen Chandgana sehr aufschlussreich.
Auch wenn die Zahlen für UO noch nicht die sind die ich lesen wollte, ist doch generell wieder etwas mehr Musik in der Sache.
Das darf man aber sehen wie man will. Die schimpfer haben auch nicht ganz unrecht...
Aber sein geschwundenes Vertrauen in die Ankündigungen der Firma kann ich inzwischen sehr gut nachvollziehen, auch wenn ich seine Beurteilung nicht in allen Punkten teile.
gruß
Ich denke vieles müsste schon vorab besprochen worden sein. Dennoch ist es sehr umfangreich. Auch wenn es für mich erst mal so wirkt als würde das alles noch ein bisschen dauern bis die Umsetzung erfolgt macht man das nur wenn man konkrete Absichten hat.
Habs ja fast nicht mehr geglaubt aber die Chancen für Chandgana haben sich wieder deutlich verbessert. Aber bitte selber lesen und für sich selbst bewerten.
Hoffe es geht mit dem Google Übersetzer.
10.3.2. , ob eine finanzielle Unterstützung aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt werden und Garantien werden
ausgegeben werden
Artikel 14. Einreichung der Projektvorschläge und deren Bewertung
14.1. Die in Artikel 13.6 des Gesetzes angegeben Teilnehmer müssen ihre Projektvorschläge einreichen versiegelten
in Übereinstimmung mit den Ausschreibungsunterlagen zusammen mit den technischen und wirtschaftlichen vorbereitet
Machbarkeitsstudien.
14.2. Das genehmigte Unternehmen hat die Projektvorschläge erhalten, registrieren Sie sich ihre Form und Lieferdatum,
öffnen und bewerten sie im Einklang mit den Vergabeunterlagen.
14.3. Die Projektvorschläge werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
14.3.1. technischen Solidität und betriebliche Machbarkeit;
14.3.2. Qualität und Zugänglichkeit der zu erbringenden Leistungen;
14.3.3. das Ausmaß der Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Entwurf des Abkommens;
14.3.4. der Gesamtbetrag der Zahlungen und Gebühren für Werk-und Dienstleistungen, die während der Laufzeit gemacht werden
der Konzessionsvereinbarung, und deren Barwert;
14.3.5. die Kosten für Planung und Bau, Wartungskosten, Gesamtinvestitions und ihre gegenwärtige
Werte;
14.3.6. finanzielle Unterstützung durch den Staat, seine Art und Menge;
14.3.7. den Finanzierungsplan;
14.3.8. die Auswirkungen auf die soziale und wirtschaftliche Entwicklung des Landes;
14.3.9. Einhaltung von Umweltstandards;
14.3.10. andere Kriterien als notwendig erachtet vom autorisierten Entität.
14.4. Das genehmigte Unternehmen hat die Projektvorschläge im Sinne von Artikel 14.3 des Gesetzes angegeben bewerten
und ordnen Sie sie beginnend mit dem besten Vorschlag.
14.5. Das Verfahren für die Einreichung der Projektvorschläge und deren Auswertung werden, steht die
Öffentlichkeit und, wenn nötig, können in der nationalen Tagespresse veröffentlicht
Artikel 30. Finanzielle Unterstützung vom Staat
30.1. Der Staat kann an den Konzessionär die folgenden finanzielle Unterstützung:
30.1.1. Ausgabe einer Kreditgarantie;
30.1.2. einen Teil der Finanzierung für die Konzession;
30.1.3. bieten Steuerbefreiungen und Freistellungen im Einklang mit den einschlägigen Gesetzen;
30.1.4. eine Versicherung;