CANCOM AG
Auch bei den Großen gibt's immer welche, die dagegen halten. Das Traurige ist, dass bei relativ marktengen Werten, wo ich Cancom auch noch dazu zähle, durch diese Spekulationen für uns Kleinanleger schwer kalkulierbare Sonderbewegungen entstehen können. Auf lange Sicht wird's sich zwar immer wieder einpendeln, für die Kurzfristanleger kann's manchmal heftig in die Hose gehen.
Oder glaubt ihr im Ernst, dass diese Geier nur einfach so aus Lust und Laune heraus auf fallende Kurse setzen. Ich nehme an, die wissen schon genau Bescheid, wie die Zahlen ausfallen. In jeder Firma gibt es gegen ein paar Euro Schmiergeld ne undichte Stelle. So läufts halt leider im Finanzbusiness.
Und deshalb kommt Cancom auch nicht auf die Beine.
da sieht JP Morgan alt aus
Clever gemacht am Freitag nachmittag zu melden, wenn die meisten schon im Wochenende sind. Wird aber nix nützen, dann halt nächste Woche in Richtung 30. Elende Pommesbude!
Im Mai und Juni ist man ja immer wieder am mittleren Bollinger Band bzw. der SMA20 nach unten abprallt. Dann Ende Juni gelang der Durchbruch über die SMA20 und bei einem anschließenden Pullback Anfang Juli ist man an dieser Linie wieder nach oben abgeprallt. Zugleich ist man die letzten Wochen wieder über die SMA200 gelaufen und hat diese Linie mehrfach zuletzt immer wieder intraday angetestet, um dann doch wieder darüber zu schließen. Aktuell steht man jetzt wieder genau an der Grenze zu diesen beiden Linie nach Bekanntgabe der vorläufigen Hj.1 Zahlen. Damit stellt sich jetzt die Frage, ob die Zahlen ausreichen werden, um den Kurs weiter über diesen beiden Linien zu halten oder ob man doch nochmal etwas weiter konsolidiert (zumal ja auch der Gesamtmarkt nur sehr zögerlich gegenwärtig nach oben zieht und in den kommenden Wochen auch nochmal nachgeben könnte). Ich fand die Zahlen jetzt garnicht so übel. O.k., über die Marge im 2. Q. ist vielleicht nicht jeder völlig zufrieden. Aber da muß man erstmal abwarten was noch alles genauer gesagt wird bei Bekanntgabe der finalen Zahlen, speziell zur weiteren Prognose für die kommenden Quartale und welche (einmaligen) Sonderfaktoren weiter Einfluß haben. Ohne diese Sonderfaktoren scheint man ja weiter gut zu wachsen =>http://www.ariva.de/news/...ncom-waechst-um-knapp-ein-Viertel-5442749 ".... 2014 war Cancom unter der Führung von Vorstandschef und Firmengründer Klaus Weinmann beim Erlös dank mehrerer Übernahmen um über ein Drittel gewachsen, beim operativen Gewinn um fast zwei Drittel. In diesem Jahr soll erneut ein vergleichbares Umsatzplus über dem Marktdurchschnitt herausspringen, je zur Hälfte aus eigener Kraft und zur Hälfte aus weiteren Zukäufen. Das um Sondereffekte bereinigte Ebitda soll stärker zulegen als die Erlöse.."
und mußte jetzt sogar die Überschreitung der 5% mitteilen. Interessant ist ja besonders was nach §25 und §25a WpHG gehalten wird
http://www.ariva.de/news/...-europaweiten-Verbreitung-5443015?secu=47 - Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 31.07.2015
erhalten
- UBS AG, Zürich, Schweiz
- Überschreitung 5%
- am 28.07.2015
- Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 5,61%
- Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a
WpHG: 2,01%
- Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25
WpHG: 1,12%
- davon mittelbar gehalten: 1,12%
- Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 2,48%
Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
=> ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Equity Swap
Fälligkeit: Verfall: 01.04.2016
=> ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Equity Swap
Fälligkeit: Verfall: 06.06.2016
=> ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Equity Swap
Fälligkeit: Verfall: 30.09.2016
=> ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Equity Swap
Fälligkeit: Verfall: 20.12.2016
=> ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Equity Swap
Fälligkeit: Verfall: 27.03.2017
=> ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Equity Swap
Fälligkeit: Verfall: 16.01.2018
Equity Swaps tauschen Zinsen gegen Aktienkursentwicklungen - http://www.investor-verlag.de/fonds/etfs/...arer-fonds-etf/102113402/
Ein Equity Swap ist grundsätzlich ein Tauschgeschäft. Die Tauschpartner tauchen einen festen Zinssatz gegen die Wertentwicklung z.B. einer Aktie. Dabei haben beide Parteien einen Vorteil. Der Zinszahler kann an der Aktienkursentwicklung teilhaben, ohne die Aktie(n) selbst kaufen zu müssen. Er muss lediglich den vereinbarten Zins für die Summe zahlen, die er für den Kauf der Aktien aufbringen müsste. Davon profitierte zum Beispiel Porsche beim Versuch, VW zu kaufen. Obwohl Porsche viel kleiner war als VW und keineswegs genug Geld hatte, um die Aktienmehrheit zu kaufen, hatte sich Porsche letzten Endes über Swaps eine Mehrheit gesichert. Denn den Zins für die Swaps konnte sich Porsche leisten. Natürlich profitiert auch der Empfänger der Zinsen, in der Regel Banken. Die Banken bekommen große Kapitalmengen zum Beispiel über die Zentralbank zu sehr niedrigen Zinssätzen. Mit diesem Geld werden die Aktien gekauft. Die Differenz zwischen Swapzinssatz und dem gezahlten Notenbankzinssatz ist der Gewinn.
https://de.wikipedia.org/wiki/Equity_Swap "...Diese Variante wird vermehrt bei feindlichen Übernahmen eingesetzt. Das angreifende Unternehmen erwirbt bei meist verschiedenen Banken Cash-Settled Equity Swaps mit dem Zielunternehmen (Target) als Basiswert (Underlying). Steigt der Aktienkurs des Zielunternehmens, so erhält das angreifende Unternehmen die Differenz zu dem entsprechend jeweils bei der Zeichnung vereinbarten Aktienkurs. Gleichzeitig kaufen die beteiligten Banken große Aktienpakete des zu übernehmenden Unternehmens, um sich gegen die bei steigenden Aktienkursen fälligen Zahlungen an das angreifende Unternehmen abzusichern. ..... Da letztendlich der Verkauf der Aktien an den Angreifer weder vorab vertraglich vereinbart, noch zwingend ist (allerdings schon allein aufgrund der Geschäftsbeziehungen der Banken zu dem Angreifer wahrscheinlich ist), besteht für den Angreifer vorher kein direkter Zugriff auf die Aktien und somit keine nach dem Übernahmegesetz verbindliche Pflichtmitteilung. Dadurch ist dem Angreifer quasi ein „Anschleichen im Verborgenen“ möglich.