GiV Insolvent was nun?
Seite 12 von 131 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:01 | ||||
Eröffnet am: | 01.09.12 09:39 | von: geldistmeins | Anzahl Beiträge: | 4.264 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:01 | von: Gabrieletkjm. | Leser gesamt: | 651.804 |
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Klar ist die echt... schau mal hier (Frage 7) www.ariva.de/forum/Cleantech-Play-409867
Sehr geehrter Herr xxxxx,
wir sehen einem etwaigen Schreiben Ihres Anwalts entspannt entgegen und wünschen Ihnen eine schöne Woche.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr IR-Team
Greenvironment plc
Taubenstr. 20
10117 Berlin
Phone +49 (0)30 – 311 67 12-30
Fax +49 (0)30 – 311 67 12-59
IR@greenvironment.com
www.greenvironment.com
CEO Matti Malkamäki
Registered domicile:
21 Bedford Square, London WC1B 3HH, United Kingdom
hier irgendwann mal "best of" Giv-IR... "Karsten Busche in the mix"
Ich habe auch noch eine E-Mail, die ich dann posten werde...aber eigentlich ist mir nicht zum Lachen bei dem Kurs und dem Insoantrag...
Der Ton, den die da immer anschlagen, gefällt mir ganz und garnicht... als wenn die sich überr jemanden lustig machen...
Da kam noch so eine ähnliche Mail letzten Monat (im W:O Thread gepostet)... Finde ich echt absurd!
Hier ein Satz aus einer Antwort an mich:
..........Wir haben uns nichts vorzuwerfen, so dass wir etwaigen Anfragen der BAFin entspannt entgegensehen..........
Aus einer vorhergegangenen Mail:
......wenn Sie uns als "unglaubwürdig" ansehen, macht eine weitere Kommunikation mit Ihnen offensichtlich keinen Sinn.......
SD ist eine Abzockerbude, die sind aus GIV schon lange raus. Aber die Frechheit noch einen Brief an die Aktionäre schreiben. Das ist Verarsche vom feinsten. Aber die User werden schon weniger und ich hoffe die Bafin hat die schon auf dem Radar, denn solche Abzocke muss unterbunden werden.
"...die sind aus GIV schon lange raus"
Das glaube ich nicht... Imo hängen die da noch genauso dick drin wie viele viele Andere...
Als Firmensitz (registered office) werden Deckadressen genommen. Deckadressen sind dabei sog. Mail & Office Service Dienstleister. Diese nehmen Post, Faxe und ähnliches für hunderte von "gedeckten" Adresse entgegen.
Bei der von Greenvironment als registered office angegebenen Adresse 21 Bedford Square handelt es sich meines Wissens um einen Gebäudekomplex, den rund 200 Firmen als ihr registered office nutzen.
Ich kann mir lebhaft vorstellen, dass Greenvironment dort die "Bürodienste" eines Mail & Office-Providers in Anspruch nahm. Insofern dürfte es so gut wie aussichtslos sein, Greenvironment rechtlich zu fassen zu kriegen.
Alle gesperrt (auf Zeit oder dauerhaft).
Siehe OOSD (bis 6.9.), Depotleiche, medianetcom, ManOfCourage, ManOfPower, Antoine75 usw.
"Vor 8 Jahren hätten die bei mir uU ne Chance gehabt, Gott sei Dank !!!, ich habe dazugelernt !!"
Also viel besser finde ich jetzt Eurobike nicht.
Man kann auf der offiziellen Seite "Justizportal des Bundes und der Länder" immer noch keine Insolvenbegannmachung finden.
(https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl)
GIV muss dort aufgeführt werden. Da
1. | Auf welcher Grundlage erfolgen insolvenzrechtliche Veröffentlichungen im Internet?In § 9 Abs. 1 der Insolvenzordnung in Verbindung mit § 2 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677) ist bestimmt, dass die öffentlichen Bekanntmachungen durch eine zentrale und länderübergreifende Veröffentlichung im Internet (Seite: www.insolvenzbekanntmachungen.de) erfolgen. |
2. | Welche Veröffentlichungen sind im Internet zu finden?Zu finden sind die Bekanntmachungen aller deutschen Insolvenzgerichte, jedoch mit einigen Einschränkungen:
|
zu finden sind:
- die Anordnung und Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen durch das Gericht,
- die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse,
- der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
- die Entscheidung über die Aufhebung oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens,
- Beschlüsse über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters, des Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigerausschusses,
- Terminbestimmungen,
- Ankündigung der Restschuldbefreiung,
- Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung
und das bereits schonmal komunizierte: Die sind nicht zu finden weil zu wenig Masse vorhanden um Insolvenzkosten zu decken.
Dass der Beschluss über eine Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse zu veröffentlichen ist, ist erst mit Wirkung ab dem 01.07.2007 durch das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.04.2007 (BGBl. I S. 509) in die Insolvenzordnung eingefügt worden. Beschlüsse über eine Abweisung mangels Masse, die vor dem 01.07.2007 erfolgten, sind daher auf der Seite nicht zu finden.
Die Seite wird mehrmals täglich altualisiert, also müssen die dabei sein. Sind Sie aber nicht.
Und bezüglich PLC im deutschen Insolvenzrecht:
Wie geht eine englische Ltd. in Deutschland in die Insolvenz? Im englischen Wirtschaftsrecht besteht für den Director einer Ltd. die Verpflichtung, den Eintritt eines Schaden für die Gläubiger der Ltd. zu verhindern. Der Director ist dem deutschen Geschäftsführer vergleichbar. Der Director einer Ltd. muss also sofort den Geschäftsbetrieb einzustellen und Insolvenz beim englischen Handelsregister anmelden, wenn er zu dem Schluss kommt, dass hier ein Schaden für die Gläubiger der Ltd. eintreten kann. Er müsste dann den „winding up“ beantragen. Dies betrifft Ltd, die in England registriert und auch dort tätig sind.
Anders ist die Rechtslage, wenn die Ltd. ihren Geschäftsschwerpunkt außerhalb von England / Großbritannien hat, z.B. in einem Land der EU. Dann gelten die nationalen Vorschriften für die Insolvenz, in Deutschland wäre dies die Insolvenzordnung.
Der zufolge muss die Ltd. innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. der Überschuldung die Insolvenz beim zuständigen Registergericht anmelden. Dazu muss kein Handelsregistereintrag für eine in Deutschland errichtete Zweigniederlassung vorhanden sein. Die Verpflichtung gilt trotzdem. Für den Director ist dies ein wichtiger Umstand, denn bei Versäumnissen droht nämlich die Durchgriffshaftung auf sein Privatvermögen.
Wenn man klären möchte, ob es Hinweise für eine Insolvenz der Ltd. gibt, dann sollte man zunächst auf dem Handelsregisterauszug der Zweigniederlassung in Deutschland nachsehen, ob es ein Insolvenzverfahren gibt. Wenn dies negativ ist, dann ist es auch möglich, das beim Registergericht noch keine veröffentliche Entscheidung getroffen wurde, ein entsprechender Insolvenzantrag jedoch vorliegt. Dann solle man beim englischen Handelsregister prüfen.
(http://www.handelsregisterauszug-sofort.de/insolvenz-einer-ltd-in-deutschland/)
müsste ja für eine PLC auch gelten da diese lediglich eine Art der LTD darstellt.
Oder irre ich?
MfG LollyPoP
Eingeschränkter Geschäftsbetrieb in der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts Charlottenburg
Aufgrund der Einführung neuer Software in der Insolvenz herrscht in der
Zeit vom
03. September 2012 bis 02. November 2012
eingeschränkter Geschäftsbetrieb.
Sprechzeiten:
täglich 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr;
donnerstags 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
nach Vereinbarung
Wir bitten um Verständnis.
Da hast du Recht...aber bitte nicht immer einen Draufsetzen. Off-topic möchte hier niemand haben...Eurobike ist nicht Giv und umgekehrt.
Hast du auch einen so schönen Arbeitsplatz: www.mentoring-d.de/mentoring-entdecken/...gie-zur-fuehrungskraft.html
Nein, ich auch nicht, aber ich habe auch kein Unternehmen im Freiverkehr.