Guttenberg gegen Steuerdaten-Ankauf
Allerdings kann man mit guten Argumenten vertreten, daß die BRD als Aufkäufer sich nicht strafbar machen würde...
@Shortkiller: Es ist zwar keine Hehlerei, aber es kommen sehr wohl andere Straftatbestände in betracht, insbesondere solche aus dem Urheberrecht! ;)
Gruß, Tex
Wetten ....
... und würdet die Zinserträge hier nicht deklarieren.
wetten ....
Der ist im höheren Staatsinteresse allemal satisfaktionsfähig, jetzt, wo wir doch sogar mit den Taliban verhandeln...
Der einzige, den man bisher von staatswegen im Stich gelassen hat, das war der alte Schleyer...aber ansonsten kannst Du Daten klauen, Leute oder Schiffe oder Flugzeuge entführen (oder alles zusammen), als Taliban unsere Jungs in Kunduz in die Luft jagen... du bist und bleibst doch immer noch ein gesuchter Gesprächspartner, der am Ende des Tages seine Dollares oder Euronen kassieren kann...
Und damit man das alles bezahlen kann, braucht man unbedingt die CD von Hervé F. oder wie der ehrenwerte Herr heißt....
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Sehe ich als hinreichend erfüllt an.
Selbstgerechte Rechtsbeuger
Ein Kommentar von Thomas Darnstädt
Eine große Koalition von Kanzlerin Merkel bis SPD-Chef Gabriel will geklaute Steuerdaten kaufen, um damit Schwarzgeld aufzutreiben. Dieser Plan ist gefährlich: Der Rechtsstaat darf sich nicht das Recht nehmen, das Recht zu brechen.
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URL:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,675291,00.html
Sowohl bei Diebstahl, als auch bei Hehlerei bedarf es nach dem Gesetz einer SACHE, mithin eines physisch vorhandenen Gegenstandes, der gestohlen wird. Bei Dateien handelt es sich jedoch gerade nicht um physisch greifbare Dinge.
Ich gehe, wie anfangs im Sachverhalt dargestellt, davon aus, daß der Informant nicht einen DatenTRÄGER der Bank an sich genommen, sondern die Daten auf einen EIGENEN Datenträger gebrannt hat. Hätte er eine im Eigentum der Bank stehende CD gestohlen, könnte man ggf. von Hehlerei ausgehen...
Apropos Sachen, da Strom auch keine diebstahlsfähige Sache darstellt, hat der Gesetzgeber extra den § 248c StGB, Entziehung elektrischer Energie geschaffen:
§ 248c Entziehung elektrischer Energie
(1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(...)
Grüße, Tex
Die Medien werden den weiteren Verlauf genau verfolgen, wehe wenn in wenigen Wochen netto <100Mio rauskommen.
Da Notwehr nun einmal nach den Buchstaben des Gesetzes möglich ist, kann man sich natürlich im nächsten Schritt fragen, warum die Regelung der Notwehr, eine an sich durchaus sinnvolle Sache, hier plötzlich nicht mehr gelten oder nach anderen Maßstäben bemessen werden soll...
Es liegt ja nun einmal im Wesen der Notwehr, daß man sich mit erlaubterweise Mitteln zur Wehr setzt, die an sich schon einen Straftatbestand erfüllen. Dies wird einem im Rahmen der Notwehr aber auch nur nachgesehen, da ZUVOR ein rechtswidriger Angriff auf ein Rechtsgut des Notwehrleistenden begonnen hat.
Vielleicht hat ja jemand eine gute Begründung, die gegen die Annahme einer Notwehrlage spricht...
Grüße, Tex
Vor 120 Jahren schrieb der Franzose Le Bon in "Psychologie der Massen":
man erlaube der Masse (Mensch) einen Unschuldigen zu steinigen, sie würden es tun!
Zur Rechtslage: Wer sich einer Straftat bedient, verliert seine Rechtmäßigkeit.
Das heißt: wird der dt. Staat zum Hehler - indem er Diebesgut aufkauft - kann er den betr. Rechtsfall nicht weiter verfolgen.
Und den Neid- und Gier-Postern ins Stammbuch:
1.) Handelt es sich bei Gelder im Ausland NICHT vorderst um Steuern!
Wenn dies so wäre, müßten die Steuern dem dt. Fiskus bekannt sein, denn sie wären zuvor angefallen.
2.) Unterliegen Gewinne im Ausland NICHT zwangsweise dem dt. Fiskus!
3.) Gibt es keine Garantie, daß im Angebot für 2,5 Mio's die erwünschten Ergebnisse sind.
4.) Ist es juristisch fraglich, ob diese aus der Schweiz transferriert werden dürfen - und überhaupt.
Wenn, dann hat zu Guttenberg die Regierung vor einer riesen Dummheit bewahrt.
Es ist gut, daß Steinbrück abgewählt wurde.
Habgier und Charakter stehen meist gegeneinander!