++Powerbags AG++Bilanz 2008++VOLLALARM
Seite 12 von 18 Neuester Beitrag: 13.09.10 15:15 | ||||
Eröffnet am: | 03.07.09 19:13 | von: zoccies | Anzahl Beiträge: | 449 |
Neuester Beitrag: | 13.09.10 15:15 | von: Kanzlersinow. | Leser gesamt: | 65.663 |
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nein, mit sahne und vodka...
weitere frage: powerbags wieder einstiegsreif?
wir werden bald in der nähe von 9-10 euro düsen... das wird hier gewaltig knallen...allein weil viele, bei dem kurs die augen wie ballons haben, es wird jeden tag alles verfolgt jetzt am markt...bei powerbags ist jetzt schluß, ab heute abend oder spätestens morgen wird es knallen...
so, dann champagne und auf die 100% pro tag ab jetzt!!! "
smex der mit lügen pusht! (quelle und nachweis siehe hier im forum)
anzeige noch nicht angekommen?
peinlich, aber zu unbedeutend! (dann hast du glück!)
hat kein niveau!
wartet lang und ärgert sich schwarz!
Einstellung gegen Auflagen.
Termin hat stattgefunden und war öffentlich. Es wurde brav die Anklage verlesen und dann zeigten sich alle sehr einsichtig....
Beschuldigte A gegen 15k Euro und B gegen 2,5k Euro nach 153a
Da wollte es einer wohl nicht drauf anlegen...ist aber auch gut so, dass es endlich ein Ende gefunden hat.
§ 153a
(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht,
1.zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,
2.einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,
3.sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen,
4.Unterhaltspflichten in einer bestimmten Höhe nachzukommen,
5.sich ernsthaft zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich) und dabei seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut zu machen oder deren Wiedergutmachung zu erstreben, oder
6.an einem Aufbauseminar nach § 2b Abs. 2 Satz 2 oder § 4 Abs. 8 Satz 4 des Straßenverkehrsgesetzes teilzunehmen.
Zur Erfüllung der Auflagen und Weisungen setzt die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten eine Frist, die in den Fällen des Satzes 2 Nr. 1 bis 3, 5 und 6 höchstens sechs Monate, in den Fällen des Satzes 2 Nr. 4 höchstens ein Jahr beträgt. Die Staatsanwaltschaft kann Auflagen und Weisungen nachträglich aufheben und die Frist einmal für die Dauer von drei Monaten verlängern; mit Zustimmung des Beschuldigten kann sie auch Auflagen und Weisungen nachträglich auferlegen und ändern. Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen, so kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen nicht, so werden Leistungen, die er zu ihrer Erfüllung erbracht hat, nicht erstattet. § 153 Abs. 1 Satz 2 gilt in den Fällen des Satzes 2 Nr. 1 bis 5 entsprechend.
(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren bis zum Ende der Hauptverhandlung, in der die tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden können, vorläufig einstellen und zugleich dem Angeschuldigten die in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Auflagen und Weisungen erteilen. Absatz 1 Satz 3 bis 6 gilt entsprechend. Die Entscheidung nach Satz 1 ergeht durch Beschluß. Der Beschluß ist nicht anfechtbar. Satz 4 gilt auch für eine Feststellung, daß gemäß Satz 1 erteilte Auflagen und Weisungen erfüllt worden sind.
(3) Während des Laufes der für die Erfüllung der Auflagen und Weisungen gesetzten Frist ruht die Verjährung.
geht es powerbags dadurch besser?
geht es dir besser? (bestimmt!)
interessant könnte sein:
rückblick auf die hv aus sicht powerbags (bericht z.b.)
was haben die eingestellten (provisionsbasis?) verkäufer erreicht?
wenn ja, welches erzeugnis haben sie verkauft?
zugegeben, es ist zur zeit extrem schwer!
tatsächliche weiterentwicklung in schönebeck.
werde es aus allg. interesse verfolgen, habe sonst andere baustellen.
gruß
"an einem Aufbauseminar nach 2b Abs. 2 Satz 2 oder 4 Abs. 8 Satz 4 des Straßenverkehrsgesetzes teilzunehmen."
wie es dort aussieht?
ich denke, es müsste auch für dich interessant sein.
Es ist jetzt 1 jahr vergangen, schade um das gebäude dort. Aber vielleicht sind sie jetzt weitergekommen.
Vielleicht kannst du wie damals ein photo posten, diesmal aber ohne zeitung, du bist sowieso glaubwürdig.
ein gut analysiert bekommst du trotzdem nicht!
manche hinweise (zu deiner person) solltest du ernst nehmen!
mehrmals ein blaues auge kann schaden verursachen!
das glück solltest du nicht provozieren. i.o.?
Beim Rechtsgespräch warf der Richter der StA vor, das diese nicht sauber ermittelt habe. Der einzig schuldige sei der Zeuge und Anzeigenerstatter S. !
Als die StA dann meinte, man habe seitens der Ermittlungsbehörde wohl nicht aufgepasst, wurde der StA der letzte Strefbefehl gegen S. vorgelegt, dann der aktuelle Auszug aus dem Strafregister ...
dann wollte der StA nur noch eine Verfahrenseinstellung.
Beweis: öffentliche mdl. Verhandlung, Protokoll des Gerichtsschreibers ...
denn S. wurde erst nach dem Raubzug Vorstand und hat die Straftaten von E. u.a. zur Anzeige gebracht..
dann hat E. den Prozess unzählige Male über 3Jahre hinweg verschieben lassen...Hosen voll...zum guten Schluss hatte sich sogar ein Mitbeschuldigter umgebracht...
Also, der Herr STA B. hat sich solchen Diskussionen nicht im Saal angeschlossen...und das hohe Gericht ebenfalls nicht!!
...ich freue mich, dass Du Dich immer noch ein wenig über die verlorene Ronxa ärgerst...:-)))))))
Die Aktie geht wieder auf Talfahrt und mir tun nur die Aktionäre leid, die die KE zu 4 € gezeichnet haben.
...die erste Schadenersatzklage ist raus...in Hamburg haben die Gerichte beste Erfahrung mit den räuberischen Aktionären :-))
ich muss die jetz nicht verstehn, der kurs versteht die schon
bis irgendwann ma wieder
noch nicht mal eine eigene einschätzung zur HV, oder?
also dikutieren wir über den schreibstil?
auch bei richsolar scheint sich nichts zu bewegen.
nach den hinweisen zur aufmachung der hompage (animiertes firmengebäude, vermeintlich falsche referenzen)
wurde ja einiges (die referenzen) geändert.
tolle aufmachung auf der startseite!
dann
http://www.richsolar.com/projects.asp
ich glaube 12/1: 4/8; 14/15/16; sind auch noch jeweils übereinstimmende objekte.
(quelle der bildexperte, gezählt und verglichen)
sieht mir noch weit entfernt aus, bei der entwicklung zu einer weltfirma!
für mich zu klein! lohnt zur zeit nicht meine kostbare zeit zu opfern.
ich habe das passwort vergessen!
und solar 50:
platz 440
hm, diese info veranlasst zum klicken. bringt 100 plätze, bestimmt!
PS: Wenn man dann bei Powerbags AG anruft, meldet sich dieselbe nette Frau!
Was das wohl bedeutet?
oder ins einfamilienhaus?
herr flügen ist doch auch geschäftsführer von beiden firmen.
oder nicht mehr?
habe lange nicht nachgesehen.
http://www.ariva.de/...tie_Lichtenergiewerke_t291691?page=1#jumppos42
nr. 40
der alte gf wollte wohl nicht mehr.
eine sekretärin, passt schon.
aber (zig?) dachverkäufer! ????
was haben die gemeldeten verkäufer erreicht?
können die von der provision leben?
Berlin - Die lange erwartete Hauptversammlung war nach Eindruck des Vertreters des ICG e.V. und anderer Teilnehmer nicht nur schlecht vorbereitet, sie offenbarte auch nur ein Bemühen der Gesellschaft nach Pflichterfüllung. Abstimmungen gab es nur zu den Entlastungen für 2007. Weitere geplante Beschlüsse wurden von der Gesellschaft nicht zur Abstimmung gestellt. Die Antworten auf die zahlreichen und detaillierten Fragen von Frau Kostinek konnten teilweise nicht überzeugen. Sie können im Forum plaza (für ICG-Mitglieder) nachgelesen werden. Kurzeinschätzung: Beispiel dafür, wie es nicht sein sollte. Anfechtungen sind wahrscheinlich.