Haldane McCall PLC erzielt € 5,88 Millionen Gewinn
Seite 108 von 158 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:03 | ||||
Eröffnet am: | 20.02.13 11:38 | von: Mark Trader | Anzahl Beiträge: | 4.93 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:03 | von: Annazvwca | Leser gesamt: | 315.942 |
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§ 20 Wirkungen der Eintragung
(1) Die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers hat folgende Wirkungen:
| 1. | Das Vermögen der übertragenden Rechtsträger geht einschließlich der Verbindlichkeiten auf den übernehmenden Rechtsträger über. |
| 2. | Die übertragenden Rechtsträger erlöschen. Einer besonderen Löschung bedarf es nicht. |
"Ich bin kein Jurist" heißt, dass ich nicht weiß, ob es irgendwelche Winkelzüge gibt, mit der sich die Vorschriift der Börsenzulassungsverordnung aushebeln lassen.
Jedoch bin ich ausreichend bei Verstand, um zu erkennen, dass § 20 Abs. 2 des UmwG im Fall Haldane/Suru Group nicht zutrifft. Daher kann ich mit absoluter Sicherheit sagen, dass hier per Definition keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt.
oder gilt das nur in Dutschland?
Allerdings werden in Deutschland auch GmbHs und andere Rechtsformen als solches weitergeführt wenn Sie unter dem Schirm einer AG kommen.
da irrst du dich leider-
Verbleiben wir mal so: Wenn die Börse Haldane am regulierten Markt zulassen will, dann werden die denen keine Steine in den Weg legen. In Anbetracht des Delistings in Berlin und Stuttgart, deren genauere Umstände immer noch unklar sind, könnte man jedoch befürchten, dass es rein formal schon aureichend Gründe gibt, die einer Zulassung Haldanes entgegen stehen.
Dein Beispiel der AG als Holding hinkt etwas, da es sich dabei nicht um eine Gesamtrechtsnachfolge handelt. Eine vergleichbares Beispiel wäre eher Premiere/Sky, wo mit der Rechtsnachfolge von Sky das Unternehmen Premiere liquidiert wurde.
Suru Group Ltd. ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Haldane McCall PLC.
Daher ist das Gründungsdatum der Haldane McCall PLC entscheidend.
hoffe nicht das du mit deinen texten nach deutschem recht hier anleger verwirren wolltest.
das ganze board ist nämlich voll mit dieses mutmassungen die sich wiederlegen lassen.
...und ich will auch nicht Haare spalten. Es entstand nur der Eindruck, die Zulassung zum regulierten Markt sei eine reine Formsache.
Und das ist sie definitv nicht. Da sowohl Berlin, als auch Stuttgart der Meinung sind, es sei besser den Handel mit der Aktie einzustellen, muss man befürchten, dass andere Börsen sich dieser Auffassung anschließen werden. Und da gibt es Punkte (Unternehmesgründung, Streubesitz) mit der sich eine Ablehung schnell begründen ließe.
Ob dann irgendwelche Juristen feststellen, dass der Ablehungsgrund unzureichend ist, weil nach dem Recht der Isle of Man nicht zulässig, steht auf einem andern Blatt.
Und, ja, wenn man Haldane am regulierten Markt wirklich zulassen möchte, dann sind alle genannten Ablehungsgründe natürlich obsolet , aber genau das möchte ich auf Grund der jüngsten Ereignisse bezweifeln.
Wir können uns aber auch erstmal wieder beruhigen, denn bisher hat Haldane ja scheinbar noch nicht einmal einen Antrag gestellt.
Selbstverständlich muss zu allererst geprüft werden, auf welcher Rechtsgrundlage argumentiert wird.
Ich bitte daher, meinen Beitrag #2679 als gegenstandslos anzusehen.
Denn in der News von gestern heißt es:
"gibt hiermit bekannt, dass es bereits alles Notwendige veranlasst hat, um eine Zulassung im regulierten Markt an einer Deutschen Börse zu erhalten."
Und wie lange mag ein Listing im geregelten Markt dauern?
Wichtig ist doch das alles in die Wege geleitet wurde.
Und da auch Haldane die Vorraussetzungen für den geregelten Markt kennt, gehe ich persönlich davon aus das aktuell alle Vorraussetzungen erfüllt werden. Denn sonst hätte man ja nicht alles Notwendige veranlassen können um im geregelten Markt aufgenommen zu werden.
Haldane teilte am 10. Juli mit, dass man Listing-Anträge für den Regulierten Markt in Kürze veröffentlichen werde.
"...dass es bereits alles Notwendige veranlasst hat, um eine Zulassung im regulierten Markt an einer Deutschen Börse zu erhalten" liest sich indes für mich nicht so, als würde es sich dabei um einen veröffentlichten Listing-Antrag handeln. Das kann man auch eindeutiger formulieren, z.B. für welche Börse(n) der Antrag gestellt wurde?
Außerdem vermisse ich zumindest eine "Notwendigkeit", die im Rahmen der Zulasungsvoraussetzungen vorleigen müsste: Den Zwischenbericht für die ersten 6 Monate des Geschäftsjahres.
Aber sollten sie tatsächlich einen Zulassungsantrag gestellt haben, dann wissen wir möglicherweise heute oder morgen schon Bescheid ...
§ 50 Zeitpunkt der Zulassung
Die Zulassung darf frühestens an dem auf das Datum der Einreichung des Zulassungsantrags bei der Geschäftsführung folgenden Handelstag erfolgen.
hat man mit dem von der Bafin genehmigtem WPP etwas in der Hand , womit man ein Listing an einem deutschen Börsenplatz bekommen muss .
Ich frage mich , warum man jetzt nicht erst einmal versucht , ein Listing im Entry Standard Frankfurt anzustreben , wie es ursprünglich geplant war und wofür auch nur 10 % Streubesitz erforderlich sind ?
Vielleicht sollte man darüber nun ernsthaft nachdenken denn das würde sehr viel Vertrauen zurückbringen !
Transparenzanforderungen vor der Emission
ein öffentliches Angebot (Prospektpflicht)
Mindestalter des Unternehmens: 2 Jahre
Mindestgrundkapital: 750.000 €
(rechnerischer) Nennwert pro Aktie: mindestens 1 €
Mindeststreubesitz der Aktien: 10%
Den Einbeziehungsantrag stellt das Unternehmen gemeinsam mit einem Handelsteilnehmer der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®), der entsprechend § 32 Abs. 2 BörsG den Status eines Kreditinstituts bzw. eines Finanzdienstleistungsinstituts mit einem haftenden Kapital im Gegenwert von 730.000 € aufweisen muss.
Der antragstellende Handelsteilnehmer bewertet, ob das Unternehmen die besonderen Voraussetzungen (operatives Geschäft, positives Eigenkapital, Investor Relations) erfüllt und den Nachweis gegenüber der Deutsche Börse AG erbringt.
Meinst du 6-8 Wochen ? 6-8 Monate halte ich für sehr unwahrscheinlich oder hast du dazu eine Quelle ?
nach meiner erfahrung sind das 2 Monate.
da das prospekt schon mehr als 90% für diesen zweck fertig ist kann es schneller gehen
Deslisting in Berlin statt Aufnahme.
Nun Deslisting in STGT? Man will in geregelten Markt.
Finde ich seltsam. Broschüren mangelhaft.
Steckt hier ein faules Ei drin.
Grüsse!