Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 108 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.886 |
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wer ist das? TIP: auf keinen Fall der Weihnachtsmann, aber so ähnlich!
Sportwetten: VG Stuttgart erlässt Vorlagebeschluss zum EuGH
Das VG Stuttgart (Az.: 4 K 4435/06) hat in einem Verfahren zur Untersagung von Sportwettenvermittlung am 24.07.2007 einen Aussetzungsbeschluss erlassen und den Rechtsstreit zur Vorabentscheidung zweier Rechtfragen dem EuGH vorgelegt.
Nach der Vorlagebegründung geht die 4. Kammer des VG Stuttgart davon aus, dass die Art. 43 und 49 EG einem innerstaatlichen Monopol auf bestimmte Glücksspiele , wie es derzeit in Deutschland existiert, entgegenstehen. Mit deutlichen Worten ("die Kammer hat grundlegende Zweifel daran, dass die hieranzuwendenden Vorschriften des Lotteriestaatsvertrages ….mit Gemeinschaftrecht vereinbar sind" oder " nach Auffassung der Kammerspricht alles dafür, dass die vorgenannten Regelungen sich als unzulässige Beschränkungen darstellen") legt das Gericht dar, dass derzeit in Deutschland weder europa-, noch verfassungsrechtlichen Vorgaben ausreichend Rechnung getragen werde. Insbesondere könne eine zulässige Begrenzung der Niederlassungs-und Dienstleistungsfreiheit nur dann bejaht werden, wenn die Glückspiel-und Wetttätigkeit kohärent und systematisch begrenzt werde. Die könne nur dann der Fall sein, wenn alle Sparten von Glückspielen bewertet würden. Dies sei in Ansehung von Automatenglückspiel und Casinobetrieb jedoch nicht der Fall.
Ausdrücklich hebt das Gericht hervor, dass auch die im Kontext des Abschlusses des neuen Lotteriestaatsvertrages in Angriff genommenen Maßnahmen die privaten Unternehmen offenstehenden Glückspielsektoren "in keiner Weise" einbezögen, in Gegenteil diese Sektoren sogar gelockert würden. Dieses Verhalten bewertet das Gericht als "höchst widersprüchliches Vorgehen".
Mit dem VG Stuttgart richtet nunmehr ein weiteres Gericht bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Lotteriestaatsvertragen ein Vorabbescheidungsersuchen an den EuGH. Neu ist die Deutlichkeit, mit der ein deutsches Gericht nicht nur die aktuelle Rechtslage, sondern auch die beabsichtigte Neuregelung ab dem 01.01.2008 aus gerichtlicher Sicht bewertet. Sollte sich diese Rechtsauffassung auch unter weiteren Gerichten durchsetzen, wäre die Politik sicherlich gut beraten, den jüngst vorgeschlagenen Kompromiss der EU-Kommission nochmals zu überdenken.
Ralf Bender
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Bender & Menken
Rechtsanwälte – Fachanwälte
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nachrichtenlage ist pro fluxx, quartalszahlen kommen in 2 wochen.
somit kann man spekulationen( in bezug auf schlecker), welche vorher nur unter bedacht ausgesprochen ,schon mal konkretisieren!!!
bin aber nachwievor überzeugt, dass der eigentliche run erst bei qu3,- bzw. qu4.-zahlen kommt! hinzukommen umsätze aus uk, angelaufene schleckerumsätze, spanien, poker,aol, etc.....
ABER....m.M. nach sind wir in 2 wochen über 4! die wende ist eingeläutet, das ist gewiss!!
wenn sich dann wieder hopades äußert und dazu noch von unter 3 euronen spricht, ist das ein wunderbarer indikator!! ergo.. fluxx rast die nächsten monate auf über 8!!
hab mich mal sicherheitshalber von einem grossen teil von apple losgelöst(:-( ), und bin in den startlöchern.
eine wunderbare möglichkeit hier noch ein paar fast unmöglich billige stücke zu fassen!!
montag ist dann wohl zahltag!!
Mit euren Durchhalteparolen zieht Ihr Euch auch noch
gegenseitig runter.
Sorry, nur meine Meinung und nicht böse gemeint
trotzdem setze ich auf die nochmal projizierten tiefen Kurse, primär aus folgenden Gründen: für mich zeichnete sich aufgrund der Dümpelei ein pendent zu den Tiefs im August und Oktober 2006 ab, ohne die SKS zu gefährden - dazu kommen die gestern angeführten drei Gaps und ein explizites Scheitern an der zweiten von drei Durchschnittslinien wie die Tage ist nun einfach mal ein explizites Scheitern - das wird von Profis gelesen und befolgt
also, schauen, wo der Einstieg liegt ...
solidarische Grüßle
hopades
es kann sehr schnell gehen mit einer Bewegung in eine bestimmte Richtung.
Momentan kann ich mif nicht vorstellen beim aktuellen Kurs und Sachlage, dass es sehr schnell nach unten geht,
dafür aber eher bei Eintreten von bestimmten Nachrichten sehr schnell nach sehr oben
gehen kann.
Dann muss man unter Umständen sehr weit nach oben schauen, um zu sehen, wo der Einstieg aktuell liegt.
ich werde nach bestem Wissen und Gewissen weiter posten - muß aber abseits lang-, mittel- und kurzfristiger Signale immer noch zusätzlich auf meinen Bauch achten, speziell bei der Fluxx, wo offensichtlich sogar die Profischaft vor Neuland steht, weil, daß administrative Interessen eine Kursentwicklung so sehr in Mitleidenschaft ziehen können, ist offensichtlich in der Szenerie außergewöhnlich ...
... leider muß ich dabei ein bißchen an shortstop denken, die mich aufgrund meines Hartz-IV-Bekenntnisses (2006 lief nicht nur die Fluxx für mich sehr schlecht) disqualifizieren möchte - dazu muß ich aber sagen, daß wohl keiner hier mit soviel 'Leidenschaft' an der Fluxx dran sein kann wie ich ! ! ! ! ! hopades.Löwe gibt nun einfach nicht auf, wenn er noch atmen kann ;-))
und ich stelle fest, daß immer wieder neue Freunde dazustoßen, und ich stehe im Tenor meiner Aussagen, und wenn von 100 Projektionen 99 danebengehen (soviel zur Theorie), immer noch für Rationalität und gegen Wunschdenken (dementsprechende Grüße an Ananas, shortstop, GG, ...) - haltets wie xunil08, sein Credo bezüglich Fluxx ist aktuell die "Unberechenbarkeit" - Recht hat er ! - mit der Einschränkung hopades'scher Einschätzungen ;-) - liebe Grüße, R..., ich denke an Dich - zur Software-Entwicklung kommt noch was von mich zu Dich - ich hoffe, wir können uns gegenseitig Vorteile verschaffen
Grüßle
hopades
""schaun wir mal, wo der Einstieg liegt" ist keine nachprüfbare
aussage. Dazu muesste man einen Wahrheitswert (richtig oder falsch)
zuordnen können.
Das ist aber bei diesem Satz nicht möglich.
Wenn jemand schon stolz auf angebliche zutreffende statements ist, würde ich gerne mal
eine aussage bekommen, um sie überprüfen zu können.
kein schlechtes Vorbild ! ?
gutes Nächtle
C U
hopades
bei der Diffusität aller Anlageaspekte kann die charttechnische Orientierung noch eine wesentliche Dimension beisteuern (© hopades, Juli 2007)
meine Süßen, bitte nie den Unterhaltungswert hier gering schätzen !
hopades
ansonsten dient der Gebrauch englischer oder französischer Floskeln eigentlich nur dazu, einen Hauch von größerer Allgemeinheit zu suggerieren - äh, kann ich so verstanden werden ? ...
ich grüße Dich, CaptainAmerica
you're welcome
Charttechnik, hier auf meine Art, kann nach aller Erfahrung mindestens dazu dienen, den Verstand bezüglich Anlagen zu schärfen
ABER: das kann sie ! das kann sie ! das kann sie ! das kann sie ! (ich kenne hier nicht die technischen Möglichkeiten, das optisch hervorzuheben, sorry ! )
gilt auch für alle Ungeduldigen (z.B. Ananas - Glückwunsch !, Du wurdest von mir zuerst genannt - GG (wackerer Kamerad - ihm wünsche ich wirklich das allerbeste ! - hat sich selten verbissen geäußert), - shortstop - müßte sich allmählich wirklich inzwischen mal positiv äußern und falls das eine Frau ist, wirklich mal Charme spielen lassen als Ersatz für eine Entschuldigung ....
no doubt
hopades
@hopades: "you're welcome" bedeutet "bitte schoen" und nicht "willkommen". Ich nehm den Willkommensgruss trotzdem an.
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"Die Weltsprache ist nicht Englisch, sondern schlechtes Englisch."
2007-07-28 14:50:36
Nach dem Verwaltungsgericht (VG) Köln und dem VG Gießen hat nunmehr ein drittes deutsches Verwaltungsgericht einen Sportwettenfall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Das VG Stuttgart hat in einem Verfahren bezüglich der Untersagung der binnegrenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten mit Beschluss vom 24. Juli 2007 (Az. 4 K 4435/06) den Rechtsstreit zur Klärung zweier europarechtlicher Rechtfragen dem EuGH vorgelegt.
Nach der Vorlagebegründung geht die 4. Kammer des VG Stuttgart davon aus, dass die durch den EG-Vertrag garantierten Dienstleistungs- und Niederlassungsfreieheiten (Art. 43 und 49 EG-Vertrag) einem innerstaatlichen Monopol auf bestimmte Glücksspiele, wie es derzeit in Deutschland existiert, entgegenstehen. Die derzeitige Regelung sei nicht europarechtskonform. Das Gericht führt dazu aus: "Die Kammer hat grundlegende Zweifel daran, dass die hier anzuwendenden Vorschriften des Lotteriestaatsvertrages (…) mit Gemeinschaftrecht vereinbar sind." und "Nach Auffassung der Kammer spricht alles dafür, dass die vorgenannten Regelungen sich als unzulässige Beschränkungen darstellen." Derzeit werde in Deutschland weder den europa- noch den verfassungsrechtlichen Vorgaben ausreichend Rechnung getragen.
Insbesondere könne eine noch zulässige Begrenzung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nur dann bejaht werden, wenn die Glückspiel-und Wetttätigkeit kohärent und systematisch begrenzt werde. Die könne nur dann der Fall sein, wenn alle Arten von Glückspielen bewertet würden. Dies sei in Deutschland bei Automatenglückspielen und bei dem Casinobetrieb jedoch nicht der Fall. Das Gericht weist darauf hin, dass auch die im Zusammenhang mit der geplanten Verabschiedung eines neuen Glücksspielstaatsvertrages in Angriff genommenen Maßnahmen die privaten Unternehmen offenstehenden Glückspielsektoren "in keiner Weise" einbezögen, in Gegenteil diese Sektoren sogar gelockert würden. Dieses Verhalten bewertet das Gericht als "höchst widersprüchliches Vorgehen".
Das VG Gießen folgt damit in den wesentlichen Punkten dem VG Gießen, dass in seiner Vorlagebegründung ebenfalls auf die nicht kohärente und systematische Regelung in Deutschland verwiesen hatte. Der EuGH wird sich auch mit dem Glücksspielstaatvertrag auseindersetzen müssen, der zum 1. Januar 2008 in Kraft treten und den bisherigen Lotteriestaatsvertrag ersetzen soll. Auch dieser bringt keine kohärente Regelung und wird deshalb vom VG Stuttgart (ähnlich wie bereits durch die Europäische Kommission) als klar europarechtswidrig beurteilt.
die Einschrünkungen meinerseits zu Deinem Chart:
- offensichtlich lediglich unten 2 und oben 2 Ankerpunkte
- unten wird gerade am dritten Ankerpunkt gearbeitet
- und dieser dritte Ankerpunkt ist ziemlich brüchig
und damit könnte Dein Chart bereits im Wochenverlauf zusammenfallen, naivus
deshalb meine Gegendarstellung mit den zu meinen kürzlichen statements hier zusätzlichen Aspekten:
entgegen vielzahliger Oszilation um die Kurzzeit-Durchschnitte (Onvista.de, finanzen.net) diesemal sehr explizites Scheitern
Bollinger-Bänder gemäß finanzen.net öffnen sich offensichlich aus rekordverdächtiger Enge explosionsartig, um das mal zu übertreiben bzw. zu antizipieren
und in dieser Situation befindet sich der Kurs bereits unterhalb des unteren Bandes
mein Fazit: eine hochexplosive Lage würde ich hier selbst nochmal attestieren, aber aus meiner Sicht erst mal noch mit negativen Vorzeichen - möglicherweise kurzfristig der Beginn wieder hoher Volatilität bei Fluxx - deshalb bleibe ich da auch dran
aber wie die wieder akuten 3 Gaps kurzfristig behandelt werden, interessiert mich dann schon noch - deshalb warte ich weiter ab und schiele auf Einkaufskurs "um die 3 €" - sorry jetzt wieder "um" statt "nahe", weil das Zugeständnis gegenüber den 3 Gaps zwingt sich unvermeidbar auf ! - auch das ist riskant, aber ich muß mich an das halten, was mir meine Erfahrung sagt - Wunschdenken wird meinerseits seit kurzem kategorisch aus meinen Anlagemotiven eliminiert
Grüßle
hopades
am Freitag hat sich ein neuer Gap zum Donnerstag aufgetan (Frankfurt noch deutlicher als Xetra) - würde meine Einschätzungen "wieder zunehmende Votilität" und mittel- bis langfristig weiterhin hochinteressant bestätigen
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