Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 106 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.860 |
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Politiker verschiedener Bundesländer sprechen sich für die Unterstützung des EU-Kompromissvorschlags eines dualen Glücksspielmodells in Deutschland aus
Hannover (ots) - Politiker der FDP und CDU aus mehreren
Bundesländern haben sich in einem gemeinsamen Appell an die
Bundesländer dafür ausgesprochen, den Weg für ein duales System im
deutschen Glücksspielmarkt zu ebnen. Eine duale Marktordnung sähe ein
reguliertes Nebeneinander von staatlichen und privaten Wettanbietern
vor. Der Lottobereich bleibt erhalten wie bisher, nur der Bereich der
Sportwetten würde unter staatlicher Regulierung für private Anbieter
geöffnet. Daraus ergäbe sich im aktuellen Rechtsstreit um die Zukunft
des deutschen Glücksspielmarktes eine Lösung, die für alle
Beteiligten einen Konsens darstellt. Das Monopol bleibt in einem
wichtigen Teilbereich des Glücksspielmarktes bestehen, private
Vermittler können über staatliche Konzessionen weiter wie bisher
tätig sein, ebenso wie Sportwettenanbieter.
Zugeständnis der EU
Im Streit um einen neuen Glücksspielstaatsvertrag hat die
EU-Kommission dem derzeitigen Entwurf der Länder bescheinigt, nicht
konform mit dem geltenden EU-Recht zu sein. Die Kommission hat jedoch
für ein duales System Kompromissbereitschaft signalisiert. Falls die
Länder den Bereich der Sportwetten für private Anbieter aus der EU
öffnen, werde die Kommission "in keiner Weise die Existenz und
Fortsetzung der Länder-Monopole für Lotto/Toto oder andere
Glücksspiele" in Frage stellen, so heißt es in einem Brief von
Charlie McCreevy, dem zuständigen Kommissar für Binnenmarkt und
Dienstleistungen, in einer Mitteilung an den Parlamentarischen
Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion Niedersachsen Jörg Bode. Ein
solcher Weg könnte auch dem schon laufenden Rechtsverfahren ein Ende
setzen und ist ein eindeutiges Zugeständnis der EU an die Länder.
Länderübergreifender Appell der Politiker
Partei- und länderübergreifend versuchen nun Politiker ein
Umdenken zu erreichen. "Wir wollen einen dualen Wett- und
Lottobereich, wie ihn auch die EU-Kommission befürworten würde,
unterstützen", erklärt Jörg Bode. "Nachdem die EU-Kommission in zwei
ausführlichen Stellungnahmen fast ein halbes Dutzend Bestimmungen aus
dem aktuellen Staatsvertrag heftig kritisiert hat, muss die Vorgabe
des europäischen Rechts eingehalten werden". Auch Hans-Jörn Arp,
CDU-Abgeordneter in Schleswig-Holstein und Mit-Initiator des
schleswig-holsteinischen, alternativen Staatsvertragsentwurfs für
einen teilliberalisierten Glücksspielmarkt, tritt öffentlich für eine
Trennung von Sportwetten und Lotto ein. "Nur auf diese Weise kann
eine rechtssichere und zukunftsfähige Marktform für
Unterhaltungsglücksspiel etabliert werden, die den bundes- und
EU-rechtlichen Anforderungen standhält", erklärt Arp. "Und nur so
kann in Deutschland die Entstehung eines Graumarkts verhindert werden
und der Staat das Glücksspiel kontrollieren. Das ist der effektivere
Weg um Spielerschutz zu gewährleisten und zugleich die benötigten
staatlichen Einnahmen zu sichern."
Mike Mohring, der Vorsitzende der finanzpolitischen Sprecher der
Unionsfraktionen in den Bundesländern und der CDU/CSU-Fraktion im
Bundestag, sieht im Kompromissvorschlag der EU eine für alle
Beteiligten vernünftige Lösung: "Der EU-Kommissionsforderung nach
Beachtung der Dienstleistungsfreiheit wird Rechnung getragen und
gleichzeitig der Erhalt der staatlichen Fördergelder aus den
Lottoeinnahmen gesichert. Die Einnahmen können weiterhin
gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden, ergänzt um eine
zweckgebundene Abgabe und zusätzliche Steuereinnahmen aus dem
Sportwettenbereich. Die Länder sollten nicht an einem Monopol
festhalten, das ihnen unterm Strich weniger Vorteile bringt als die
nun auf dem Tisch liegende Lösung." Beispiele für langfristig
erfolgreiche duale Systeme innerhalb der EU sind z.B. Großbritannien
und Holland.
Die Politiker Arp, Bode und Mohring appellieren an die Fraktionen
und Landesregierungen, rechtzeitig umzudenken und einen vom
Lottobereich abgetrennten, regulierten Sportwettenmarkt zu
befürworten.
Jörg Bode, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer
Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Niedersachsen
Hans-Jörn Arp, CDU-Abgeordneter in Schleswig-Holstein und
Mit-Initiator des schleswig-holsteinischen, alternativen
Staatsvertragsentwurfs für einen teilliberalisierten Glücksspielmarkt
Mike Mohring, Generalsekretär der CDU Thüringen und Vorsitzender
der finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den
Bundesländern und der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag
Kontakt:
Jörg Bode, MdL
Parlamentarischer Geschäftsführer und Innenpolitischer Sprecher
der FDP-Landtagsfraktion
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover
Tel.: + 49 (511) 3030 - 3410
Fax: + 49 (511) 3030 - 4863
Mobil: +49 (172) 51 31 792
E-Mail: joerg.bode@lt.niedersachsen.de
Hans-Jörn Arp, MdL
CDU-Abgeordneter des Landtags Schleswig Holstein
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Tel.: + 49 (4827) 2283
Fax: + 49 (4827) 2676
E-Mail: info@hans-joern-arp.de
Mike Mohring, MdL
CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Tel.: + 49 (361) 3772 - 274
Fax: + 49 (361) 3772 - 520
E-Mail: mohring@thl-cdu.de
"Die Kommission muss hier dringend für Aufklärung sorgen, wenn sie ihr eigenes wettbewerbspolitisches Handeln nicht ad absurdum führen will.
.............
Die EU hat sich nicht mehr geäußert. Die Lesungen in den Länderparlamenten haben begonnen. Will die EU überhaupt noch klagen? Wenn ja, dann hätte in der letzten Woche diese Ankündigung der Klage gegen den Monopolvertrag erfolgen müssen!!!
Die EU macht sich hier zum zahnlosen Papiertiger und wirkt lächerlich. Die MP´s können offenbar machen was sie wollen; der BGH bestärkt sie und stellt sogar das Bundeskartellamt bloß. Der Zweck des Monopols heiligt die Mittel.
Zum Glück hat Fluxx schon frühzeitig seine Aktivitäten gestreut und auch aufs Ausland verlegt.
Der Vertrag muss noch ratifiziert werden. Erst danach ist eine Klage überhaupt zulässig.
Ein Zugeständnis sollte das Ergebnis von Verhandlungen sein, also ein Kompromiss, bei dem beide Seiten von ihrer Position etwas abgeben. Hier werden aber im Vorfeld bereits Zugeständnisse seitens der EU gemacht. Was hat die EU dafür bekommen? Nichts, ganz im Gegenteil! Ein knallharter Monopolvertrag liegt auf dem Tisch, Monopol in allen Bereichen (Lotto und Glücksspiele), Ausschaltung von Internet und jeglicher Konkurrenz. Wie auch immer der Staatsvertrag aussehen wird, für die Privaten ist der Lottomarkt bereits schon mal verloren. Nun kann man sicherlich nicht behaupten, dass die EU Komissare nichts von Verhandlungen verstehen. Alles nur ein künstlicher Zirkus? Dieser Eindruck verstärkt sich leider immer mehr.
L.-HSG
Nach mehreren Sportwetten-Verfahren darf sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) nunmehr erneut mit der Dienstleistungsfreiheit bei Lotterien beschäftigen. In der Rechtssache C-525/06 (NV de Nationale Loterij) fragt das vorlegende belgische Handelsgericht, Rechtsbank van koophandel Hasselt, ob für das Lotterieangebot "Euro Millions" regelmäßig geworben werden könne. Anders als bei den Sportwetten-Fällen geht es in diesem Fall um ein Monopolprodukt. Zur Rechtfertigung dieses von der Nationale Loterij, der Klägerin des Ausgangsverfahrens, erwobenen Monopols wurde u. a. die Verhinderung der Geldverschwendung durch Spielen vorgebracht.
Das belgische Gericht hegt offenkundig Zweifel an der Konsistenz dieser Begründung. So wirke die Werbung und die Verkaufsmethoden des Monopolsanbieters markterweiternd und sei durch finanzielle Gründe (Umsatzmaximierung) motiviert. Auch fragt es, ob die Kanalisierung der Spielsucht nicht auch durch weniger beschränkende Maßnahmen, wie etwa die Beschränkung von Einsatz- und Gewinnmöglichkeiten, erfolgen könne.
Die zweite Vorlagefrage des belgischen Gerichts betrifft die Dienstleistungsfreiheit eines Lotterievermittlers. Beklagte des Ausgangsverfahrens ist die Firma BVBA Customer Service Agency, die die Teilnahme an "Euro Millions" über Gruppenteilnahmeformalare ermöglicht.
Die Antworten auf beide Fragen dürfte erhebliche Auswirkungen auf Deutschland insbesondere im Hinblick auf den geplanten Glücksspielstaatsvertrag haben, da der EuGH voraussichtlich weitere Kriterien für die Bewerbung von Lotterien und deren zulässige Einschränkung aufstellen wird. Die zweite Frage betrifft - auf deutsche Verhältnisse bezogen - die Zulässigkeit der gewerblichen Spielvermittlung und die Frage, ob diese gewerbliche Tätigkeit eingeschränkt werden darf oder ob ein derartiges Verbot nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit verstößt.
Der EuGH entscheidet in der Rechtssache C-525/06 über folgende, ihm vorgelegte Fragen:
1. Ist Art. 49 EG-Vertrag dahin auszulegen, dass beschränkende nationale Bestimmungen wie Art. 37 des Gesetzes vom 19. April 2002, die den Marktzugang eines Unternehmens im Hinblick auf einen auf Gewinnerzielung gerichteten Verkauf von Gruppenteilnahmeformularen an "Euro Millions" behindern, dennoch in Anbetracht des Allgemeininteresses (Verhinderung von Geldverschwendung durch Spielen) angesichts dessen zulässig sind, dass
a) die Nationale Loterij, die vom belgischen Staat ein gesetzliches Monopol erworben hat und dafür eine Monopolabgabe entrichtet und die sich die Kanalisierung der dem Menschen angeborenen Spielsucht zum Ziel setzt, regelmäßig Werbung für die Teilnahme an "Euro Millions" betreibt, wodurch die Spielsucht in Wirklichkeit angefacht wird;
b) die von der Nationale Loterij regelmäßig betriebene Werbung und ihre Verkaufsmethoden markterweiternd wirken, wobei sich die Nationale Loterij zur Maximierung des Umsatzes (finanzielle Gründe) verleiten lässt, anstatt die angeborene Spielsucht der Bürger zu kanalisieren,
c) weniger beschränkende Maßnahmen wie die Beschränkung von Einsatz- und Gewinnmöglichkeiten das verfolgte Ziel, nämlich die Kanalisierung der angeborenen Spielsucht, besser eingrenzen können?
2. Steht eine beschränkende nationale Bestimmung wie Art. 37 des Gesetzes vom 19. April 2002, die den Marktzugang eines Unternehmens im Hinblick auf einen auf Gewinnerzielung gerichteten Verkauf von Gruppenteilnahmeformularen an "Euro Millions" verhindert, in Anbetracht dessen, dass die Beklagte selbst keine Lotterie veranstaltet, sondern nur die Teilnahme in Gruppen an "Euro Millions" über eigene Teilnahmeformulare der Nationale Loterij in gewinnbringender Weise zu organisieren sucht, im Widerspruch zum freien Dienstleistungsverkehr (Art. 49 EG)?
Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE,
Perlacher Str. 68, D - 82031 Grünwald (bei München)
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wegen 10cent Kursanstieg braucht es nun wirklich keine Nachrichten!
Die Schlotterbecks sind schon länger raus und jetzt kommen bald die Zahlen
Tendenz deshalb langsam steigend - und kurz vor den Zahlen steigt es dann noch
etwas mehr und etwas schneller...
Es war die Art uns Weise wie das passiert ist.
Es wurden mehrer mehrere Tausende Aktien aus dem Ask in kürzester Zeit gekauft.
So etwas passiert bei Fluxx normalerweise, wenn's was im Busch ist.
Die Zahlen kommen erst in 2 Wochen. Die vorläufigen Zahlen können wir vielleicht schon in einer Woche erfahren.
Angst vor Graumarkt und Gaunern
Landespolitiker von CDU und FDP drängen auf eine Trennung von Sportwetten und Lotto in Deutschland. Das Wettmonopol soll wegfallen, das Lottomonopol bestehen bleiben, fordern sie.
Von FOCUS-Redakteur Frank Lehmkuhl
Bandenwerbung eines Sportwettenanbieters"Wir wollen einen dualen Wett- und Lottobereich, wie ihn auch die EU-Kommission befürworten würde“, erklärt Jörg Bode, innenpolitischer Sprecher der niedersächsischen FDP-Landtagsfraktion.
Gemeinsam mit Politikerkollegen wie Hans-Jörn Arp, CDU-Abgeordneter in Schleswig-Holstein, und Mike Mohring, Vorsitzender der finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Bundesländern, plädiert er für die aus ihrer Sicht „vernünftige Lösung“. „Nur so“, meint Arp, „kann in Deutschland die Entstehung eines Graumarkts verhindert werden und der Staat das Glücksspiel kontrollieren. Das ist der effektivere Weg, um Spielerschutz zu gewährleisten und zugleich die benötigten staatlichen Einnahmen zu sichern.“ ZUM THEMA
Sport-Newsletter:
Einfach besser informiertGlücksspielstaatsvertrag verfassungswidrig?
Die Politiker sprechen sich damit für das Modell aus, das EU-Kommissar Charlie McCreevy favorisiert. Er hatte zu verstehen gegeben, dass die Kommission „in keiner Weise die Existenz und Fortsetzung der Ländermonopole für Lotto/Toto oder andere Glücksspiele“ in Frage stellen werde, sollten die Bundesländer den Sportwettenmarkt für private Anbieter öffnen. Der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag der Länder sei nicht verfassungskonform und verletze die europäische Dienstleistungsfreiheit, meint die EU-Kommission.
Das finden auch der Deutsche Fußballbund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL), die schon seit längerem eine Zulassung privater Wettfirmen wie Bwin fordern, weil diese viel Geld in den Sport investieren. „Interessierte Investoren werden ihr Geld im Ausland anlegen und durch technische Vertriebswege als Sportwettenanbieter aus der Illegalität heraus Wetten anbieten“, schreiben die Fußballverbände in einem Papier, das sie an die Ministerpräsidenten und den Sportausschuss des Bundestages geschickt haben.
Wahrscheinlich wird das Sportwetten-Monopol in Deutschland in den kommenden Jahren nicht fallen, weil die Ministerpräsidenten es mehrheitlich aufrechterhalten wollen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Oddset-Dominanz zulässig ist, wenn die staatliche Sportwette mehr zur Bekämpfung von Spielsucht unternimmt.
Unternehmer hält das Glücksspielmonopol für rechtswidrig und droht mit Schadenersatzklage in Höhe von 300 Millionen Euro
Der Glücksspielstaatsvertrag der 2008 in Kraft treten und das Staatsmonopol für vier weitere Jahre sichern soll vernichte die privaten Anbieter sagt der Lottounternehmer Norman Faber Die Länder wollten nur ihre Einnahmen sichern die Strategie werde aber fehlschlagen.
Dem Unternehmen Lotto Faber wäre nach Angaben des Firmengründers Norman Faber die Existenzgrundlage entzogen wenn der neue Glücksspielstaatsvertrag 2008 in Kraft tritt Damit wollen die Länder das Staatsmonopol für vier weitere Jahre festschreiben Und da das Monopol nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006 nur weiterexistieren darf wenn der Spieler und Jugendschutz sowie die Suchtprävention im Mittelpunkt stehen muss die Werbung stark zurückgefahren werden Glücksspiel im Internet darf es gar nicht mehr geben.
"Damit werde ich kalt enteignet", sagt Norman Faber, der sein Unternehmen vor 27 Jahren gegründet hat. Das Unternehmen mit Sitz in Bochum betätigt sich als gewerblicher Spielvermittler. Lottospieler werden zu Gemeinschaften zusammengeführt, deren Spielscheine an die staatlichen Gesellschaften weitergeleitet werden Faber erhält von den Spielern Gebühren von bis zu einem Drittel des Einsatzes. Sein Geschäftsmodell basiert auf der Idee, dass die Spielgemeinschaften auf Zahlenkombinationen setzen, um dadurch die Gewinnchancen zu erhöhen. Der Nachteil. das gibt Norman Faber selbst zu, besteht darin, dass die Spieler teilen müssen. Je mehr Tipper in einer Gemeinschaft sind, desto kleiner ist der Gewinn pro Nase.
Werbung in Funk und Fernsehen ein Call Center, das per Telefon die Werbung für Fabers Produkte an den Mann bringt und das Internetangebot, das alles soll es vom kommenden Jahr an definitiv nicht mehr geben. Das haben die Länder in ihren neuen Staatsvertrag, der im Laufe des Jahres von den Parlamenten beschlossen werden soll, hineingeschrieben. Radio und Fernsehwerbung macht Faber bereits seit einem Jahr nicht mehr, der Schwerpunkt liegt auf Gedrucktem. "Wenn wir nicht mehr werben dürfen und uns das Geschäft über das Internet verboten wird, dann kann ich mein Unternehmen dichtmachen", sagt Faber, der 550 Mitarbeiter beschäftigt; bundesweit sieht er etwa 30.000 Arbeitsplätze in Gefahr.
Für den Firmengründer ist dies alles ein Skandal, denn der Glücksspielstaatsvertrag sei verfassungswidrig und verstoße gegen EU Recht, wie die EU Kommission mehrfach festgestellt habe. Lotto sei zudem ein harmloses Vergnügen, das nicht mit dem Argument der Suchtbekämpfung unter das Staatsmonopol fallen dürfe. Eine nennenswerte Lottosucht gibt es nich,t aber es gibt in Deutschland 1,7 Millionen Alkoholiker. "Trotzdem unterliegt nach dem Staatsvertrag das Lottospiel künftig strengeren Regeln als der Kauf von Alkohol", moniert Faber. Der Staat stelle 25 Millionen Lottospieler in die Suchtecke.
"Rechtstaatlich abstoßend"
Der Unternehmer hält das Suchtargument für vorgeschoben. "Die Begründung ist nichts anderes als staatlich verordnete Heuchelei zur Kaschierung fiskalischer Interessen. Dass selbst suchtgefährlichere Spiele wie Geldspielautomaten liberalisiert bleiben, zeigt die ganze Verlogenheit der Monopolisten. Das ist rechtsstaatlich abstoßend." Faber schlägt vor bei Lotto die Mischform aus gewerblichen Einnehmern und den staatlichen Gesellschaften beizubehalten und die Sportwetten deren Suchtpotenzial laut Studien deutlich höher sei neu zu regeln.
Im Übrigen setze der Staat mit der geplanten Einnahmensicherung durch das Monopol auf das falsche Pferd Wenn für Produkte nicht mehr animierend geworben werden dürfe, dann werde es ab 2008 auch keine "von den Lotto Gesellschaften bezahlte Zahlenziehung in der ARD", keine Fernsehlotterie in der ARD, keine "Aktion Mensch" im ZDF, keine Glücksspirale-Sendungen und andere Soziallotterien, von denen auch in den dritten Programmen einige ausgestrahlt werden, mehr geben. Milliardenschwere Einnahmen des Staates, die zu einem großen Teil den Länderhaushalten sowie über Zweckerträge an Sport, Soziales, Kunst und Kultur fließen, würden wegbrechen, prophezeit Faber. Mehr als 7,5 Milliarden Euro hätten die Lotterieeinnahmen (inklusive Lotto, Glücksspirale, Klassenlotterien, Spiel 77, Super 6, Keno) 2006 betragen; der Anteil der gewerblichen Vermittler habe bei zwei Milliarden Euro gelegen, "die von heute auf morgen wegbrechen, wenn der Vertrag kommt". Ohne werbende Unterstützung sei bereits in diesem Jahr mit einem Rückgang der gesamten Lotterieeinnahmen des Staates von zehn Prozent auszugehen. 2008 und 2009 beziffert er das Minus auf weitere 20 beziehungsweise 50 Prozent. Zahlen zu seinem eigenen Unternehmen nennt Faber nicht.
Weniger Spielumsätze bedeuteten niedrigere Gewinne und kleinere Jackpots, "Lotto wird dann immer unattraktiver". Das befürchteten auch die Betreiber der Annahmestellen, sagt Faber. "Wenn man sie fragt, wovon ihr Geschäft abhängt, dann bekommt man die Antwort: von der Lage des Ladens, den Jackpots und den Sonderauslosungen." Und da es juristisch umstritten sei, wie hoch ein Jackpot sein dürfe, damit er auf Spielteilnehmer nicht animierend wirke, werde auch der Jackpot Anlass zu juristischen Auseinandersetzungen bieten, prognostiziert Faber, der eine Klagewelle auf die Länder zukommen sieht. "Der Staatsvertrag wird von Faber, Tipp 24, Fluxx und anderen Lotterieeinnehmern mit aller Härte angegriffen." Der Unternehmer droht dem Land Nordrhein Westfalen zudem mit einer Schadenersatzklage in Höhe von "mindestens 300 Millionen Euro".
Die Lotto Chefs der Länder sehen dasThema Werbung anders. Informierende Werbung sei nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr wohl möglich, sagt Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Lotto Gesellschaft Baden Württemberg und derzeit federführend im Deutschen Toto Lotto Block. Es sei möglich, dass einzelne Werbemaßnahmen vor Gericht landeten; doch einzelne Fehler führten nicht zur Abschaffung des Monopols, "das auch noch die nächsten 50 Jahre hält". Faber hingegen ist davon überzeugt, dass der neue Staatsvertrag nur ein Jahr Bestand haben werde. "Das Gesetz ist auf dem erfundenen Grund Lottosucht aufgebaut. Das Kartenhaus wird viel schneller zusammenbrechen als die Monopolbefürworter denken."
Pläne für Verlagerung ins Ausland
Er will weiter gegen den Vertrag kämpfen, plant aber bereits sein Geschäft ins Ausland zu verlagern für den Fall, dass er kommt. "Ich überlege, sowohl meine Internetaktivitäten als auch mein gesamtes sonstiges Geschäft wie das Call-Center und die schriftliche Werbung aus dem Ausland zu steuern. Im europäischen Ausland genieße ich die größeren Schutzrechte, ich kann mich dann unmittelbar auf die Dienstleistungsfreiheit nach EG Recht berufen." Einzelheiten zur möglichen Verlagerung wollte Faber nicht nennen. "Ich muss alles tun, damit mein Unternehmen und die 550 Arbeitsplätze erhalten bleiben. Meine Aufgabe wird es sein, zu überleben und den Rechtsbruch zu bekämpfen, bis das Monopol gefallen ist."
Von Andreas Schröder
Stuttgarter Zeitung, 23.07.2007
http://www.faz.net/s/...38D~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_googlefeed
Urteil
Europarecht verdrängt ehernen Rechtsgrundsatz
Von Ute Jasper und Martin Steuber
Europa steht über allem.
24. Juli 2007
Das europäische Recht bricht den nationalen Grundsatz, wonach geschlossene Verträge von den Parteien zu halten sind. Das hat in der vergangenen Woche der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und damit das hohe deutsche Rechtsprinzip in den Hintergrund gedrängt (Az.: C-503/04). Schließt die öffentliche Hand einen Vertrag und verstößt sie dabei gegen Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag, kann sie sich demnach nicht auf die vertragliche Vereinbarung berufen. Sie muss dann den Vertrag beenden, notfalls sogar brechen. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die öffentliche Hand, kann doch künftig ein Verstoß gegen die einschlägigen Regeln zu hohen Zwangsgeldern führen - selbst wenn kein Konkurrent die Vergabe der öffentlichen Aufträge vor Gericht angreift.
Im Streitfall hatten die Gemeinde Bockhorn und die Stadt Braunschweig einen Vertrag über die Ableitung von Abwässern beziehungsweise die thermische Behandlung von Restabfällen geschlossen, ohne das Vergaberecht zu beachten. Im Jahr 2003 stellte der EuGH daraufhin eine Verletzung des EG-Vertrages fest (Az.: C-20/01 und C-28/01). Deutschland hätte nach dem europäischen Recht die notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen, um den Verstoß zu beenden. Der Bund wies jedoch das Land Niedersachsen lediglich an, künftige vergleichbare Verstöße gegen das Vergaberecht zu vermeiden. Er lehnte es unter Hinweis auf den Grundsatz der Vertragsstabilität ("pacta sunt servanda") ab, die Verträge aufzuheben. Die geschlossenen Vereinbarungen waren nach Ansicht der Bundesregierung nicht oder nur bei unverhältnismäßig hohem Haftungsrisiko kündbar.
Klage gegen Deutschland
Die Europäische Kommission verlangte jedoch, die Verträge zu beenden. Da Deutschland dies ablehnte, leitete die Brüsseler Wettbewerbsbehörde ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren ein. Gegen Deutschland sollte wegen des Fehlverhaltens der Stadt Braunschweig ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 126 720 Euro verhängt werden. Angesichts dieses Risikos hob die Stadt Braunschweig den Vertrag auf, die Bundesrepublik hielt allerdings an ihrer Ansicht fest. Die Luxemburger Richter entschieden daher nicht mehr über das Zwangsgeld, sondern nur über die Rechtsfrage. Sie stellten fest, dass der Grundsatz der Vertragsstabilität es einem Mitgliedstaat nicht erlaube, sich seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen zu entziehen.
Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH darf sich ein Mitgliedstaat nicht auf solche innerstaatlichen Rechtsvorschriften berufen, die es ihm verwehren, das Gemeinschaftsrecht effektiv durchzusetzen. Deutschland kann deshalb nicht darauf abstellen, dass das öffentliche Auftragswesen nach seiner Rechtsordnung - anders als in anderen Mitgliedstaaten - zivilrechtliche Grundzüge aufweist und somit der öffentliche Auftraggeber an einen privatrechtlichen Vertrag gebunden ist. Die Gemeinschaftsrechtsordnung verlangt eine einheitliche Geltung.
Auch Vertrauensschutz tritt zurück
Auch der Vertrauensschutz zugunsten des Vertragspartners tritt hinter dem europäischen Recht zurück, denn die Vergabestelle hat die Rechtsposition des Dritten in rechtswidriger Weise erzeugt. Die vergaberechtswidrige Vertragsbeziehung ist somit trotz des hohen Rechtsgrundsatzes "pacta sunt servanda" zu beenden. Eine Verletzung des Vergaberechts liegt nicht nur durch den Vertragsschluss vor, sondern dauert so lange an, bis die Vereinbarung vollständig erfüllt ist oder in sonstiger Weise endet. Es reicht daher nicht aus, Verstöße gegen das Vergaberecht erst in künftigen Verfahren zu vermeiden.
Im Fall der Stadt Braunschweig - so der Europäische Gerichtshof - war die Laufzeit von 30 Jahren geeignet, vollendete Tatsachen zu schaffen. Die Aufrechterhaltung des gemeinschaftsrechtswidrigen Zustands kann nur durch eine Aufhebung des Vertrages verhindert werden. Die Vergaberichtlinien regeln nicht nur die formalen Voraussetzungen zur Anbahnung eines Vertrages. Das heißt, sie sind nicht nur Verfahrensrecht, dessen Verletzung nach Vertragsschluss beendet ist. Vielmehr dienen sie den Grundfreiheiten in Gestalt der Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit. Diese werden fortwirkend verletzt, wenn die Vereinbarung nicht aufgehoben wird.
Vertrag muss aufgehoben werden
Deutschland konnte sich auch nicht mit dem Argument entlasten, dass den europäischen Richtlinien zufolge nach Erteilung des Zuschlags die Klage eines Bieters, der wegen eines Vergaberechtsverstoßes übergangen wurde, regelmäßig nur auf Schadensersatz gerichtet und insoweit eine Aufhebung der Vertragsbeziehung nicht vorgesehen ist. Diese Vorschriften verankern jedoch nicht den Grundsatz "pacta sunt servanda" im Gemeinschaftsrecht. Sie stellen vielmehr sicher, dass die Möglichkeit einer wirksamen und raschen Nachprüfung besteht und das Vergabeverfahren schnell abgeschlossen wird.
Nach Zuschlag eines Angebotes bestehen für den Bieter daher nur noch solche sogenannten Sekundäransprüche. Die von Deutschland angeführten Vorschriften betreffen somit eine Frage des individuellen Rechtsschutzes, nicht aber die Verpflichtung des Mitgliedstaates, dem ersten Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2003 in vollem Umfang zu entsprechen. Die Verpflichtung, den Gemeinschaftsrechtsverstoß zu beseitigen, kann nur durch eine Aufhebung des Vertrags erfüllt werden.
Weitreichende Konsequenzen
Das Urteil des EuGH hat für die Praxis umfangreiche Konsequenzen. Im Zweifel ist ein europaweites Verfahren durchzuführen. Verzichtet der öffentliche Auftraggeber darauf, muss er zumindest Sonderkündigungsrechte vorsehen, damit er ohne weiteres einen gemeinschaftsrechtskonformen Zustand wiederherstellen kann. Andernfalls geht er ein erhebliches Risiko ein, das jetzt gerichtlich manifestiert ist: Selbst wenn kein Konkurrent die Vergabe angreift und die Verträge zivilrechtlich wirksam sind, kann ein Vergabefehler zu Zwangsgeldern von täglich sechsstelligen Summen führen. Niedersachsen hatte wegen des anhängigen Falles sogar die Verfassung geändert. Seither kann das Land für die Strafzahlungen Rückgriff bei der jeweiligen Kommune nehmen.
Aus den Strafzahlungen ergeben sich weitere Gefahren: Für die Strafen können die verantwortlichen Personen unter Umständen sogar persönlich zur Haftung herangezogen werden. Das Landgericht Münster hat im Mai 2006 die Haftung des Geschäftsführers einer kommunalen GmbH bejaht, der eine öffentliche Ausschreibung unterlassen hatte (Az.: 12 O 484/05).
Die Autoren sind Rechtsanwälte der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Düsseldorf.
Text: F.A.Z., 25.07.2007, Nr. 170 / Seite 19
Bildmaterial: ddp
..aber entscheidend ist für die teilnehmer doch wohl die politik.....und die läßt sich---wie eigentlich immer---viel,viel zeit...
...hier sind gute nerven gefragt....ich schreibe auch nur ,weil ich damit meine beruhigen kann;-))
Adrenalienausschüben betäubt!
Brüssel hat erneut die deutsche Politik ersucht, bei der weiteren Ausgestaltung des Glücksspielwesens europarechtliche Bestimmungen der Wettbewerbs- und Dienstleis-tungsfreiheit zu beachten.
EU-Binnenmarktskommissar Charlie McCreevy unterstrich in einem Schreiben vom 9. Juli, dass sich das gegen Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren zum bis Jahresende noch gültigen Staatsvertrag der Länder "nicht grundsätzlich gegen das Bestehen staatlicher Monopole oder gegen staatliche Lotterien richtet. Es hat auch keine Auswirkungen auf die Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes für Glücksspiele im Allgemeinen." So heißt es in einem Schreiben an den niedersächsischen FDP-Landtagsabgeordneten Jörg Bode. Das Verfahren gegen den Staatsvertrag der Bundesländer beziehe sich lediglich "auf Dienstleistungen im Bereich der Sportwetten" und stelle nicht die bestehenden Glücksspielmonopole der Länder in Frage.
Glücksspielmonopole werden nicht generell in Frage gestellt
McCreevy wies darauf hin, dass sich die ausführliche Stellungnahme der Kommission vom 22. März zum Entwurf des neuen Staatsvertrags, der nach den Willen aller Länder-Ministerpräsidenten zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll, "nur auf das Verbot von Glücksspielen im Internet" beziehe. Allerdings nähmen die weiteren Anmerkungen der Brüsseler Dienststellen vom 14. Mai nunmehr auch andere Aspekte des Vertragsentwurfs in den Blickpunkt, "die möglicherweise mit EU-Vorschriften zum freien Kapitalverkehr, zum freien Verkehr von Werbe- und Vertriebsdienstleistungen und zum freien Wettbewerb unvereinbar sein könnten - diese Anmerkungen beziehen sich jedoch in erster Linie auf Sportwetten und lassen andere Glücksspiele außer Kraft".
Weiter schreibt McCreevy: "Die von der Kommission im Rahmen des laufenden Verfahrens vorgebrachten Bedenken betreffen demnach die Sportwetten. Die Kommission stellt weder die Existenz noch die Fortdauer der bestehenden Lotteriemonopole in Frage, wenn sie mit EU-Vorschriften vereinbar sind. Das bedeutet, dass die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren einstellen könnte, falls sich die Dienststellen der Kommission und die deutschen Behörden auf eine zufriedenstellende und europarechtskonforme Verhandlungslösung in der Frage der Sportwetten einigen." Dabei gehe es vor allem um eine Regelung grenzüberschreitender Dienstleistungen für Sportwetten, die nach dem Staatsvertragsentwurf weiterhin ausgeschlossen werden.
Fehlen einer Strategie zur Bekämpfung der Spielsucht
In dem Schreiben vom 14. Mai an den Ständigen Vertreter der Bundesrepublik in Brüssel, Botschafter Wilhelm Schönfelder, stellte die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission, die im Notifizierungsverfahren des Staatsvertragsentwurfs weitere Prüfungen vorgenommen hatte, dar: Unter den Gesichtspunkten Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs, Werbebeschränkungen, Beschränkungen der Vertriebswege und Wettbewerbsbeschränkungen sei das Regelungswerk für alle Glücksspielarten, das die Länderparlamente bis Jahresende ratifizieren wollen, sei dieser "möglicherweise" mit EU-Recht unvereinbar. Insbesondere die Beschränkung der Werbung für Sportwetten sei "ein eindeutiger Beleg für das Fehlen einer kohärenten und systematischen Strategie zur Bekämpfung der Glücksspielsucht, da für andere Glücksspiele mit höherem Suchtpotential (Spielkasinos, Glücksspielautomaten) kein derartiges Werbeverbot vorgesehen ist", heißt es in dem achtseitigen Brief.
An anderer Stelle wird deutlich gemacht, es bestehe "eindeutig die Gefahr der Diskriminierung gewerblicher Spielvermittler aus anderen Mitgliedsstaaten, die sich in Deutschland niederlassen und dort Dienste erbringen möchten". Die EU-Kommission bat um eine neue Stellungnahme und zudem um Mitteilung, "welche Maßnahmen die deutschen Behörden ergreifen werden, um ihren Verpflichtungen gemäß dem EG-Recht nachzukommen". Möglicherweise soll es im September zu einem Gespräch in Brüssel mit Vertretern der EU-Kommission und der Bundesländer sowie Sachverständigen beider Seiten kommen.
Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages hatte erst am 13. Juni mehrheitlich festgestellt, für die Ausgestaltung des Sportwettenmonopols oder für die alternativ geforderte Liberalisierung des Marktes seien ausschließlich die Bundesländer zuständig, wenngleich die Gefahr bestünde, dass Brüssel die Bundesrepublik Deutschland in Anspruch nehmen könnte. Der organisierte Sport vertritt mehrheitlich die Position, nur mit der Aufrechterhaltung des vom Deutschen Lotto- und Totoblock gehaltenen Staatsmonopols seien das Gemeinwohl zu gewährleisten, die soziale Kontrolle des Wettsektors aufrechtzuerhalten und gemeinwohlpflichtige Abgaben aus den Spieleinsätzen in die Sport-, Kultur- und Sozialförderung zu generieren – das gelte auch trotz der realen Umsatzeinbußen von Oddset. Die Deutsche Fußball-Liga favorisiert hingegen eine Öffnung des Marktes durch ein Konzessionsmodell, das die Rechte am Spielbetrieb des Spitzenfußballs und deren Verwertung zu berücksichtigen habe.
Quelle: http://www.dosb.de/