Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe
Um es mit den Worten von Marge Simpson zu sagen: Lasst uns all unsere Sorgen bei einer großen Portion Erbeereis vergessen! :-)
Wenn man den kleinen Finger der linken Hand abschneidest, ist die Hand auch verstümmelt...
interessant, und das von einem Vegetarier zu hören!
Aber manche Religionen bringen Menschen ja soweit das sich sich sogar dafür umbringen lassen . . .
Dann tretet hervor und sagt es offen heraus.
Meiner Ansicht nach entsteht diese Unversehrtheit (Verbindung mit Gott, spirituelle Reinheit, usw.) für die Gläubigen jedoch gerade erst durch die Beschneidung zum jeweils vorgegeben Zeitpunkt. Hält man sie juristisch davon ab, greift der Staat massiv in die familiäre, religiöse Intimsphäre ein. Dazu hat er meiner Meinung nach kein Recht, da keine vorsätzliche und böswillige Schädigung vorgenommen wird, unter der die Männer später generell zu leiden haben.
Wenn es um Hartz-IV-Ansprüche oder um Steuerhinterziehung geht, sieht Herr P. das doch sicher auch so...
Bravo und gut so !
Was sagt Ihr dann zum hochgelobten Rechtsstaat?
"Weder das Elternrecht noch die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit können diesen Eingriff rechtfertigen, stellte das Gericht in seiner Urteilsbegründung klar."
Das ist der Urteilskonsens...
"Im Kölner Fall hatte ein muslimischer Arzt an einem vierjährigen Jungen auf Wunsch der Eltern eine Beschneidung vorgenommen. Zwei Tage später kam es zu Nachblutungen, die Mutter brachte den Jungen in die Kindernotaufnahme."
Das ist kein Grundsatzurteil, es ist Landgericht und beschäftigt sich damit mit einem konkreten Fall. In dem Fall kam es zu körperlichen Schäden. Damit hat sich das Gericht beschäftigt.
Mit sonst NIX.
geschrieben!
Es würde aber nichts an der Tatsache ändern, das die Beschneidung einer Verstümmlung gleich kommt. Es bleibt zu hoffen, das Jungen genauso wie schon die Mädchen in Deutschland vor diesem Unfug geschützt werden.
Es ist wegweisend, und das ist ja auch der Grund, warum sich die interessierten kreise so echauffieren