Guttenberg gegen Steuerdaten-Ankauf


Seite 11 von 30
Neuester Beitrag: 04.08.10 12:58
Eröffnet am:31.01.10 11:20von: Rubensrembr.Anzahl Beiträge:748
Neuester Beitrag:04.08.10 12:58von: preisLeser gesamt:34.842
Forum:Talk Leser heute:40
Bewertet mit:
18


 
Seite: < 1 | ... | 8 | 9 | 10 |
| 12 | 13 | 14 | ... 30  >  

51986 Postings, 6138 Tage Rubensrembrandt# 245

 
  
    #251
01.02.10 15:21
Die Daten werden natürlich geprüft. Wer eine weiße Weste hat, braucht auch
nichts zu befürchten. Die es befürchten müssen, können vor Ankauf Selbst-
anzeige erstatten. Auch dann erfolgt keine Bestrafung. Das ist im Vergleich
zu Kleinstkriminellen, die eine Börse mit 10 € entwenden, sehr human. Wo
liegt da das Problem?  

129861 Postings, 7672 Tage kiiwiiin die Schweiz zu ziehen ist nicht mehr so einfach

 
  
    #252
1
01.02.10 15:22
da ziehen jetzt erstmal die Londoner Banker hin... und schon für die gibt es nicht genug Wohnungen und Häuser...


Es muß also dringend gebaut werden

51345 Postings, 8917 Tage eckirelaxed, super, Schweizer sollten sich die Hehler

 
  
    #253
01.02.10 15:23
vorknöpfen. Und die Daten vom gestohlenen Geld nach Deutschland schicken im Wege der Amtshilfe. Dann könnte man dem Schweizer Staat Respekt zollen. Da hast du recht. Aber sie machen sich ja lieber zum Komplizen von Hehlern.  

16373 Postings, 7166 Tage quantas@ecki

 
  
    #254
3
01.02.10 15:25
Der Fiskus ist unersättlich, darum werden Steuern auch hinterzogen.

In der Schweiz dürfen wir über unsere Steuergesetze und Steuersätze selber bestimmen.

Das sollen uns zuerst einmal die nachmachen, die Geklautes kaufen!!

1330 Postings, 6061 Tage wilbärAngela

 
  
    #255
01.02.10 15:26
nun für den Ankauf der CD.NRW Landtagswahl sei Dank.
Manchmal bewirken Wähler ja doch was.Rüttgers und sogar Pinkwart wollten ja sogar das Steuergeschenk
an die Hoteliers stornieren.Warum wohl?Da hat Angela aber nicht mitgespielt.Jetzt kann sie halt nicht wieder
ein Veto einlegen.
Sollte die CD tatsächlich erworben werden,wer wertet sie aus?Sind ja vermutlich auch einige politische
Netzwerker betroffen,siehe Zumwinkel.
Gruß Wilbär.

14559 Postings, 6668 Tage NurmalsoMerkel ist für den CD-Kauf

 
  
    #256
01.02.10 15:27
Denke, unsere großartige Bundeskanzlerin hat dabei eher die NRW-Wahl im Blick.  

51986 Postings, 6138 Tage RubensrembrandtEs geht hier nicht um Unwissenheit,

 
  
    #257
1
01.02.10 15:28
Schusseligkeit und kleine Beträge. Wer zum Zwecke der Steuerhinterziehung
extra ein ausländisches Konto anlegt, zeigt schon eine gewisse kriminelle
Energie, insbesondere wenn es sich um hohe Beträge handelt.  

51345 Postings, 8917 Tage eckiQuantas, dein Stolz ein Hehlerstaat zu sein, kann

 
  
    #258
1
01.02.10 15:29
ich nicht nachvollziehen.

Räuber-, Piraten und Mafiagesellschaften kennen immer keine Steuern sondern Ausschüttungen von Anteilen am geraubten. Das der Schweizer Staat sich durch paktieren mit Kriminellen niedrigere Steuersätze erlauben kann, stimmt.

Aber Achtung für deinen Hehler-Stolz brauchst du nicht zu erwarten.  

51986 Postings, 6138 Tage RubensrembrandtMerkel für Ankauf

 
  
    #259
01.02.10 15:33
http://www.faz.net/s/...BBB91C1E30EC77FA23~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Steuersünder-CD


Verlockend: Greift die Regierung zu?

01. Februar 2010 Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich zu einem Ankauf gestohlener Bankdaten aus der Schweiz bekannt. Es müsse alles versucht werden, um an die Daten möglicher deutscher Steuersünder heranzukommen. „Vom Ziel her sollten wir, wenn diese Daten relevant sind, auch in den Besitz dieser Daten kommen“, sagte Merkel am Montag in Berlin. Jeder vernünftige Mensch wisse, dass Steuerhinterziehung geahndet werden müsse.  

14931 Postings, 6108 Tage objekt tiefjetzt wird es viele Nachahmer geben

 
  
    #260
1
01.02.10 15:37
das war erst der Anfang. Informatiker aller Länder, einigt Euch.  

129861 Postings, 7672 Tage kiiwii...ich hatte ja dem Sac schon einen leisen Wink

 
  
    #261
1
01.02.10 15:40
gegeben... ;-)

der sucht doch immer noch nach ner tragfähigen Geschäftsidee...

51986 Postings, 6138 Tage RubensrembrandtJetzt ist es an der Zeit,

 
  
    #262
1
01.02.10 15:42
über eine Selbstanzeige nachzudenken. Es sei denn, man hat eine so große Nähe
zu einflussreichen Politikern, dass eine Ermittlung in die eigene Richtung zu einer
Zwangspensionierung der entsprechenden Steuerfahnder führen würde.  

10180 Postings, 5810 Tage EidgenosseDem Schreibstil nach

 
  
    #263
01.02.10 15:45
kommt die Krise so langsam beim Bürger an. In spätestens einem Jahr hauen wir uns mit der Keule die Schädel ein. Aber es hiess ja schon immer das Leben sei kein Spaziergang.

247 Postings, 7648 Tage Texas Rangerzur strafrechtlichen Seite der Affäre... (Teil 1)

 
  
    #264
4
01.02.10 15:47
möchte ich mal ein paar fachliche Argumente vorbringen, da diese hier bislang deutlich zu kurz gekommen sind.

Als Sachverhalt gehe ich davon aus, daß es sich bei dem Informanten um einen (ehemaligen) Bankmitarbeiter mit Schweizer Staatsbürgerschaft handelt, der ihm geschäftlich zugängliche Daten in der Schweiz ohne Erlaubnis des Arbeitgebers auf einen privaten Datenträger kopiert hat und der Informant diese Daten nun selbst anbietet.

Man muß trennen zwischen

1. der möglichen Strafbarkeit a) des Informanten, b) der potentiellen Aufkäufer und
2. der Frage der Verwertbarkeit der Daten in späteren Prozessen gegen die Konteninhaber.

Zu 1. a) Meines Erachtens macht sich der Informant sowohl bei der Beschaffung, als auch bei einem Verkauf der Daten an die Bundesregierung NICHT nach Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) strafbar.
Auch wenn der Informant Schweizer ist, kommt über § 7 StGB eine Anwendbarkeit deutschen Strafrechts infrage, da der Datendiebstahl in der Schweiz ebenfalls strafbewehrt ist.

Eine Strafbarkeit wegen Diebstahls nach § 242 StGB kommt nicht in betracht, da es sich bei den Daten nicht um eine bewegliche Sache in Form eines physisch vorhandenen Gegenstandes handelt. Der Datenträger gehörte zu seinem Privateigentum.

Eine Strafbarkeit des Informanten nach § 259 Abs. 1 StGB wegen Hehlerei kommt nicht in betracht, da es an der dafür notwendigen Vortat eines Dritten fehlt.

Eine Strafbarkeit wegen Ausspähens von Daten nach § 202a StGB kommt nicht in betracht, da die Daten durch aus für ihn als Bankmitarbeiter bestimmt waren, eine mißbräuchliche Verwendung jedoch nicht von § 202a StGB erfaßt wird. §§ 202b ff. sind ebenfalls nicht einschlägig. Auch eine Datenveränderung nach § 303a StGB ist nicht gegeben.

Fazit: Der Informant profitiert davon, daß aufgrund einer seit längerem bestehenden Gesetzeslücke das Entwenden von Datensätzen auf einem eigenen Datenträger von § 242 StGB nicht erfaßt wird!  

15373 Postings, 5997 Tage king charleswer sagt denn,

 
  
    #265
01.02.10 15:49
dass es den Informanten mit der CD überhaupt gibt?

10704 Postings, 5419 Tage ThesameDann will man mit Taliban,

 
  
    #266
01.02.10 15:49
dann wieder mit Teroristen verhandelt, jetzt wieder mit einem DIEB, naja ist heutzutage ja normal.Perfekte Überwachung.  

247 Postings, 7648 Tage Texas Rangerund Teil 2...

 
  
    #267
4
01.02.10 15:50
Zu klären bleibt jedoch nunmehr, inwieweit eine Strafbarkeit nach Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) greift.

Zwar hat der Informant als Schweizer Staatsbürger die Daten in der Schweiz, mithin im Ausland erlangt. Jedoch kommt eine Anwendung des BDSG über § 7 Abs. 1 StGB in betracht, wonach explizit “deutsches Strafrecht“ gilt, wenn Taten im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden und die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist. Nach Art. 35 Abs. 1 DSG (Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz) macht sich in der Schweiz strafbar, wer seine berufliche Schweigepflicht durch Bekanntgabe geheimer, besonders schützenswerter Personendaten verletzt; selbst nach Beendigung der Berufsausübung, Abs. 3. Die Tat ist nicht nur gegen die Bank, sondern auch gegen die einzelnen Kontoinhaber gerichtet, mithin sind deutsche Staatsbürger betroffen. Im Ergebnis wird das BDSG zumindest im Falle einer Weitergabe der Daten anwendbar sein.

Der Informant würde sich m.E. mit einem Verkauf der Daten nach § 44 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 Nr. 3 BDSG strafbar machen! Er würde vorsätzlich, unbefugt und gegen Erhalt eines erheblichen Geldbetrages personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, einem anderen aus einer automatisierten Verarbeitung verschaffen. Rechtfertigungsgründe sind nicht ersichtlich. Lediglich ein Betroffener müßte zur Verfolgbarkeit Strafantrag stellen.  

51986 Postings, 6138 Tage RubensrembrandtJe mehr Informanten sich melden,

 
  
    #268
01.02.10 15:52
desto besser. Dann erfüllt sich auf leichte und elegante Weise das Versprechen
der FDP: Mehr Netto vom Brutto. Denn Steuerehrliche müssen dann nicht
mehr für Steuerausfälle durch Steuerhinterzieher aufkommen. Wer hätte das
in der FDP gedacht? Wenn alle Steuern zahlen, könnten die Steuersätze viel-
leicht um 10 % gesenkt werden.  

247 Postings, 7648 Tage Texas RangerTeil 3

 
  
    #269
2
01.02.10 15:58
zu 1. b) Der Aufkäufer würde ebenfalls den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 44 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 Nr. 3 BDSG erfüllen. Der Aufkäufer würde, absichtlich und um sich zu bereichern, unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, sich aus nicht automatisierten Dateien verschaffen.
                    §    
Mit guten Argumenten läßt sich jedoch Notwehr, § 32 StGB, als Rechtfertigungsgrund annehmen. Ein Notwehrlage in Form eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs der Steuerhinterzieher auf das notwehrfähige Rechtsgut “Vermögen der Bundesrepublik Deutschland“ ist wohl anzunehmen. Zumindest einige der Konteninhaber werden derzeit, beispielsweise durch Nichtanmeldung der auflaufenden Einkünfte, ohne durchgreifenden Rechtfertigungsgrund den Straftatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO erfüllen. Daran ändert im Zweifel auch die in der Schweiz automatisch abgeführte Europäische Zinssteuer in Höhe von derzeit 20% nichts. Schließlich gilt diese, abgesehen von dem um mindestens 6,375% unterhalb der deutschen Abgeltungsteuer liegenden Steuersatz, nicht für Kapitalgesellschaften und Stiftungen.
Die Bundesrepublik Deutschland würde sich mit dem Ankauf der Daten in geeigneter, gebotener und verhältnismäßiger Weise gezielt gegen diesen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zur Wehr setzen. Sie kann gegen diese Steuerhinterziehung kaum auf anderem Wege vorgehen. Ein solcher ist, genau wie ein milderes Mittel, nicht ohne weiteres ersichtlich. Auch die Verhältnismäßigkeit zwischen Angriff und Abwehr ist gewahrt, da im Rahmen der Abwehr lediglich der Datenschutz als nachrangiges Rechtsgut beeinträchtigt wird. Weitergehende, sozial-ethische Einschränkungen der Verteidigungshandlung sind hier nicht notwendig.

Im Ergebnis kann man durchaus annehmen, daß eine Strafbarkeit des Aufkäufers nach dem BDSG hier aufgrund von Notwehr nicht gegeben ist!  

247 Postings, 7648 Tage Texas RangerLetzter Teil...

 
  
    #270
2
01.02.10 16:03
zu 1. b) Sofern man darüber hinaus hinsichtlich des Aufkäufers ggf. von einem Vorliegen der Tatbestände der Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 StGB, Begünstigung gemäß § 257 StGB, Strafvereitelung nach §§ 258 f. StGB, Geldwäsche gemäß § 261 StGB bzw. Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat gemäß § 357 StGB ausgeht, so wird man im Zweifel auch diesbezüglich von einer Rechtfertigung durch Notwehr auszugehen können.

Eine Strafbarkeit des Aufkäufers wegen Hehlerei nach § 259 Abs. 1 StGB kommt bereits dem Tatbestand nach überhaupt nicht in betracht, da kein Vermögensdelikt (Diebstahl, Betrug o.ä.) als Vortat eines Dritten vorliegt.

zu 2. bleibt nurmehr auszuführen, daß mangels Rechtswidrigkeit der Verletzung des § 44 Abs. 1 BDSG die gewonnenen Erkenntnisse wohl durchaus in einem späteren Strafverfahren gegen Steuerhinterzieher verwertet werden dürfen.

- Ende -

Grüße, Tex  

51986 Postings, 6138 Tage RubensrembrandtZu den juristischen Ausführungen

 
  
    #271
01.02.10 16:11
Das finde ich interessant, dass das Verhalten des Informanten nach deutschem
Recht allein überhaupt nicht strafbar ist, wenn ich das richtig verstehe. Auch der
Aufkäufer BRD  macht sich nicht strafbar.  

51986 Postings, 6138 Tage RubensrembrandtVielen Dank, Tex!

 
  
    #272
01.02.10 16:14

10180 Postings, 5810 Tage EidgenosseVon mir aus

 
  
    #273
01.02.10 16:18
könnt ihr die Daten haben. Bin auch nicht dafür das man die kleinen wegen jedem Furz bestraft und andere Milionen auf die Seite scheffeln. Das der Kapitalabfluss den Schweizer-Wohlstand vermutlich schmälert mag sein. Es wird sich in Zukunft noch manches ändern.

4559 Postings, 6983 Tage ShortkillerIch übersetze das mal bzgl. Hehlerei

 
  
    #274
1
01.02.10 16:25
Ich kopiere eine CD beim Nachbarn und verkaufe die mp3 Files, das ist keine Straftat weil mir ja die CD gehört und somit die nötige Vortat fehlt sowie keine bewegliche Sache entwendet wurde.

War mir neu ...

15373 Postings, 5997 Tage king charleses kommt drauf an,

 
  
    #275
01.02.10 16:28
was ich kopiere

Seite: < 1 | ... | 8 | 9 | 10 |
| 12 | 13 | 14 | ... 30  >  
   Antwort einfügen - nach oben