GoYellow Media AG
Seite 11 von 101 Neuester Beitrag: 20.09.13 11:48 | ||||
Eröffnet am: | 10.12.06 10:28 | von: Nimbus2007 | Anzahl Beiträge: | 3.514 |
Neuester Beitrag: | 20.09.13 11:48 | von: windot | Leser gesamt: | 279.291 |
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Bin nach meinem Einstand jetzt 2/3 down, habe aber heute trotzdem einige Kohlen nachgelegt und verbilligt. An sich liefen die Geschäfte ja ganz gut, nur frisst die Werbekampange eine Menge Geld. Schwer zu sagen wie die Story ausgeht! 118000, ist zur Zeit mit Sicherheit der spekulativste Titel in meinem Depot. Möglich, dass wir noch in den Bereich zwischen 1,50 und 2 Euro rutschen, aber den heutigen Absacker wollte ich mir schon sichern.
Bislang konnten sie noch einigermaßen davon leben, dass die Dienste von Mobilfunkteilnehmern benötigt wurden.
Statt 2 Euro für eine Auskunft zu löhnen, geht doch nun jeder ins Netz mit seinen Geräten und holt sich die benötigten Infos für Umme.
Von den paar Rentnern, die mit Computern nichts zu tun haben, lässt sich auf Dauer die Firma nicht betreiben.
Kursziel: langfristig 0 Euro
Ich gebe hier nichts verloren. Die Aktie zeigt im Rückblick auf die letzten 10 Jahre, dass sie immer für eine ordentliche Achterbahnfahrt gut ist. Tief abtauchen und dann wieder stark auftauchen.
Immer schön relaxed bleiben!
ausserdem ist 118000 kein reiner Auskunftdienst sondern vermittelt auch an Menschen die nicht im öffendlichen Verzeichniss stehen..................
Google hat den Löwenteil dieser Werbung an sich gerissen, weil dann meist über Google-Maps gesucht wird usw. Mit dem Suchen nach nicht verzeichneten Personen hört man auch schnell auf, wenn auch bei 118000 kein Eintrag vorhanden ist. Dann hört man mit Sichtung der Telefonrechnung auch schnell damit auf. Auch Mehrwertgewinnspiele sind rückläufig und meist schon günstiger als früher (psychologische Hemmschwelle 50c...)
Noch hat 118000 Cash und kann auch sein, dass sie neue Geschäftsfelder entwickeln. Nur mit den derzeit mir bekannten Informationen - und ich habe mich nicht so sehr mit diesem Unternehmen beschäftigt wie du, nope 1974 - ist für mich diese Aktie kein Kauf, auch wenn sie schon jetzt am Boden liegt, daadurch ist sie auch erst auf meinem Radar aufgetaucht...
Hallo,
für mich gibt es 3 Szenarien:
1. Der Telefondienst 118000 wird ein Erfolg, dann explodiert die Aktie
2. Der Telefondienst 118000 wird ein Flop, dann fallen aber auch die Kosten für die Werbung weg. In diesem Fall verdient aber die Firma immer noch einen ordentlichen positiven EBIT mit GoYellow. Dann sollte sich die Aktie zumindest verdoppeln.
3. Der Telefondienst 118000 wird ein Flop und der Vertrag mit GoYellow wird gekündigt. Dann ist die Firma pleite und man erleidet mit den Aktien einen Totalverlust.
Fazit: Bei Senzario 1 und 2 verdient man ordentlich, bei Szenario 3 verliert man alles. Für mutige Anleger ist dies aus meiner Sicht eine sehr interessante Spekulation!
Also: KAUFEN bei Kursen zwischen 2,00 und 2,25 !!!
so ein Kursverlauf. Ich steig´ dann mal bei 1,43 € ein.
Der Herr Doktor bringt das Teil wieder auf Kurs, dauert halt.....
(AFP) – Vor 14 Stunden
Luxemburg — Für die Auskunftsdienste von Wettbewerbern muss die Deutsche Telekom alle ihr verfügbaren Teilnehmerdaten herausgeben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am Donnerstag eine entsprechende Verfügung der Bundesnetzagentur. (Az: C-543/09)
Um im wichtigsten Auskunftsdienst präsent zu sein, stimmen die Kunden kleinerer Telefongesellschaften meist zu, dass ihre Teilnehmerdaten an die Telekom weitergegeben werden. Für eigene Auskunftsdienste wollten die Wettbewerber Go Yellow GmbH und Telix AG neben den Anschlussdaten der Telekom-Kunden auch diese Daten von der Telekom bekommen. Nach längerem Streit verpflichtete schließlich die Bundesnetzagentur die Telekom, die Daten herauszugeben. Die dagegen gerichtete Klage der Telekom legte das Bundesverwaltungsgericht dem EuGH vor.
Der EuGH bestätigte die Position der Telekom-Wettbewerber und der Bundesnetzagentur. Zwar sei die Telekom nach EU-Recht nicht zur Herausgabe der Daten verpflichtet, einer entsprechenden Anordnung durch die Bundesnetzagentur stehe das EU-Recht aber auch nicht entgegen. Zur Begründung verwiesen die Luxemburger Richter auf das Ziel des EU-Rechts, den Wettbewerb zu befördern. Ein Verstoß gegen den Datenschutz liege nicht vor, wenn der Teilnehmer der Veröffentlichung seiner Anschlussdaten in Auskunftsverzeichnissen generell zugestimmt habe.
Bis der 118000 Geschäftbereich aber nennenswerte umsätze geschweige den Gewinn erwirtschaftet vergehen meiner Meinung nach noch Jahre, das Cash bestand reicht aber nur noch für 1-2 Quartale..........alles weitere kann sich jeder denken
Noch diesen Monat...,Die Katzenaktie ist nur noch Sondermüll.... trotzdem steig ich bei 50 cent mal ein...,einfach nur zum zocken...,falls es die Firma im Herbst noch gibt....