New GSK
Seite 2 von 3 Neuester Beitrag: 14.10.22 10:34 | ||||
Eröffnet am: | 20.07.22 10:26 | von: o2kuh | Anzahl Beiträge: | 55 |
Neuester Beitrag: | 14.10.22 10:34 | von: Highländer49 | Leser gesamt: | 29.246 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 18 | |
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Das ist ja hoch interessant. Bitte stellt das Schreiben/Mitteilung (pers. Daten geschwärzt) doch hier einmal ein. Das sollte uns überzeugen und weiterhelfen - vielen Dank!
"Bei der Entflechtung der HALEON PLC, die aus der GSK PLC (WKN 940561) resultiert, handelt es sich um eine steuerpflichtige Entflechtung. Dies bedeutet, dass die neu eingebuchten Aktien einen Ertrag (Sachdividende) nach § 20 Abs. 1 Satz 1 darstellen. Dieser Ertrag ist wie bei einer Dividende in bar zum Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern.
Für die Einbuchung wurde ein Bewertungskurs in Höhe von GBP 3,0835 je Aktie zur Berechnung des Kapitalertrags veröffentlicht. Dieser Kurs stellt gleichzeitig die Anschaffungskosten je Aktie dar.
Bei einer ausländischen Entflechtung (Drittstaat) ist zu entscheiden, ob es sich um eine steuerneutrale Abspaltung i.S. des § 20 Abs.4a S.7 handelt. Im Fall der GSK PLC sind die Kriterien zur Anwendung des § 20 Abs. 4a S.7 in Verbindung mit Rz.115 des BMF-Schreibens vom 18.01.2016 nicht zweifelsfrei erfüllt. Das Vorliegen einer Abspaltung im Sinne des § 123 Abs.2 UmwG kann daher nicht bestätigt werden.
Da die Bedingungen der Rz.115 nicht als zweifelsfrei erfüllt angesehen werden können, ist gemäß Rz. 113 des BMF-Schreibens vom 18.01.2016 von einer steuerpflichtigen Sachausschüttung auszugehen, die zu Einkünften nach §20 Abs.1 Satz 1 führt.
Aufgrund dieser Klassifizierung muss die Entflechtung als laufender Ertrag angesehen werden. Da laufende Erträge bei Zufluss dem Steuerabzug zu unterwerfen sind, ist es auch nicht relevant, ob sich die Entflechtung auf steuerliche Altbestände (Anschaffung vor dem 01.01.2009) oder Neubestände bezieht.
Aufgrund der beschriebenen Rechtslage sind die Banken als auszahlende Stellen verpflichtet den Steuerabzug unter Berücksichtigung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten BMF-Schreiben vorzunehmen, § 44 Abs. 1 S. 3 EStG.
Sofern Ihr Kunde mit der steuerrechtlichen Einschätzung der Maßnahme und der Abführung der Steuer nicht einverstanden ist, müssen Sie Ihn auf die Veranlagung gegenüber Ihrem Finanzamt verweisen. Gemäß § 32d Abs. 4 EStG können Sie dort einen Antrag zur Klärung stellen, ob die neuen Anteile steuerfrei zu behandeln sind."
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/...llschaft%20erfolgt.
Damit habe ich zwar AK aus der Sachdividende. Aber durch den gleichzeitigen Reverse-Split habe ich 20% weniger Aktien bei gleichen AK. Ich weiß nicht, wo da der Mehrwert für eine Sachausschüttung sein soll...
Bin am Überlegen, ob ich die Diba mal kontaktiere.
Ansonsten muss ich doch mal auf die HP von GSK schauen, was die selbst dazu geschrieben haben...
Einstandskurs bei GSK plötzlich 12,65 und bei Haleon 10,12
Die Abgezogen Kapitalertragssteuer von Ende Juli ist noch nicht rückvergütet.
Bei OnVistaBank ( steuerbefreites Depot) GSK 9,67 und Haleon 7,73
Deutsche Banker, Deutsche Finanzaufsicht..... Ansammlung von Ahnungslosigkeit.
Bei GE Aufteilung ( Ende des Jahres ) vorher verkaufen...ein gut gemeinter Rat
Hat den noch jemand die eingebuchten ....die neuen.....Einstandswerten von GSK und Haleon
....zum Vergleich/Abgleich zur Hand?
jemand eine Ahnung was der Auslöser für den Abverkauf heute ist? Ich konnte keine News finden.
Ich wollte tatsächlich hier noch einmal nachlegen und glaube es wäre grade ein ganz guter Zeitpunkt.
Schaue mir die ganze Sache später nochmal genauer an.
Schönen Tag.
Cheers
C
Auf Nachfrage wurde lediglich auf die Richtigkeit des Vorgehens verwiesen.
Ich hoffe da tut sich noch was, ansonsten habe ich mir das etwas anders vorgestellt.
Haleon ist frisch abgespalten und wenn das betreffende Medikament überhaupt mit rüber zu Haleon gewandert ist, war Pfizer beim gemeinsamen Spin-Off mit GSK sicherlich nicht so blöd, einen Fall wie diesen hier in den Verträgen zu vergessen, um dann die Alt-Risiken von GSK mit zu bezahlen. Das Risiko lag zum Zeitpunkt des Spin-Offs schon vor und Pfizer wird sich schön schadlos an der Geschichte halten. Und das bedeutet, dass GSK den Spaß im Zweifelsfall bezahlen muss.
Ich halte meine GSK-Position, nachkaufen tue ich aber nicht. Ich bin da bei thefan1: Siehe Bayer. Das kann jetzt Jahre dauern und sehr, sehr teuer werden, daher brauch ich erstmal nicht noch mehr von dem Risiko.
Ein Medikament und natürlich nicht zu Haleon gehörig.
Haleon ist ein Big Player in Consumer Healthcare Bereich mit Zahnpasta wie Sensodyne, Schmerzgel wie Voltaren, und Eno Tums ein Anacida bestehend aus Natrimbicarbonat.
Zantac ist ausschließlich ein Problem von Sanofi und GSK.... ich glaube das Medikament ist seit mehr als 40 Jafre auf dem Markt.
Das GSK abschmiert können Bayer geschädigte verstehen.
Haleon= nicht nachvollziehbar, hat nichts aber überhaupt nichts mit dem Casus zutun.
Given over-the-counter Zantac has been sold by several companies over time, that "may make third parties liable ahead of any Haleon exposure," the spokesperson added.
Zantac ist nicht verschreibungspflichtig und fällt im Bereich Consumer Health so wie Voltaren etc
Ich vermute halt GSK, weil das Spin-Off so frisch ist. Ansonsten würde Bayer ja ein Glyphosat-Spin off machen und wäre mit einem Schlag alle Sorgen los. Nur kommt ein Mutterkonzern ja so leicht nicht aus der Haftung, egal ob das Produkt nun in ein neues Unternehmen übertragen wird oder nicht. So zumindest meine Erfahrung, wie es hier im tatsächlich gelagert ist, weiß ich aber auch nicht.
ist ja nicht zu viel verlangt.
Nochmals Ranitidin ist in fast allen Länder zur Zeit nicht verfügbar...
Grund ... Es besteht der dringende Verdacht auf Verunreinigungen mit einer wahrscheinlich krebserregender Substanz.
Ist und bleibt ein GSK und Sanofi Problem.