Gesetzliche Krankenkassenbeiträge gerecht?
Seite 2 von 2 Neuester Beitrag: 22.10.16 11:39 | ||||
Eröffnet am: | 14.10.16 07:36 | von: sonnenschein. | Anzahl Beiträge: | 34 |
Neuester Beitrag: | 22.10.16 11:39 | von: tobirave | Leser gesamt: | 7.807 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 4 | |
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Das tut aber jede Hausratversicherung auch, wenn nach dem Wasserschaden das Ikeabad in einen Luxusmarmortempel umgewandelt werden würde und die Kasse die ganze Pracht bezahlen soll.
Aber die Beiträge steigen extrem mit zunehmenden Alter und eigentlich kann man nicht so wieder in die gesetzliche Rentenversicherung gehen, man müsste schon wieder Pflichtversichert sein.
EIne verfünfachung der monatlichen Beiträge habe ich in ca 20 Jahren erlebt.......Wenn es das gleiche nochmals gibt, dann müsste ich ja in 20 Jahren - solange wollte ich gern noch leben, dann 3.000 Euro nur an Krankenkasse bezahlen und , ich habe nur Standardleistungen....kein Einzelzimmer, kein Chefarzt, eben wie jeder Kassenpatient.
da eine Überprüfung seines Einkommen/ Vermögen nicht so einfach geht , nur über Gerichte
nur mal Theoretisch, zur Lage der GKV
- 13 K 1934/15 -Übermittlung erforderlicher Besteuerungsgrundlagen an gesetzliche Krankenkasse zulässig
Der Europäische Gerichtshof hat die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland für unzulässig erklärt. Patienten könnten in Zukunft Geld sparen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/...widrig-a-1117279.html
Man kennt das doch - manche Dinge werden sofort erledigt, für andere nimmt man sich "alle Zeit" der Welt.
Da gibt es in der Regel keine grosse Prüfung und meines Wissens - lasse mich gern korrigieren- muss ein Pflichtversicherter keine Beiträge von Nebeneinkommen zahlen.