Kein Polizist wird je wieder so handeln


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Neuester Beitrag: 18.09.08 15:58
Eröffnet am:17.09.08 22:24von: AbsoluterNe.Anzahl Beiträge:57
Neuester Beitrag:18.09.08 15:58von: PolarschweinLeser gesamt:4.525
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26159 Postings, 7569 Tage AbsoluterNeulingJetzt hör aber auf - das ist keine...

 
  
    #26
17.09.08 23:24
...Medienkampagne, sondern ein Gerichtsurteil nach Verhandlung mit Zeugen und Beweisen.

Ist ja nicht schlecht, zu hinterfragen, aber irgendwo sind Grenzen der Vernunft.

59073 Postings, 8764 Tage zombi17@AN

 
  
    #27
17.09.08 23:25
Ich habe jetzt auch nicht die Weisheit mit Löffeln gefressen, ich weiss nicht wie es war.
Aber dieses mit dem Finger auf andere zeigen ist sofort immer da,.
Und es gibt immer jemand der Euch dort hingeführt hat.

Ich weiss es nicht, aber jemand der fein raus kam legt doch keinen Widerspruch ein.  

19233 Postings, 6565 Tage angelamtragisch die geschichte für alle beteiligten

 
  
    #28
1
17.09.08 23:26
und die, die man an ihrer professionalität messen kann, spielen leider keine gute rolle. insbesondere die anwältin, die jetzt in den schlagzeilen tief betroffen über den zustand ihres mandanten lamentiert.  

31082 Postings, 8460 Tage sportsstarSach mal,

 
  
    #29
17.09.08 23:26
was haben denn die Medien mit dem fall zu tun? Absolut nichts, außer dass sie nun - NACH dem Urteil - davon berichten. Du unterstellst Beeinflussung im Vorfeld durch die Medien hinsichtlich des Strafmaßes. Wieso? Das ist absolut unlogisch, weil eben nicht passiert, da nicht in Medien, folglich "kein Medienhype".

Im Gegenteil, das STrafmaß ist sogar noch recht gering, denn man hätte laut § 222 StGB das ganze viel härterter bestrafen können:

"Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Zu doof ist eher, dass deine Argumentation gewaltig hinkt..

26159 Postings, 7569 Tage AbsoluterNeulingDas mit dem Revisionsverfahren...

 
  
    #30
17.09.08 23:30
...sollte besser die Rechtsanwältin beantworten. Die beiden sind mit Sicherheit schlecht beraten worden - vielleicht wollten sie sich das Diszi sparen, keine Ahnung.

Dass sie den Jungen ausgesetzt haben, haben sie wohl zugegeben - es ging mehr um die Bewertung der Schuld jedes der beiden durch das Gericht. Und dass das Gericht zu einem anderen Schluss kommen kann, kommen darf - Stichwort "Unabhängigkeit der Justiz" -, ist auch klar. Das kann gut oder schlecht ausgehen.

Wie sagt man so schön: Vor Gericht und auf Hoher See bist Du in Gottes Hand.

59073 Postings, 8764 Tage zombi17Das Dingen geht schon geraume Zeit durch

 
  
    #31
17.09.08 23:32
die Medien, aber das nur am Rande.
Ich sage ja auch nicht das ich recht habe, ich habe lediglich Zweifel.
Wenn ich vollkommen falsch liege habe ich halt unrecht.  Aber nur weil 20 Mann ja sagen muss mein nein nicht zwangsläufig falsch sein. Obwohl ich das nicht ausschliesse.  

31082 Postings, 8460 Tage sportsstarHmm...

 
  
    #32
17.09.08 23:32

kann mir mal jemand "Gefährdung der äußeren Sicherheit" genauer definieren?

Weil...

§ 48 BBG

§ 49 BBG

§ 50 BBG

§ 24 BRRG

 

Der Beamte verliert seine Rechte, wenn er in einem ordentlichen Strafverfahren durch Urteil eines deutschen Gerichts, wegen vorsätzlicher Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Freiheitsstrafe von genau einem Jahr reicht aus, auf eine Strafaussetzung zur Bewährung kommt es nicht an. Ebenso genügt die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr. Der Beamte verliert ferner dann seine Rechte, wenn er wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird. Mit Rechtskraft des jeweiligen Urteils wird das Beamtenverhältnis beendet.

Auch die aberkannte Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter und die Verwirkung eines Grundrechts auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Art. 18 GG führen zum Verlust der Beamtenrechte ( § 48 BBG ; § 24 BRRG ).

Mit dem Verlust der Beamtenrechte entfallen für den Beamten und seine Angehörigen alle Ansprüche auf Dienstbezüge und Versorgungsanwartschaften einschließlich des Übergangsgeldes ( § 49 BBG ).

Zur Milderung der hieraus erwachsenden Härten steht dem Bundespräsidenten bzw. den Ministerpräsidenten der Länder im Hinblick auf den Verlust der Beamtenrechte das Gnadenrecht zu ( § 50 BBG ).

Das Gnadenrecht kann delegiert werden und beinhaltet das Recht zur Beseitigung oder Milderung der beamtenrechtlichen Folgen, die sich aus dem Strafurteil ergeben haben. Wird der Verlust der Beamtenrechte durch den Gnadenerweis vollkommen beseitigt oder durch ein Wiederaufnahmeverfahren ( § 51 BBG ; § 24 Abs. 2 BRRG ) in der Weise revidiert, dass der Verlust der Beamtenrechte nicht eintritt, so gilt das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen (beendet). Der Beamte erlangt die Rechtsstellung wieder, die er vor dem Verlust der Beamtenrechte hatte.  Ansonsten kann der Beamte nach erfolglosem Widerspruch Feststellungsklage (Klage auf Feststellung, dass der Verlust der Beamtenrechte nicht eingetreten ist) oder Leistungsklage (Klage auf Fortzahlung der Bezüge) erheben.

59073 Postings, 8764 Tage zombi17Ach vergiss es einfach

 
  
    #33
17.09.08 23:36

16763 Postings, 8499 Tage ThomastradamusWie hätte es denn sein müssen, dass der

 
  
    #34
17.09.08 23:36
Finger woanders hin gezeigt hätte?
[ ] Die Polizisten hätten aussagen müssen, er habe sich selbst aus dem Auto geworfen
[ ] Die Polizisten hätten ihn auf einer Brücke aussetzen sollen
[ ] Die Polizisten hätten aussagen sollen, der sah nur so aus wie der, den sie mitgenommen haben

Es steht also für Dich nicht fest, dass die beiden Verurteilten ihn dort ausgesetzt haben, wo er anschließend zu Tode kam?

Wie könnte es denn Deiner Meinung nach gewesen sein?

Gruß,
T.  

19233 Postings, 6565 Tage angelamkann ich mir nur ne militärische definition vor-

 
  
    #35
17.09.08 23:37
stellen??  

26159 Postings, 7569 Tage AbsoluterNeulingzombi - Du hast insofern Recht, als...

 
  
    #36
17.09.08 23:38
...keiner ausser den beiden Polizisten dabei war. Das Gericht kann sich also nur der plausibelsten/belegbarsten Version der Wahrheit nähern und muss dabei "im Zweifel für den Angeklagten" berücksichtigen. Wobei fraglich ist, ob die subjektive "Wahrheit" der Polizisten der "wirklichen Wahrheit" näher wäre...

59073 Postings, 8764 Tage zombi17Ich bin doch nicht Don Quichote

 
  
    #37
17.09.08 23:39
Die Polizisten haben es vermasselt und gut ist. Ich krieche zu Kreuze und fordere die Höchststrafe  

31082 Postings, 8460 Tage sportsstar...gilt also nicht für Polizisten,

 
  
    #38
17.09.08 23:40
da diese für die innere zuständig sind?

19233 Postings, 6565 Tage angelamund nun drehen wir uns im kreis

 
  
    #39
17.09.08 23:40

31082 Postings, 8460 Tage sportsstarich nicht

 
  
    #40
17.09.08 23:41
da wird mir immer schwindelig..

19233 Postings, 6565 Tage angelamsporti - ich durfte lernen, dass mein bauchgefühl

 
  
    #41
3
17.09.08 23:42
sehr wenig mit dem juristischem verständnis zu tun hat. keine ahnung :-(  

59073 Postings, 8764 Tage zombi17Es reicht auch für heute

 
  
    #42
1
17.09.08 23:42
Gute Nacht  

26159 Postings, 7569 Tage AbsoluterNeulingHier Sports*

 
  
    #43
1
17.09.08 23:43
http://www.strafrecht.euv-frankfurt-o.de/94.127.0.html

Aber Du liegst sicher richtig, dass das nichts für Polizisten ist. Eher höher Bundesbeamte, etc.

31082 Postings, 8460 Tage sportsstarOffensichtlich scheint es aber zu stimmen, Angie

 
  
    #44
17.09.08 23:44
...ja, Nacht Zombi.

16763 Postings, 8499 Tage Thomastradamus@42 - stimmt!

 
  
    #45
1
17.09.08 23:45
Machen wir in 16 Minuten weiter... ;-)

Gruß,
T.

26159 Postings, 7569 Tage AbsoluterNeulingsportsstar - das StGB gilt erstmal für alle.

 
  
    #46
17.09.08 23:46
Aber die meisten kommen nicht in die Lage, Staatsgeheimnisse auszuplaudern ;-)

31082 Postings, 8460 Tage sportsstarJa, AN

 
  
    #47
17.09.08 23:48
äußere Sicherheit bezieht sich wohl definitv nur auf die Sicherheit in Bezug auf den Staat. Der Fall ist definitiv ne innere Angelegenheit.

Wenn allerdings nun Polizisten nen Terrorfreak fahrlässig und vorsätzlich laufen lassen würden, fiele dies sicherlich unter den Aspekt der äußeren Sicherheit.

19233 Postings, 6565 Tage angelamwenn er überfahren würde eher nicht..

 
  
    #48
3
17.09.08 23:50

31082 Postings, 8460 Tage sportsstar...das war ein "schwarzer Humor" Witzig-Stern

 
  
    #49
1
17.09.08 23:51

26159 Postings, 7569 Tage AbsoluterNeulingDu meinst, der Junge war ein ausländischer Spion?

 
  
    #50
1
17.09.08 23:51
Hmm, sagt Dir der Begriff "Chemtrails" was?

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