Richter schickt Koma-Schläger nach Hause
Seite 2 von 3 Neuester Beitrag: 29.08.08 18:03 | ||||
Eröffnet am: | 05.08.08 09:13 | von: RockeFäller | Anzahl Beiträge: | 53 |
Neuester Beitrag: | 29.08.08 18:03 | von: Just1 | Leser gesamt: | 4.229 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 6 | |
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Keineswegs gibt jedoch der Bericht hinreichend Auskunft über das Geschehen !...
Die Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB zeichnet sich in ihrem ersten Absatz dadurch aus, dass die schwere Verletzungsfolge nicht absichtlich eingetreten ist oder dies jedenfalls nicht anders nachgewiesen werden kann.
Der Bericht suggeriert jedoch, dass die Verletzungsfolge ebenfalls VORSÄTZLICH geschah...
Der Bericht will damit erreichen, dass man sich in der Weise gegen E. und das Gericht empört, wie es in diesem Forum geschieht.
Auch die weiteren entlastenden Gesichtspunkte werden schlicht unterschlagen, siehe oben...
Alle die sich hier OHNE NÄHERE KENNTNIS DES SACHVERHALTS empören gehen der Bildzeitung auf den Leim...
bei deutschen Bürgern hingegen kräftig hingelangt
wird;
hat das hohe gericht da etwa bißchen bammel,es
könnte in der dämmerung mal haue geben?
oder gibts da anweisungen von oben, bei der
urteilssprechung zu zeigen, daß wir ausländer-
liebende gutmenschen sind;
oder sollte man auch mal die privatkonten eines
solchen "Richters" überprüfen,ob da vierlleicht
was geflossen ist?
In einer Sache geb ich der 'aufgebrachten Menge' allerdings recht: Wäre das Opfer ein Ausländer und der Täter ein Deutscher gewesen, wärs vermutlich ein Anklage wegen versuchten Mordes geworden und der Generalbundeaanwalt hätte wegen irgenwelchem Naziklimbim ermittelt. Ich erinnere an den Potsdamer Fall, wo ein radehackevoller Farbiger nach einem Streit ins Koma fiel.
darüber hinaus verstehe ich auch nicht - weshalb der täter nicht dazu gezwungen wird sich an den finanziellen auswirkungen seiner tat zu beteiligen. den menschen den es dort erwischt hat, um den darf sich nunmehr wieder die allgemeinheit kümmern.
dem täter verbleibt es - sich 2 jahre nichts zu schulden kommen zu lassen - das soll alles sein, dafür, dass er einem menschen das leben zerstört hat und der gesellschaft einen weiteren lebenslangen pflegefall bescherrt hat.
gefängnisstrafe hin oder her - aber irgendeine art sanktionierung muss doch erfolgen. ohne sanktion keine verhaltensänderung - das funktioniert schon bei kindern und selbst im tierreich.
lerneffekt: ich kann leute zusammenprügeln ohne ende - bestraft werde ich dann eh nicht - und die verantwortung für meine taten muss ich auch nicht übernehmen.
ich versuche diese strategie mal nachdem ich falsch geparkt habe - da muss ich die verantwortung übernehmen und werde vom staat sanktioniert!
18-jährige Straftäter werden regelmäßig nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das geht auch bei älteren Typen, wenn der Richter der Meinung ist, die wären geistig noch nicht reif.
...wenn dieses Handeln der Justiz, des Volkes Merheit Wille ist (was sich ja im Thread auch schon teilweise abzeichnet), na dann gute Nacht!
RF
Q.: bild.de
Ausweisung nach „Ehrenmord“
Über die Ausweisung eines wegen Mordes verurteilten 22-Jährigen in die Türkei will das Verwaltungsgericht Stuttgart entscheiden. Das Landgericht Stuttgart hatte den Täter 2005 zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt, weil er im Oktober 2004 den Freund seiner 26-jährigen Schwester mit 40 Messerstichen „zur Wiederherstellung der Familienehre“ getötet hatte. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte am 1. Februar 2006 seine Ausweisung angeordnet. Der Türke argumentiert nun, es liege keine konkrete Wiederholungsgefahr vor, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bei einer Ausweisung türkischer Staatsangehöriger gegeben sein müsse. Außerdem habe er schutzwürdige Bindungen zu seiner Mutter und zu seinen Geschwistern, die in Deutschland leben. Damit sei er faktisch Inländer
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- schutzwürde Beziehung zu seiner Mutter und Geschwistern
ich lach mir einen ast - ich habe keinen schimmer was beides bedeuten soll.
sofern keine konkrete so doch allerdings eine latente wiederholungsgefahr vorliegt - sollte das ja eigentlich schon reichen. insbesondere wenn es "schutzbedürftige" angehörige gibt - erscheint mir eine wiederholungsgefahr möglich!
"Ey alder, isch kann den Arschloch doch net nochmal absteschen! Is doch schon tot!"
Man(n) verzeihe mir meinen Sarkasmus...
RF
Wieviel kriminelle Energie bzw. Gewaltpotenzial muss man bitte haben, um jemanden ins Koma zu prügeln oder mit 40 Messerstichen kalt zu machen!?! Da scheiß ich doch auf Wiederholungsgefahr!
RF
auf seiner wiese gewachsen - diese argementation
stammt mit sicherheit von seinem verteidiger,den
man am besten auch gleich mit ausweist
Der so genannte Koma-Schläger Erdinc S. ist von einem Richter in Untersuchungshaft geschickt worden. Der junge Mann soll bereits am 23. Juni an einer Straßenbahnhaltestelle in Ostheim grundlos auf einen Passanten eingeschlagen haben.
Das Opfer hatte den Schläger erst kürzlich auf einem Polizeifoto erkannt - am Mittwoch wurde der junge Mann festgenommen.
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Das Gericht konnte damals „keine schädlichen Neigungen“ bei Erdinc S. feststellen. Jetzt wurde bekannt, dass er nur drei Wochen später erneut zuschlug.
Das Urteil hatte damals in Köln für erhebliche Diskussionen gesorgt. Das Gericht hatte dem jungen Mann auch deshalb eine günstige Sozialprognose ausgestellt, weil seine Freundin ein Kind erwartete. Inzwischen ist Erdinc S. Vater geworden. Nun sitzt er in Haft und muss mit einem neuen Verfahren rechnen.
Quelle: http://www.ksta.de/html/artikel/1218660448499.shtml
ps ich bin kein nazi, aber die anderen parteien sind Antideutsch!
Gute Sozialprgnose wegen Vaterwerdung?
Der spinnt wohl. Wie viele Kinder werden totgeschlagen von jähzornigen Eltern?