Rauchverbot teilweise verfassungswidirg
Seite 2 von 3 Neuester Beitrag: 30.07.08 16:27 | ||||
Eröffnet am: | 30.07.08 10:13 | von: unruhestand | Anzahl Beiträge: | 56 |
Neuester Beitrag: | 30.07.08 16:27 | von: kiiwii | Leser gesamt: | 7.933 |
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Dann sollten wir noch gleich das Grillen im Freien verbieten - und Kaminöfen, Heizungen, etc.
hier wird ignoriert, dass nichtrauchen der gesunde normalzustand ist, nicht das rauchen. daher sollten nicht nichtraucher zuhause bleiben, sondern raucher.
ich geh ja auch nicht mit baseballschlaeger in die kneipe und vertrimm andere leute.
und bzgl alkohol... gibt es passiv-alkoholiker, so wie es passiv-raucher gibt?
meinetwegen sollen doch raucher 300 millionen ziggis am tag qualmen - mir egal ... aber dann bitte dort, wo sie andere damit nicht gesundheitlich beeinträchtigen.
die unfähigkeit eine klare bundeseinheitliche regelung hinzubekommen ist einfach nur traurig und erinnert mich an puren aktionismus ála dosenpfand.
das problem ist: leider kann eine gesetzgebung nicht jeden kleinen einzelfall berücksichtigen - und leider muss dem einen oder anderen auf die füße getreten werden, das ist dann eben so.
alleine wenn ich an die gottverdammten feinstaubplaketten für das auto denke - da müssen nun auch viele menschen und betriebe gucken wie sie damit klar kommen. ausnahmen gibt es nur gegen horende gebühren.
beim rauchen ist das natürlich undenkbar!
für mich ist dieses urteil ein schlag ins gesicht für alle nichtraucher... aber das scheint ja noch immer eine minderheit zu sein.
also müssen wir weiterhin stinkende klamotten und passivrauchen ertragen, will man sich mal in eine kneipe setzen... zum kotzen!
Hasenfuss: In die Discos dürfen Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben.
Wie soll das gehen? Disocos nür für über 18 Jährige?
eigenen bude verbieten will,dem nagel ich mit den lungenflügel anne tür.
Posting Nr 8 ist ein sehr gutes Beispiel dafür, #19 übrigens auch
Mit Freiwilligkeit geht sowas nun Mal nicht, da haben die letzten Jahrzehnte gezeigt!
Der Vorsitzende Richter und Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verwies ausdrücklich darauf, dass ein ausnahmsloses Rauchverbot in allen Gaststätten wegen des Schutzes der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens möglich sei. Eine Regelung, die einem solchen Ziel dient, hätte "verfassungsrechtlich Vorrang vor der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher", sagte Papier.
( AFP )
aber nicht immer,
raucherlaubnis ja,
aber nicht immer,
gestaffelt nach bundesländern, möglichts unterschiedlich,
damit grenzgänger die wahlmöglichkeit haben,
tageszeitabhänging sollten die regelungen variabel gestaltet werden,
weiterhin sollte eine bundesamt für raucher geschaffen werden,
ein Amt für nichtraucher, allerdings sollten hier die länder die verwaltungshoheit haben.
rauchminister sollten von den bürgern durch direktwahl gewählt werden.
die kommunen sollten rauchabfallbehälter bereitstellen,
blaue tonne - wenn die zig. bis zum filter verbraucht ist,
gelbe tonne, für die, die etwas mehr überlasssen.
ich sehe schon den fachanwalt für raucherrecht
den fachanwalt für nichtraucherrecht kommen.
die ersten 5 zeilen habe ich geschrieben mit einer zigarette in der hand,
die restlichen zeilen wurden rauchfrei geschrieben - (bischen nachhusten)
um den jugenschutz zu gewährleisten, schlage ich schüler, jugend- und besonders
für frauen geeignete zigaretten vor.
freizügich und dann auf der zugspitze verboten.einverstanden.dat iss dan dat nord-
süd gefälle.
Zahlen und Fakten rund ums Rauchen
Hamburg (dpa) - Tabak ist die häufigste vermeidbare Todesursache. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stirbt alle sechs Sekunden ein Mensch an den Folgen des Rauchens. Weitere Zahlen und Fakten rund ums Rauchen:
RAUCHER: In Deutschland raucht rund ein Drittel der Erwachsenen. Das sind etwa 16 Millionen Menschen. Unter Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren greift fast jeder fünfte zur Zigarette. Für eine Schachtel mit 17 Stück zahlen die Verbraucher etwa vier Euro.
TABAKRAUCH: Beim Verbrennen einer Zigarette entstehen mehr als 4800 chemische Stoffe. Etliche davon sind hochgradig giftig und krebserregend. Neben Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid entstehen unter anderem Benzol, Arsen und Polonium. Für Nikotin liegt der gesetzliche Grenzwert im Rauch einer Zigarette bei einem Milligramm, für Teer und Kohlenmonoxid bei zehn Milligramm.
GESUNDHEITSFOLGEN: Wegen ihres Tabakkonsums sterben bundesweit jährlich etwa 140 000 Menschen vorzeitig. Zu den häufigsten Folgen des Rauchens gehören Krebs (besonders Lungenkrebs), Kreislauf- und Atemwegserkrankungen sowie Magengeschwüre. Durch Passivrauchen kommen jährlich rund 3300 Menschen ums Leben.
VOLKSWIRTSCHAFTLICHE KOSTEN: Die Kosten des Rauchens für die Gesellschaft werden von der Bundesregierung auf 18,8 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Darunter fallen Ausgaben für ambulante und stationäre Behandlung, Arzneimittel, Produktivitätseinbußen sowie Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit.
ZIGARETTENABSATZ: Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 91,5 Milliarden versteuerte Zigaretten verkauft. Seit 2002 ist der Absatz um mehr als ein Drittel eingebrochen. Schätzungen zufolge ist allerdings jede fünfte gerauchte Zigarette geschmuggelt.
STEUER: Der Bund kassierte 2007 mehr als 14 Milliarden Euro an Tabaksteuer. Das war knapp ein Prozent weniger als im Vorjahr. Vom Preis einer Zigarette von derzeit etwa 23,5 Cent entfallen 76 Prozent auf Tabak- und Mehrwertsteuer.
weil der Dreck der aus dem Auspuff kommt
noch viel schlimmer ist, als das Rauchen
einer oder mehreren Zigaretten.
wer stoppt den Straßenschmutz durch LKWs und PKWs in unseren Stätten?
keiner weil das nicht geht, aber gegen Raucher kann man es ja machen!
GEKIPPTES RAUCHVERBOT
Kneipenwirte bejubeln Karlsruher Richterspruch
Erfolg für Deutschlands Eckkneipen-Wirte: Das Bundesverfassungsgericht hat das Rauchverbot gekippt. Bis 2010 müssen die Länder neue Regelungen finden. Die Entscheidung könnte dann allerdings auch dazu führen, dass das Rauchen künftig in Gaststätten komplett verboten wird.
Hamburg/Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die Rauchverbote in Einraumkneipen, wie sie in den meisten Bundesländern gelten, gekippt und Nachbesserungen gefordert. In dem mit Spannung erwarteten Grundsatzurteil erklärte das oberste deutsche Gericht am Mittwoch zwar strikte und absolute Rauchverbote in allen Gaststätten für verfassungsgemäß. Wenn aber Ausnahmen für größere Kneipen zugelassen würden, müssten sich auch Einraumkneipen als Raucherlokale kennzeichnen dürfen. Eine Neufassung der Gesetze muss bis zum 31. Dezember 2009 erfolgen.
Bis dahin gilt eine Übergangsreglung: Einraumkneipen unter 75 Quadratmetern können sich nun als Raucherkneipen deklarieren. Der Eintritt für Jugendliche unter 18 Jahren muss dort allerdings untersagt werden, und es darf auch kein selbst zubereitetes Essen angeboten werden. Auch Discotheken dürfen einen abgeschlossenen Raucherraum anbieten, wenn dort nur Erwachsene Zutritt haben. Nach der erlassenen Übergangsregelung dürfen sich in den Raucherräumen von Discos aber keine Tanzflächen befinden.
Die beiden Beschwerdeführer reagierten erleichtert auf das Urteil: "Ich sehe wieder Licht am Ende des Tunnels", sagte der Tübinger "Pfauen"-Wirt Uli Neu in Karlsruhe. "Meine Existenz ist gerettet." Er hoffe nun auf eine rasche Neuregelung. Die Berliner Wirtin Sylvia Thimm zeigte sich erfreut, dass ihre Gäste vor Beginn der kühleren Saison wieder in der Kneipe rauchen dürften.
Das Karlsruher Urteil erging mit sechs zu zwei Stimmen. Mit der Grundsatzentscheidung haben die Verfassungsrichter die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin für verfassungswidrig erklärt. Da die meisten anderen Bundesländer aber vergleichbare Regelungen haben, müssen die Rauchverbote in Gaststätten auch dort überarbeitet werden. Mit dem Urteil des Ersten Senats unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier hatten die Verfassungsbeschwerden zweier Wirte aus Berlin und Tübingen und den Gesellschaftern einer Großdiscothek in Heilbronn Erfolg.
Aus dem Urteil des Ersten Senats folgt, dass gegenwärtig nur die Gesetze Bayerns und des Saarlands der Verfassung entsprechen. Denn in Bayern gilt in Gaststätten und Bierzelten bisher ein absolutes Rauchverbot. Im Saarland ist hingegen das Rauchen sowohl in inhabergeführten Eckkneipen als auch in abgetrennten Raucherzimmern von Mehrraumgaststätten erlaubt. Die übrigen Bundesländer erlauben hingegen Lokalen mit mehreren Räumen die Einrichtung eines Raucherzimmers, in Einraumkneipen gilt dagegen ein absolutes Rauchverbot.
Diese Länderparlamente haben jetzt bis Ende 2009 die Wahl, entweder ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten nach dem Vorbild Bayerns zu beschließen oder Ausnahmen zuzulassen. Dann müssen sie aber auch Eckkneipen in das Ausnahmekonzept einbeziehen. Der Erste Senat begründet das damit, dass das jetzige Konzept mit existenziellen Einkommenseinbußen für Einraumkneipen verbunden sei. Es verletzte das Grundrecht der Berufsfreiheit, wenn Kleingastronomen keine Raucherkneipe anbieten dürften, Mehrraumkneipen aber Raucherzimmer anbieten dürften. Denn rauchende Stammgäste wanderten dann aus den Eckkneipen ab. Das bedeute aber einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit der Eckkneipen-Wirte.
Verfassungsgemäß wäre dagegen ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten. Der Erste Senat begründet das mit den schweren Schäden, die das Passivrauchen auslösen kann. Die Verfassungsrichter zitieren im Urteil unter anderem die Studien des Deutschen Krebsforschungszentrums. Auch wenn es andere wissenschaftliche Aussagen zur Gefahr des Passivrauchens gebe, habe der Gesetzgeber von schweren Gesundheitsgefahren ausgehen dürfen.
Der Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen sei ein "überragend wichtiges Gemeinwohlziel", so die Richter. Deshalb sei ein absolutes Rauchverbot in allen öffentlichen Gaststätten verfassungsgemäß. Die dann für alle Wirte geltende Einschränkung der Berufsfreiheit wäre dann verhältnismäßig.
In den betroffenen Ländern und bei den Klägern wurde das Urteil positiv aufgenommen. Unklarheit besteht jedoch über das weitere Vorgehen. "Wir fühlen uns bestätigt, müssen aber nacharbeiten", sagte die baden-württembergische Sozialministerin Monika Stolz (CDU) in Karlsruhe. Die Ministerin machte deutlich, dass sie einer klaren Verbotslösung den Vorzug geben würde: "Je mehr Ausnahmen man macht, desto unklarer und bürokratischer wird ein Gesetz." Allerdings müsse die politische Diskussion der nächsten Monate zeigen, ob im Südwesten ein Gesetz mit den von Karlsruhe angemahnten Ausnahmeregelungen auch für Eckkneipen geschaffen werde.
Die Drogenbeauftragte des Bundes, Sabine Bätzing, appellierte an die Länder, nun strikte Rauchverbote zu erlassen. "Es ist ein Urteil für den Nichtraucherschutz und gegen Ausnahmeregelungen", sagte sie in Karlsruhe. Das Gericht habe deutlich betont, dass ein absolutes Rauchverbot der richtige Weg wäre, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Nun gelte es, die bestehenden Ausnahmen aus den Landesgesetzen zu streichen.
Auch der Berliner Gesundheitsstaatssekretär Benjamin-Immanuel Hoff zeigte sich "sehr zufrieden" mit dem Urteil. Ob es in Berlin weiter Ausnahmen vom Rauchverbot geben werde, müsse die politische Diskussion zeigen.
flo/AP/dpa
URL:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,569043,00.html
Helge Sodan, Verfassungsrechtler und Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht sagte stern.de: "Am interessantesten finde ich, dass das Bundesverfassungsgericht ein absolutes Rauchverbot - ohne Ausnahmen - für grundgesetzkonform hält. Das ist eine Steilvorlage für die Politik, ein generelles Rauchverbot umzusetzen. Sollte die Politik dazu gewillt sein, würde sich für die Wirte der Gang nach Karlsruhe als Pyrrhussieg erwiesen haben." Angesichts der Kosten für das Gesundheitssystem und den Gefahren, die Rauchen verursacht, halte er ein generelles Rauchverbot auch für zwingend erforderlich. "Zudem wäre es eindeutig und damit fair allen Betroffenen gegenüber", so Sodan.
http://www.stern.de/politik/deutschland/...l-Beide-Seiten/632780.html