Arschloch


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Neuester Beitrag: 21.05.09 01:08
Eröffnet am:24.03.08 14:11von: ottifantAnzahl Beiträge:45
Neuester Beitrag:21.05.09 01:08von: BarCodeLeser gesamt:10.409
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5335 Postings, 6343 Tage e l a i n e#23 ob ich christin bin oder nicht

 
  
    #26
1
21.05.08 18:30
ist hier doch wohl völlig nebensächlich.

man kann sich schließlich nicht nur über dinge eine meinung bilden, die man selber ist oder hat!

sonst müssten hier so einige leute zurückhaltung üben.

15491 Postings, 9220 Tage preisübrigens , sie haben ihn !

 
  
    #27
1
21.05.08 18:42

7538 Postings, 8665 Tage Luki2Morddrohungen gegen den Angeklagten

 
  
    #28
3
02.11.08 17:21
Holzklotz-Fall
Morddrohungen gegen den Angeklagten

Der Tod von Olga K. hat Aufsehen erregt: Sie war das Opfer des Holzklotzwerfers. Beim Prozess muss nun der mutmaßliche Täter beschützt werden.
Von Hans Holzhaider

weiter:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/470/316353/text/

8584 Postings, 8631 Tage RheumaxNicht nur gegen den Angeklagten..

 
  
    #29
1
02.11.08 17:35

21368 Postings, 8556 Tage ottifantIch bin nicht schuld an dem Unfall

 
  
    #30
2
24.03.09 11:23
Oldenburg - Im Prozess um den tödlichen Holzklotzwurf von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg behauptet der Angeklagte, nicht schuld am Tod der zweifachen Mutter zu sein.

http://www.merkur-online.de/nachrichten/welt/...schweigen-105217.html

21368 Postings, 8556 Tage ottifantEs geht weiter

 
  
    #31
1
24.04.09 14:49
http://www.abendzeitung.de/ticker/101863

Oldenburg (dpa) - Ein Gutachter hält den Angeklagten im Prozess um den tödlichen Holzklotzwurf auf der Autobahn 29 bei Oldenburg für voll schuldfähig. Der Mann sei in seiner Steuerungsfähigkeit nicht eingeschränkt gewesen.

61594 Postings, 7709 Tage lassmichreinY E S ! ! Lebenslang für das Arschloch ! :)

 
  
    #32
4
20.05.09 14:47
OLDENBURG

Angeklagter im Holzklotz-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt

Höchststrafe für Nikolai H.: Der 31-Jährige muss wegen Mordes und mehrfachen Mordversuchs lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Oldenburg sieht es als erwiesen an, dass er vor einem Jahr mit einem Holzklotz-Wurf von einer Autobahnbrücke eine Mutter in einem Fahrzeug tötete.

Oldenburg - Wegen des tödlichen Holzklotzwurfs von einer Autobahnbrücke am Ostersonntag 2008 muss der Angeklagte Nikolai H. lebenslang in Haft. Das Landgericht Oldenburg verurteilte den 31-Jährigen am Mittwoch wegen Mordes, dreifachen Mordversuchs und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

 

[...] 

 

Bei dem tödlichen Wurf von einer Brücke in Oldenburg auf die A29 war am 23. März vergangenen Jahres eine 33-jährige Mutter zweier Kinder ums Leben gekommen. Vor genau einem Jahr war Haftbefehl gegen Nikolai H. erlassen worden, der sich zunächst als Zeuge gemeldet hatte. Am 21. Mai hatte er ein Geständnis abgelegt - das er am 9. Juni widerrief, wobei er sich auf Entzugserscheinungen und polizeilichen Druck berief.

Mehr in Kürze auf SPIEGEL ONLINE.

Q: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,626004,00.html

61594 Postings, 7709 Tage lassmichreinEndlich mal ein Richter der durchgreift !! :))

 
  
    #33
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20.05.09 14:52
Hoffentlich nehmen sich an dem viele ein Beispiel !! :))

10365 Postings, 8660 Tage chartgranatesehr gut !!

 
  
    #34
1
20.05.09 14:52

11094 Postings, 6467 Tage sirushoffen wir mal dass er es auch wirklich war

 
  
    #35
2
20.05.09 14:53

2505 Postings, 8890 Tage copparaschade, dass nur die seltensten

 
  
    #36
2
20.05.09 15:01
mordfälle gerecht bestraft werden. denke an all die kindermörder, die nach 5 jahren wieder frei herumlaufen.  

21880 Postings, 8301 Tage utscheckBerufung??

 
  
    #37
20.05.09 17:21

11094 Postings, 6467 Tage sirusaha

 
  
    #38
1
20.05.09 17:46
"denke an all die kindermörder, die nach 5 jahren wieder frei herumlaufen. "

das müssen tausende sein...
sag mir einen fall in deutschland.....  

3429 Postings, 7070 Tage gifmemorenaja,,,

 
  
    #39
20.05.09 17:54
die ermittlungen haben keinen anderen täter offenbaren können - zudem gab es ein geständnis.

das verrückte ist nun, dass behauptet wird... er ... also der nun verurteilte täter ... habe die schuld für einen freund auf sich genommen ...hä!?
klar - so nach dem motto: "hey - ich habe da eine frau getötet, weil ich - aus was für gründen auch immer - einen holzklotz auf die strasse geworfen habe. kannst du da für mich die schuld übernehmen?" - Klar... Kein ding!

zugegeben... ich habe den satz nett ausformuliert - eigentlich müsste der ja lauten: "ich strasse - krassen holzklotz - frau tot.... scheiße... du schuld?"

es ist aber insgesamt bitter, dass das deutsche Rechtssystem nicht in der Lage ist, innerhalb eines Jahres zu einem rechtskräftiges Urteil zu kommen. der fall geht weiter - Revision .... wer zahlt eigentlich den Anwalt!?

schon bitter, wenn man seine frau/mutter verliert - weil irgendein wirrkopf aus frust sowas macht. ... man muss sich mal die hilflosigkeit der familie vorstellen.  

2505 Postings, 8890 Tage copparaheute erwachte komapatienten

 
  
    #40
20.05.09 19:26
bei ariva? ich notiere mir die fälle nicht einzeln, entschuldige.
natürlich nicht jeden monat wird ein fall bekantgegeben, wenn du aber die letzten 20 jahre zurückblickst, waren es einige.
auch manch vorzeitig entlassene mordete erneut.

tja - wenn da "jemand" noch vor 20 jahren stehend unter den tisch spazieren konnte...  

36845 Postings, 7742 Tage TaliskerSchwachfug, coppara

 
  
    #41
2
20.05.09 19:29
Auf Mord steht lebenslänglich. Punkt.
Nach 15 Jahren kann es die erste Haftprüfung geben, sprich, da kann ein Mörder frühestens auf Bewährung entlassen werden. Auch wenn es mit deinem Stammtischgeblubber nicht kompatibel ist.

Das Urteil ist rechtskräftig. Ne Revision ist keine Berufungsverhandlung.

Aber, seit neuestem wissen wir das, das Urteil taugt nichts. Denn ein Landgericht ist nicht kompetent. War erst neulich hier bei kiiwiipedia zu lesen.
Und dann ist das so. Ebenfalls Punkt.
Gruß
Talisker  

2505 Postings, 8890 Tage copparaSchwachfug?

 
  
    #42
20.05.09 20:47
das obige ist etwa so - die erde ist ne kugel...da rollt man wiederstandlos, oder? nein, so einfach ist das nicht.
das weist auch du sicherlich nur so gut.

habe keine lust das thema fortzuführen um hier reihenweise seitenlinks zu kopieren - google selbst etwas ( zb. vorzeitige haftentlassung bei kindsmord, etc. )...so wiesst dann selbst was Schwachfug und Stammtischgeblubber ist.  

36845 Postings, 7742 Tage TaliskerIch habe gegoogelt.

 
  
    #43
1
21.05.09 00:14
Konnte nix finden. Ein Bsp. würde mir schon reichen...

Eines muss ich allerdings korrigieren. Das Urteil ist bei noch anhängiger Revision nicht rechtskräftig.

Übrigens ein tolles Bild, "die erde ist ne kugel...da rollt man wiederstandlos, oder?", voll stimmig in sich.

Gruß
Talisker  

19607 Postings, 6655 Tage etküttwieetküttdie Erde ist keine Kugel *fg*

 
  
    #44
21.05.09 00:27
Angehängte Grafik:
erde.gif
erde.gif

69033 Postings, 7694 Tage BarCodeHab auch ml gegoogelt

 
  
    #45
1
21.05.09 01:08
und keinen Fall vorzeitiger Haftentlassung gefunden. Meistens wird lebenslänglich und "besondere Sschwere der Schuld" verhängt, was Entlassung nach 15 Jahren verhindert.

Paar Beispiele der spektakulären Fälle der letzten Jahre:

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Gäfgen war im Sommer 2003 vom Landgericht Frankfurt/Main wegen der Entführung und Ermordung des elfjährigen Jakob von Metzler zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte dabei zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt.
2. Januar 2007

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Markus Wirtz und Markus Lewendel sind wegen Mordes an den Geschwistern Tom und Sonja zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
....
Der Richter wies darauf hin, dass in Nordrhein-Westfalen zu lebenslanger Haft Verurteilte im Durchschnitt 20 Jahre und zwei Monate inhaftiert bleiben. Bei einer besonderen Schwere der Schuld werde in diesem Bundesland im Schnitt erstmals nach 18 Jahren geprüft, ob Umstände für eine vorzeitige Haftentlassung vorliegen. "Eine Entlassung wird hier wohl erst weit jenseits der 18 Jahre möglich sein", sagte er.

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Der Mörder von Hannah wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Zusätzlich wurde vom Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt, womit eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist.

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Das Gericht mit dem Vorsitzenden Richter Berend Appelkamp verhängte Lebenslang wegen Entziehung Minderjähriger, Freiheitsberaubung mit Todesfolge, schwerer sexueller Nötigung und Mordes in zwei Fällen. Es stellte die besondere Schwere der Schuld fest, so dass der Angeklagte nicht nach 15 Jahren schon wieder in die Freiheit entlassen werden kann, und es ordnete Sicherungsverwahrung an. Das bedeutet, dass Hoffmann auch nach Verbüßung der Haftstrafe noch nicht auf freien Fuß kommt, sondern dass im Abstand von jeweils zwei Jahren geprüft wird, ob er weiterhin eine Gefahr darstellt.

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Zwickau - Der Mörder und Vergewaltiger der sechsjährigen Ayla hat die Höchststrafe erhalten: Das Landgericht Zwickau verurteilte den vorbestraften 37jährigen Mario L. am Mittwoch zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

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Rieken wurde im November 1998 vom Landgericht Oldenburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest, die eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt.
Im März 1998 vergewaltigte und ermordete er die elfjährige Christina Nytsch aus dem 30 Kilometer entfernten Ort Strücklingen.

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