Dt. Steinzeug . . jetzt wieder einen Kauf wert . .
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Eröffnet am: | 24.07.06 16:03 | von: lhcim | Anzahl Beiträge: | 269 |
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mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG
20.02.2013 15:55
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Deutsche Steinzeug
Cremer & Breuer
Aktiengesellschaft,
Frechen
Wertpapier-Kenn-Nummer A1PHAP
ISIN DE000A1PHAP7
Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG:
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
Am 14. Februar 2013 hat uns der Geschäftsführer des Konsortiums V der
Familienaktionäre der Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG, Herr
Franz-Egon Wirtz, namens und im Auftrag der nachfolgend genannten Personen
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
1. Der Stimmrechtsanteil von Herrn Heinz Bochem, wohnhaft Bundesrepublik
Deutschland, hat am 12. Januar 2009 die Schwellen von 5 % und 3 %
unterschritten und betrug an diesem Tag 0 % (entsprechend 0 Stimmrechten).
2. Der Stimmrechtsanteil von Frau Stephanie Ungermann, wohnhaft
Bundesrepublik Deutschland, hat am 12. Januar 2009 die Schwellen von 3 %
und 5 % überschritten und betrug an diesem Tag 7,32 % (entspricht 2.020.280
Stimmrechten). Davon waren Frau Ungermann 7,30 % (entsprechend 2.017.081
Stimmrechten) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
3. Der Stimmrechtsanteil von Frau Bärbel Kirchberger, wohnhaft
Bundesrepublik Deutschland, hat am 2. Mai 2009 die Schwellen von 3 % und 5
% überschritten und betrug an diesem Tag 7,32 % (entspricht 2.020.280
Stimmrechten). Davon waren Frau Kirchberger 7,31 % (entsprechend 2.019.678
Stimmrechten) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
4. Der Stimmrechtsanteil von Frau Corena Päffgen, wohnhaft Bundesrepublik
Deutschland, hat am 14. August 2012 die Schwellen von 3 % und 5 %
überschritten und betrug an diesem Tag 6,18 % (entspricht 1.136.872
Stimmrechten). Davon waren Frau Päffgen 6,14 % (entsprechend 1.130.205
Stimmrechten) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
5. Der Stimmrechtsanteil der nachfolgend genannten Personen hat am 2.
Oktober 2012 die Schwelle von 5 % und 3 % unterschritten und betrug an
diesem Tag wie folgt:
^
Name Sitz / Stimmre- Anzahl Nach § 22 Abs. 2 Anzahl nach
22§
Staat bzw. chtsant- Stimmre- WpHG Abs. 2 WpHG
Wohnsitz eil chte zuzurechnender zuzurechnender
Stimmrechtsanteil Stimmrechte
Schlief- Bundesrep 0 % 0 0 % 0
er,Frank ublik
Deutschla
nd
Schlief- Bundesrep 0 % 0 0 % 0
er,Thomas ublik
Deutschla
nd
°
6. Der Stimmrechtsanteil der nachfolgend genannten Personen hat am 31.
Oktober 2012 die Schwelle von 5 % unterschritten und betrug an diesem Tag
wie folgt:
^
Name Sitz / Stimmre- Anzahl Nach § 22 Abs. Anzahl nach § 22
Staat chtsant- Stimmre- 2 WpHG Abs. 2 WpHG
bzw. eil chte zuzurechnender zuzurechnender
Wohnsitz Stimmrechtsant- Stimmrechte
eil
Bochem,J- Bundesre 4,55 % 836.872 4,54 % 835.388
akob publik
Deutschl
and
Cremer,M- Bundesre 4,55 % 836.872 4,53 % 834.730
atthias publik
Deutschl
and
Dannenma- Bundesre 4,55 % 836.872 4,53 % 833.033
nn,Annel- publik
iese Deutschl
and
Daxner,H- Bundesre 4,55 % 836.872 4,53 % 833.066
eide publik
Deutschl
and
Dürr,Man- Bundesre 4,55 % 836.872 4,49 % 827.355
fried publik
Deutschl
and
Eckstein- Bundesre 4,55 % 836.872 4,52 % 831.796
,Brigitte publik
Deutschl
and
Eggstein- Bundesre 4,55 % 836.872 4,53 % 834.170
,Agnes publik
Deutschl
and
°
8. Korrektur der Stimmrechtsmitteilung vom 15. Dezember 2008
(veröffentlicht am 18. Dezember 2008)
Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG hat uns der Geschäftsführer des Konsortiums V der
Familienaktionäre der Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG, Herr
Franz-Egon Wirtz, namens und im Auftrag von Herrn Jürgen Loevenich am 15.
Dezember 2008 mitgeteilt, dass der von Herrn Jürgen Loevenich, wohnhaft
Bundesrepublik Deutschland, gehaltene Stimmrechtsanteil an der Deutsche
Steinzeug Cremer & Breuer AG am 8. Oktober 2007 die Schwellen von 3 % und 5
% überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil an diesem Tag 8,53 %
betrug (entsprechend 2.355.335 Stimmrechten). Davon waren Herrn Jürgen
Loevenich 8,52 % (entsprechend 2.353.902 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 2
WpHG zuzurechnen.
Der Inhalt dieser Stimmrechtsmitteilung wurde von der Deutsche Steinzeug
Cremer & Breuer AG gemäß § 26 Abs. 1 WpHG am 18. Dezember 2008
veröffentlicht.
Gemäß § 21 Abs. 1 WpHG hat uns der Geschäftsführer des Konsortiums V der
Familienaktionäre der Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG, Herr
Franz-Egon Wirtz, namens und im Auftrag von Herrn Jürgen Loevenich und von
Herrn Peter Loevenich nunmehr am 14. Februar 2013 korrigierend mitgeteilt,
dass nicht der von Herrn Jürgen Loevenich gehaltene Stimmrechtsanteil an
der Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG gehaltene Stimmrechtsanteil,
sondern der von Herrn Peter Loevenich, wohnhaft Bundesrepublik Deutschland,
gehaltene Stimmrechtsanteil am 8. Oktober 2007 die Schwellen von 3 % und 5
% überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil an diesem Tag 8,53 %
betrug (entsprechend 2.355.335 Stimmrechten). Davon waren Herrn Peter
Loevenich 8,52 % (entsprechend 2.353.902 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 2
WpHG zuzurechnen.
Alfter-Witterschlick, 20. Februar 2013
Der Vorstand
20.02.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG
Servaisstraße 9-31
53347 Alfter-Witterschlick
Deutschland
Internet: www.deutsche-steinzeug.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Topics..: COL DGA TOD PVR
Products: DPA-AFX
Betreff: Herabsetzung des Grundkapitals im vereinfachten Verfahren durch Zusammenlegung von Aktien
23. April 2013
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG haben am 23. April 2013 beschlossen, der am 13. Juni 2013 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft eine Kapitalherabsetzung im vereinfachten Verfahren vorzuschlagen. Es ist beabsichtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 18.410.412,00, eingeteilt in 18.410.412 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00, um EUR 9.205.206,00 auf EUR 9.205.206,00 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung soll durch Zusammenlegung von jeweils zwei alten Stückaktien zu einer neuen Stückaktie erfolgen. Nach der Zusammenlegung wird das neue Grundkapital in 9.205.206 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 eingeteilt sein
http://www.finanznachrichten.de/...steinzeug-cremer-breuer-ag-016.htm
4. Juni 2013
Der Vorstand der Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG mit Sitz in Frechen hat am 21. Mai 2013 beschlossen, eine Mehrheitsbeteiligung an der Jasba Mosaik GmbH mit Sitz in Ötzingen sowie die dazugehörenden Produktionsaktivitäten abzugeben. Rund 10 % des Gesamtumsatzes der Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer-Gruppe entfielen im Geschäftsjahr 2012 auf die Jasba Mosaik GmbH. Der Buchwert der Beteiligung an der Jasba Mosaik GmbH entspricht rund 13 % der gesamten Aktiva der Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer-Gruppe.
Die Veräußerung der Beteiligung an der Jasba Mosaik GmbH soll im Rahmen einer strukturierten Investorensuche erfolgen, die am 21. Mai 2013 durch die Ansprache potentieller Investoren eingeleitet worden ist.
http://www.finanznachrichten.de/...usserung-jasba-mosaik-gmbh-016.htm
26.07.2013 / 10:48
Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG Frechen
ISIN DE000A1PHAP7
Bekanntmachung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals gemäß §§ 229 ff Aktiengesetz durch Zusammenlegung von Aktien
Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG vom 13. Juni 2013 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 18.410.412,00, eingeteilt in 18.410.412 auf den Inhaber lautende Stückaktien ('Aktien') mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, um EUR 9.205.206,00 auf EUR 9.205.206,00, eingeteilt in 9.205.206 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§ 229 ff. AktG) und dient in voller Höhe dazu, Verluste zu decken. Die Kapitalherabsetzung wird durch eine Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 2 : 1 durchgeführt, indem jeweils zwei alte, auf den Inhaber lautende Aktien zu einer neuen, auf den Inhaber lautenden Aktie zusammengelegt werden. [...]
http://www.finanznachrichten.de/...ntmachung-gemaess-30e-wphg-016.htm
Gruselig
Nur meine meinung
morgen rockts :-)