Finanzamt kappt neues Elterngeld
Seite 2 von 5 Neuester Beitrag: 29.09.06 11:25 | ||||
Eröffnet am: | 04.05.06 06:10 | von: ich_will | Anzahl Beiträge: | 116 |
Neuester Beitrag: | 29.09.06 11:25 | von: lassmichrein | Leser gesamt: | 15.293 |
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Ich denke dieser Personenkreis hat einfach wie immer in diesem Land halt Pech gehabt!
Wie Du sicher schon gemerkt hast wird bereits jetzt schon alles unternommen das dieses Elterngeld niemals ausgezahlt werden soll und nur ein ganz bestimmter Kreis in dieser Gesellschaft das bekommen soll!
Ansonsten würde ich mich lieber im nachfolgenden Link informieren weil man dort nicht so Kinder- und Elternfeindlich eingestellt ist wie manche hier am Board!
http://www.elterngeld.net/
Das heißt übersetzt Du mußt alle Angestellte entlassen und die Firma dicht machen oder verkaufen!
Fazit: Wer in Deutschland arbeitet ist hat wie immer der Depp!!
Mir kommen die Tränen.
Vor allem allerdings, wenn ich bedenke, daß unsere "Hoheitsträger" mit so wenig Realitätsbewußtsein ausgestattet sind.
Das Elterngeld kommt zum 1. Januar 2007. Es wird volle zwölf Monate gezahlt. Zwei zusätzliche Partnermonate geben auch Vätern einen Anreiz, Erziehungsurlaub zu nehmen.
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen begrüßte die im Koalitionsausschuss getroffenen Vereinbarungen: "Die Beschlüsse zeigen, dass es ein gemeinsames Anliegen der Gesellschaft ist, dass Kinder erzogen werden."
Folgende Regelungen liegen dem Elterngeld zugrunde:
Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des bisherigen Einkommens des erziehenden Elternteiles bis zu einem Höchstsatz von 1.800 Euro netto.
Es gibt einen einkommensunabhängigen Sockelbetrag von 300 Euro.
Der Sockelbetrag wird nicht mit anderen sozialstaatlichen Transferleistungen verrechnet werden, wie zum Beispiel mit dem Arbeitslosengeld II.
Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
Partnermonate bieten Anreize zum Miterziehen
Die Bezugszeit beträgt 12 Monate plus zwei Partnermonate. Sofern Väter sich bereit erklären, die Erziehung der Kinder zu übernehmen, werden zwei Monate zusätzlich Elterngeld gezahlt. Damit wird eine Anreizsituation geschaffen, damit sich auch Väter mehr an der Erziehung beteiligen. Das Elterngeld ist bei gleichem Budget dehnbar auf zwei Jahre.
Die 14 Monate können frei zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden. Ob sieben Monate von den Eltern gemeinsam oder hintereinander genommen werden, oder die Zeit ganz anders aufgeteilt wird, bleibt den Eltern überlassen. Voraussetzung: Mindestens zwei Monate stehen allein dem Vater oder der Mutter zur Verfügung.
Nimmt der Vater oder die Mutter die zwei Partnermonate nicht in Anspruch, so wird für diese zwei Monate das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro gezahlt.
Bei Geschiedenen oder getrennt Lebenden mit gemeinsamem Sorgerecht können die Partnermonate vom miterziehenden Vater beansprucht werden. Alleinerziehende haben durch das Elterngeld weiterhin ihr Einkommen und fallen nicht in Sozialhilfe. Sie erhalten das Elterngeld 14 Monate, da sie Vater- und Muttermonate erfüllen.
Besondere Regelungen für Mehrkindfamilien und Geringverdiener
Von der Leyen betonte die Notwendigkeit der besonderen Unterstützung von Mehrkindfamilien: "Ist die Zeit zwischen zwei Geburten zu kurz, um Arbeit wieder aufzunehmen, schafft der Geschwisterbonus finanziellen Freiraum", erklärte die Bundesministerin. Der Bonus knüpft an das vorherige Einkommen der Mutter und das ursprünglich gezahlte Elterngeld an.
Mit einer Geringverdienerkomponente werden die Bezieher von geringen Einkommen besonders gefördert. Bis zu einem Verdienst von 1.000 Euro pro Monat gibt es eine Aufstockung des Elterngelds auf bis zu 100 Prozent des letzten Einkommens. Damit wird dem Lohnabstandsgebot Rechnung getragen.
Die geschützte Elternzeit bleibt im bisheringen zeitlichen Umfang von drei Jahren erhalten.
Das Elterngeld ist steuerfinanziert, selbst jedoch steuer- und abgabenfrei. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Als Lohnersatzleistung bleibt das Elterngeld steuerfrei, wirkt sich jedoch auf den Steuersatz für die übrigen Einkünfte aus. Ein Progressionsvorbehalt gilt zum Beispiel auch beim Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosenhilfe, Übergangsgeld, Eingliederungshilfen und Überbrückungsgeldern (§ 32 b Abs. 1 EStG).
Der Kostenrahmen für das Elterngeld beträgt rund 3,87 Milliarden Euro jährlich.
Quelle: http://www.bundesregierung.de/-,413.990849/artikel/Erziehungsgeld-Paradigmenwechs.htm
bereits jetzt ausgehölt wurde bevor es überhaupt zu laufen gebracht wurde überrascht einwenig!"
Komisch, in Deutschland gibt es
überhaupt keine Vermögensteuer.
*g*
Im internationalen Sprachgebrauch (OECD-Statistiken) umfasst die Vermögensteuer häufig auch andere Besitzsteuern wie Grundsteuer (Steuer auf Immobilieneigentum), Kraftfahrzeugsteuer, Gewerbekapitalsteuer, Zweitwohnungsteuer oder Hundesteuer sowie auch Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer
Das Elterngeld ist sowieso Unsinn und wird das, was es erreichen will, nicht bewirken, dass nämlich gut verdienenede sich mit einem Staatszuschuss zum Kinderkriegen bestechen lassen.
Es geht den meisten Frauen eben NICHT ums das Geld, wenn sie vor der Alternative Kind oder berufliche Zukunft stehen. Es ist bei uns - mehr als in den meisten anderen vergleichbaren Ländern - immer noch so, dass hervorragend qualifizierte Frauen durch Kinderkriegen vollständig aufs Trockene gesetzt werden, weil es kaum gute Jobs gibt, wie das mitenander vereinbar wäre und die Betreuungsbedingungen nach wie vor schlecht sind.
Viele könnten genausogut vom Einkommen ihres Mannes mitleben. Aber wenn ich eine gute Ausbildung hingelegt habe, einen Job habe, der mich fordert und in dem ich Anerkennung erhalte und meine Fähigkeiten einsetzen kann: Warum sollte ich den für ein paar Euro mehr poder weniger gefährden?
Das Geld wäre besser angelegt, wenn damit vernünftige Bedingungen für ALLE Kinder geschaffen würden. Stattdessen wird wieder ein bürokratisches Monster kreiert, das teuer ist, Leuten Geld gibt, die es nicht brauchen (die sowieso Kinder wollten und haben und diese auch gut ernähren können).
Es ist ein volkswirtschaftlicher Nonsens, Frauen durch teure Schulen und Universitäten zu schleußen, um siwe dann aufs Abstellgleis zu führen - mit oder ohne Elterngeld. Eine unglaubliche Verschwendung, die jetzt noch mal mit Elterngeld getoppt wird.
Gruß BarCode
Zitat: Ursula von der Leyen zum Elterngeld bei einer geringfügige Beschäftigung
Von der Leyen will mit Hilfe des Elterngelds vor allem Akademikerinnen vermehrt dazu bewegen, Kinder zu bekommen. Gut ausgebildete Frauen verzichten aus Sorge um die Karriere häufig auf Nachwuchs - ein Grund für die niedrige Geburtenrate. Das Elterngeld soll bis zu 14 Monate lang zwei Drittel des Einkommens ersetzen und maximal 1800 Euro betragen. Dafür wird das Erziehungsgeld als reine Sozialleistung abgeschafft.
***
Es geht also um einen Einkommensausfallersatz für im Durchschnitt besser Verdienende, da diese ansonsten auf die Realisierung des Kinderwunsches verzichten (ob es überhaupt wirkt, sei mal dahingestellt, da hat Barcode völlig recht) - und hier kommen sofort die sozialen Fußtruppen und schreien "Ungerecht, ungerecht". In diesem Fall ist das, was als vermeintliche "Ungerechtigkeit" angeprangert wird, gewollt !
MfG
kiiwii
Nehmen wir mal an, die Deutschen haben genauso viel Sex wie früher unsere Großeltern oder Urgroßeltern. Nur, die konnten nur unzureichend verhüten und eine Abtreibung war so gut wie unmöglich. Also, viele von uns oder unseren Eltern sind sicher keine reinen Wunschkinder, aber hey, wir leben.
Wenn durch das Elterngeld aber doch mehr Kinder gezeugt und geboren werden, was sind das dann für Kinder? Sind sie intelligent genug um im Berufsleben zu bestehen. Vielleicht sollen ja deshalb Akademikerinnen animiert werden, weil man sich von deren Kinder einer höherin IQ verspricht, der den späteren Anforderungen der Wirtschaft gerecht wird.
Was also, wenn der Schuss nach hinten losgeht und wir zwar mehr Kinder haben, diese aber von der Wirtschaft nicht zu gebrauchen sind?
Also, bevor ihr ernsthaft darüber nachdenkt das Elterngeld in Anspruch zu nehmen, prüft eueren IQ und den eurer Partnerin, denn nur dann ist reelle Chance da, dass das Kind später auch einen sozialabgabenpföichtigen Job bekommt.
Für mich ist euer Engagement allerdings eh zu spät, ich habe Glück, es gab ja noch geburtenstarke Jahrgänge.
Also, fröhliches Beieinanderliegen
Tatsache ist, dass die Finanzämter bereits ein Phamplet haben um das Elterngeld nachträglich in der Steuererklärung zu versteuern. Das heißt schlicht und einfach das die Empfänger dieses Geld bereits Rücklagen für die Steuererklärung bilden müssen. Es wird sogar Fälle geben das Eltern dann hohe höhere Steuern dem Finanzamt nachträglich zurück zahlen müssen wie sie selber erhalten haben. Desweitern verweigert sich diese Bundesregierung zu erklären wie die genaue Berechnung des Elterngeldes von statten gehen soll. Vermutlich macht man das wie so oft das erst mitte des nächsten Jhres die Berechnungsgrundlagen veröffentlich werden!
Ich glaube kaum das dies ein Gute Politik ist von Netto zu reden und hinter klammheimlich wieder das Elterngeld womöglich mit bis zu 45% zu besteuern und damit Brutto meinen!
So leid es mir tut das zu sagen: "Hier hat das Finanzamt bereits über das Finanzamt mal alle kräftig ans Bein gepinkelt !"
Aber deine Zusätze sind natürlich richtig, gerade wieder erlebt: nen junges Pärchen kann kein zweites Kind bekommen, das würde Sie den Job (bei ner Krankenversicherung) kosten. Sie sind auf beide Einkommen angewiesen.
Gruß
Talisker
Ich bin einfach der Meinung das dieses Elterngeld noch einige handwerkliche Fehler hat und man auch noch Zeit besitzt dies zu beseitigen!
Mir persönlich ist es völlig egal ob die Eltern von Elterngeld mit 1800 Euro und mit 100000 Euro Jahreseinkommen, Steuerklasse 3 deren Steuersatz von 25% (23.982,00 €) auf 28% (32.946,00 Euro) steigt.
Ich hoffe nur für diese Eltern die dies betrifft das sie 8964,00 Euro Progressionsvorbehalt schon einmal vorweg weggelegt haben aus den Elterngeld von 1800 Euro x 12 Monate =21.600 Euro!
Also von den 1800,-Euro müssen diese Eltern in der Zukunft in Wirklichkeit pro Monat nur 747 Euro für den Progressionsvorbehalt weg legen!
Fazit: Auf das die Deutschen endlich Kindern bekommen und gleichzeitig ihren persönlichen Konkursantrag mitbeantragen.
Ich hoffe nur für diese Eltern die dies betrifft das sie 4018,00 Euro Progressionsvorbehalt schon einmal vorweg weggelegt haben aus den Elterngeld von 1800 Euro x 12 Monate =21.600 Euro!
Also von den 1800,-Euro müssen diese Eltern in der Zukunft in Wirklichkeit pro Monat nur ca. 334 Euro für den Progressionsvorbehalt weg legen!