Noch nie gezeigte Aufnahmen, lieber Herr Fischer..
Seite 2 von 2 Neuester Beitrag: 24.03.05 15:22 | ||||
Eröffnet am: | 21.03.05 13:01 | von: Bankerslast | Anzahl Beiträge: | 42 |
Neuester Beitrag: | 24.03.05 15:22 | von: Dr.Mabuse | Leser gesamt: | 2.293 |
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Zitat:
Als seien die Ermittlungsergebnisse spiegelverkehrt: "Der Anteil der Osteuropäer an den Tätern ist relativ hoch", weiß Helmut Geier, Leiter der vierköpfigen, aus Schutz- und Kriminalpolizei zusammengesetzten Spezial-Ermittlungsgruppe.
Wenn du noch dein Gehalt ukrainischen Niveau anpasst, dann bist du ja bestens auf die Globalisierung gerüstet. Was in deinem Vorgarten ist, kann dir ja egal sein, wenn du ohnehin den halben Tag am Arbeitsplatz verbringst.
Wenn im Aussenministerium alles rechtens gelaufen wäre, müsstest du die vielen Fragen nicht stellen. Am besten werden sie von der Staatsanwaltschaft beantwortet.
Der Unterschied der Visatypen ist mir geläufig. Ich habe auch schon eines beantragt für einen Osteuropabesuch und wundere mich warum ich die Kostenübernahme für die Rückführung und etwaige Krankheitskosten zusichern musste, wo es doch so einfach geht.
Ich komme mir irgendwie verarscht vor.
und mein Gehalt bestimme ich selbst - nach Maßgabe der wirtschaftlichen Rationalität meines Kleinunternehmens. Meinen Haupt-Arbeitsplatz habe ich mit Blick auf meinen Vorgarten gewählt - allerdings nicht wegen proxi. Und: Dass im Außenministerium im Hinblick auf Kiew nicht alles rechtens gelaufen zu sein scheint, klingt wahrscheinlich (s. auch mein p. # 8) und muss geklärt werden. Aber die Fragen, die ich gestellt habe, wären eigentlich zu beantworten, bevor man wortgewaltige Verbrecher-Urteile ausspricht...
Gruß BarCode
"... wenn es nach mir geht, soll die Moral Ruhe geben, bis die analytische Arbeit getan ist." (Ein Zitat von Sloterdijk, dessen sehr schönen Text kiiwii hier ins Board gestellt hat.)
Aber deswegen habe ich ja auf die Staatsanwaltschaft verwiesen.
Die kann deine Fragen beantworten und gleichzeitig dazu ein Urteil sprechen.
Nur ein Beispiel von vielen in diesem Zusammenhang.
Gruß BarCode
PS: Staatsanwälte können nur anklagen - auch fälschlicherweise. Verurteilen kann nur ein Gericht nach ausgiebiger Verhandlung.
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Fischer sagt, er habe in den Jahren 2000 bis 2002, "nicht schnell, nicht entschlossen und nicht umfassend genug als verantwortlicher Minister gehandelt". Fischer sagt: "Das sind meine Fehler! Das ist meine Verantwortung!"
Zumal meines Wissen Joschka schon einschlägige Erfahrungen auf diesem Gebiet hat.
In 20 Jahren sagt jeder so wie nach dem 2. Weltkrieg: "Ich , ich habe von nichts gewußt, nur weggesehen."
Glaubt mir so wird es kommen. Beweise habe cih mehr als genug auf meinem Schreibtisch wie der Stand aktuell ist!! HOFFNUNGSLOS!! Wenn schon meine türkischen Freunde mich fragen: " xx, was machst du in 10 Jahren, wo gehst du hin?? Ich habe noch meine Heimat, die Türkei, aber was hast du?? Im ernst, das war eine Frage vor ein paar Tagen an mich!!
Habe fertig.
Gruß DB
Erfinder der Reiseschutzpässe muss vor Gericht
Die Visa-Affäre hat jetzt auch Folgen für den Erfinder der so genannten Reiseschutzpässe. Laut einem Zeitungsbericht hat das Kölner Landgericht die Anklage gegen den Unternehmer aus Weinsberg bei Heilbronn zugelassen.
Stuttgart - "Das Verfahren ist eröffnet", zitieren die "Stuttgarter Nachrichten" den Anwalt des Unternehmers. Prozessbeginn ist demnach voraussichtlich Ende April.
Der Geschäftsmann muss sich wegen Beihilfe zur Schleusung in mehreren hundert Fällen verantworten. Er ist der Erfinder des umstrittenen Reiseschutzpasses und gilt als eine Schlüsselfigur in der Visa-Affäre.
Die Kölner Staatsanwaltschaft wirft ihm dem Bericht zufolge vor, sich durch den Verkauf seiner Versicherungspolicen an den mitangeklagten ukrainischen Schleuser Anatoli B. der Beihilfe zur Schleusung schuldig gemacht zu haben. Der Anwalt des Beschuldigten sagte dagegen der Zeitung, die Vorwürfe seien unbegründet.
MfG
kiiwii
[Übrigens: In diesem Land sind 5.216.434 Menschen arbeitslos.]
Bei den Reiseschutzpässen der "Reiseschutz AG" handelte es sich laut ZDF "um ein Konkurrenzprodukt des seit 1995 vom ADAC herausgegebenen „Carnet de Touriste“ " ... "Die damalige Bundesregierung hatte diese Form der Reiseschutzversicherung im August 1995 per Erlass an die deutschen Vertretungen in Bulgarien, Rumänien, Estland, Lettland und Litauen akzeptiert. 1999 folgte unter der rot-grünen Bundesregierung eine Ausweitung der Regelung auf alle GUS-Staaten."
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass mit "die damalige Bundesregierung" die Regierung Kohl gemeint ist, die dieses Verfahren als erste eingeführt hat...
Gruß BarCode
Gruß BarCode
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Fischer sagt, er habe in den Jahren 2000 bis 2002, "nicht schnell, nicht entschlossen und nicht umfassend genug als verantwortlicher Minister gehandelt". Fischer sagt: "Das sind meine Fehler! Das ist meine Verantwortung!"
aus der "Welt":
Was heißt hier Menschenhandel?
Einige Klarstellungen zum Verhältnis von Visa-Vergabe und Kriminalität - Debatte
Verfolgt man die Debatte um die Visa-Affäre, so kann man den Eindruck gewinnen, daß Deutschland ein Menschenhandelsproblem hat. Nach der Berichterstattung in den Medien ist die Zahl der Visa-Erteilungen in der Ukraine als Folge der vom Auswärtigen Amt angeordneten, erleichterten Visa-Erteilungspraxis zwischen 1999 und 2002 sprunghaft angestiegen. Dabei hätten Schleuserbanden mit Hilfe mißbräuchlicher Anträge Tausende von Menschen auf offiziellem Weg nach Deutschland gebracht. Verbrecher, Schwarzarbeiter und Zwangsprostituierte seien so ungehindert eingereist, der Menschenhandel befördert worden. Diese Aussagen werden meist als Fakten dargestellt.
Aus kriminologischer Sicht und nach Daten- und Faktenlage ist die Sachlage so nicht gegeben. Eine liberalere Visa-Vergabe begünstigt den Menschenhandel nicht automatisch. Langfristig ist vom Gegenteil auszugehen.
Ein Blick in die Statistik zeigt: Die Lagebilder Menschenhandel des Bundeskriminalamts weisen seit 1999 einen kontinuierlichen Rückgang ukrainischer Opfer auf. In der Polizeilichen Kriminalstatistik stagniert der Anteil ukrainischer Täter in allen Deliktsbereichen seit Jahren auf gleichbleibend niedrigem Niveau. Auch in den Statistiken über Schwarzarbeit nehmen Ukrainer nur einen geringen Anteil ein. Allerdings ist die Aussagekraft dieser Statistiken begrenzt. Denn Schleusung, Menschenhandel und Schwarzarbeit sind Kontrolldelikte. Das heißt, daß die Aufdeckung der Delikte meist vom Tätigwerden der Behörden abhängt. Insofern zeigen die Zahlen nur einen Ausschnitt. Das Dunkelfeld kennt aber niemand. Was als Fakten verkauft wird, ist reine Spekulation.
Auffällig ist, daß die Begriffe "Schleusung", "Menschenhandel", "Menschenschmuggel" und "Zwangsprostitution" relativ willkürlich benutzt werden. Doch sind "Menschenschmuggel" und "Zwangsprostitution" rein politische Begriffe, während "Menschenhandel" und "Schleusung" strafrechtlich sanktioniert sind. Beide Delikte unterscheiden sich dabei deutlich: Schleusung bedeutet im wesentlichen, daß eine Person eine andere Person anstiftet oder darin unterstützt, illegal nach Deutschland einzureisen. Abgesehen von den Fällen, in denen die geschleuste Person im Zuge der Schleusung einer Gefährdung ausgesetzt wird, gibt es bei der Schleusung jedoch kein Opfer. Geschütztes Rechtsgut der Strafvorschriften im Zuwanderungsgesetz ist die Integrität der Staatsgrenzen. Was den Menschenhandel betrifft, so haben die einschlägigen Vorschriften im Strafgesetzbuch entgegen ihrer mißverständlichen Titel nichts mit einem "Handel mit Menschen" zu tun. Vielmehr schützen sie im wesentlichen davor, daß eine Person - gegebenenfalls, aber nicht notwendigerweise mit Zwang oder Gewalt - dazu gebracht wird, in der Prostitution oder in ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen zu arbeiten und daß dabei eine Zwangslage der Betroffenen ausgenutzt wird. Geschütztes Rechtsgut ist das Selbstbestimmungsrecht der Opfer.
Einen Zusammenhang zwischen Visa-Vergabepraxis und Schleusungs- und Menschenhandelsfällen gibt es, aber nicht in der Form, wie er in den Medien überwiegend suggeriert wird. Natürlich könnten mißbräuchliche Anträge auf ein Visum mit einer schärferen Überprüfung eingeschränkt werden. Entscheidend bleibt jedoch, daß das Ziel von Antragstellern häufig ist, aufgrund der wirtschaftlich schlechten Situation im Heimatland in Deutschland oder anderen EU-Staaten eine Arbeit aufzunehmen, und dieser Migrations- und Arbeitswunsch ist auch das zentrale Element bei den Kriminalitätsphänomenen. Die Erfahrung zeigt, daß sich diese Menschen nicht durch Einreisebestimmungen davon abbringen lassen, nach Deutschland einzureisen - notfalls illegal und unter Zuhilfenahme von Schleusern. Auch Opfer von Menschenhandel wollen grundsätzlich nach Deutschland, um hier zu arbeiten. Je schwerer die Erlangung eines Visums für den einzelnen gemacht wird, desto größer ist die Gefahr, daß er sich an einen Schleuser wendet, damit der ihm hilft.
Opfer von Menschenhandel leben in Deutschland in erster Linie deshalb in Abhängigkeitsverhältnissen, weil sie bei Schleusern verschuldet sind und aufgrund ihres illegalen Status besonders leicht ausbeutbar und erpreßbar sind. Natürlich ist denkbar, daß auch bei einer erleichterten Visa-Vergabepraxis Abhängigkeitsverhältnisse gegenüber Schleusern entstehen. Dies könnte insbesondere für eine Übergangs(!)-Zeit gelten, in der Schleuser einen Wissensvorsprung gegenüber den Einreisewilligen haben. Eine gesicherte Faktenlage gibt es hierzu allerdings nicht.
Angesichts des unabhängig von der Visa-Vergabe in der Ukraine bestehenden Problems des Menschenhandels, der kleinen Opfer-Lobby und der begrenzten Polizeiressourcen zur Bekämpfung ist es sehr ärgerlich, daß das Thema meist dann in die Medien gelangt, wenn es politisch skandalisiert werden kann. Die Komplexität des Problems wird dabei ignoriert. Statt um "Grünes Licht für Menschenhändler" müßte es um eine "Rote Karte für undifferenzierte Berichterstattung" gehen.
Annette L. Herz ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Sie leitet ein Forschungsprojekt zum Menschenhandel.
Gruß BarCode