Bankgeheimnis wird 2005 abgeschafft !!!
kann ich es einfach gesagt auch vergraben oder in einer Bananenkiste aufbewahren.
Für was brauche ich da die Schweiz?
Ich kannte wirklich mal einen der hatte es in einer Bananenkiste im Schrank.
Die neue Zinssteuer für EU-Bürger soll das Bankgeheimnis sichern helfen. Doch der Ertrag wird dürftig ausfallen.
Das Schweizer Bankgeheimnis verpflichtet die Finanzinstitute, Kundendaten vertraulich zu behandeln. Es ist mit dem Schutz der Privatsphäre bei Ärzten, Anwälten oder Geistlichen vergleichbar. Vor Gericht müssen Bankangestellte aber aussagen. Seit der Einführung vor siebzig Jahren hat sich das Bankgeheimnis stark gewandelt. Es gilt längst nicht mehr absolut. Bei Verdacht auf Geldwäscherei, organisiertes Verbrechen, Raub, Erpressung oder Steuerbetrug (absichtliche Fälschung von Dokumenten) müssen die Institute in- und ausländischen Strafbehörden Auskunft geben.
Anders verhält es sich bei der Steuerhinterziehung. Sie wird in der Schweiz nur als Übertretung geahndet und nicht – wie im Ausland – als Strafdelikt. Darum leistet die Schweiz in diesem Fall keine Amtshilfe an andere Staaten. Davon profitieren viele Ausländer, die ihr Vermögen in die Schweiz bringen, um es vor dem Zugriff der Steuerbehörden ihres Heimatlands zu schützen. Vor allem Deutschland, Italien und Frankreich stossen sich an der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug, denn dadurch gehen ihnen Millionen von Euro an Steuereinnahmen verloren. Die Schweiz stellt sich auf den Standpunkt, dass die Steuerflucht aus einzelnen Ländern nicht ihr Problem sei.
Um sich aus der Schusslinie zu bringen, hat die Schweiz in den bilateralen Verhandlungen mit der EU eingewilligt, ab nächstem Jahr eine Art Quellensteuer auf Zinserträgen von EU-Bürgern zu erheben (ähnlich der Verrechnungssteuer in der Schweiz). Diese soll summarisch – also ohne die Namen der Kontoinhaber bekannt zu geben – nach Brüssel überwiesen werden. Mit dieser Regelung bleibt das Bankgeheimnis unangetastet. Weil die neue Steuer nur Zinserträge betrifft, wird sie kaum viel Geld in die Kassen der EU-Länder spülen.
Dividenden, Erträge aus Derivatgeschäften oder Goldtransaktionen sowie Staatsobligationen, die vor dem 1. März 2001 ausgegeben wurden, sind davon ausgenommen. Entsprechend haben die meisten Schweizer Banken bereits allerlei Schlupflöcher gefunden, um die Abgaben nach Brüssel zu vermeiden. Die EU-Steuer in der Schweiz dürfte dazu führen, dass rund 200 Milliarden Franken an ausländischen Vermögen umgeschichtet werden, schätzen Branchenkenner. Bei einem durchschnittlichen Gebührensatz von einem Prozent werden die Banken dabei schöne Gewinne machen. Wenn die EU-Regierungen realisieren, dass sie weniger Geld aus der Schweiz erhalten als erwartet, werden sie den Druck auf das Bankgeheimnis wieder erhöhen.
facts.ch
allen Gaunereien die laufen irgendwie die Finger drin hat.
Und dieses Plakat hier ist aus den 70 zigern da wurde auch schon Geld in die Schweiz geschafft
ich könnte mich aber scheiden lassen und über ein Baseballstipendium diskutieren?
Dann unterstütze ich Posting Nr. 84 und 125.
Das Problem ist, dass es nach Einführung all dieser Werkzeug und Strukturen dem Staat
überlassen bleibt, den Begriff "Ehrlichkeit" zu definieren.
Und das hat mittelfristig Konsequenzen für alle.
Beispiele:
1) Das Mautsystem ist für LKWs gedacht, kann aber für alle Arten von Fahrzeugen verwendet werden, sogar für die Überwachung "verdächtiger" Kennzeichen (wieder die Frage der Definition). Ein lückenloses Bewegungsprofil auf Autobahnen wird möglich.
2) In Stuttgart bekommt nicht der Halter sondern der FAHRER! (sofern in Stgt. gemeldet)
nach einer Tempoübertretung das Ticket, da ein Abgleich der Fotos mit den Daten im Passamt stattfindet.
Fazit: Die Möglichkeiten der Überwachung nehmen zu, Datenschutz ade, die "berechtigten" Interessen des Staates (sind das nicht eigentlich die einzelnen Bürger) werden erweitert, was bisher Mißbrauch war, ist jetzt legal.
Und wer Verbrecher ist, definieren wiederum dieselben Funktionäre per Gesetz, die das System schaffen. Heute Steuersünder, morgen ...
Wieso eigentlich nicht das System so reformieren, dass man keine Überwachung braucht???
Das Bankgeheimnis als Ausdruck liberalen Wirtschaftsdenkens
Die Steuerhinterziehung sollte mit Steuerreformen bekämpft werden
Von Wolf Schäfer
Das Bankgeheimnis steht im Kreuzfeuer der Kritik. Der Autor des folgenden Beitrags lässt sich dadurch nicht beirren. Er zeigt, dass dieses Berufsgeheimnis zum Wesen eines liberalen Staates gehört. Auf die Herausforderungen der Globalisierung sollte der Staat nicht mit der Forderung nach einem «level playing field» antworten, sondern mit Finanzierungsmodellen nach dem Grundsatz «Steuern als Preise». (Red.)
Das eidgenössische Bankgeheimnis steht in vielfältiger Kritik, die vor allem von Ländern ausserhalb der Schweiz artikuliert wird. An dieser Kritik fällt auf, dass die Implikationen dessen, was Globalisierung und Systemwettbewerb bedeuten, nur unzureichend verstanden werden. Die bekannten Einlassungen beziehen sich auf die Steuerausfälle in Ländern ausserhalb der Schweiz, die internationale Kapitaldisponenten durch Kapitalexport in die Schweiz sowie die Inanspruchnahme eidgenössischer Bankdienstleistungen verursachen. Von «unfairem» und «schädlichem» Steuerwettbewerb wird ebenso gesprochen wie von «Trittbrettfahrern» und «Steueroasen», die sich «unkooperativ» verhalten. Dies ist die Argumentationsbasis der EU und der OECD, die bekanntlich auf eine Harmonisierung der Kapitalertragsbesteuerung und, wenn möglich, auch spezifischer Bankdienstleistungen mindestens innerhalb Europas dringen. Das schweizerische Bankgeheimnis steht dabei besonders im Fokus. Prinzipiell gewünscht wird, dass die Schweiz dieses Arrangement abschafft, um in Europa «faire» Wettbewerbsbedingungen bei Bankdienstleistungen herzustellen.
Ein Erbe liberalen Wirtschaftsdenkens
Das Bankgeheimnis der Schweiz stammt aus dem liberalen Wirtschaftsdenken des 19. Jahrhunderts, das – heute vielfach verglichen mit der Verschwiegenheitspflicht des Arztes oder Rechtsanwalts – dem Schutz des individuellen Kunden gegenüber dem Staat und der Öffentlichkeit dienen soll, weshalb man es eigentlich als Bankkundengeheimnis bezeichnen sollte. Es ist die Inkarnation der Begrenzung staatlicher Macht gegenüber der individuellen und privaten Sphäre des einzelnen Bürgers. Dieser liberale Gedanke staatlicher Machtbegrenzung ist vor allem dann wichtig, wenn Bürger in geschlossenen Nationalstaaten leben, aus denen ein Entweichen nicht oder nur mit hohen Austrittskosten möglich ist.
In einer offenen Welt der Globalisierung, wie wir sie heute erleben, steht dieses liberale Denken allerdings ebenfalls mehr denn je auf der Agenda. Denn Globalisierung ist ein Prozess weltweiter Absenkung der Kosten der Überwindung von Nationalgrenzen mit der Folge zunehmender globaler Vernetzung von Märkten. Insofern ist Globalisierung ein weltweites Programm zur Mehrung von Exit-Optionen, also von Ausweichmöglichkeiten für die Privaten: Diese können – physisch oder auch nur funktional – in Regulierungsgebiete ausserhalb ihrer Wohnsitzgrenzen abwandern, wenn ihnen die Standortbedingungen dort besser als zu Hause gefallen. Es herrscht also ein Standort- bzw. Systemwettbewerb, bei dem die immobilen Standortfaktoren eines Landes, beispielsweise die Banken, um die mobilen Ressourcen dieser Welt – zum Beispiel mobiles Finanzkapital – konkurrieren.
Dieser Systemwettbewerb ist ein weltweiter Wettbewerb komparativer Vorteile, die die Standorte den international mobilen Ressourcen anbieten und die Ausdruck unterschiedlicher länderspezifischer Ausstattungen, Fähigkeiten, Erfahrungen und Präferenzen der Bürger sind. Entsprechend unterschiedlich müssen die Spezialisierungsmuster für die Länder ausfallen. In diesem Wettbewerb steht es jedem Land prinzipiell frei, sein Portfolio spezifischer Wettbewerbsvorteile selbst zu gestalten und eigene komparative Regulierungsvorteile zu erzeugen und anzubieten, um sich international attraktiv zu positionieren.
Ein ungerechtfertigter Vorteil?
Gegen einen solchen Wettbewerb der Bankenregulierungen wird oft eingewandt, er verursache grenzüberschreitende negative externe Effekte dadurch, dass zum Beispiel die Schweiz dank ihrem spezifischen Bankgeheimnis manche Steuerbemessungsgrundlage aus der EU abziehe. Damit verschaffe sie sich einen ungerechtfertigten Steuervorteil. Ausserdem sei es nicht tolerabel, dass die Schweiz den Tatbestand der Steuerhinterziehung – anders als die Länder der EU – nicht als Straftatbestand behandle. Auch gehe es nicht an, dass in der Schweiz eine Quellen- bzw. Zahlstellensteuer bestehe, während innerhalb der EU ein striktes System von Kontrollmitteilungen gehandhabt werde. Der Steuerwettbewerb zwischen der Schweiz und der EU sei deshalb verzerrt, was die Forderung nach internationaler Harmonisierung der institutionellen Bedingungen für Bankdienstleistungen wohl begründe.
Ist Deutschland eine Steueroase?
Zunächst ist hier an die bekannte Tatsache zu erinnern, dass das schweizerische Bankgeheimnis niemanden schützt, der in international als Straftaten klassifizierte Aktivitäten wie Geldwäsche, Rauschgifthandel, Korruption usw. involviert ist. Auch sollte das Bankgeheimnis nicht mit anonymen Nummernkonten verwechselt werden, denn «to know your customer» ist ein zentraler Grundsatz eidgenössischer Banken. Aus diesen Tatbeständen lässt sich die These vom verzerrten Steuerwettbewerb deshalb nicht begründen.
Zudem ist dem Argument des verzerrten Steuerwettbewerbs zugunsten der Schweiz entgegenzuhalten, dass bei der Besteuerung von Auslandseinkommen fast alle Staaten «Steueroasen» für Nicht-Gebietsansässige sind. Auch die traditionellen Hochsteuerländer erheben ja im Allgemeinen nur geringe Quellensteuern auf den Einkommen der Nicht-Gebietsansässigen. Damit wollen die Hochsteuerländer für international mobiles Kapital attraktiv sein. Dessen Besteuerungselastizität ist nämlich bekanntlich um einiges höher als die der immobilen Faktoren.
Dazu kommt, dass die Hochsteuerländer gebietsfremden Kapitaldisponenten nicht selten attraktivere Zinsen bieten als die traditionell als Steueroasen bezeichneten Staaten mit attraktivem Bankgeheimnis. Insofern bilden Bankgeheimnis, Kapitalerträge und deren Besteuerung insgesamt ein Attraktivitätsportfolio, dessen Mix die Wettbewerbsfähigkeit der immobilen Faktoren eines Standorts aus Sicht der mobilen Faktoren bestimmt. So kann man Deutschland durchaus als Steueroase für manche Kapitaldisponenten aus der Schweiz oder aus Luxemburg ansehen, denn sonst gäbe es ja die bekannten internationalen «Über-Kreuz-Anlagen» nicht. Da Bankgeheimnis, Kapitalertrag und Besteuerung sich wohl grundsätzlich gegenseitig substituieren können, bedeutet dies, dass eine Abschaffung des Bankgeheimnisses notwendigerweise dazu führen müsste, die Verzinsung der Kapitalimporte zu erhöhen und/oder die Besteuerung zu reduzieren, um den Standort wettbewerbsfähig zu halten.
Wettbewerbsfähige Harmonisierung
Das erwähnte Harmonisierungsverlangen entspringt der Vorstellung, man müsse ein «level playing field» schaffen, also ein Wettbewerbsfeld eingeebneter, gleicher institutioneller Bedingungen, die praktisch jegliche «Wettbewerbsverzerrungen» beseitigen. Dahinter stehen meist die Forderungen von Ländern mit komparativen Wettbewerbsnachteilen, die diese Nachteile nicht durch die Verbesserung ihrer eigenen Attraktivität, sondern durch die Verschlechterung derjenigen der Wettbewerber beseitigen wollen: «To raise the rival’s costs» heisst dieses wettbewerbsfeindliche Harmonisierungsprogramm. Damit stellt sich die prinzipielle Frage: Wenn schon Harmonisierung, dann auf welchem Niveau? Welche überzeugende inhaltliche Begründung gibt es dafür, dass es die EU-Bedingungen und nicht etwa die eidgenössischen institutionellen Arrangements sind, die den Massstab für das einzuebnende Wettbewerbsfeld bilden sollen? Überspitzt gefragt: Warum sollte die Schweiz ihr liberales Bankgeheimnis abschaffen, wenn doch andere Länder es übernehmen könnten, aber nicht bereit sind, dies zu tun?
NZZ
Aufhebung des Arztgeheimnisses:
als Sozialschädlinge verfolgt werden : Dicke, Säufer, Leistungssportler, ...
und dann: Kinderlose (Ausname: medizinische Ursachen) durch Erfassung der Sexquote, Verbot von Verhütung (Ausnahme: Nicht-Deutschstämmige, hier sind ggfs. gegenteilige Maßnahmen zu treffen.)
Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.
Bei konkreten Verdachtsmomenten stehen den Behörden schon heute alle Möglichkeiten offen (auch viele grenzüberschreitende). Bei vielem was wir momentan in diesen Bereichen erleben, kann es nur um Rasterfahndung (bzw. Abgleich von digitalen Daten in der Breite) gehen.
Rasterfahndung nach Terroristen verursacht Kosten, es kommt kein Geld rein,
Abschaffung vom Bankgeheimnis soll Geld in die Kassen bringen - geht ausserdem nur auf Kosten der sog. "kleine Leute", da wehrt sich sowieso keiner.
von Michael H. Schulz, Euro am Sonntag
Ein Banker aus dem westfälischen Borken bringt die Verfassungsrichter auf Trab. Hermann Burbaum, Chef der Volksbank Raesfeld, legte Anfang November zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Kastration des Bankgeheimnisses ein. Noch vor dem 1. April, wenn das Bankgeheimnis endgültig fallen soll, wird über Burbaums Antrag auf einstweilige Anordnung entschieden sein. Das bekräftigte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier vergangenen Mittwoch. So fix sind die obersten Richter der Republik sonst nicht.
Aber bei der geplanten Abschaffung des Bankgeheimnisses, das Kontenbesitzer bisher noch vor Ermittlungen des Fiskus aus dem Blauen heraus geschützt hatte, handelt es sich immerhin um den größten Angriff des Staates auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung seit der Volkszählung 1983. Zwar können Fahnder bei Straftatverdacht schon jetzt auf Konten zugreifen, doch künftig soll sich mittel- oder unmittelbar jeder Sachbearbeiter aus Finanz-, Wohngeld-, Bafög-, Sozialämtern und Arbeitsagenturen über das Bundesamt für Finanzen (BfF) in Stammdaten, wie Zeitpunkt der Kontoeröffnung, -schließung oder erteilte Vollmachten wie ein Computerhacker einklinken können.
"Über Kontostand und Geldbewegungen erfahren die Sachbearbeiter in diesem ersten Schritt nichts", erklärt Humbert Lechner, Steuerberater in der Münchner Kanzlei Richter & Partner. Doch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird systematisch ausgehöhlt, wenn die Verfassungsrichter dem Treiben nicht wie 1983 mit dem Volkszählungsurteil die rote Karte zeigen.
Die Schnüffelei von Amts wegen ist künftig erlaubt, wenn Sachbearbeiter zur Bewilligung von Arbeitslosen-, Wohngeld, Unterhalt oder zur Festsetzung von Steuern Einkünfte beziehungsweise das zu versteuernde Einkommen prüfen. Konkret genau dann, wenn "ein Auskunftsbegehren an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht", so steht es in der neuen Fassung der Abgabenordnung, dem Katechismus des Steuerrechts. Was das genau bedeutet, schildert Barbara Hendricks, Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium (siehe Interview) so: "Verneint der Steuerpflichtige nach einer Anfrage des Fiskus die Existenz weiterer Einkunftsquellen, kann dieser nachschauen. Findet der Fiskus daraufhin weitere Konten und der Steuerpflichtige antwortet auf Anfrage erneut, daß es keine weiteren Konten gibt, sind wir in der Ermittlung."
So absurd wie brisant ist die Kontenabfrage. Denn während die Schnüffler offizielle Überweisungskanäle systematisch durchleuchten wollen, sperrt sich Deutschland gegen eine von Großbritannien angestoßene EU-weite Registrierung des sogenannten Hawala-Bankings und läßt damit Terroristen und Geldwäscher weiterhin unüberwacht im Untergrund ihren Zahlungsverkehr über Kebab-Buden abwickeln (siehe Kasten). Knebelt der Staat seine Bürger, weil er längst vor dem organisierten Verbrechen kapituliert hat?
Ganz so einfach ist es nicht. Der Gesetzgeber soll laut Bundesverfassungsgericht sein selbstverschuldetes Vollzugsdefizit bei der Erhebung der Kursgewinn- und der Zinsbesteuerung beseitigen und dafür sorgen, daß der ehrliche Steuerzahler nicht mehr der Dumme ist. "Das könnte er mit der vielfach geforderten Einführung einer Abgeltungssteuer mit angemessenem Steuersatz tun, ohne die Privatsphäre der Bürger zu berühren. Mit ihrer Regelung schießt die Bundesregierung weit über das Ziel der Besteuerungsgerechtigkeit hinaus", kritisiert Steuerberater Lechner. Denn "im Grunde kann jeder Sachbearbeiter eine Abfrage starten, sobald der Steuerpflichtige oder Antragsteller eine Rückfrage - warum auch immer - unbeantwortet läßt", ergänzt Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwalt Vereins.
Burbaums Anwalt vor dem Bundesverfassungsgericht, Gunter Widmaier aus der Kanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier kritisiert: "Daß ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen oder eigene Ermittlungen der Sozialbehörden nicht zum Ziel geführt haben oder keinen Erfolg versprechen, ist kein rechtsstaatlich akzeptables Eingriffskriterium, wenn die Entscheidung hierüber in die Hand des einzelnen Sachbearbeiters gelegt ist." Da beruhigt es wenig, daß einige Oberfinanzdirektionen in ihren Bezirken einen moderaten Umgang mit der Kontenabfrage angeordnet haben. Ob Anordnung durch Sachbearbeiter oder Amtsleiter - ein vergessenes Depot in der Anlage KAP oder SO genügt für ein Ermittlungsverfahren. Amnestie oder Selbstanzeige ist dann nicht mehr möglich. Obendrein drohen Nachzahlungen für vergangene Jahre.
Den Erfüllungsgehilfen mimen auch die Geldhäuser. Bereits für das Jahr 2004 verschicken sie an Depot- und Sparkonteninhaber Jahresbescheinigungen mit der Aufstellung von Zinsen und Aktiengewinnen. Diese Aufstellung muß zwar niemand der Steuererklärung beilegen, doch Vorsicht: Wer sie auch auf Verlangen des Fiskus nicht rausrückt, macht sich verdächtig und riskiert ebenfalls eine Kontenabfrage.
Schon befürchten Experten eine weitere Kapitalflucht. "Die vorgesehenen Maßnahmen entwickeln sich zu einem Förderprogramm für Schweizer und Luxemburger Banken", sagt Uwe H. Schneider, Direktor des Instituts für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Übertrieben ist das nicht.
Zwar werden ab dem 1. Juli insgesamt 22 EU-Staaten Kontrollmitteilungen über Zinserträge von EU-Bürgern anfertigen, doch Luxemburg, Österreich, Belgien und das Nicht-EU-Mitglied Schweiz bleiben weiterhin diskrete Bankplätze. Statt Kontrollmitteilungen führen diese Staaten zunächst eine bis 2011 geltende Quellensteuer auf anfallende Zinsen ab. Dieser Abschlag gilt allerdings nicht für Dividenden, Kursgewinne, GmbH-Anteile und gemischte Fonds, die höchstens 15 Prozent des Kapitals in festverzinsliche Wertpapiere investieren. Ebenfalls durchs Raster der EU-Zinsrichtlinie fallen Erträge aus Liechtensteiner Stiftungen.
Für Banker Burbaum läßt sich dagegen weitere Kapitalflucht leicht unterbinden. Sein Vorschlag: "Verankert das deutsche Bankgeheimnis im Grundgesetz." Einen Erfolg hat er bereits erzielt. Das Economic Forum Deutschland zeichnete seine Zivilcourage am 18. Februar mit dem National Leadership Award aus.
KASTEN
Der gläserne Staatsbürger So werden wir in Zukunft vom deutschen Staat ausspioniert
Identifikationsnummer: Mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2004 ist jeder Arbeitnehmer dank der neuen Etin-Nummer (electronic taxpayer identification number) beim Fiskus elektronisch erfaßt. Diese Personenkennzahl ist der Vorläufer der Identifikationsnummer, die jeder Steuerzahler spätestens im Jahr 2007 bekommt.
Konten und Depots: Über eine Anfrage beim Bundesamt für Finanzen (BfF) bekommen Finanzämter, Arbeitsagenturen, Sozialämter, Wohnungsämter und Bafög-Ämter direkt Zugriff auf Kontenstammdaten. Zunächst erfahren die Behörden nichts über die Höhe angelegter Gelder. Weil aber die Geldhäuser bis zum 31. Mai die vom Steuerabzug freigestellten Kapitalerträge (Freistellungsauftag) dem BfF melden müssen, können die Finanzämter über den Datenbestand des BfF gezielt nach verschwiegenen Einkünften suchen.
Unbehelligt bleiben zunächst Tafelgeschäfte, da hier keine Einzahlung auf ein Konto erfolgt. Obendrein verschicken die Geldinstitute "Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge" aus dem Jahr 2004. Legt der Steuerpflichtige diese Bescheinigung der Anlage KAP, SO und AUS nicht bei, kann sich der Beamte die Daten von der Bank holen.
Renten: Rentenversicherungsträger, berufsständische Versorgungseinrichtungen, landwirtschaftliche Alterskassen, Pensionsfonds und -kassen sowie Lebensversicherer übermitteln spätestens, wenn jeder die Steuer-Identifikationsnummer erhalten hat, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Beginn und Höhe der Rente oder Pension an eine "zentrale Stelle" bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Dort werden die Daten gebündelt und an die Landesrechenzentren und auf Abruf den Finanzämtern zur Verfügung gestellt. So kann der Fiskus auch Renten und Pensionen der Vorjahre zurückverfolgen. Zwar haben viele Rentner eine Nichtveranlagungsbescheinigung, stellt sich jedoch heraus, daß Kapital- und Mieteinkünfte den Grundfreibetrag übersteigen, handelt es sich zumindest um eine leichtfertige Steuerverkürzung.
Immobilien: Notare müssen alle beurkundeten Käufe und Verkäufe dem Fiskus melden. Somit gewinnt das Finanzamt Anhaltspunkte über gewerblichen Grundstückshandel. Bausparkassen melden der Behörde, wenn Bausparverträge vorzeitig ausgezahlt werden.
Hawala-Banking:
Überweisung ohne Spuren
Wie überweist ein afghanischer Flüchtling von Deutschland Geld an Verwandte in der Heimat? Funktionierende Banken gibt es dort kaum. Dennoch ist der Geldtransfer kein Problem: In deutschen Großstädten fungieren Kebab-Buden, Reisebüros, Gemüsehandlungen oder Im- und Exportfirmen nebenbei als Bank. Sie nutzen das Hawala-, Chop-Shop-, Chiti- oder Hundi-Banking. Ein sehr effizientes Untergrundsystem.
Dabei zahlt der in Deutschland lebende Absender das Geld bei einem der Untergrundbanker ein. Umgekehrt überweisen in Afghanistan Menschen über einen anderen Untergrundbanker Geld nach Deutschland. Nun verrechnen die beiden Banker die Summen einfach miteinander, das Geld wechselt niemals materiell den Ort. Diese Art von Transaktion hinterläßt keinerlei Papierspuren. Nicht zuletzt deshalb, weil die illegal operierenden Untergrundbanken im eigenen Interesse keinerlei Buchführung betreiben. Zwar hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bereits einige Verfahren gegen dieses illegale Untergrundbanking eröffnet, allerdings nur mit mäßigem Erfolg.
Scheel sagte am Freitag in Berlin, ihre Partei halte gesetzliche Änderungen für erforderlich, um den Kreis der Abfrageberechtigten mit Blick auf die Sozialbehörden, etwa in Fällen von Wohngeld oder Arbeitslosengeld II, auf ausgewählte Finanzämter zu beschränken. "Das muss in den jeweiligen Sozialgesetzen gesetzlich geregelt werden", forderte sie. Allein über ein Anwendungsschreiben des Finanzministeriums an die Finanzämter lasse sich das wegen verfassungsrechtlicher Risiken nicht klären. Ein Sprecher des Finanzministeriums sprach von einer Einzelmeinung Scheels und lehnte solche Änderungen ab. Auch der stellvertretende SPD-Fraktionschef Joachim Poß wies Scheels Initiative zurück: "Es gibt keinen gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Kontenabfrage."
Das neue Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit gibt den Finanzbehörden, aber auch Ämtern im Arbeits- und Sozialbereich, die Möglichkeit, in strittigen Fällen Konten-Stammdaten abzufragen. Dabei geht es um Kontonummern, -inhabern, -bevollmächtigten und Eröffnungsdaten, nicht aber über Kontostände und -bewegungen. Der Steuerzahlerbund sieht die Regelung als Aushebelung des Bankgeheimnisses.
SCHEEL: ABFRAGEBERECHTIGUNG MÖGLICHST STRENG EINGRENZEN
Scheel sprach sich dafür aus, die Abfrageberechtigung streng einzugrenzen. Höchstens zwei Finanzämter eines Bundeslandes sollten berechtigt sein, die Daten in strittigen Steuerfällen abzufragen. "Es darf also nicht jedes Finanzamt, jeder Beamte da anrufen." Das Anwendungsschreiben des Ministeriums an die Steuerämter solle den Hinweis enthalten, dass der betroffene Steuerpflichtige vorab informiert werde, wenn eine Kontenabfrage geplant sei. Die Prüfung müsse dann im Steuerbescheid vermerkt werden. Damit wäre eine vernünftige Grundlage gegeben, wenn der Steuerpflichtige den Rechtsweg beschreite, sagte Scheel.
Strittig sei aber, ob man die Begrenzung der Berechtigten zur Kontenabfrage bei anderen Ämtern ebenfalls über das Anwendungsschreiben regeln könne. "Da sind wir der Meinung, dass man das schon in den anderen Gesetzen das gesetzlich regeln muss", sagte Scheel mit Blick auf die Sozialgesetze. Darüber wolle man in der kommenden Woche mit den zuständigen Ministerien sprechen. Nach Auffassung der Grünen würde zwischen dem in Kraft treten des neuen Gesetzes zum 1. April und dem wirksam werden der geforderten Gesetzesänderungen eine Phase verfassungsrechtlicher Unsicherheit herrschen.
FINANZMINISTERIUM UND SPD-FRAKTION MIT WIDERSPRUCH
Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte mit Blick auf Scheel, es sei der Sache nicht förderlich, wenn man immer neue Ideen in einen abgeschlossenen Gesetzgebungsprozess einspeise. Poß bemängelte, im Gegensatz zu Scheels Darstellung gebe das Gesetz anderen Behörden als den Finanzbehörden keine Möglichkeit, eigenständig Kontenstammdaten abzufragen. Andere Behörden könnten zudem nur ein Ersuchen auf Abfrage an die Finanzbehörden richten, wenn ein anderes Gesetz an Begriffe des Einkommenssteuerrechts anknüpfe. Insofern sei die bestehende gesetzliche Regelung klar und eindeutig. Sie gebe keinen Raum für verfassungsrechtliche Bedenken.
Grundsätzlich könne von April an ein Finanzbeamter bei "Ungereimtheiten in den Vorlagen" darauf hinweisen, dass eine Kontenabfrage möglich sei, erläutert Scheel. Weigere sich der Steuerpflichtige, ausreichende Erklärungen abzugeben, dürfe die Behörde Konto-Stammdaten elektronisch ermitteln. Erhärtet sich der Verdacht auf Steuerbetrug, könne das Finanzamt von Banken die Offenlegung der Guthaben und Geldbewegungen verlangen.
Dem Bundesverfassungsgericht liegt eine Beschwerde einer Volksbank vor, die verhindern will, dass die Zugriffsmöglichkeiten der Verwaltung erweitert werden.
Gerechtigkeit?Sollten weiterhin nur bestimmte die Leute Steuer zahlen?
Man überlege sich die Frechheit,der Staat möchte kontrollieren ob einer
Stauer zahlt oder nicht.
Wer ein gutes Gewissen hat,kann seine Konten kontrollieren lassen oder
nicht?
Einerseits fordert man den genetischen Fingerabdruck,andererseits sollen
kriminelle Steuerhinterzieher,straffrei bleiben.
Markt ihr beiden eigentlich noch etwas?
Oder hat die Propaganda das Gehirn total vernebelt?
...für die anderen, die kriminellen Kindermörder usw.
Ehrliche Steuerhinterziehung hat damit Ü-B-E-R-H-A-U-P-T nichts zu tun!
Verbrechen gegen einzelne sind ein Verbrechen und gehören maximal bestraft,
Verbrechen am Staat und an der Gesellschaft begehen nur Cleverles,
die amnestiert werden müssen, um weiter ihren wertvollen Beitrag zu leisten.
Absoluter Neuling
Mein Homer ist kein Kommunist.
Er ist vielleicht ein Lügner, ein Schwein, ein Idiot und ein Kommunist,
aber er ist kein Porno-Star!
[Grandpa Simpson]
Oder gilt das etwa nicht mehr: "Cash in de Täsch" ?
Na ja, mit dem RFID-Chip kommen wir Dir auch bald auf die Schliche!
MfG
kiiwii
Auf Treu und Glauben oder was?
Blicken wir zb in die USA,das gelobte Land für SL und Kiwi,wie sieht es
da aus mit dem Bankgeheimnis?
Wie sieht es aus mit US-Bürgern die im Ausland leben wo zahlen die
ihre Steuern?
Aber es ziegt sich immer mehr ,nur heisse Luft,Propaganda sonst nichts.
Im übrigen mal wieder typische "satirSprach":
"Kontrolle der Steuerhinterzieher" ; das geht gar nicht.
Würde ja voraussetzen, daß man sie kennt.
Kontrollieren kann ich nur, ob jemand Steuer hinterzieht.
Außerdem: Wenn die Behörde einen Verdacht hatte, konnte sie auch bisher schon in die Konten schauen.
MfG
kiiwii
wird nicht ermittelt somit kann er weitermachen oder wie?