hilfe steuerfrage
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 18.01.00 11:00 | ||||
Eröffnet am: | 27.12.99 21:25 | von: capitalism pu. | Anzahl Beiträge: | 36 |
Neuester Beitrag: | 18.01.00 11:00 | von: MisterX | Leser gesamt: | 5.237 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 4 | |
Bewertet mit: | ||||
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wenn ich jetzt einen teil verkaufe (um gegen gewinne gegenzurechnen, welche position ist dann für das finanzamt relevant?
die ältere oder die neue
die teure/preiswertere?
danke punk
es wird das Verfahren FIFO-Methode angewandt. Die Aktien die zuerst gekauft wurden, werden als erstes verkauft.
Diese Frage wurde dahingehend beantwortet, daß FIFO anerkannt wird.
Edelmax
wer sich in solch einfachen (steuer-) fragen nicht auskennt, sollte sein geld lieber auf's sparbuch legen und uns mit diesem lächerlichen gesabbel in frieden lassen !!!
Ich freue mich von Dir zu lernen. Vielen Dank, furby
Ein aktuelleres BFH-Urteil liegt mir nicht vor.
An Dr. Kill:
Soweit ich weiß, wird dem Finanzamt z.Z. keine Mitteilung gemacht. Wer Gewinne nicht angibt, soweit sie 1.000,00 DM und mehr betragen, tätigt eine Steuerhinterziehung, zumindest aber eine leichtfertige Steuerverkürzung.
An Diebels:
Es handelt sich hier um ein Diskussionsforum handelt, somit darf auch jeder seine Fragen hier stellen. Wenn es Dich nicht interessiert, dann mußt Du Dich auch nicht damit beschäftigen.
Gruß MisterX
Danke MisterX, schön wie Du immer wieder aus dem nichts bei Steuerfragen plötztlich da bist und uns weiterhilfst.
MisterX: An Diebels: Nenn mir Deine Fundquelle, dann wende auch ich das Fifo-Verfahren an,
28.12.99 17:40
Furby: Danke für das Kompliment.
Gruß MisterX
Wie ist der Spekulationsgewinn zu berechnen, wenn aus einem Aktienbestand Aktien verkauft werden, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben wurden?
Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil vom 24.11.1993 (BStBl. 1994 II, 591) zu dieser Thematik einige grundlegende Aussagen getroffen. Mit diesem Urteil wurde der Anwendung der Lifo- (last in - first out) und Fifo-Verfahren (first in - first out) eine Absage erteilt. Grundsätzlich wird danach unterstellt, daß der Kapitalanleger zu erst die Papiere verkauft, bei denen die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist, so daß keine Steuern fällig werden. Darüber hinaus sind dann die Anschaffungskosten nach Durchschnittswerten zu ermitteln.
das ist wirklich nett!
beide werte sind noch innerhalb der speku-frist!
trifft dann das bundesfinazhofurteil auch noch zu?
Ich mache gar Steuererklaerung (studi), und mein Berater sagt, die Bank waere keinesfalls verpflichtet, spek.Gewinne dem Finanzamt anzuzeigen...
Begehe jetzt schlimmste Steuerhinterziehung, wenn ich in den naechsten Tage Gewinne mitnehme und ueber 1000 DM komme, dabei aber keine Steuererklaerung abgebe???
Danke
DAN