Abbuchungserlaubnis (GEZ)
Seite 1 von 4 Neuester Beitrag: 30.11.24 11:46 | ||||
Eröffnet am: | 24.01.20 18:53 | von: ParadiseBird | Anzahl Beiträge: | 80 |
Neuester Beitrag: | 30.11.24 11:46 | von: ParadiseBird | Leser gesamt: | 24.113 |
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https://www.youtube.com/watch?v=S6Lx4bE8IpU
So haben ARD/ZDF ca. 8 Mrd. € Budget - dasselbe wie bei Hollywood da ist. Nur die Leistung sei grottenschlecht, nicht zu reden von den hühnerstallsausenden (Umwelt-S**) Omas etc.
Von daher kann ja einfach Schluss gemacht werden mit der Abbuchungserlaubnis, etwa als sichtbares Zeichen von zivilem Unmut (es soll einzeln überwiesen werden, ggf. mit der üblichen Schusseligkeit). Das Ergebnis wäre ein sichtbar höherer Verwaltungsaufwand, was dann schon als kleines Signal wahrgenommen würde.
Die Gerichte haben aber entschieden, die GEZ ist keine Behoerde ( wie FA ) und darf NICHT wie Behoerden vorgehen z. B. im Punkte Mahngebuehr u.s.w.
Also ich habe Ende des letzten Monats die übliche Erinnerung der GEZ gekriegt, doch bitte per 15.02. meinen Obulus zu bezahlen.
Das tue ich natürlich immer "fleißig", und jedesmal deutlich verärgert. Diesmal teste ich die obige Aktion einfach mal aus, ich zahle in 2 Überweisungen, eine am 17.02. (Montag), und des Rest dann am Dienstag danach. Meine erste Überweisung wäre absolut pünktlich, wegen der Feiertage davor, die am Dienstag ist minimal verspätet.
Kriege ich jetzt eine böse Mahnung?
https://www.focus.de/finanzen/steuern/...verkleinern_id_11672199.html
Eingeschränkt werden soll die hohe Zahl der Radiosender, die große Webseite, opulente Moderatorengehälter, merkwürdige Berichterstattung zu polit. Parteien, die Kriminalisierung von Verweigerern, usw., genau das, was es hier in D in noch deutlich größerer Vielfalt gibt.
Das führt lediglich zu kostenpflichtigen und teuren Mahnungen, später zu Besuchen des Gerichtsvollziehers und einem Schufa-Eintrag. Für Normalbürger ist das nichts. Und die Klagewege sind leider auch hinreichend ausgeschöpft.
Änderungen gehen m.E. nur über die Politik, z.B. indem man sich die Haltung einzelner Parteien zur Rundfunkabgabe sehr genau anschaut (!).
Dennoch zeigt ein gewisser "ziviler Ungehorsam", etwa durch diesen Thread und eine Aufteilung von Zahlungen, dass viele Bürger diese Abgabe eben nicht einfach so kommentarlos schlucken.
Ich zahle ,, gerne " für eine in Anspruch genommene Leistung, aber nur fuer diesen Teil
ueber 18 = 1 Wohnug = mindesten 1 ,,GEZ " Geraet
wenn nicht, Beweislast bei dir !
Seit 2013 ist die Grundlage der GEZ-Abgabe (nicht mehr Gebühr) die Wohnung, d.h. pro Wohnung ist eine Abgabe zu zahlen. Und zwar völlig unabhängig davon, ob jemand einen Fernseher oder PC oder Radio oder was auch immer hat. Auch jemand, der nichts davon hat, aber in einer Wohnung lebt, ist abgabepflichtig.
Dabei reicht der GEZ ein Zahler pro Wohnung, leben da also mehrere zusammen, können die sich das ggf. aufteilen. Einfach mal hier durchlesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitrag
Dazu kommen noch entsprechende Abgaben für Unternehmen, Gemeinden, usw., sowie eine ganze Reihe von Spezialregelungen.
Jemand mit einer Wohnung hat also von 2013 bis 1Q 2020 dann bereits 1.535,46 € an Abgaben bezahlt, wobei der tatsächliche finanzielle Obulus natürlich noch etwas höher ist, weil du indirekt auch über deine Gemeinde (zB. Grundsteuer) und deinen Konsum (Preise) diese Abgabe letztlich bezahlst (Rechne etwa mit einem Aufschlag von 40%).
Morgen wäre dann wieder mal Zahltag.
Ansonsten ist die angestrebte Erhöhung der Abgabe (auf 18,36 € per nächsten Januar) demnächst in den Länderparlamenten. Jedes Land muss zustimmen, sonst wird es nichts. Oft geht ein solcher Erhöhungsbeschluß jedoch sogar ohne eine Debatte durch - soll ja möglichst "unauffällig" alles passieren.
Ich denke, hier besteht massiver Diskussionsbedarf, insbesondere wegen der durch Corona veränderten Finanzlage der Bürger! Diese ist in dem Erhöhungsvorschlag der KEF-Kommisson nämlich gar nicht berücksichtigt, da die Krise da noch nicht bekannt war.
Nicht vergessen, zuletzt wurden die Gebühren sogar gesenkt und nicht angehoben.
......Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff hat Innenminister Holger Stahlknecht (beide CDU) entlassen. Er zog damit die Konsequenz aus einem nicht abgesprochenen Interview zum Koalitionsstreit um den Rundfunkbeitrag und die Ankündigung einer CDU-Minderheitsregierung, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte.........
Bzgl. des GEZ-Erhöhungsprozederes hat er zunächst als Ministerpräsident den Erhöhungsbeschluß mitgetragen, um das Prozedere in die nächste Runde - die Abstimmung in den Parlamenten - zu bringen. Anlässlich des Koalitionsvertrages der dortigen CDU-SPD-Grüne-Koalition ist jedoch Beitragsstabilität gefordert - d.h. jede beliebige Erhöhung ist ausgeschlossen worden. Letztlich ein Vorgehen, was dazu diente der AFD einige Wähler abzujagen, denn diese haben das ja äußerst glaubhaft als Programmpunkt in ihrer Politik verankert.
Hier hat Haseloff jedoch schon Mist gebaut - er hätte aufgrund der Situation in seinem Bundesland ein Veto einlegen müssen - statt "mit irgendwelchen Vorbehalten" zu unterschreiben. Schlechter Stil, die Versprechen an die Bürger in SA zählten plötzlich nicht mehr.
Dann der Affentanz um die Erhöhungsabstimmung im Landtag: SPD und Grüne wollen plötzlich zustimmen, obwohl sie unterschrieben haben für Beitragsstabilität. Geht gar nicht:
Pacta sunt servanda!! (und Wahlversprechen an die Bürger eigentlich auch!!)
Nachdem selbst nach erheblicher "Bearbeitung" der CDU-Abgeordneten keine Mehrheit für eine Erhöhung ersichtlich war, hat Haseloff dann den Gesetzesentwurf einfach zurückgezogen (taktisch geschickt) - damit die Regierungskoalition und vor allem erstmal seinen Allerwertesten gerettet. Allerdings damit dann das Ergebnis erzielt, dass eine Erhöhung vorerst nicht stattfindet.
Der Ex-Innenminister Stahlknecht hat in einer kritischen Situation falsch taktiert, nicht mehr. Und als CDU-Chef hätte er ja nicht zurücktreten müssen.
Und die Öffentlich-Rechtlichen wollen jetzt reflexartig vor dem BVG klagen: als ob also ein Bundesland nicht frei entscheiden könnte (etwa weil es die Abgabe zu hoch findet). Wenn immer dafürgestimmt werden müsste, wäre das gesamte Erhöhungsverfahren mit den Landtagsabstimmungen ja eine völlige Farce.
Und was die Absenkung betrifft (Dr. Broemme, #19):
Stimmt, der Beitrag wurde ab Quartal 2 / 2015 von 17,98 € / Monat auf dann 17,50 € / Monat abgesenkt. Also insgesamt um 0,48 €. Das Problem an dieser Absenkung ist, dass die KEF nicht eine Absenkung um nur 0,48 € vorgeschlagen hatte, sondern sogar um 0,73 € für erforderlich hielt.
Damit war der Beitrag als Ergebnis um 0,25 € / Monat zu hoch, und das bis heute! Die das beschließenden Ministerpräsidenten haben dem Rundfunk diese 0,25 € einfach mal als "Reserve" auf Kosten der Bürger spendiert.
Da sehen wir, wie unsere Zwangsbeiträge plötzlich mal verschwinden. Für Institutionen gilt die Einlagensicherung bis 100.000 € nämlich nicht: alles von denen dort angelegte Geld dürfte weg sein. (Der Normalbürger mit kleinen Anlagebeträgen kann dagegen hoffen, es zurück zu kriegen.)
Natürlich wird seitens der Rundfunkanstalten keine Auskunft über die Höhe der angelegten Gelder erteilt.
P.S.: Wer spielt eigentlich um diese Zeit noch den Meldefuzzi?
und wieder sind Sie der Meinung, am 1.04. sind 56,43 € faellig
und wieder ist ein Zahlschein beigelegt
also ich muss schon sagen, verdammt gut und freundlich sind Sie ja, aber der Schildbuerger Gogol wird nix anders machen