Abgeltungssteuer Paypal Aktien bei Ebay Spinoff
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:24 | ||||
Eröffnet am: | 23.07.15 18:49 | von: hafi | Anzahl Beiträge: | 29 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:24 | von: Heikeepfpa | Leser gesamt: | 48.406 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 15 | |
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ich hatte 400 Ebay Aktien, habe gewartet bis der Wert der neu zugeteilten Paypal Aktien abgezogen war, habe dann die Ebay Aktien verkauft und für den Erlös zusätzliche Paypal Aktien gekauft.
Insgesamt blieb ja vom Nettowert her alles gleich. Wert einer Ebay Aktie nach Abzug + Wert einer zugeteilten Paypal Aktie = Wert einer Ebay Aktie vor Abzug durch Spin-off.
Heute wurden die 400 Paypal Aktien meinem Depot bei der Consorsbank gutgeschrieben und ich staunte nicht schlecht, dass von meinem zugehörigen Verrechnungskonto 3798.- Abgeltungssteuer/Soli abgebucht wurden.
Ich beschwere mich nicht, dass ich den mit Ebay Aktien gemachten Gewinn versteuern mußte, aber ich habe beim Spin-off doch keinerlei Gewinn erzielt.
Wie sind eure Erfahrungen?
Müßt ihr auch Steuern zahlen?
Wenn nein, bei welchem Institut habt ihr euer Depot?
Manche schreiben im internet, dass sie keine Abgeltungssteuer abgezogen bekamen, lediglich eine minimale Buchungsgebühr.
Evtl. war ich da einfach zu wenig informiert?
Natürlich hätte ich dann viel lieber erst verkauft, und ein paar Tage später bei Emission gekauft.
Bei Anruf bei der Consorsbank wurde mir ein Rückruf für morgen zugesagt. Die Dame am Telefon war freundlich, aber wenig hilfreich.
Kann man Widerspruch einlegen, oder geht etwas über die Steuererklärung?
Welche legalen Maßnahmen kann man ergreifen um sein bereits versteuertes Geld zu retten?
Danke für eure Hilfe und Kommentare.
siehe hier:
http://www.ariva.de/forum/...-kaufen-Finanzamt-524768?page=0#jumppos5
http://www.ariva.de/forum/...kaufen-Finanzamt-524768?page=2#jumppos75
Sieht m.M.n also eher schlecht aus. Beim nächsten Mal ist man schlauer.
Ist irgenwie frustrierend, eigentlich fühle ich mich verarscht.
Aber wie Du sagst, aus Fehlern lernt man.
Bin mal gespannt was die Consorsbank beim heutigen Rückruf sagt,
werde auf jeden Fall nochmal Feedback geben.
Hoffe dass ich wenigstens mit der Steuererklärung 2015 noch was retten kann.
lg und viel Glück an alle!
Trotzdem bin ich stink sauer, da ich noch einen Verlustvortrag hatte und dachte das wird gegen gerechnet. Was kann man bei so etwas tun????
die steuerliche Betrachtung ist verursacht durch den Internal Revenue
Service (irs.gov).
Der Internal Revenue Service (Abkürzung IRS) ist die Bundessteuerbehörde
der Vereinigten Staaten und ist dem Finanzministerium unterstellt.
Die amerikanische Bundessteuerbehörde hat die steuerliche Einschätzung zu
diesem Wert kurzfristig geändert, daher wurde die steuerliche Betrachtung
in Deutschland angepasst und PAYPAL als Kapitalvermögen eingebucht.
Einsprüche können wenn gegen den IRS gemacht werden.
Also habe ich heute sowohl bei der Consorsbank schriftlichen Einspruch eingelegt, als auch dem für die Consorsbank zuständigem Finanzamt Frankfurt V-Höchst.
Jetzt schauen wir Mal was dabei rauskommt.
Jeder konstruktive Beitrag/Hinweis ist übrigens höchst willkommen.
Schliesslich muß es in Deutschland Tausende Aktionäre geben, die sehr unglücklich sind mit der jetzigen Situation.
Beim FA kannst du erst dann etwas ausrichten, wenn dir in deinem Steuerbescheid "Unrecht" (sprich zu viel Steuern berechnet) getan wird. Aber dafür musst du erstmal die entsprechende Steuererklärung am Jahresanfang einreichen!
Im Moment hast du m.E. nur die vage Möglichkeit, dich an deine Bank zu wenden.
Ansonsten kannst du nur hoffen, dass vom Bundesfinanzministerium eine anderslautende Weisung ergeht und die Banken dann die Belastung korrigieren!
die folgende Frage habe ich gerade auch in Ebay-Thread gestellt...
Hat einer von den hier anwesenden Ebay Aktionären vom Finanzamt die beim Split von Paypal einbehaltenen Steuern zurückgefordert und erstattet bekommen? Im Rahmen der Steuererklärung für 2015 hätte man ja noch die Möglichkeit dies zu beantragen...
Bei Google gab es ja ca. ein Jahr nach dem Split ein Schreiben des BMF, das besagte, dass die Depot führenden Banken das zu Unrecht einbehaltene Geld erstatten müssten.
Ist die Sachlage bei Ebay eine andere oder ist Ebay/Paypal zu klein, als dass sich das FA veranlasst sähe, hier ähnlich vorzugehen?
In den Foren finde ich leider nichts dazu - vielleicht hat hier jemand einen Rat?
Danke schon mal vorab!
ich habe im Rahmen meiner Steuererklärung die einbehaltene Steuer zurückgefordert und eine Erstattung beantragt.
Die Antwort vom Finanzamt war Folgende:
Das Finanzamt ist für derartige Beschwerden nicht zuständig.
Ich solle den Einspruch zurückziehen.
Zuständig wäre die Bank. Bei dieser hatte ich mich auch beschwert, welche den Einspruch jedoch ebenfalls zurückwies. Die Begründung: Die Bank folgt nur dem Vorschlag zur Einstufung des Sachverhaltes ihres Dienstleister.
Es muss wohl also tatsächlich abgewartet werden, bis - wie beim Google Aktiensplit - eine vollständige Aussage des BMF erfolgt.
Sobald diese erfolgt sind die Banken für die jeweiligen Erstattungen zuständig.
Bis dahin heißt es wohl leider abwarten.
Auch schön, dass man von den verschiedenen Instanzen immer zum nächsten geschickt wird - ICH kann dazu gar nichts sagen, wenden Sie sich doch mal an XY - der widerum sagt: ICH arbeite doch nur auf/nach Empfehlung/Vorgabe unseres Dienstleisters...
Dann heisst es wohl in der Tat "abwarten und Tee trinken"und auf Einsicht des BMF hoffen.....
auch mein Einspruch gegen den Steuerbescheid wg. des Ebay/Paypal Spin-off wurde ganz lapidar abgelehnt: "Kapitalerträge können nur lt. Steuerbescheinigungen angesetzt werden"
Steuergerechtigkeit???
ich habe beim zuständigen Finanzamt Einspruch gegen die Besteuerung der Abspaltung von Paypal eingelegt. Mit Hinweis auf anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof VIII 47/13 und VIII 73/13.
Bis zur endgültigen Klärung ruht mein Verfahren.
Ich frage mich allerdings wo denn der Aufschrei der Anleger mit grossem Aktienbestand wie z.B. institutionelle Anleger, Fonds ist.
Die müssten doch nach der Abspaltung grosse Summen an Kapitalertragssteuer und Soli bezahlt haben.
Oder haben die alle vorm dem Splitt ihre Aktien verkauft und nur der kleine Aktionär ist mal wieder der Blöde!!
ich sitze jetzt auch gerade vor meiner EKST 2015 und frage mich, wie ich den "Einspruch" gegen die Abgeltungssteuer für den Spin-Off geltend machen bzw. an das FA kommunizieren soll.
Ich kann ja nur die Kapitalerträge (Zeile 7), Gewinne aus Aktien (Zeile 8), Kapitalertragssteuer (Zeile 47) und den Solidaritätszuschlag (Zeile 48) in der entsprechenden Anlage pflegen.
Hat jemand eine Idee?
Danke für Euer Feedback!
Gruß
Daniel
Btw-Die Bank von meinem Kumpel (Comdirect) hat damals, nach Einspruch, die einbehaltene Abgeltungssteuer zurück gezahlt. Meine Bank (Consorsbank) nicht!
Könnte mir vorstellen das da wohl bald Neuigkeiten im Bezug mit Amazon anstehen.
Schauen wir mal bin sehr optimistisch, die 50€ Marke wird bald geknackt sein.
Zur Erinnerung:
http://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/...tionaere-1000729581
Hat jemand Neuigkeiten?
Lg. St.Martin
Ich will mich jedenfalls auch nicht mit dieser ungerechten Besteuerung insbesondere für Alteigentümer (Anschaffung vor 2009) abfinden.
Grüße
Die Bank sah sich als nicht zuständig, das FA hat mir geantwortet, dass mein Einspruch bis zur entgültigen Klärung auf Eis liegt.
Seit dem nichts mehr gehört.
Wie sieht es bei anderen betroffenen aus?