Buschkowsky: "Kopftuchurteil" eine Katastrophe
Seite 1 von 10 Neuester Beitrag: 17.03.15 19:29 | ||||
Eröffnet am: | 15.03.15 09:35 | von: Lumberjack7. | Anzahl Beiträge: | 248 |
Neuester Beitrag: | 17.03.15 19:29 | von: Rubensrembr. | Leser gesamt: | 15.106 |
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Außerdem haben die ihr früheres Urteil revidiert -
wahrscheinlich aus politischen Gründen.
Von daher sollte man diese Altherren/Damenrunde eher Oberstes Politgericht nennen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kopftuch#Islam
Viele konservative oder aus traditionellen Familien stammende muslimische Frauen tragen ein Kopftuch als Teil ihrer Glaubenspraxis nicht nur beim Moscheebesuch, sondern auch im Alltag, wann immer ein Kontakt mit Männern in Frage kommt, zum Beispiel beim Verlassen des Hauses. Häufig wird als Grund für das Tragen eines Kopftuchs auf den Koran verwiesen. In Frage kommen hierbei drei Verse, die alle aus medinesischen Suren stammen. Diese werden von traditioneller Seite als die drei Koran-Stellen angeführt, die zum Tragen eines Kopftuchs anleiten sollen.
Die erste dieser drei Stellen ist Sure 24, 31. Sie betrifft Männer und Frauen und zielt auf Schicklichkeit. Frauen wird hierbei nahegelegt, eine Art Schal (himar) zu tragen, der ihren Schmuck verdeckt, bis auf das, was bei Wahrung der Keuschheit sichtbar sein darf.
Die zweite dieser drei Stellen ist Sure 33, 59. Hierin wird erwähnt, dass der Prophet den Frauen („Frauen und Töchter des Propheten und Frauen eines Gläubigen“) sagen soll, dass sie ein Übergewand tragen sollen, damit sie „erkannt“ und nicht belästigt werden.[4]
Die dritte Stelle ist Sure 33, 53. Sie bezieht sich lediglich auf die Frauen des Propheten. Hier wird gefordert, dass Gäste im Hause des Propheten, wenn sie dessen Frauen um etwas bitten, dies hinter einer Abschirmung (higab) tun sollen. Hierunter war eine Trennwand zu verstehen und keineswegs ein Kleidungsstück. Dies wird auch an anderen Stellen im Koran im Sinne einer Trennwand erwähnt.
Zusammenfassend bietet keiner der drei in Frage kommenden Koranverse einen eindeutigen Anhaltspunkt, dass Frauen ein Kopftuch oder einen gesichtsverhüllenden Schleier tragen sollen,[5] jedoch beharren viele klassische Koraninterpreten darauf, dass es eine religiöse Pflicht für Musliminnen zum Tragen eines Kopftuches oder einer anderen Verschleierung (Hijab) gebe.[6]
§Hinduismus
:/
Eine Fehlleistung nach der anderen; siehe Urteil zum ESM-Vertrag, welches die Entscheidunjg ausgerechnet dem europäischem Gerichtshof überlässt.
Das ist ungefähr so, als wenn man die Entscheidung, einen Teich trocken zu legen oder nicht, den Fröschen überträgt, die darin leben.
@cap blaubär: Einer von uns beiden hat den Job des Bundesverfassungsgerichts nicht mitbekommen.
Von Birol Kilic
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Ein Versuch der Aufklärung für das Gemeinwohl ohne Propagandazwecke. In den nachfolgenden Zeilen möchte ich die politisch-religiösen Debatten, Missverständnisse und Unklarheiten in Österreich in Bezug auf das Kopftuch aufgreifen. Ich behaupte natürlich nicht, das absolute Wissen und die Korrektheit zu vertreten, aber meine Quellen sind die heiligen Bücher Koran und das Alte und Neue Testament. Ich versuche hier mit Fakten einen seriösen Überblick zu geben.In der Zukunft wird dieses Thema nach unserer Erfahrung immer wieder Politisiert und diskutiert werden. Diese aufklärenden Fakten werden Ihnen nützlich sein. Ein ausführlicher Artikel für “Verstand-benützende” Leser/Innen, welche offen für eventuell neuartige oder andere politische Ansichten sind....
Die vorherrschende Praxis, wonach zumeist ältere Männer – gelehrt oder ungelehrt – die Bestimmungshoheit über das Aussehen einer Frau für sich beanspruchen, hat jedenfalls weder ein theologisch noch soziologisch begründbares Fundament. Ähnlich verhält es sich mit der Bewertung des Kopftuches als Zeichen eines islamischen Bekenntnisses. Eine solche Funktion lässt sich in der Geschichte des Islam nicht nachweisen. Das Kopftuch zu einem verbindenden Element der muslimischen Gemeinschaft zu stilisieren, hat in der Geschichte des Islam keine Verankerung. Auch die heute so häufig zum Gegenstand der öffentlichen Diskussionen erhobene politische Symbolfunktion stellt eine historisch gegenstandslose Überhöhung des Kleidungsstückes dar. Sie entstand erst in den vergangenen Jahrzehnten im Zuge des Aufkommens islamistischer Strömungen als Element der Opposition gegen westliche Einflüsse in der islamischen Welt.
statt zu beweisen, daß die ängste einer islamisierung unnötig sind, gießt man in regelmäßigen abständen öl ins feuer
daß die Ängste eine Islamisierung unnötig sind ...
Also hier muss ich Dir mal deutlich widersprechen:
Ich halte diese Ängste nicht für unnötig, sondern für für begründet.
Offenbar geht es mir nicht alleine so. Die Leute haben ein Gespür. Es ist inzwischen zuviel passiert in Deutschland (Ehrenmorde, Zwangsverheiratungen, mit dem Tode bedrohte Nichtbeachtung des Konvertierungsvebots, Ausgrenzung muslimischer Mädchen vom Schwimmuntericht und weitere, scheinbar ganz banale Sachen.
Die Leute sind nicht blöd.
und nicht das, was um den Kopf rum ist....
siehe letzter Satz aus folgendem Link
http://www.ndr.de/kultur/...es-Recht-fuer-alle,kopftuchurteil100.html
In unserer Gesellschaft hat man immer mehr das gefuehl, dass keiner mehr v er antworten übernehmen moechte. Immer alles abdrücken und ja keinem auf die fuesse treten, wenn groesseren Gegenwind zu erwarten ist.
also regt euch watt ab,sorgen macht mir mehr die sozialisierung des zonesen macht da mal lieber vorschläge und hoffnungen
http://www.ariva.de/forum/...-Muslime-in-D-514464?page=0#jump19154873
http://www.ariva.de/forum/laizismus-in-deutschland-515179
Dieses Urteil öffnet Tür und Tor für alle Scharia-treuen Väter, Brüder, Großväter und Onkel, vielleicht sogar Nachbarn.... unmündige Mädchen, heranwachsende und erwachsene Frauen, zum Tragen eines Kopftuches zu nötigen. Es ist erschreckend, dass Verfassungsrichter die Religionsfreiheit ÜBER die hier geltenden Frauenrechte stellen. Diese Richter gehören abgesetzt und ihres Berufes enthoben.
Da 12/13 Jahre alte und bedeutend jüngere Kinder noch nicht in der Lage sind, sich eine eigene religiöse Meinung zu bilden, hat der Gesetzgeber Folgendes entschieden.
“Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit erworben.“
Man sieht aber in letzter Zeit immer mehr Grundschulschülerinnen, auch Kindergartenkinder, die ein Kopftuch tragen. In diesem Falle kann man davon ausgehen, dass die Mehrheit dieser kleinen Mädchen und Heranwachsenden, die ein Kopftuch tragen, einer bedingungslos Scharia-treuen Gemeinde angehören. Ihre Eltern werden von den Imamen und Hodschas beeinflusst und der Gruppenzwang tut sein Übliches dazu, um sich anzupassen.
Aus diesen Mädchen werden später widerstandslose Burka-Trägerinnen. Dieses Urteil ist frauenverachtend. Mein Vorschlag wäre ein Gesetz welches untersagt, religions-unmündige Kinder zu dem Tragen des Kopftuches zu zwingen und von den muslimischen Gemeinden, Landesverbänden und dem Zentralrat unterschrieben werden sollte.