Ebay Gewerbe


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Neuester Beitrag: 04.12.13 12:48
Eröffnet am:03.12.13 20:37von: ChristobyteAnzahl Beiträge:48
Neuester Beitrag:04.12.13 12:48von: gate4shareLeser gesamt:6.253
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223 Postings, 4061 Tage ChristobyteEbay Gewerbe

 
  
    #1
2
03.12.13 20:37
Hallo

hat jemand Erfahrung mit einem Gewerbe. Ich wollte gewerblich bei Ebay einige Dinge verkaufen. Was muss man beachten, was kostet ein Gewerbe in der Praxis.. Gebühren etc.  

42128 Postings, 9259 Tage satyrAlso Gerbeanmeldung ca 45 Euro Gewerbeamt

 
  
    #2
1
03.12.13 20:42
Bei Ebay keine weiteren kosten als Gewerblicher.
Aber du mußt Rückgabe innerhalb 30 Tegen garantieren.
Und verschiedene Bedingungen in dein Angebot reinschreiben  

223 Postings, 4061 Tage ChristobyteDas was ich mich frage

 
  
    #3
03.12.13 20:48
und auch nirgends finde: Wenn ich Waren kaufe (auch bei privaten), muss ich dann eine Art Quittung ausstellen. Weil am Ende muss ich nach dem Verakuf einen Gewinn angeben, den ich versteuern muss. Oder ist es egal zu welchem Preis ich etwas gekauft habe. Muss man das nachweisen, zu welchen Preisen man etwas erworben hat, um es den wieder zu verkaufen  

42128 Postings, 9259 Tage satyrGut das kommt drauf an wenn du nicht viel

 
  
    #4
1
03.12.13 20:53
unter ca 17000 Euro Umsatz bist du Kkleingewerbe und somit zahlt du keine Mehrwertsteuer.
und mit dem EK musst du mit dem Finanzamt verhandeln.
Da gibt es ne Pauschale-  

42128 Postings, 9259 Tage satyrhier ist ein Link da steht alles was zu

 
  
    #5
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03.12.13 20:59

3875 Postings, 5739 Tage HoloDocAuf alle waren die du für dein Geschäft einkaufst

 
  
    #6
2
03.12.13 21:25
Auch die, die du wieder weiter verkaufst zahlst du zunächst Mehrwertsteuer. Die bekommst du vom Finanzamt zurück. Wenn du waren verkaufst dann muss der Käufer Mehrwertsteuer an dich zählen die du dann an das Finanzamt abführen musst. Ab nem bestimmten Umsatz wird dann auch noch Gewerbesteuer fällig. Das Geld was du dir aus der Firma raus nimmst musst du wie reguläres Einkommen versteuern.
Je nach dem was du machst steht irgendwann auch ein Gangster von der IHK und von der Genossenschaft vor der Türe und will Geld. Erkundige dich daher vorab bei einem Steuerberater ganz genau wie du alles idealerweise
einfädeln kannst ohne zu sehr ausgeraubt zu werden ;)  

42128 Postings, 9259 Tage satyrHotdoc beim Kleingewerbe gibt

 
  
    #7
2
03.12.13 21:51
es keine Mehrwertsteuer zurück weil du auch keine abführen musst.  

10765 Postings, 6810 Tage gate4shareEs hängt da doch mehr dran!

 
  
    #8
4
03.12.13 22:04
Also ich will ja echt nicht jemanden die Lust nehmen.....aber leider sind  wir im Bürokratenstaat Deutschland!

MIt der Gewerbeanmeldung fängt eben die gesamte Bürokratiekette an zu laufen!
Das Finanzamt ist in der Regel am schnellsten......da muss man dann Angaben machen, was  man verkauft oder geschäftlich macht, und mit welchen Umsätzen und Gewinne man rechnet.
Klingt das für das Finanzamt nicht glaubwürdig, wird weiter gefragt, natürlich müssen dafür Fristen angehalten werden.

Dann kommen zig Briefe wegen Gewerberegister ,, wo man zwischen 40 und 560 Euro bezahlen muss.....aufgrund der vielen briefe muss man wohl annehmen, dass wohl ne ganze menge da was zahlen......Man muss da nichts zahlen....das sind alles nur Abzocker. Es gibt kein Register wo man sich registrieren muss.

Dann kommt die Berufgenossenschaft und das Arbeitsamt. Das Arbeitsamt will eine Betriebsnummer vergeben,evtl schickt sie diese auch gleich...wenn man keine Beschäftigen hat, und das dem Arbeitsamt mitteilt, ist das in der Regel damit erledigt.

Bei der Berufsgenossenschaft sieht das anders aus. Diese will zwingend   den neuen Selbstständigen irgendwo einsortieren, in eine Gefahrenklasse!
Auch wenn man dann antwortet, keine Mitarbeiter, arbeite vom Wohnzimmer....etc.....ist damit nicht schluss.
Wenn man alleine ist, also keine Mitarbeiter beschäftigt, kann man ohne Beträge und Ansprüche bei der Berufsgenossenschaft davon kommen...aber die Gewerbeklasse, bzw. die Gefahrenklasse MUSS wohl zwingend festgestellt werden.

Wohl nur in Ausnahmefällen bekommen die Stromanbieter davon Kenntnis und wollen dann den Gewerbetarif kassiren.
Ach und die GEZ schreibt.......und die setzen auch fristen........und zusäthzlich noch GEz Beautragte! Soweit ich weiss, muss wohl auch jedes Unternehmen jetzt bezahlen...weiss nicht ob das grundsätzlich so ist, wie bei haushalten......aber über jeden PC kann man heute Fernsehen empfangen und somit ist de facto jedes Unternehmen betiragpflichtig.

Und schliesslich noch die IHG. Kann sein, dass die gar nicht gross fragen, sondern gleich einen Beitragsbescheid......wohl so um 150 bis 250 Euro schicken.....obwohl man wohl mit so einem Kleingewerbe einen niedrigeren Satz hätte.

 

10765 Postings, 6810 Tage gate4shareWenn ich darüber so nachdenke

 
  
    #9
4
03.12.13 22:14
kann man fast die Leute verstehen, die gewerblich sind und doch noch alles als Private machen.
Denn als gewerblicher muss man zwingend immer das Rückgaberecht anbieten.......und man muss dem Kunden die Kosten für den Versand auch erstatten.
Egal ob nun über Ebay oder sonst wo.......es kann einer bestellen.......mit der Ware, wenn sie nachher noch wie neu aussieht.......1 bis 2 Wochen Spass haben....also man packt aus und darf das auch.....und dann zurück schicken und will nichts bezahlen.
Also Verkäufer muss man  dann alles erstatten,auch die versandkosten die der Kudne aufwendet und selber hat man auch versendet.

Wenn dann das ding nicht nagelneu aussieht, und es nicht mehr als ganz neu verkaufen kann, hat man Pech gehabt!
Es hat da wohl auch schon Gerichtsentscheide gegeben... und selbst wenn das Teil echt gebraucht aussieht,sind es regelmässig nur kleine Beträge  die  ein Käufer als Schadensersatz oder Gebrauchsausgleich zahlen muss!

Zu schreiben, man darf nicht auspacken ist ungültig und kann sogar abgemahnt werden.

Dann diese Abmahn-Abzocker......Vereine und Anwälte......die warten nur darauf , dass man einen Fehler machen könnte.
Es gab mal eine Empfehlung der Bundesregierung, was Kleingewerbetreibende an Belehrung schreiben sollten. Ein Punkt war wohl nicht ganz korrekt wie ein Gericht entschieden hatte , und trotzdem wurde der Text noch monate lang als Muster zurVerfüfung gestllt.....aber der Unternehmer ist dafür verantwortlich.
Sogar wenn keine Telefonnr genannt wird, ist sowas schon kostenpflichtig abgemahnt worden!    

10765 Postings, 6810 Tage gate4shareDas soll aber nicht heissen, dass man rechtswidrig

 
  
    #10
2
04.12.13 09:15
weiter als Privater arbeitet obwohl man wegen des Umfangs und der Summen gewerblich tätig ist!

Meine wenn das die Verkäufer nicht zu gross sind, also von der Menge nicht so viele sind, dann reicht es evtl auch schon, wenn man die Beträge korrekt versteuert und eben nicht diesen Status "gewerblicher verkäufer" einnimmt. Das ist man dann zwar auch, aber man hat die Problemematik mit diesen  Abmahnabzockern und die Rückgabegeschichte und die Blutsauger der anderen Behörden und institutionen in der Regel vermieden.

Eine weitere Möglichkeit wäre auch, verkäufe zu splitten...also 15 verkäufe im Jahr macht die oma,,,15 die Schwester und 15 der Onkel dritten grades der Freundin etc...


Allerdings wenn man davon überzeugt ist, auch gut mit so einer Selbstständig verdienen zu können, soll man sich von all den Schwierigkeiten nicht abbringen lassen. Sondern wirklich das Gewerbe in Angriff nehmen.....bei uns hier, kostet eine Gewerbeanmeldung  nur 15 Euro.......und die Stadt trägt von sich aus, wenn man das beantragt, für ein Jahr die Kosten einer Gewerbe Haftpflichtversicherung......
Das war auch so eine dämliche Sache, die nur von Bürokraten die keine Ahnung von wirtschaft haben, kommen konnte.
Hat der Stadtrat bei uns so beschlossen, als wenn die grösste Sorge eines neuen Selbstständige die Haftplfichtversicherung ist.
Ich habe seit mind 15 Jahre keine Gewerbehaftpflichtversicherung.....und nie gebraucht!
Aber es durchaus auch mal was passieren, was extrem hohe Kosten verursachen könnte.
Aber das hält keinen ab sich selbstständig zu machen...wer an solche Sachen denkt, wenn er sich selbstständig macht..der fängt garantiert gar nicht erst an   und gehört auch der Bürokratenfraktion an, die alles so machen , wie es gemacht werden soll.
Und selber nie etwas selbstständig schaffen werden!  

42128 Postings, 9259 Tage satyrGate?????

 
  
    #11
1
04.12.13 09:19
He du willst bei Ebay verkaufen kein Atomkraftwerk eröffnen.  

37167 Postings, 5146 Tage Nokturnalsatyr hat es ganz gut zusammen gefasst....

 
  
    #12
1
04.12.13 09:22
Gewerbeschein beantragen...danach auf den Finanzamtwisch warten und ausfüllen (Kleingewerberegelung ankreuzen)....und halt eine Kosten-Überschuss Rechnung führen.
Mehr ist es eigentlich nicht.....  

10765 Postings, 6810 Tage gate4shareIch habe die Bürokratie in Deutschland nicht

 
  
    #13
04.12.13 09:23
erfunden!

Sartyr mache es doch Spasses halber mal.........dann wirst du sehen, wie die Behörden und Anstalten öffentlichen rechts, dich in die Zange nehmen!  

10765 Postings, 6810 Tage gate4shareWollt ihr behaupten, dass ich mit der Darstellung

 
  
    #14
1
04.12.13 09:26
dass man auch mit der berufsgenossenschaft zu tun hat, das Arbeitsamt Auskunft möchte und die Industrie und Handelskammer, Beiträge fordert, Unsinn gesagt habe?

Nur weil  ihr eseinfacher seht, als es die Bürokratie in Deutschland will, ist es nicht so!

Egal ob Kleingewerbe oder was auch immer..für die IHK, für das Arbeitsamt, für die Berufgenossenschaft ist sowas ohne Belang, ob Klein- oder Gross-gewerbe!
Es gibt nur Gewerbe und dann heisst es zahlen bzw. Angaben machen!    

23557 Postings, 6877 Tage Maickel@Satyr

 
  
    #15
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04.12.13 09:26
In 1 wurde nicht geschrieben, dass er ein Kleingewerbe bis 17.500 Euro Bruttoumsatz angemeldet hat oder will. Er meldet ein Gewerbe an und bekommt vom Finanzamt einen Fragebogen wo er dieses dann ankreuzen muß, gleichzeitig ist er dann 5 Jahre daran gebunden und darf nicht über diese Summe kommen.

Die Ausnahmeregelungen sehen die Finanzämter sehr verbissen.  

37167 Postings, 5146 Tage NokturnalEs geht um ebay gate ...und nicht um ein

 
  
    #16
04.12.13 09:26
Großkonzern. Und bei einen Ebay Händler ist dieses ohne großen Bürokratie Aufwand möglich.  

42128 Postings, 9259 Tage satyrGate ich mache es ja seit Jahren

 
  
    #17
04.12.13 09:26
und mich hat noch niemand in die Zange genommen-  

42128 Postings, 9259 Tage satyrJa Maickel die schauen sich das im

 
  
    #18
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04.12.13 09:28
Normalfall nach einem Jahr an.  

24273 Postings, 9087 Tage 007BondVielleicht sollte man noch ergänzend hinzufügen,

 
  
    #19
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04.12.13 09:33
dass bei Gewinnen das Finanzamt davon ausgeht, dass das nächste Jahr mindestens genauso profitabel verlaufen wird. Daher verlangt es dann Steuervorauszahlungen für das aktuell laufende Jahr.  

23557 Postings, 6877 Tage MaickelAusserdem muß ich auch als Kleinunternehmer

 
  
    #20
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04.12.13 09:40
eine Jahresumsatzsteuererklärung machen.

Ebaygebühren kommen auch für die Verkäufe als Gewerbetreibender, man sollte sich vorher durchrechnen wieviel Gewinn ich überhaupt erwirtschafte, ob es sich lohnt.

Mach ich die Buchhaltung und Steuererklärung selber oder ein Steuerberater etc. pp.  

10765 Postings, 6810 Tage gate4shareWer bestreitet das Auskunftsbegehren von

 
  
    #21
1
04.12.13 09:42
dem Finanzamt, der Berufsgenossenschaft, des Arbeitsamtes erfolgen, hat eben keine Ahnung von der aktuellen lage.
Die IHG hält es unterschiedlich, einige erfragen den Status, andere nehmen gleich mal eine Vollmitgliedschaft mit normalen Mitgleidsbeitrag an und fordern den dann.

Auch haben die Stromanbieter schon Anspruch auf den Gewerbetarif.

Wer dieses bestreitet hat keinerlei Kenntnisse von der aktuellen Lage und wie es sich heute darstellt! Alle diese   Institutionen werden automatisch sofort von der Gewerbeanmeldung informiert.
Gefaährlich sind auch diese Brief, von wegen "gewerberegister" Es gibt kein Register wo man zahlen mUSS.....genau das wissen viele nicht und zahlen einfadch, weil diese auch wie amtliche Bescheide aussehen.

Aber wir brauchen uns auch nicht streiten- ich weiss wie es ist, und ihr wohl scheinbar nicht! Dann ist es schon falsch , dass man sich hier mit falchen Angaben äussert!  

42128 Postings, 9259 Tage satyrMaikel gebe ich dir absolut recht

 
  
    #22
04.12.13 09:45
Die meisten überleben das erste Jahr bei Ebay nicht.Weil sie nicht in de Lage
sind ne vorläufige Bilanz zu erstellen.
Bei Neuware ist das ganz gefährlich.  

42128 Postings, 9259 Tage satyrGate es gibt keine Berufsgenossenschaft für

 
  
    #23
04.12.13 09:47
Ebayhändler und wenn du allein Unternehmer bist was hast du mit dem
Arbeitsamt zu schaffen?
 

37167 Postings, 5146 Tage NokturnalWenn du ebay Händler sein willst und z.B

 
  
    #24
1
04.12.13 09:48
unter 7000,- Euro Gewinn im Jahr bleibst (Nebengewerbe / Kleingewerberegelung) wirst du nicht ins Handelsregister eingetragen noch bist du der IHK ein Beitrag schuldig.
Sei nicht sauer gate aber befass dich mit der Lage eh du solch Unsinn erzählst.  

10765 Postings, 6810 Tage gate4shareDie Umsatzsteuerregelung ist wohl nicht

 
  
    #25
04.12.13 09:48
mal unwichtig!

Also grundsätzlich muss jeder gewerbliche Verkäufer auf alle seine Verkäufe 19% Umsatzsteuer abführen. Dagegen rechnen, als bereits gezahlt kann er , was er bei seinen Einkäufen seinem Lieferanten schon als Umsatzsteuer gezahlt hat.

Tja und dann gibt es für Kleingewerbe wohl, Sonderregelungen!

Nur grundsätzlich muss man wohl damit rechnen dass man 19% von allen Umsätzen abführen muss,....das ist praktisch wie zusätzliche Kosten!

Es ist so,wie ich sagte, mag sein, dass ich es bedrohlicher darstellte als es ist.
Und man kann ja in der Regel durch einfache Angaben, die Anfragen beantworten, dann ist auch erst mal ruhe.
Aber nicht antworten geht gar nicht!

Also wenn ich klein anfangen würde, und ich hätte wenig Geld, würde ich wegen den steuerlichen Sachen zum Finanzamt persönlich hingehen  und mich da beraten lassen...freundlich ,aber hart bleibne bei den Fragen, bis man es kapiert hat.
Auch sind die Finanzämter zur Hilfe bei Steuererklärungen verpflichtet.

Ich selber mache das auch nicht..macht alles mein Steuerberater...aber die sind in der Regel eben doch teuer!  

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