Organisierte Kriminalität in d. Staatsanwaltschaft
Sie betrieb zusammen mit Banker-Kollegen im großen Stil Vermögensverschiebungen in die Schweiz. Ihre Kunden, deren Geld sie persönlich in Koffern transprtierte, waren Personen, die der CSU nahestanden. Vermögende Personen aus dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben. Dies versichert an Eidesstatt Rudolf Heindl, Richter i.R.
Gustl Mollath zeigte die Schwarzgeldaffaire seiner Frau Petra Mollath an und nannte Mittäter und sämtliche Namen der Kunden.
Es fand sich kein Richter, der bereit war eine Anklage zu erheben. Um ihren Mann aus dem Weg zu räumen und frei zu sein für weitere Aktivitäten bei Schweizer Banken und für Herrn Maske, beantragte die heutige Frau Maske ein psychiatrisches Gutachten. Die Ehefrau fühlte sich verfolgt.
Der Bank-Manager sagte für seine damalige Geliebte als Zeuge aus.
Dem Antrag auf ein psychiatrisches Gutachten gaben die Richter statt.Nachdem sich ein gerichtlich bestellter Psychiater verweigert hatte Gustl Mollath Wahnideen zu bescheinigen, fand der Richter doch noch einen Arzt und seitdem wird Herr Mollath in der Psychiatrie festgehalten. Bis heute muss man daran zweifeln, dass Herr Mollath eine Wahnidee hatte. Laut seiner Ex-Frau lebte er in dem Wahn, dass sie Geld in großem Umfang in die Schweiz verschoben habe.
Jeder Richter hätte hier eine psychiatrische Begutachtung ablehnen müssen, denn es handelte sich hier bei Herrn Mollath eben gerade nicht um eine klassische Wahnidee.
Ein Wahn bei Herrn Mollath hätte vorausgesetzt, das seine Ideen nicht der Realität entsprechen. Dies ist aber hier nicht der Fall - im Gegenteil. Herr Mollath nennt sehr realistisch und im Detail Namen und Vorfälle.
Mediendruck auf die Hypovereinsbank machte es immerhin möglich, das die Bankerin ihren Job verlor. Angeblich will keiner in der Bank etwas von der Schwarzgeldaffaire gewusst haben.
Richter Heindl spricht in seiner Eidesstattlichen Erklärung von "Organisierter Kriminalität in der Staatsanwaltschaft".
Organisierte Kriminalität deshalb, weil nach Paragraph 258 a StGB, die Staatsanwaltschaft Straftaten nicht verfolgt, die es gibt.
Dafür verfolgt die Staatsanwaltschaft aber angebliche Straftaten, die es nicht gibt und die vom Ankläger nur vorgetäuscht sind (Paragraphen 344 und 345 StgB).
Das alles um Personen zu schützen, von denen sich mancher Richter Vorteile verspricht.
Text copyright Petra Sommer, Wirtschaftskorrespondentin & Psychologisches Coaching
Ouellen Eidesstattliche Versicherung des Richters i. R. Rudolf Heindl, Report Mainz, http://www.meinungsverbrechen.de/?tag=gustl-mollath, Homepage Gustl Mollath
http://www.vitaldurchkommunikation.de/blog/2012/...den-kriminell.aspx
Die Chronologie des Fall gibt es hier:
http://www.gustl-for-help.de/chronos.html
Da scheinen ein paar Verantwortliche in den Medienanstalten das passende Parteibuch in der Tasche zu haben oder eine Menge Angst um ihren Arbeitsplatz zu haben.
Aber schon interessant, dass psychiatrische Gutachten scheinbar DIE neue Waffe im Kampf gegen die Aufdeckung von Steuerhinterziehungen. Hier wurden Zeugen erfolgreich für verrückt erklärt, und in Hessen geschah gleiches sogar direkt mit Steuerfahndern.
Herr Lanz, bitte ermitteln sie, denn "darüber wird zu reden sein..!"
Ob das ein Konflikt politisch "liberaler" Interessen ist?
"Merk sagt, dass zuletzt das zuständige Oberlandesgericht eine Beschwerde Mollaths verworfen habe - weil es für eine Fehleinweisung nicht DEN GERINGSTEN Anhaltspunkt gebe. Ein neues psychiatrisches Gutachten gibt es nicht."
Ganzer Artikel:
http://www.stern.de/panorama/...terin-geraet-unter-druck-1926090.html
und der psychiater?
"Dem Psychiater, dessen Gutachten zur Zwangspensionierung von vier Steuerfahndern geführt haben, kann nicht nachgewiesen werden, dass er vorsätzlich falsch begutachtet hat. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren eingestellt"
www.fr-online.de/frankfurt/...iater-eingestellt,1472798,11750300.html
Ich zitiere aus einer Patientenverfügung:
Da ich die Existenz irgendeiner psychischen Krankheit abstreite, stattdessen den psychiatrischen Sprachgebrauch und psychiatrische Diagnosen für eine schwere Persönlichkeitsverletzung und Verleumdung, sowie die Gefangennahme in einer Psychiatrie für eine schwere Freiheitsberaubung und jede psychiatrische Zwangsbehandlung für Folter und schwerste Körperverletzung erachte, möchte ich gemäß dem § 1901 a BGB hiermit eine Vorausverfügung errichten, um mich vor einer solchen Diagnostizierung bzw. Verleumdung und deren Folgen zu schützen, indem ich verbiete, folgende medizinischen Maßnahmen an mir durchzuführen:
A ) Unter keinen Umständen darf bei mir irgendeine psychiatrische Diagnose erstellt werden. Ich verbiete hiermit jedem psychiatrischen Facharzt oder Fachärztin, mich zu untersuchen, genauso wie ich jedem anderen approbierten Mediziner untersage, mich hinsichtlich irgendeines Verdachts einer angeblichen „psychischen Krankheit“ zu untersuchen. Allen Ärzten, die mich untersuchen wollen, untersage ich, den Versuch irgendeine der Diagnosen, die im International Code of Deseases (aktuell ICD 10. Revision, German Modification) im Kapitel V mit dem Bezeichnungen von F00 fortlaufend bis F99 als „Psychische und Verhaltensstörungen“ bezeichnet werden, zu stellen, und um jede mögliche Unklarheit zu beseitigen, führe ich diese noch genauer aus als:
F00-F09 Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen
F10-F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
F20-F29 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
F30-F39 Affektive Störungen
F40-F48 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
F50-F59 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
F60-F69 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
F70-F79 Intelligenzstörung
F80-F89 Entwicklungsstörungen
F90-F98 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
F99 Nicht näher bezeichnete psychische Störungen
jeweils mit allen weiteren Unterspezifizierungen und alle später vorgenommenen Modifizierungen dieses Kapitels des ICD.
B ) Strikt untersage ich folgende Behandlungen:
- Behandlungen von einem psychiatrischen Facharzt oder dem sozialpsychiatrischen Dienst.
- Behandlung in einer psychiatrischen Station eines Krankenhauses oder einer Ambulanz oder einem sog. Krisendienst
- jede Einschränkung meiner Freiheit z.B. einsperren in einer psychiatrischen Station, jede Fixierung, jede Behandlung gegen meinen geäußerten Willen, jede Zwangsbehandlung egal mit welchen als Medikament bezeichneten Stoffen oder Placebos.
- Behandlungen…………………………………………………………………………………………………………………
usw.
Der Michel nimmt halt Alles hin !
Mfg
Kalle
Doch was die strafrechtliche Verfolgung aller Beteiligten in Bezug auf die Steuerhinterziehungen/Schwarzgeldzahlungen anbelangt, die gilt es nun eben juristisch, im Hinblick auf die mögliche Verjährung, aufzuarbeiten und ggf vereinzelt noch aufzunehmen.