Rechtsfall zum Samstagt


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Neuester Beitrag: 24.09.12 22:02
Eröffnet am:03.12.11 14:04von: ThyssianerAnzahl Beiträge:36
Neuester Beitrag:24.09.12 22:02von: ThyssianerLeser gesamt:5.798
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1195 Postings, 6143 Tage ThyssianerRechtsfall zum Samstagt

 
  
    #1
5
03.12.11 14:04
Eine Bitte zum Anfang - bitte nur ernstgemeinte Antworten posten.

Danke schonmal dafür.

Nun zum Thema.

Am 30.11. hat meine Frau Ihre Kündigung bekommen. Ohne Angabe von Gründen. Ihr Arbeitgeberkündigt sie zum 31.12. - angebblich fristgerecht. Nun habe ich schon mitbekommen das lt. BGB § 622 nach mehr als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 2 Monate Kündigungsfrist gesetzt sind. Ansonsten habe ich gerade keinen Plan wie wir vorgehen sollen. Würde gerne auf den Anwalt verzichten da keine Rechtsschutz. Da es um eine nicht so gut bezahlte Teilzeittätigkeit geht wollte ich nicht mehr Anwaltskosten verursachen als am Ende rauskommt. Was tut man jetzt am besten ? Also meine Frau hat - zu Recht - auch keinen Bock mehr für diesen Arbeitgeber zu arbeiten. Trotzdem müssen wir ja auf eine Kündigungsschutzklage gehen. Bekommt man das alleine hin oder was gilt es zu beachten um Sperrfristen vom Arbeitsamt zu vermeiden ?!

Kann da jmd. beratend zur Seite stehen ?

Gerne auch per BM

Würden uns freuen.  

1278 Postings, 6011 Tage polo_chSoso, Thyssianer

 
  
    #2
2
03.12.11 14:10
Du willst also eine unentgeltliche, kostenlose Dienstleistung erhalten....

d.h. jemand soll für 0,00€/Std. für Dich arbeiten. Dabei sogar noch die Dienstleistung einer Rechtsberatung über das Internet erfüllen.

Was würdest Du sagen, wenn der Arbeitgeber Deiner Frau Dir vorschlagen würde, Deine Frau soll nach der Kündigung doch einfach für 0,00€/Std. bei ihm weiterarbeiten?

866 Postings, 5073 Tage Teddy-KGBEinblick

 
  
    #3
2
03.12.11 14:11
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Der Kündigung schriftlich widersprechen und den Gang zum Rechtsanwalt durchleuchten lassen.  

1278 Postings, 6011 Tage polo_chKlingt hart, ich weiss

 
  
    #4
03.12.11 14:11
aber ich will Dir damit sagen:

--- bezahle jemand ordendlich für seine Arbeit, dann wird Dir auch vernünftig geholfen

19233 Postings, 6564 Tage angelamvor allen weiteren überlegungen muss sie die

 
  
    #5
5
03.12.11 14:16
kündigung beim arbeitsamt melden - spätestens eine woche nach der kündigung.  

1195 Postings, 6143 Tage Thyssianerhabe gehofft das jmd...

 
  
    #6
1
03.12.11 14:16
... einen ähnlichen Fall schonmal hatte und mir 1-2 Tipps geben hätte können.

Aber dank auch für deinen Kommentar Polo.  

1195 Postings, 6143 Tage ThyssianerBeim Arbeitsamt war Sie schon.

 
  
    #7
2
03.12.11 14:20
Jetzt werden wir Ihrem Arbeitgeber zunächst melden dass die Kündigung ungültig ist da die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Dann spielen wir mit dem Gedanken über ein Gespräch das ganze aussergerichtlich zu klären. Vielleicht weiß ihr Arbeitgeber das die Kündigung aus sozialer Sicht nicht begründbar ist. Denke nur der Arbeitgeber wird nicht freiwillig mit ner Abfindung rausrücken - und da bräuchte ich ein paar Tipps.  

90044 Postings, 5544 Tage windot#2, #4 sind halt eine typische polo_ch Antworten!

 
  
    #8
03.12.11 14:20
Geh schleunigst zum Arbeitsamt und lass dich dort beraten. Das solltest Du bzw. Deine Frau so oder so tun, da hier Deine Mitwirkungspflicht bei Kenntnisnahme der Kündigung gefragt ist!  

1278 Postings, 6011 Tage polo_chThyssianer

 
  
    #9
2
03.12.11 14:21
Nimm Dir 300,-€ Obergrenze. Für einen Profi. vorher den Deckel besprechen. Dann ist es einigermaßen vernünftig.

WICHTIG:
Bei Arbeitsprozessen musst Du bei Verlust nicht den Arbeitgeberanteil zahlen.
d.h. ist nicht teuer.
 

14559 Postings, 6674 Tage NurmalsoWarum ist sie nicht in einer Gewerkschaft?

 
  
    #10
03.12.11 14:22
Dann hätte sie Hilfe. Banken, Versicherungen und die deutsche Industrie haben Verbände und eine Lobby, viele Arbeitnehmer aber nicht.

Ärzte und Hoteliers werden erfolgreich durch die FDP vertreten. Vielleicht findet deine Frau ja auch noch eine geeignete Interessenvertretung?  

25196 Postings, 8798 Tage modzu komplex

 
  
    #11
1
03.12.11 14:24

90044 Postings, 5544 Tage windotAha, also weißt Du somit schon das die Kündigung

 
  
    #12
1
03.12.11 14:24
nicht gültig ist! Ich würde unabhängig vom Arbeitsamt der Kündigung wiedersprechen.  

1278 Postings, 6011 Tage polo_chwindot

 
  
    #13
03.12.11 14:25
Verstehst Du überhaupt was? Nein? Dann gründlich lesen.


Sich über Kündigung, tiefe Löhne beklagen.... da sollte man immer hinterfragt werden, wie man es denn selber so praktiziert !!!

14559 Postings, 6674 Tage NurmalsoAber Thyssianer,

 
  
    #14
1
03.12.11 14:25
als erfolgreicher Arivaner und Börsenspekulant kannst du natürlich auch ein paar 500er aus dem Schrank nehmen und deine Frau erst mal für ein paar Wochen in eine hübsches Wellnessresort unter Palmen schicken.  

1195 Postings, 6143 Tage Thyssianer300 € Obergrenze ?

 
  
    #15
03.12.11 14:27
Damit könnten wir leben - habe nur Zahlen von 500-600 € gelesen - ich weiß - hört sich auch nicht wesentlich mehr an- aber tut ( uns ) weh.

Befürchte nur das 300 € nicht reichen. Habe erstmal für Mo. nen Termin bei RA. Erstmal die Kostenseite abklopfen.  Ansonsten sollte der Fall zu unseren Gunsten entschieden werden.

Weil ne Mutter von 2 Kindern vor div. alleinstehenden - ohne Grund - zu kündigen wird auch das Gericht nicht toll finden.  

25196 Postings, 8798 Tage modsehr gut, windot, aber nur schriftlich und Zugang

 
  
    #16
03.12.11 14:27
beweisbar = 1.Schritt (Widerspruch)

Dann läuft er zu seinem Anwalt, und es kommt eine frist- und formgerechte
neue Kündigung.

90044 Postings, 5544 Tage windotÜbrigens spielt, soweit ich mich Erinnern kann,

 
  
    #17
03.12.11 14:28
die Höhe einer eventuellen Abfindung bei den Verfahrensgebühren keine Rolle.

Hat die Firma einen Betriebsrat? Wenn ja, hat er der Kündigung wiedersprochen? Mit welcher Begründung?  

1278 Postings, 6011 Tage polo_chWie gesagt

 
  
    #18
03.12.11 14:30
begrenztes risiko, weil Du nur halbe Gebühren bezahlst.

Geh zum Anwalt. Hier hat niemand von denen richtig Anung. Labern aber alle.
Rechtsberatung übers Internet ist unseriös.


33960 Postings, 6046 Tage McMurphyHohn, Spott und Idiotie sind erforderlich, klar

 
  
    #19
1
03.12.11 14:30
und wenn man den Kameraden selbst mal vor´s Bein pisst, geht das Geheule los.
Thyssianer, schmeiss das Pack raus.

Arbeitsamt, Widerspruch und Durchblicken lassen, dass Du einen Anwalt mit Deinen Interessen beauftragen wirst. Dann ist der AG am Ball. Schau mal, was er schreibt und halt uns auf dem Laufenden.  

1195 Postings, 6143 Tage Thyssianer@ Nurmalso

 
  
    #20
03.12.11 14:31
Sieh dir die ThyssenKrupp-Aktie an ... dann weißte das da nix für nen Wellnessurlaub drin ist ;-(

Habe ja die letzten Abende auch schon gelesen & gegooglet wie ein Weltmeister. Klingt auch alles logisch - man muss nur eine ganz bestimmte Reihenfolge einhalten und dieses und jenes berücksichtigen.

Aufhebungsvertrag ist scheiße für den Arbeitslosengeldanspruch. Gibts auch Nebenwirkungen bei ner Abfindung ?  

1278 Postings, 6011 Tage polo_chUnd vernünftige

 
  
    #21
03.12.11 14:32
Dienstleistungen für 0,00 erhalten, ist ebenfalls unseriös.

Jeder der arbeitet, soll Geld dafür erhalten. Basta.

24273 Postings, 9084 Tage 007BondWie wurde die Kündigung denn

 
  
    #22
1
03.12.11 14:33
mitgeteilt? Mit der Post? Persönlich unter Zeugen? Wurde der Erhalt bestätigt? Welche Kündigungsfristen sind vertraglich geregelt?

Das hält einen Arbeitsgeber aber nicht unbedingt davon ab, trotzdem zu kündigen - ggf. muss er noch ein paar weitere Monate ihr das Gehalt bezahlen.  

19233 Postings, 6564 Tage angelamwieviel zahlst du an ariva, dass deine postings

 
  
    #23
5
03.12.11 14:33
hier erscheinen?

(@#21)  

90044 Postings, 5544 Tage windotAbfindung - voll versteuert.

 
  
    #24
03.12.11 14:34

90044 Postings, 5544 Tage windotAbfindung - ohne Anwalt - da kann man der Höhe

 
  
    #25
03.12.11 14:36
nach leicht über den Tisch gezogen werden. Wenn Aussicht auf eine Abfindung besteht dann m.M. nach nur mit Anwalt!  

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