SPD will Abgeltungssteuer erhöhen
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 11.09.11 21:56 | ||||
Eröffnet am: | 10.09.11 15:08 | von: margin.call | Anzahl Beiträge: | 35 |
Neuester Beitrag: | 11.09.11 21:56 | von: Libuda | Leser gesamt: | 4.662 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 7 | |
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Damit verscheucht man dann auch die letzten Investoren aus Deutschland !
Merke: je mehr sozial Bedürftige desto mehr vom väterlichen Vollkasko-Fürsorgestaat Abhängige desto mehr SPD Wähler.
...Also, im Klartext... : Kapitalerträge mit der ganz normalen Einkommensteuer belegen??
Also genau das, was einst der Finanzminister Steinbrück (SPD) abgeschafft hat?
(Nun, ich fand das frühere System in der Tat vernünftiger... )
Dort steht allerdings nur:
"Wir wollen die Abgeltungsteuer unter Beibehaltung des Optionswahlrechts auf 30 Prozent erhöhen und dadurch knapp 1 Mrd. Euro – davon 400 Mio. Euro/Bund – mobilisieren."
Das ist wigk das was margin.call in #1 meinte als er sagte "erst wollte man...". Aber das weitergehende was mir in #3 aufgestoßen ist, hab ich nun noch nicht gefunden.
Beibehaltung des Rechts, die Kapitaleinkünfte optional zur Einkommensteuer zu veranlagen wenn das günstiger ist, aber zugleich Erhöhung der Abgeltungssteuer, heißt im Klartext: Der Staat besorgt sich vermehrt zinslosen Kredit von den Anlegern, d.h. zieht ihnen mehr Abgeltungssteuer ab und wenn das über dem EkSt-Satz lag, zahlt er es ca. ein Jahr später mit dem Steuerbescheid wieder zurück. Stößt mir schon jetzt auf...
Die "Reichen" hingegen sind mit dem AbgSt-Satz eh fein heraus...
Na das Konzept könnte noch etwas gefeilt werden. Wobei ich sagen muss, dass die Pläne im Ganzen kein Schocker sind, die Steuererhöhungen für "Vermögende" scheinen mir moderat (wie das auch der Spiegel in #6 sagt).
http://www.welt.de/politik/deutschland/...uersatz-von-52-Prozent.html
Die Forderung das Arbeit und Kapital gleich besteuert werden kommt aus dem Linken Lager der SPD.
Nur wenn man so arm wäre dass man nicht EkSt-pflichtig ist...
- Geringes Einkommen unter dem Grundfreibetrag
Wenn Ihre Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag liegen, Sie aber außer den Kapitalerträgen keine weiteren Einkünfte erzielen oder diese so gering sind, dass Sie mit allen Einkünften nicht einkommensteuerpflichtig sind, empfiehlt es sich, rechtzeitig bis zum 01.01.2009 eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei Ihrem Finanzamt zu beantragen und Ihrer Bank( bzw. mehreren Banken) vorzulegen. Diese NV-Bescheinigung wird in der Regel für 3 Jahre ausgestellt.
Ihre Bank behält dann von Ihren Kapitalerträgen keine Abgeltungssteuer ein, auch wenn diese über dem Sparerpauschbetrag liegen.
Wahlrecht zur Einkommensteuerveranlagung
So lese ich z.B. die Erläuterungen auf http://www.steuerberater-hoyer.de/...d2a4ff402dbf277aa68c7febed98289d
"Ihre Einkünfte für die Beantragung einer NV-Bescheinigung zu hoch, Ihr persönlicher Einkommensteuersatz liegt aber unter 25% ?
Dann empfiehlt es sich, die Veranlagung zur Einkommensteuer unter Einbeziehung Ihrer Kapitaleinkünfte beantragen. Bei dieser Antragsveranlagung prüft das Finanzamt von Amts wegen, ob die Einbeziehung der Kapitalerträge auch tatsächlich günstiger ist.
Die Kapitaleinkünfte werden dann zusammen mit Ihrem steuerpflichtigen Einkommen versteuert, die Abgeltungssteuer wird als Steuervorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer angerechnet. Dies führt zu einer Erstattung, wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt. "
Aber wenn man den Spitzensteuersatz erhöht und eine private Vermögenssteuer einführt, dann ist es umso weniger verständlich, dass man Steuern auf Kapitalerträge so deckelt. Bevor man eine Substanzsteuer einführt, ist es doch sinnvoller, erst mal die Gewinne normal zu besteuern. Das finde ich ganz unsinnig, noch dazu wo die private Vermögenssteuer in der Erhebung so aufwendig ist...
Moderation
Zeitpunkt: 24.09.11 16:10
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Zeitpunkt: 24.09.11 16:10
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Wenn jemand nur einen Steuersatz von z.B. 15 % hat aber ihm wurden aus 5.000 € Kapitalerträgen 1.250 € (25 %) abgezogen, stellt man bei der Einkommenssteuererklärung den Antrag auf Veranlagung nach seinem Einkommenssteuersatz, bei diesem Beispiel 15 % und erhält die zuviel gezahlte Kapitalertragssteuer zurück.
Ist natürlich wie Du schon geschrieben hast erst im nächsten Jahr.
Wird leider nicht von Amtswegen geprüft sondern muß beantragt werden. Manche Mitarbeiter machen es und manche warten ab ob man es beantragt, kommt kein Antrag auf Günstigerprüfung werden Kapitalerträge auch im Steuerbescheid mit 25 % berechnet.
Ich glaube ein vernünftiges Steuermodell für Europa zu finden ist bei unseren aktuellen Politikern Utopie.
Also Zeit zum Auswandern, bevor es zu spät ist!