Hartz-IV-Empfänger haben kein Recht auf Fernseher
Erhalten Hartz-IV-Empfänger von ihrem Jobcenter eine Möbel-Erstausstattung für ihre Wohnung, müssen sie den Fernseher selbst bezahlen. Das Fernsehgerät ist für eine geordnete Haushaltsführung nicht erforderlich, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Damit Langzeitarbeitslose ihr Grundrecht auf Information wahrnehmen können, könne das Jobcenter aber für den Kauf eines Fernsehers ein Darlehen gewähren (AZ: B 14 AS 75/10 R).
Damit scheiterte ein Hartz-IV-Empfänger aus dem Landkreis Göttingen mit seiner Klage vor dem obersten Sozialgericht. Der 40-Jährige zog am 15. August 2007 in eine 17 Quadratmeter große Ein-Zimmer-Wohnung. Zuvor war er obdachlos. Beim Landkreis beantragte er die Kostenübernahme für die Erstausstattung seiner Wohnung einschließlich eines neuen Fernsehers.
http://www.welt.de/politik/deutschland/...in-Recht-auf-Fernseher.html
Eine Wanderung in den Alpen wäre eine guter Ersatz. Von dort kann man gut fernsehen.