Sicherungsverwahrung ade ?


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Neuester Beitrag: 03.08.10 21:17
Eröffnet am:31.07.10 11:43von: geldsackfran.Anzahl Beiträge:29
Neuester Beitrag:03.08.10 21:17von: geldsackfran.Leser gesamt:841
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5230 Postings, 7392 Tage geldsackfrankfurtSicherungsverwahrung ade ?

 
  
    #1
3
31.07.10 11:43
Wenn ich sowas lese könnte ich kotzen:

Ministerium: Reform der Sicherungsverwahrung kommt
Das Bundesjustizministerium verteidigt die geplante Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Staatssekretär Max Stadler sagt der dpa, sie sei nur möglich, wenn in der Haft neue Tatsachen die Gefährlichkeit eines Täters begründen. Das gebe es allerdings sehr selten. Die Bundesregierung muss das Gesetz zur Sicherungsverwahrung wegen eines Gerichtsbeschlusses ändern. Demnach darf eine Sicherungsverwahrung, die auf maximal zehn Jahre begrenzt war, nicht rückwirkend verlängert werden.  

50241 Postings, 5509 Tage BasterdAlso lieber gleich alle freilassen

 
  
    #2
1
31.07.10 11:46
Kostet nur 'n Haufen Geld.

Gibt es denn kein Gesetz, das uns Bürgern erlaubt, Politiker einsperren zu lassen ? Ich wüßte da einige Fälle.

9279 Postings, 7556 Tage Happydepot@Basterd

 
  
    #3
1
31.07.10 11:48
da sagst Du was.

Diese drecksäcke genießen ja Ihre Immunität,quasi die Narrenfreiheit für alle Verbrechen dieser Welt.

1233 Postings, 5175 Tage Muppetshow-Anima.Man kann die Immunität aufheben

 
  
    #4
1
31.07.10 11:51
Glaube der Bundespräsi hat die Macht dazu...weiß es aber nicht ganz sicher  

25 Postings, 5182 Tage Rainbow WarriorDer Herr Staatssekretär sollte

 
  
    #5
3
31.07.10 11:53
den Familienangehörigen der nächsten Opfer die Todesnachricht persönlich überbringen und gleich noch einmal vor Ort erklären warum die Justiz gefährliche Mörder, Sexualstraftäter etc. freigelassen hat.
Zur Sicherheit sollte er die Nachricht allerdings in einem mit Panzerglas geschützen Kasten vortragen, nicht das die Gefängnisse noch zusätzliche Straftäter aufnehmen müssen weil der Herr Staatssekretär seine Kopf verloren hat (so ein rasender Opferangehöriger ist nicht zu unterschätzen)!  

9279 Postings, 7556 Tage Happydepotder eine....

 
  
    #6
2
31.07.10 11:54
pickt dem anderen doch kein Auge aus,da gilt das gleiche wie bei den Ärzten.

Ich glaube da gibt es einen Außschuss der zusammen kommen muß,bei schwerwiegenden fällen,dann wird glaube ich die Immunität aufgehoben.

50241 Postings, 5509 Tage BasterdIn anderen Ländern wird kurzer Prozeß gemacht

 
  
    #7
31.07.10 11:56

12850 Postings, 8289 Tage Immobilienhaidie immunität kann nur durch mehrheitsbeschluss

 
  
    #8
1
31.07.10 11:58
des jeweiligen parlaments aufgehoben werden (also landtag oder bundestag).....und für ne aufhebung muss da schon ganz ganz viel passiert sein....

den tauss zum beispiel, nach seinen kinderporno-geschichte.....dessen immunität wurde vom bundestag aufgehoben  

1233 Postings, 5175 Tage Muppetshow-Anima.Selbst wenn die Sicherheitsverwahrung wegfällt

 
  
    #9
2
31.07.10 11:58
werden die Straftäter doch sicherlich weiterhin unter Beobachtung stehen.

Und da ist mir der Gedanke einer Kosteneinsparung echt schleierhaft.  

36845 Postings, 7673 Tage TaliskerWessen

 
  
    #10
1
31.07.10 11:59
Immunität soll den nun konkret aufgehoben werden? Gibts mal Namen? Die Richter vom EuGH auch gleich einknasten oder an die Wand oder was auch immer?

Gebts zu, ihr seid schon länger beim Frühschoppen, oder?
Gruß
Talisker

12850 Postings, 8289 Tage Immobilienhaiich fordere die aufhebung von taliskers immunität

 
  
    #11
31.07.10 12:01
steinigt ihn...


*klonk*

1233 Postings, 5175 Tage Muppetshow-Anima.gähhhn talisker...was fürn qualitätsposting

 
  
    #12
3
31.07.10 12:01
sonst noch nen konstruktiven Beitrag auf Tasche?  

9279 Postings, 7556 Tage Happydepotdas ganze ist doch wieder...

 
  
    #13
1
31.07.10 12:02
so ein Gehirngespinnst der EU.

Das Thema hatten wir doch vor Tagen schon.

Ich bleibe dabei,die EU schadet uns mehr als sie gutes vollbringt.
Und sie wird uns alle in den Ruin treiben.

1405 Postings, 6156 Tage thunfischpizzaDie nachträgliche Sicherheitsverwahrung

 
  
    #14
31.07.10 12:02
ist menschenrechtswidrig. Das hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dessen Urteil zu befolgen sich auch die BRD verpflichtet hat, eindeutig entschieden und da gibt es auch nichts daran zu deuten.

Hintergrund: Jeder darf nur nach dem Gesetz verurteilt werden, das zum Zeitpunkt der Tat gilt (das ist in der europäischen Menschenrechtskonvention und auch in Art. 102 Abs. 3 GG geregelt). Wer dagegen verstößt, indem er die Sicherheitsverwahrung mal eben als "Maßnahme der Besserung und Sicherheit" deklariert, statt als Strafe wie sie angewandt wird, der weiß von vornerein, dass sie verfassungs- und menschenrechtswidrig ist und ist der eigentliche Schuldige hier. Schuld an dem aktuellen Schlamassel sind also die Politiker, die die nachträgliche Sicherungsverwahrung aus Populismus eingeführt haben, obwohl sie wussten, dass sie damit gegen einen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Was nebenbei passiert, wenn man diesen Grundsatz nicht einhält, konnte man ab 1933 in Deutschland sehen.

P.S.: Absolute Sicherheit gibt es in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht, auch nicht, wenn einige Tröten aus einer gewissen Partei das ständig behaupten, um damit auf Stimmenfang zu gehen. Und die Gewaltkriminalität ist seit den 50ern sinkend, auch wenn die Medien gerne anders tun.

1233 Postings, 5175 Tage Muppetshow-Anima.Zumindest

 
  
    #15
1
31.07.10 12:04
zerstört die EU viele Souveränitäten der Staatlichkeiten und Länder.

Alles wird Einheitsbrei.  

25 Postings, 5182 Tage Rainbow WarriorWenn Gesetze die Täter mehr schützen als die Opfer

 
  
    #16
2
31.07.10 12:06
läuft etwas falsch und wer sich hinter Paragraphen versteckt hat noch nicht persönlich erlebt was passiert wenn mal wieder ein Freigelassener zugeschlagen hat.
Ich glaube manch ein Gesetzesvertreter verbringt mehr Zeit am Stammtisch als der Durchschnittsbürger mit gesunden Menschenverstand.  

9279 Postings, 7556 Tage Happydepotund regelrecht...

 
  
    #17
31.07.10 12:07

1405 Postings, 6156 Tage thunfischpizzaWelches Gesetz schützt denn die Täter mehr

 
  
    #18
1
31.07.10 12:08
als die Opfer?

9279 Postings, 7556 Tage Happydepotmal anders....

 
  
    #19
31.07.10 12:10
der Täter hat seine Strafe abgesessen,dennoch weiß man das er weiter hochgradig gefährlich ist für die bevölkerung,wie schütze ich diese in Zukunft ?.

Wer hat Ideen ?.

Oder ist es euch egal das es ein nächstes Opfer gibt,was es nicht gäbe,wenn dieser noch hinter Schloß und Riegel säße ?.  

25 Postings, 5182 Tage Rainbow WarriorÜber was reden wir denn gerade, tfp?

 
  
    #20
1
31.07.10 12:13
Das ist z.B. so ein Gesetz das dem Täter mehr Rechte einräumt als dem nächsten Opfer. Ich möchte nicht der Richter sein der so einen Psycho frei lässt weil es gegen einen Paragraphen verstößt.
Täter, denen durch ein Gutachten die Gefährlichkeit für die Allgemeinheit bescheinigt wird, gehören weggesperrt, für immer!  

1233 Postings, 5175 Tage Muppetshow-Anima.happy

 
  
    #21
31.07.10 12:14
Nee, da steht daoch auch das es geprüft wird.

Ich denke nicht das die freigelassen werden wenn noch von "Rückfällen" ausgegangen wird.

Muss bestimmt einen gewissen Grad der Resozialisierug vorweisen.

Darf ja keine Gefahr für den öffentliche Frieden darstellen  

2393 Postings, 5960 Tage diclofenac#20

 
  
    #22
31.07.10 12:16
"Täter, denen durch ein Gutachten die Gefährlichkeit für die Allgemeinheit bescheinigt wird, gehören weggesperrt, für immer! "

Dafür gibt´s ja die Sicherungsverwahrung.

25 Postings, 5182 Tage Rainbow WarriorEben doch, Muppet

 
  
    #23
2
31.07.10 12:18
Nach der augenblicklichen Gesetzeslage ist eine nachträgliche (also nach verbüßter Strafe) Sicherungsverwahrung nicht erlaubt, völlig egal ob der Täter eine Gefahr für die Bevölkerung darstellt.  

25 Postings, 5182 Tage Rainbow WarriorJa,diclo

 
  
    #24
31.07.10 12:22
Allerdings sind Gutachten die nachträglich erstellt werden ohne Wirkung.

Da war doch vor ein paar Monaten so ein Fall. Ein Sexualstraftäter wurde freigelassen obwohl die Gefährlichkeit für die Allgemeinheit weiterhin besteht. Jetzt "bewachen" ihn Bürger in der Nachbarschaft rund um die Uhr.  

1233 Postings, 5175 Tage Muppetshow-Anima.Rainbow

 
  
    #25
31.07.10 12:23
mhh das ist ja interessant.

Also geht man mit Gutgläubigkeit vorran? Und setzt die zivile Bevölkerung einem gewissen Sicherheitsrisiko aus.
ECht und das alles ungeprüft? Ist nicht schön.


Aber man muss auch davon ausgehen das sich die Straftäter auch ändern können.

EInmal kriminell heißt nicht immer kriminell.  

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