Sicherungsverwahrung ade ?
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 03.08.10 21:17 | ||||
Eröffnet am: | 31.07.10 11:43 | von: geldsackfran. | Anzahl Beiträge: | 29 |
Neuester Beitrag: | 03.08.10 21:17 | von: geldsackfran. | Leser gesamt: | 886 |
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Ministerium: Reform der Sicherungsverwahrung kommt
Das Bundesjustizministerium verteidigt die geplante Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Staatssekretär Max Stadler sagt der dpa, sie sei nur möglich, wenn in der Haft neue Tatsachen die Gefährlichkeit eines Täters begründen. Das gebe es allerdings sehr selten. Die Bundesregierung muss das Gesetz zur Sicherungsverwahrung wegen eines Gerichtsbeschlusses ändern. Demnach darf eine Sicherungsverwahrung, die auf maximal zehn Jahre begrenzt war, nicht rückwirkend verlängert werden.
Gibt es denn kein Gesetz, das uns Bürgern erlaubt, Politiker einsperren zu lassen ? Ich wüßte da einige Fälle.
Diese drecksäcke genießen ja Ihre Immunität,quasi die Narrenfreiheit für alle Verbrechen dieser Welt.
Zur Sicherheit sollte er die Nachricht allerdings in einem mit Panzerglas geschützen Kasten vortragen, nicht das die Gefängnisse noch zusätzliche Straftäter aufnehmen müssen weil der Herr Staatssekretär seine Kopf verloren hat (so ein rasender Opferangehöriger ist nicht zu unterschätzen)!
Ich glaube da gibt es einen Außschuss der zusammen kommen muß,bei schwerwiegenden fällen,dann wird glaube ich die Immunität aufgehoben.
den tauss zum beispiel, nach seinen kinderporno-geschichte.....dessen immunität wurde vom bundestag aufgehoben
Und da ist mir der Gedanke einer Kosteneinsparung echt schleierhaft.
Gebts zu, ihr seid schon länger beim Frühschoppen, oder?
Gruß
Talisker
Das Thema hatten wir doch vor Tagen schon.
Ich bleibe dabei,die EU schadet uns mehr als sie gutes vollbringt.
Und sie wird uns alle in den Ruin treiben.
Hintergrund: Jeder darf nur nach dem Gesetz verurteilt werden, das zum Zeitpunkt der Tat gilt (das ist in der europäischen Menschenrechtskonvention und auch in Art. 102 Abs. 3 GG geregelt). Wer dagegen verstößt, indem er die Sicherheitsverwahrung mal eben als "Maßnahme der Besserung und Sicherheit" deklariert, statt als Strafe wie sie angewandt wird, der weiß von vornerein, dass sie verfassungs- und menschenrechtswidrig ist und ist der eigentliche Schuldige hier. Schuld an dem aktuellen Schlamassel sind also die Politiker, die die nachträgliche Sicherungsverwahrung aus Populismus eingeführt haben, obwohl sie wussten, dass sie damit gegen einen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Was nebenbei passiert, wenn man diesen Grundsatz nicht einhält, konnte man ab 1933 in Deutschland sehen.
P.S.: Absolute Sicherheit gibt es in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht, auch nicht, wenn einige Tröten aus einer gewissen Partei das ständig behaupten, um damit auf Stimmenfang zu gehen. Und die Gewaltkriminalität ist seit den 50ern sinkend, auch wenn die Medien gerne anders tun.
Ich glaube manch ein Gesetzesvertreter verbringt mehr Zeit am Stammtisch als der Durchschnittsbürger mit gesunden Menschenverstand.
Wer hat Ideen ?.
Oder ist es euch egal das es ein nächstes Opfer gibt,was es nicht gäbe,wenn dieser noch hinter Schloß und Riegel säße ?.
Täter, denen durch ein Gutachten die Gefährlichkeit für die Allgemeinheit bescheinigt wird, gehören weggesperrt, für immer!
Ich denke nicht das die freigelassen werden wenn noch von "Rückfällen" ausgegangen wird.
Muss bestimmt einen gewissen Grad der Resozialisierug vorweisen.
Darf ja keine Gefahr für den öffentliche Frieden darstellen
Dafür gibt´s ja die Sicherungsverwahrung.
Da war doch vor ein paar Monaten so ein Fall. Ein Sexualstraftäter wurde freigelassen obwohl die Gefährlichkeit für die Allgemeinheit weiterhin besteht. Jetzt "bewachen" ihn Bürger in der Nachbarschaft rund um die Uhr.
Also geht man mit Gutgläubigkeit vorran? Und setzt die zivile Bevölkerung einem gewissen Sicherheitsrisiko aus.
ECht und das alles ungeprüft? Ist nicht schön.
Aber man muss auch davon ausgehen das sich die Straftäter auch ändern können.
EInmal kriminell heißt nicht immer kriminell.