Entschädigung der HRE-Aktionäre
Seite 1 von 6 Neuester Beitrag: 28.11.09 09:44 | ||||
Eröffnet am: | 20.02.09 11:09 | von: Taschendieb | Anzahl Beiträge: | 135 |
Neuester Beitrag: | 28.11.09 09:44 | von: klausdieter | Leser gesamt: | 43.985 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 17 | |
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Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des
Finanzmarktes (Rettungsübernahmegesetz - RettungsG)
...
§ 4
Entschädigung
(1) Für die Enteignung ist eine Entschädigung zu leisten. Eine Entschädigung kann verlangen, wer in seinem Recht durch die Enteignung beeinträchtigt wird und dadurch einen Vermögensnachteil erleidet.
(2) Zur Leistung der Entschädigung ist der Enteignungsbegünstigte verpflichtet. Die Zahlung erfolgt durch den Fonds. In den Fällen des § 1 Absatz 3 Nummer 2 erfordert eine Enteignung die vorherige Zustimmung des Enteignungsbegünstigten zu der Enteignung, insbesondere zu der Verpflichtung aus Satz 1.
(3) Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verkehrswert des Enteignungsgegenstandes. Werden Anteile an oder sonstige Bestandteile der Eigenmittel von Unternehmen nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis Nummer 3
enteignet, so erfolgt die Ermittlung des Verkehrswertes auf der Grundlage einer Bewertung des Unternehmens. Die Verwaltungsorgane des betroffenen Unternehmens sind verpflichtet, der Enteignungsbehörde die für die Ermittlung des Unternehmenswertes notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen.
(4) Sind Enteignungsgegenstände zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen, so gilt für die Ermittlung des Verkehrswertes Folgendes:
1. Der Verkehrswert bemisst sich in der Regel nach dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenpreis des Enteignungsgegenstandes während der letzten zwei Wochen vor dem Tag der Eröffnungsentscheidung, es sei denn, dass der Durchschnittspreis innerhalb der letzten drei Tage vor der Eröffnungsentscheidung niedriger ist; in dem zuletzt genannten Fall ist dieser niedrigere Börsenpreis zugrunde zu legen. Der gewichtete durchschnittliche
inländische Börsenpreis ist der nach Umsätzen gewichtete Durchschnittspreis der der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) nach § 9 des Wertpapierhandelsgesetzes als börslich gemeldeten Geschäfte. Die Bundesanstalt übermittelt der Enteignungsbehörde den Durchschnittspreis unverzüglich nach der Eröffnungsentscheidung.
2. Ist die Absicht einer Enteignung vor dem Tag der Eröffnungsentscheidung bekannt geworden und können nachfolgende Auswirkungen auf den Börsenpreis des Enteignungsgegenstandes nicht ausgeschlossen werden, so tritt an die Stelle des Tages der Eröffnungsentscheidung der Tag, an dem die Absicht der Entscheidung bekannt geworden ist. Dieser ist in der Rechtsverordnung nach § 2 Absatz 1 zu benennen.
3. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass ein nach Absatz 3 Satz 2 ermittelter Verkehrswert des Enteignungsgegenstandes von dem nach Maßgabe des Börsenpreises ermittelten Wert erheblich abweichen würde, ist eine Unternehmensbewertung nach Absatz 3 Satz 2 durchzuführen. Ergibt sich hieraus ein Wert des Enteignungsgegenstandes, der von dem nach Maßgabe der Börsenpreises ermittelten Wert erheblich abweicht, soll dieser Wert der Ermittlung des Verkehrswertes nach Absatz 3 Satz 1 zugrunde gelegt werden.
(5) Die Entschädigung ist durch einmalige Zahlung eines Geldbetrages zu leisten. Die Entschädigungszahlung ist mit Ablauf des Tages, in den der Übergangszeitpunkt fällt, fällig. Die Höhe der Entschädigung wird in der Rechtsverordnung nach § 2 Absatz 1 oder durch das Bundesministerium der Finanzen gesondert bekannt gemacht.
(6) Entschädigungsbeträge sind mit 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich von dem Übergangszeitpunkt an zu verzinsen.
Quelle: Website des BMF
Abwarten und Bier trinken!
bei der HRE? Steinbrück wird aber das machen, was für IHN am besten ist.
Abwarten und Bier trinken !
Do your own due diligence.
Ich fordere von euch eine Entschädigung, weil der Staat mit meinen Steuergeldern euern Saftladen am Leben erhält.
Montag, 7. Januar 2008
Jüttner, Beck und
das «Hündchen Wulff»*
Von Hans-Joachim Selenz
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung mit ihren vielen Ablegern in Niedersachsen hat am Montag fast eine komplette Seite Wahlwerbung für die SPD gebracht. Übertitelt ist die Seite mit „Die Arbeitnehmer müssen vom Aufschwung profitieren“. Darunter das große Bild eines aufgeräumten Peter Struck. Er erklärt gestenreich das SPD-Programm. Nachzulesen ist es in einer großen Kolumne daneben. Darin erläutert der SPD-Fraktionsvorsitzende den Lesern, dass „kein Mensch so viel leisten kann, dass er 50 Millionen Euro im Jahr verdient“. Doch als ob das nicht schon Wahlwerbung genug wäre, findet der Leser darunter sogar noch einen Bericht über den Wahlkampfauftakt der SPD in Braunschweig. Jüttner vergleicht dabei Wulff mit einem kleinen Hund, der „stets hinterherhechelt - hinter dem was Angela Merkel oder der Hesse Roland Koch gerade vorgeben“. In gleich großen Lettern wie die Seitenüberschrift ist der Artikel übertitelt mit der lustigen Wortfolge: „Jüttner, Beck und das „Hündchen Wulff““. Viele lesen halt nur die Überschrift. Dennoch soll es noch Leser geben, die von einer Zeitung erwarten, dass sie einen Unterschied macht zwischen Redaktion und Werbung. Doch im Medienimperium der Sozialdemokraten zählen solche Tugenden ganz offensichtlich nicht mehr viel.
Die SPD ist nicht nur eine der großen Parteien in Deutschland. Sie ist sogar die älteste – worauf sie zu Recht stolz ist. Die SPD gehört inzwischen auch zu den ganz großen Medienunternehmen der Republik. Darauf muss sie allerdings nicht unbedingt stolz sein. Ihre Medienbeteiligungen bringen der Partei indes eine Menge Geld ein. Darüber hinaus bringen sie auch publizistischen Einfluss - und das nicht zu knapp.
Parteien sollen in unserer Demokratie an der politischen Willensbildung mitarbeiten. Das ist eine wichtige Aufgabe. Diese Aufgabe schließt – im Grunde genommen – aus, dass eine Partei zugleich über vorgeblich neutrale Medien die Wähler politisch manipulieren kann - und zwar genau die Wähler, von denen die SPD für die wichtige Aufgabe dieser politischen Willensbildung gewählt werden will. Umso größer ist offenbar die Versuchung, diese Wähler zu manipulieren.
Die SPD besitzt zu diesem Zweck eine eigene Medienholding mit Namen DDVG. Der Madsack-Verlag in Hannover ist eine der großen Beteiligungen dieser SPD-Medienholding. DDVG steht für Deutsche Druck- und Verlags-Gesellschaft. Über die DDVG führt die SPD ihre Beteiligungen an diversen Verlagshäusern deutschlandweit. Als die SPD noch eine eigene Zeitung herausgab, auf der der Herausgeber stand - nämlich die SPD - wollte sie keiner lesen. Noch nicht einmal die eigenen Parteigenossen.
Die Zeitung hieß „Vorwärts“ und wurde seit 1989 nicht mehr im freien Handel vertrieben. Seit gut zwei Jahren gibt es sie wieder. Aber mir sehr viel finanzieller Unterstützung der Partei. SPD-Schatzmeisterin Inge Wettich-Danielmeier lässt sich den Medienspaß etwas kosten. Man hat es ja. Über die DDVG.
Die SPD hat daraus gelernt. Die DDVG-Blätter sind heute von einer normalen Zeitung fast nicht mehr zu unterscheiden. Wenn man genau hinguckt, erkennt man, dass bei den Madsack-Blättern die Titelzeile „unabhängig nicht parteigebunden“ fehlt. Es steht auch nicht SPD drauf. Aber es ist SPD drin. Und das nicht zu knapp. Natürlich in feiner Dosierung. Man ist ja nicht blöd.
In den Zeiten zwischen den Wahlen gibt es sogar kritische Artikel über SPD-Größen. Nach dem Motto: Was wollen Sie eigentlich, wir sind doch unabhängig und SPD-kritisch. Vor einer Wahl ändert sich das. Und zwar merklich. Problematisch ist das auch deswegen, weil diese SPD-Zeitungen in ganzen Regionen die wichtigsten Presseerzeugnisse sind. Und damit natürlich Hauptmeinungsbildner. Fragt man CDU-Granden, warum sie sich gegen derartige Meinungsmanipulationen nicht wehren, so hört man, dass es dann sicher noch schlimmer würde. „Mit einer Zeitung legt man sich nicht an. Da zieht man auf lange Sicht immer den Kürzeren“.
Also geht es lustig weiter. Im vertrauten SPD-Trott im Tarnmantel der Neutralität. Auch der Deutsche Presserat lehnt sich gegen derartige Partei-Manipulationen in den Medien nicht auf. Wenn ein Blatt schon nicht unabhängig, sondern parteigebunden ist, so müsste zumindest der Besitzanteil einer Partei am Verlag vermerkt sein. Auf der Titelseite. Bei der Hannoverschen Allgem. Zeitung HAZ beispielsweise ein SPD-Anteil von 20 plus x Prozent.
*Überschrift der Hannoverschen / Peiner Allgemeine Zeitung HAZ / PAZ am 7. Januar 2008
http://linkszeitung.de/content/view/157625/55/
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Die Hannoversche Allgemeine Zeitung gehört der SPD !!!!!!!!
DAS IST KURSMINIPULATION !!!!!!!!!!!
nun soll einer der eigentlich durch den staat nicht alles verloren hat
mit dem 3 fachen abgegolten werden?
also das klingt wie
lieber arbeitgeber gebe mir doch meine gehalterhöhung der nächsten 50 jahre
mit der nächstenabrechnung, ich bleibe immer bei dir
lg verarschen kann ich mich selber
p.s.: sonst bin ich 6 wochen krank
Ansonsten wird Flowers seine Aktien langfristig behalten.
HRE wird nicht in Insolvenz gehen, das dürfte inzwischen auch dem letzten klar geworden sein.