Richter schickt Koma-Schläger nach Hause
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 29.08.08 18:03 | ||||
Eröffnet am: | 05.08.08 09:13 | von: RockeFäller | Anzahl Beiträge: | 53 |
Neuester Beitrag: | 29.08.08 18:03 | von: Just1 | Leser gesamt: | 4.229 |
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Richter schickt Koma-Schläger nach Hause
Von PETRA BRAUN
Köln – Wir sehen Erdinc H. (18). Durchtrainiert, Brillie im Ohr, Gel-Haare. Unfassbar: Er spaziert gerade als freier Mann aus dem Amtsgericht Köln, obwohl er einen Arbeiter (44) ins Koma geprügelt hat!
Gewalttäter Erdinc H. (18) spazierte gestern als freier Mann aus dem Amtsgericht Köln. Während er die Freiheit genießt, wird sein Opfer für immer schwerbehindert sein!
Die brutale Tat: Gerüstbauer Erdinc H. gerät beim Karneval in Köln mit Waldemar W. (44) aneinander. Der Arbeiter ist mit den vier Kindern seiner Freundin unterwegs. Gnadenlos prügelt Erdinc H. auf sein Opfer ein. Waldemar W. knallt gegen eine Telefonzelle, erleidet einen Schläfenbruch, fällt ins Koma. Er wacht zwar wieder auf, aber mit bleibenden Schäden. Er verliert den Job, seine Freundin verlässt ihn.
Jetzt verurteilte Richter Hans-Werner Riehe den Koma-Schläger: „Der Angeklagte ist der schweren Körperverletzung schuldig.“ Doch dann: „Die Verhängung einer Jugendstrafe bleibt vorbehalten.“
Waldemar W. (44) ist seit der Prügelattacke schwerbehindert und arbeitsunfähig
Im Klartext: Schuldig ist der Koma-Schläger, aber bestraft wird er nicht! Einzige Auflage: Zwei Jahre lang darf sich Erdinc H. nichts zuschulden kommen lassen. Sonst droht eine Jugendstrafe, über die dann gesondert entschieden würde. Er muss zum Bewährungshelfer, Anti-Aggressionstraining machen, zum Psycho-Test.
Psycho-Test, Anti-Aggressionstraining? Für einen Gewalttäter, der erst kurz vor der Tat auch wegen Raubes verurteilt worden war?
„Ein Skandal“, fand Nebenklage-Anwalt Bernd Neunzig: „Ich bin entsetzt. Hier wurde nur der Täterschutz eines Jugendlichen gesehen, um die schweren Folgen für das Opfer ging’s nur am Rande.“
Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Oberstaatsanwalt Günther Feld: „Wir haben Berufung eingelegt.“
Quelle: bild.de
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Echt zum KOTZEN, die deutsche Rechtsprechung...
RF
RF
P.S.: Immer vorausgesetzt, er zahlt überhaupt Steuern...
RF
erst ein guter schuß mit cn-gas, ein paar gezielte tritte, dann haste ruhe.
notwehr ist ne wirklich feine sache...
Wie ist das denn, wenn Du eine Party gibst und sich einige Leute total daneben benehmen und Deine übrigen Gäste, sowie Deine Kinder verprügeln und Deine Einrichtung zerstören!?! Dann sagst Du wohl auch "Hey, das ist in Ordnung! Die Möbel waren sowieso schon alt und meine Kinder haben es verdient..."
Nein Polo10... Du schmeist diese Leute raus und lädst sie zur nächsten Party nicht mehr ein - so ist das!
Braun ist, wenn man alle hier lebenden Ausländer über einen Kamm schert!
RF
warum?
siehe #1
wenn noch fragen sind, fragen!
die 1000 Euro wären es mir locker werd....
Wer sich allerdings hier als Gast aufhält und schwer straffällig wird, verliert meiner Ansicht nach das "Gastrecht", um es mal freundlich auszudrücken! Das hat dann nicht im Geringsten etwas mit braun zu tun!
RF
Wer hat den Streit begonnen ?
War E. vorbestraft ?
War W. bereits straffällig geworden ?
Was bedeutet es, wenn W. "gegen die Telefonzelle knallte"...
War es eigentlich eine wechselseitige Prügelei, die in ihren Folgen nur deshalb eskalierte, weil einer der beiden Schläger das Gleichgewicht verlor ?
Hätte im Zuge der Prügelei nicht auch E. gegen die "Telefonzelle knallen" können ?
usw...
Fazit: der Bericht ist zur OBJEKTIVEN Meinungsbildung untauglich.
Die Sachlage ist danach hinreichend geklärt!