Rauchverbot teilweise verfassungswidirg


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Neuester Beitrag: 30.07.08 16:27
Eröffnet am:30.07.08 10:13von: unruhestandAnzahl Beiträge:56
Neuester Beitrag:30.07.08 16:27von: kiiwiiLeser gesamt:7.935
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10373 Postings, 6367 Tage unruhestandRauchverbot teilweise verfassungswidirg

 
  
    #1
14
30.07.08 10:13
Verfassungsgericht erklärt Rauchverbot in Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig
Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat das Rauchverbot in der Gastronomie in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Das höchste Gericht gab den Beschwerden zweier Kneipenwirte aus Berlin und Baden-Württemberg sowie eines Diskothekenbetreibers statt. Die Regelungen bleiben vorerst in Kraft - bis Ende 2009 muss eine Neuregelung erlassen werden. Die Entscheidung hat Signalwirkung auch für andere Bundesländer.

Quelle:http://www.br-online.de/br/aktuell/newskompakt/index.jsp#54844272

11123 Postings, 7100 Tage SWayHier gibt es Zielgruppenorientiert mehr Infos...

 
  
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30.07.08 10:16

42128 Postings, 9260 Tage satyrHm-Verfassungswidrig und die Gesetze bleiben

 
  
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30.07.08 10:17
in Kraft,das wid die Wirte aber freuen.  

10373 Postings, 6367 Tage unruhestandweitere Infos

 
  
    #4
1
30.07.08 10:18


Möglicherweise wird sich das Gericht für ein striktes bundesweites Rauchverbot aussprechen.


Nach anfänglichen Problemen ist dieses Schild jetzt überall zu finden.



Gezerre ums Rauchverbot
Bundesverfassungsgericht entscheidet


Weiterführende Artikel
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Zeitgeist hilft beim Aufhören  
Lebenserwartung deutlich geringer
Wer früher raucht, ist länger tot  



Bilderserien
Kiffen, Trinken, Drücken
Die Welt der Drogen
"Rauchen kann tödlich sein"
Warnhinweise

Mittwoch, 30. Juli 2008
Niederlage für Gesundheit
Raucher bekommen Recht

Das Bundesverfassungsgericht hat die Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer für verfassungswidrig erklärt. Besitzer zweier kleiner Kneipen in Berlin und einer Diskothek in Baden-Württemberg hatten gegen das Rauchverbot wegen Umsatzeinbußen geklagt. Bis zum Erlass neuer Gesetze bleiben die Rauchverbote zwar in Kraft. Allerdings darf in Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum ab sofort wieder geraucht werden.

Zwar wäre den Karlsruher Richtern zufolge ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig. Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch Ausnahmeregelungen für kleine Eckkneipen geschaffen werden.
gesamter Artikel:http://www.n-tv.de/...aucher_bekommen_Recht/300720081307/1001226.html
Quelle: n-tv



104 Postings, 5980 Tage Caramelos#1 Das Ende des erbitterten Glaubensstreits

 
  
    #5
1
30.07.08 10:23
um die Zigarette ist noch lange nicht zu Ende!  

10373 Postings, 6367 Tage unruhestandDas ist richtig, jetzt gehts erst richtig los

 
  
    #6
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30.07.08 10:24
Soviele Möglichkeiten und Einschränkungen im Urteil machen das Rauchen jetzt zum Bürokratismus

8334 Postings, 8747 Tage maxperformancetypische Folge der Weicheigesetzgebung

 
  
    #7
3
30.07.08 10:25
in den beiden Ländern,
die Legeslative hat versagt.

10373 Postings, 6367 Tage unruhestandEtwas ausführlicher und verwirrender

 
  
    #8
1
30.07.08 10:26
Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Nichtraucherschutzgesetze überwiegend verfassungswidrig
Das in Baden-Württemberg und Berlin geltende absolute Rauchverbot in kleinen Kneipen ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipenwirten aus Tübingen und Berlin waren damit erfolgreich. Die Wirte wollen statt des Verbots für Eckkneipen eine Kennzeichnungspflicht erreichen, da sie sich angesichts von Ausnahmen für größere Gaststätten in ihrer Existenz bedroht sehen. Bis zum Erlass neuer Gesetze bleiben die Rauchverbote zwar in Kraft. Allerdings darf in Eckkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum ab sofort wieder geraucht werden.

Zwar wäre den Karlsruher Richtern zufolge ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig. Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten Raucherzimmer ausweisen dürften, dann müssten auch Ausnahmeregelungen für kleine Eckkneipen geschaffen werden. Die entsprechenden Regelungen der Nichtrauchergesetze der beiden Länder verletzten die Beschwerdeführer daher in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung, so die Richter. Da die meisten anderen Bundesländer ähnliche Vorschriften haben, hat das Urteil Signalcharakter.
gesamtes Urteile:
http://www.tagessschau.de/inland/rauchverbot108.html
Quelle:http://www.tagessschau.de/inland/rauchverbot108.html

50950 Postings, 7676 Tage SAKU@satyr:

 
  
    #9
30.07.08 10:26
*pffffff* Wenn's nur das Rauchverbot wäre. Der Wahlmodus ist nicht Verfassungskonform und 2009 wählen wir trotzdem damit. DAS nenn ich mal progressiv!

Zum Thema: Sodele... nun meiden die Nichtraucher die inhabergeführten Einraumkneipen (heißt doch so, oder?) und gehen in die Nichtraucherbereiche der anderen Kneipen und gut is...  

129861 Postings, 7682 Tage kiiwiiwer ersetzt den Wirten die Verluste infolge der

 
  
    #10
2
30.07.08 10:28
miserablen Gesetze --- und die Investitionen, die viele getätigt haben, um separate Raucherabteile zu schaffen ??

14542 Postings, 6711 Tage gogolnun dürfen die meisten wieder zu Hause Rauchen

 
  
    #11
30.07.08 10:31
aus dem Urteil
...............In Eckkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum darf ab sofort wieder geraucht werden..............

10373 Postings, 6367 Tage unruhestandgogol, wenn keine Personen unter 18 Jahren Zutritt

 
  
    #12
30.07.08 10:33
haben und keine selbstgemachten Mahlzeiten verabreicht werden.

4195 Postings, 7569 Tage MannemerDas sind

 
  
    #13
4
30.07.08 10:34
...doch Pfeifen, diese Herren in den roten Roben. Ist das der neue Rechtsgrundsatz, dass die Profitgier einiger Kneipenbesitzer höher gewertet wird wie das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit?

Artikel 2,2 : Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.  

129861 Postings, 7682 Tage kiiwiija, hat er, aber nicht immer und überall...

 
  
    #14
30.07.08 10:36

14542 Postings, 6711 Tage gogolhast Du schon einmal das Wort Steuereinnahmen

 
  
    #15
1
30.07.08 10:38
gehört

104 Postings, 5980 Tage Caramelos #8 Hallo unruhestand,

 
  
    #16
1
30.07.08 10:41
die Bundesländer und ihre regierende haben jetzt die Möglichkeit alles zu verbieten!

Was dann folgt kann man schon jetzt sagen wenn sie auf diese Schiene springen sollten!

Siehe Bayern als die CSU massive Wählerverluste verzeichnen mußte!

Wenn die Regierende auf 25% ihre Wähler verzichten können dann sollten sich die Volksparteinen sich schon mal daran gewöhnen das sie in der einen oder anderen Stadt und Gemeinde nicht mehr vertreten sind.

Das war hier der Gesetzgeber gemacht hat erinnert mich an die übelsten Rassengesetz aus dem 1900 Jahrhundert und nicht an einer Demokratie.  

104 Postings, 5980 Tage Caramelos#13 Hallo Mannemer, niemand zwingt Dich dort

 
  
    #17
5
30.07.08 10:43
hinzugehen!  

18637 Postings, 8253 Tage jungchenluschen

 
  
    #18
8
30.07.08 10:45
selbst in hardcore-kapitalisten-laendern wie canada, usa, irland und england, wo noch viel mehr gesoffen und gequalmt wird, hat man so ein gesetz erlassen koennen, damit die gesundheit rauch-unwilliger geschuetzt wird. ohne mega-umsatzeinbussen.

als ich das letzte mal in deutschland in ein restaurant gegangen bin, hab ich fast gekotzt so hat mich die wand aus rauch erschlagen. nicht mehr gewoehnt nach ein paar monaten entspanntem, unstinkigen ausgehens in london. alle anderen im restaurant, inklusive kinder und teenager, haben das ueberhaupt nicht mehr mitgekriegt.

ich bin kein militanter nichtraucher, sehe aber ganz einfach was objektiv richtiger und gesuender ist.

4195 Postings, 7569 Tage MannemerDer Vergleich

 
  
    #19
1
30.07.08 10:46
...mit "Rassegesetzen" ist doch absolut bescheuert !

Hast du überhaupt eine Ahnung von was du redest/schreibst ?

 

104 Postings, 5980 Tage Caramelos#19 Schwarze oder Weiße,

 
  
    #20
30.07.08 10:51
Raucher oder Nichtraucher und dann vergleiche mal die Gesetze!  

10373 Postings, 6367 Tage unruhestandWas ist das für ein Duell?

 
  
    #21
30.07.08 10:55

14542 Postings, 6711 Tage gogoljungchen ich muss dich leider enttäuschen

 
  
    #22
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30.07.08 10:56
in canada war nicht die gesundheit der auslöser für ein rauchverbot, sondern rein steuerliche gründe
zunächst wurden die steuern erhöht und als man dann feststellt das die illegalle einfuhr zugenommen hat, senkte man die steuern wieder
als die steuern aber trotzdem nicht mehr wurden. ist der entschluss gereift das rauchverbot zu erlassen, nach dem motto wenn schon nicht wir verdiehnen dann auch kein anderer

24273 Postings, 9088 Tage 007Bond@kiiwii

 
  
    #23
1
30.07.08 11:00
Genau, das wollte ich auch schreiben. Eine nicht gerade unerhebliche Anzahl von Gastwirten hat in den letzten Monaten umfangreiche Investitionen für Umbaumaßnahmen getätigt, um damit die durch den Gesetzgeber mit dem Nichtrauchergesetz obligatorischen Auflagen zu erfüllen, mit dem Ziel, Umsatzeinbußen entgegenzuwirken. Sollte also der Gesetzgeber eine "Neudefinition" des Nichtrauchergesetzes in der vom Bundesverfassungsgericht vorgeschlagenen Weise tatsächlich umsetzen, können sich die Länder schon einmal auf satte Schadensersatzforderungsklagen "freuen". ;-)

Wo ist das Problem für die Nichtraucher? Ein Schild genügt doch: Nichtraucherkneipe oder Nichtraucherdisko oder Nichtraucherrestaurant! Vermisst habe ich, dass das Verfassungsgericht nicht klar gestellt hat, dass der Eigentümer, Besitzer einer Gastronomie nicht in seinem Hausrecht durch den Staat eingeschränkt werden darf. Ich halte das für eine Bevormundung durch den Staat und für eine Beraubung der Freiheitsrechte der Bürger.  

10373 Postings, 6367 Tage unruhestandWas mich verwirrt:

 
  
    #24
30.07.08 11:04
Die Regelungen bleiben vorerst in Kraft - bis Ende 2009 muss eine Neuregelung erlassen werden.  

104 Postings, 5980 Tage CaramelosHallo 007Bond,

 
  
    #25
1
30.07.08 11:05
das sind die folgen wenn Gesetze schlamping formuliert werden und wenn die Sichtweise einseitig ist!  

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