Die Schweiz wird härter bei Einbürgerungen!
Jungen Ausländern kann die Einbürgerung wegen disziplinlosem Verhalten in der Schule verweigert werden. Laut Bundesgericht hat die Schwyzer Justiz die Einbürgerung eines 17-Jährigen durch die Gemeindeversammlung zu Recht aufgehoben.
http://www.bluewin.ch/de/index.php/22,71562/...der_Schule_aufgehoben/
Und das ist auch gut so!
Die FDP auf den Spuren der SVP: Die Feisinnigen wollen schwerkriminelle Ausländer aus dem Land werfen. Eine entsprechende parlamentarische Initiative wird in der Herbstsession eingereicht.
Wer in der Schweiz Gastrecht habe und schwere Straftaten begehe, müsse die Schweiz verlassen, heisst es bei der Präsentation eines Gegenvorschlages zur SVP-Ausschaffungs-Initiative.
Die FDP wolle einen strengeren, aber nicht willkürlichen Umgang mit kriminellen Ausländern, sagt die Waadtländer Regierungsrätin Jacqueline de Quattro vor den Medien. Die FDP sei für die Ausweisung von ausländischen Straftätern, soweit dies im Einklang mit dem Völkerrecht und der Bundesverfassung geschehe.
Die Mitte Februar eingereichte SVP-Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» will durch eine Ergänzung der Bundesverfassung dafür sorgen, dass kriminelle Ausländer bei Delikten wie vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, Raub, Menschen- oder Drogenhandel ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Gleiches soll auch geschehen, wenn sie missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe beziehen. http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/...uch-bei-der-FDP/story/14429321
Am 28. November 2010 können wir über die Ausschaffungsinitiative krimineller Ausländer abstimmen.
Diese sieht folgendes vor:
Wortlaut Volksinitiative
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 121 Abs. 3-6 (neu)
3 Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:
a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder
b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.
4 Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.
5 Ausländerinnen und Ausländer, die nach den Absätzen 3 und 4 ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, sind von der zuständigen Behörde aus der Schweiz auszuweisen und mit einem Einreiseverbot von 5 – 15 Jahren zu belegen. Im Wiederholungsfall ist das Einreiseverbot auf 20 Jahre anzusetzen.
6 Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonstwie illegal in die Schweiz einreist, macht sich strafbar. Der Gesetzgeber erlässt die entsprechenden Bestimmungen.
II
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 8 (neu)
8. Übergangsbestimmung zu Art. 121 (Aufenthalt und Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern)
Der Gesetzgeber hat innert fünf Jahren seit Annahme von Artikel 121 Absätze 3–6 durch Volk und Stände die Tatbestände nach Artikel 121 Absatz 3 zu definieren und zu ergänzen und die Strafbestimmungen bezüglich illegaler Einreise nach Artikel 121 Absatz 6 zu erlassen.
Die Abstimmungs-Vorlage ist eine Iniative der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
- Konsequenter Widerruf von ausländerrechtlichen Bewilligungen bei schwerwiegenden Straftaten (Freiheitsstrafen von mindestens 2 Jahren)
Mit dem indirekten Gegenvorschlag sollen die Widerrufsgründe präzisiert und der Integrationsgrad bei den Entscheiden vermehrt berücksichtigt werden. Liegt eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor, soll das Ermessen der Behörden beim Entscheid über den Widerruf der Bewilligung eingeschränkt werden; vorbehalten bleiben das verfassungsmässige Gebot der Verhältnismässigkeit behördlicher Massnahmen und das Völkerrecht. Der vorgeschlagene indirekte Gegenvorschlag führt damit auch zu einer einheitlicheren und konsequenteren Praxis der Kantone. - Erteilung der Niederlassungsbewilligung nur bei erfolgreicher Integration
Die Niederlassungsbewilligung soll generell nur noch erteilt werden, wenn eine erfolgreiche Integration vorliegt. Dies betrifft auch die ausländischen Ehegatten, die im Rahmen des Familiennachzugs zugelassen wurden. Eine erfolgreiche Integration setzt die Respektierung der Rechtsordnung, das Bekenntnis zu den Grundwerten der Bundesverfassung sowie den Willen zur Teilhabe an Arbeit und Bildung voraus. Von grosser Bedeutung sind daneben auch die Sprachkenntnisse.
http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/...ion/mi/2009/2009-01-142.html
http://www.gruene.ch/web/gruene/de/positionen/...fungsinitiative.html
Gut ist, dass die Grünen in der Schweiz kein Zünglein an der Waage spielen können.
SCHWEIZ: Kriminelle Ausländer raus! 09:59 #1
quantas, wie wäre es, wenn die Rechtspopulisten der SVP ihr Engagement mal auf den Finanzsektor ausweiten würden?
Schon gut lieber Gutmensch, dass Du hier nicht erwünscht bist!
Die Abschiebung krinineller Ausländer sollte doch wohl eine Selbstverständlichkeit sein.
Nach der Definition der Spiegelschreiber sind wohl die meisten vernünftig denkenden Menschen Rechtspopulisten!
Zu Deiner Beruhigung, ich liebäugle mit dem Gegenvorschlag.
Gehts plötzlich um Einwanderer scheint es für den Staat dieses Recht nicht mehr zu geben.
Ist doch wie in der Disco...wenn jemand randaliert....Wachdienst-Rausschmiss und Hausverbot, geht doch ganz einfach...keiner regt sich auf
keine Straftat vor seinem Erfolg beim Fussball begangen!
2 Jahre Straftat 2 Monate, 2 tage, falsche nase, Arier sind rein, Abschiebung, Auschwitz
Ihr Rechtspopulisten seit schon echt Scheiße
Trotzdem schön das du hier bist!
LG Tony
Angenommen bekäme mehr als 2 Jahre Haft! Die Schweiz weißt ihn dann ja aus !! Mit der Begründung, dass Kachelmann ja mehr im Ausland lebt als in der Schweiz.!Ausländer 2 jahre Abschiebung
Wird Kachelmann staatenlos oder obdachlos oder werden wir wetterlos
Ich streite ja gar nicht ab, dass die Schweiz in vielen Punkten vorbildlich ist. Aber die Bedeutung ihres Bankensektors lässt sich nicht weg reden. Wie er diese erlangen konnte ist auch kein Geheimnis. Aber es soll ja Leute geben, die glauben, dass das alles ehrlich verdiente Milliarden sind, die dort angelegt werden. Gestern die enteigneten Vermögen der Juden, heute jene von kriminellen Führungscliquen geraubten Öl-Milliarden - Kasachstan lässt grüßen. Hopp Schwiz.
Aber machst mal wieder aus ner Mücke den Elefanten.....wegen Leuten wie dir gibt es erst solche Probleme
Ich kannte mal jemanden der hat 19 Schrebergärten aufgebrochen und hat 38 Monate also 3 jahre und 2 Monate bekommen
Geklaut hat er 2 Bierkästen und ein paar Flaschen !!
Meingott meinst du so gefährliche Schrebergärtenaufbrecher müssen ausgewiesen werden?????
Hast du eigentlich eine Ahnung von der Justiz und von Rechtsprechung?
Ausländer sind niemals ein Problem, denn dann wärest du ja auch ein Problem meingott
Kannst du überhaupt denken?