frage zur skontierung
danke, tom!
im geschäftsverkehr ist es allerdings keine seltenheit das der tag der ausführung auch akzepiert wird. im zuge eines dauerhaft angelegten guten geschäftsverhältnis drückt man da gern mal ein auge zu.
Räum doch gleich 10% Skonto ein, ist werbewirksam und schafft wohl kaum einer. Ganz wichtig dabei: gleich am Tag nach der Rechnungsstellung die MAhnugn losschicken mit Bearbeitungsgebühr drauf.
Alles schon erlebt.
Und ich rede jetzt nicht von der Wertstellung, das ist ja ein anderes Thema. Valutieren kann man ja beliebig.
danke für eure infos, ich könnt auch "14 Tage, 2%" oder "30 Tage Netto" (hab ich aktuell) vereinbaren, aber die "probleme" bleiben die gleichen.
das mit den netzen ist kappes, das dauert max 2 tage! alles andere liegt an den abläufen der bank!
bsp:
du gibst heute eine überweisung ab. die bank sammelt bis zum abend alle belege und verarbeitet am nächsten tag zentral. mit pech ist deine überweisung erst am nachmittag dabei. die übertragung in das fremde netz findet 2 mal täglich statt (annahme!) du bist nachmittags/abends dabei, schon ist tag 2 rum.
fällt was auf?
wenn du deine aufträge online reinhämmerst (deckung auf dem konto vorausgesetz, und kein e.v. gutschriften die eine nachbearbeitung hervorrufen würden) ist das geld im normalfall innerhalb von 2 tagen da.
wenn z.b. am 18.07.08 mit Skonto fällig, schick ich
am 17.07.08 den Scheck raus, regellaufzeit der Post in
DE ist 1 Tag...scheck gilt als zahlungsmittel,
somit hat er die Kohle am 18. pünktlich....a b e r
er gibt den scheck somit frühestens am 18. an die bank
er wird frühestens am 19. bei mir belastet..... *ggg*
gewusst wie!!
außerdem gilt die Frage...8 Tage ab Rechnungserhalt, ab datum
oder von wann an??
Bisher keine Probleme mit den Vermarktern gehabt
Schecks sind übrigens im Nationalen Zahlungsverkehr absolut üblich!!
Eben wegen genannter Vorteile.... bei 2,5 Mio Schecksumme macht
so'n Tag aufm Konto mal runde 200 Euro aus :-))
Rein rechtlich gibt es keinen Tag der Rechnungsstellung,
da z.b. vordatiert wird/werden kann...
hab ich z.b. auch häufig!
ist aber natürlich auch abhängig von geschäftsvolumen der gesamtverbindung und der abgelieferten arbeit...
Die wichtigste Ausnahme stellt § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F. dar, hiernach bedarf es einer Mahnung nicht, wenn für die Leistung (hier Zahlung des Rechnungsbetrags) eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist (z.B. „Die Rechnungssumme ist fällig mit Zugang, spätestens am XX.XX.XXXX“). Der Rechnungsschuldner kommt nach Ablauf der gesetzten „Leistungszeit“ ohne Mahnung in Verzug. Der Verzug beginnt hier mit Ablauf des Tages, an dem die Leistung spätestens zu erbringen war.
LG Mäuschen
Trotzdem ist das relevante Datum, das Datum der Rechnungsstellung.
Daher gibt es ja das Thema des Vor- und Nachdatierens...
du datierst vor auf den 21.07.2008 also ist das Rechnungsdatum
der 21.07.2008
woher soll ich jetzt (mit der Rechnung in der Hand) wissen,
dass du die schon am 18. gestellt hast....und wie soll
ich mich daran mit'm Skontoabzug orientieren... ????
(sofern der Tag der REchnungsstellung nicht auf der Rechnung steht
was selten bis gar nicht der Fall ist....??)
gängige formulierungen sind.
8 Tage ab Erhalt...14 Tage ohne Abzug
8 Tage nach Rechnungsdatum...14 Tage ohne Abzug
bei mir Zusätzlich.... mit 2% bis Erscheinungstermin....später ohne Abzug
8 Tage ab Rechnungsstellung....habsch noch nicht gelesen!!